Ratsprotokoll vom 28. März 1879

wegen Nässe leiden werde. G.R. Schachinger erwiedert, daß er nicht gegen die Anbringung sei. G.R. Franz von Jäger meint, daß die Gesuchsteller zu den Kosten einen Beitrag leisten sollten. G.R. Dr. Hochhauser betont, daß, wenn aus so engherzigen Rücksichten jedes Unternemen zurück gewiesen würde, weil andere Stadttheile es auch nicht hätten, so werde es überhaupt zu nichts kommen, im übrigen macht er G.R. Ploberger aufmerksam, daß auch der Brunnen nächst dem Hause des Herrn Scholz von der Gemeinde hergestellt worden sei. G.R. Mayr verweist auf das Gesuch, in welchem die Gesuchssteller erwänen, daß sie auch das Brunnengeld haben müssen. Nun hätten sie dasselbe immer gezalt, ohne etwas dafür zu haben; daher hätten sie wol auch einen Anspruch auf Wasserbezug. G.R. Dr. Hochhauser stimmt dazu, in dem die Hausbesitzer der Pfarrgasse immer städt. Brunnengeld zalen müssen, was auch der Vorsitzende und G.R. Leopold Huber bestätigt. G.R. Dr. Hochhauser stellt den positiven Antrag, die nachgesuchte Herstellung in Ausfürung

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