
26
der deutschen Sprache begangen werde. Sie verlangten Geistliche
welche ihnen das heilige Sacramcnt ans deutsch consecricren und
ihnen einen „deutschen Hcrgott", wie sie sich ausdrückten, reichen
würden. Der erste habsburgische Herrscher spanischer Abkunst, 5v.
Ferdinand I., war zu einer ausdrücklichen Anerkennung der Neligions-
sreiheit, aber auch nicht zu einer eigentlichen Unterdrückung der neuen
Lehre zu bewegen. Erst sein Nachfolger Kaiser Maximilian II.,
7
. Drc. 156d gestattete dem obcrösterrcichischcn Adel (Herren- und Nittcrstand) auf
allen seinen Schlossern. Häusern und Gütern für seine eigene Person,
sein Dicnstgesindc und seine Angehörigen sowie für seine eigenen
Untcrthaneu, nicht aber sür fremde Unterthanen und nur in
den ihm gehörigen Städten, Märkten und Dörfern die Ausübung
der lutherischen, sogenannten Augsburgischen Eonfession, keineswegs
aber in den landesfürstlichen Städten. Letztere waren in diesem
Zugeständnisse nicht inbegriffen, daher in denselben bald nach dem
1578 Tode Maximilians Erzherzog Ernst die Abschaffung der evangelischen
Prediger anordnete.
Die Halbheit der Maßregeln hatte zur Folge, dass die Stände
dem Erzherzog vorstcllten, wie unverantwortlich von ihnen würde
gehandelt werden, wenn sic ihre Glaubensgenossen von ihrem Gottes
dienste ausschließcn wollten, da vielmehr ihre Ehriftenpflicht erfordere,
dem Beispiele des Heilands, welcher alle Mühseligen zu sich zu
kommen ringelnden, wie auch der Apostel nachzufolgcn, auch als
Jünger Christi ihre Liebe gegen ihren Nächsten besonders in dem,
was der Seele Wohlfahrt betrifft, zu
beweisen^).
Sie behielten daher die Erringung der Glaubensfreiheit für
alle ihre Glaubensgenossen unausgesetzt im Auge. Die Gelegenheit
zur Erreichung dieses Zweckes boten gar bald die Zwistigkeiten im
Kaiserhause selbst.
Die Neuzeit, welche die Gleichberechtigung der Ncligionsbekennt-
nisse zum Gesetze erhoben hat und nach den Worten und dem Bei
spiele des göttlichen Heilandes das Christcnthum als die Lehre von
der gegenseitigen Liebe und Duldung auffasst, versteht kaum mehr
die Heftigkeit der religiösen Gegensätze in der Vergangenheit. Im
Zeitalter der Neformatiou war jede Religionsgenosseuschast jo felsen
fest von der alleinigen Züchtigkeit ihrer Glaubenslehre überzeugt,,
dass sie glaubte, Gott zur Ehre zu handeln, wenn sie mit allen
Mitteln trachtete, die Seelen ihrer irrenden Mitmenschen der ewigen
Verdammnis zu entreißen, mochte sic darüber auch das irdische Wohl
derselben zu Grunde richten. So sehr hatten damals dieMonarchc n
und der C l e r n s sowohl auf katholischer als auch ans protestantischer
Seite, auf katholischer Seite besonders der Drdcu der Jesuiten, d i e
L e h r e C h r i st i, d i e L c h r e d c r k a t h o l i s ch e n K i r ch c-
selb st vcrkann t, dass sic nicht im Wege der Belehrung und der
Macht der Ueberzcugung, sondern mit Anwendung jeder Art von
Gcwaltmaßrcgclu die irrenden Brüder nur den rechten Weg zu