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der deutschen Sprache begangen werde. Sie verlangten Geistliche

welche ihnen das heilige Sacramcnt ans deutsch consecricren und

ihnen einen „deutschen Hcrgott", wie sie sich ausdrückten, reichen

würden. Der erste habsburgische Herrscher spanischer Abkunst, 5v.

Ferdinand I., war zu einer ausdrücklichen Anerkennung der Neligions-

sreiheit, aber auch nicht zu einer eigentlichen Unterdrückung der neuen

Lehre zu bewegen. Erst sein Nachfolger Kaiser Maximilian II.,

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. Drc. 156d gestattete dem obcrösterrcichischcn Adel (Herren- und Nittcrstand) auf

allen seinen Schlossern. Häusern und Gütern für seine eigene Person,

sein Dicnstgesindc und seine Angehörigen sowie für seine eigenen

Untcrthaneu, nicht aber sür fremde Unterthanen und nur in

den ihm gehörigen Städten, Märkten und Dörfern die Ausübung

der lutherischen, sogenannten Augsburgischen Eonfession, keineswegs

aber in den landesfürstlichen Städten. Letztere waren in diesem

Zugeständnisse nicht inbegriffen, daher in denselben bald nach dem

1578 Tode Maximilians Erzherzog Ernst die Abschaffung der evangelischen

Prediger anordnete.

Die Halbheit der Maßregeln hatte zur Folge, dass die Stände

dem Erzherzog vorstcllten, wie unverantwortlich von ihnen würde

gehandelt werden, wenn sic ihre Glaubensgenossen von ihrem Gottes­

dienste ausschließcn wollten, da vielmehr ihre Ehriftenpflicht erfordere,

dem Beispiele des Heilands, welcher alle Mühseligen zu sich zu

kommen ringelnden, wie auch der Apostel nachzufolgcn, auch als

Jünger Christi ihre Liebe gegen ihren Nächsten besonders in dem,

was der Seele Wohlfahrt betrifft, zu

beweisen^).

Sie behielten daher die Erringung der Glaubensfreiheit für

alle ihre Glaubensgenossen unausgesetzt im Auge. Die Gelegenheit

zur Erreichung dieses Zweckes boten gar bald die Zwistigkeiten im

Kaiserhause selbst.

Die Neuzeit, welche die Gleichberechtigung der Ncligionsbekennt-

nisse zum Gesetze erhoben hat und nach den Worten und dem Bei­

spiele des göttlichen Heilandes das Christcnthum als die Lehre von

der gegenseitigen Liebe und Duldung auffasst, versteht kaum mehr

die Heftigkeit der religiösen Gegensätze in der Vergangenheit. Im

Zeitalter der Neformatiou war jede Religionsgenosseuschast jo felsen­

fest von der alleinigen Züchtigkeit ihrer Glaubenslehre überzeugt,,

dass sie glaubte, Gott zur Ehre zu handeln, wenn sie mit allen

Mitteln trachtete, die Seelen ihrer irrenden Mitmenschen der ewigen

Verdammnis zu entreißen, mochte sic darüber auch das irdische Wohl

derselben zu Grunde richten. So sehr hatten damals dieMonarchc n

und der C l e r n s sowohl auf katholischer als auch ans protestantischer

Seite, auf katholischer Seite besonders der Drdcu der Jesuiten, d i e

L e h r e C h r i st i, d i e L c h r e d c r k a t h o l i s ch e n K i r ch c-

selb st vcrkann t, dass sic nicht im Wege der Belehrung und der

Macht der Ueberzcugung, sondern mit Anwendung jeder Art von

Gcwaltmaßrcgclu die irrenden Brüder nur den rechten Weg zu