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zusammen 24. Auch diese lieferten im nächsten Jahre ihre Beicht­

Zettel ab l73>

3o gründlich wurde die Gegenreformation jenseits der Donau

durchgeführt. dass dieser Theil des Landes im 18. Jahrhunderte

als der bestkatbolische galt und dahin unmündige Kinder der nach

Siebenbürgen überführten Protestanten zur Erziehung abgegeben,

wurden.

Diese Einzelheiten gewähren dem Leser einen vollständigen

Einblick in die Art und Weise, in welcher die Oberöfterreichcr znm

katholischen Glaubensbekenntnisse zurückgcbracht wurden.

fortwährend wurden jedoch d i c B e k e h r t c n von

d e it P farrern u n d O b riefelten b eaussi eh tigt; nie

waren sic sicher, dass nicht die Geriehtsdiener oder auch die Kaplaue

ihr Haus in allen Winkeln nach nnkatho lischen Büchern

durchstöberten und an Fasttagen in die Küche des Bauers, des

Häuslers und des Wirtes drangen, um sich zu überzeugen, dass

nicht Fle isch g en o sscn werde. Die unkatholischeu Bücher wurden

vernichtet, die Betretenen wurden mit Geld oder Arrest abgestraft.

Beispielsweise enthalten die Rechnungen über die Strafen bei der

Herrschaft Kvppach aus den Jahren 1685 und 1699 folgende

Empfänge:

„Den 3. Februar 1685 am S a m stag hat der Gerichts-

dicner beim Bäcker Tobias Jmlingcr zu Aichkirchen wegen des

Fleifchesfens vor dem Acittagessen in dessen Knchl visirt und am

Herd in einem Häfen Würste siedend gesunden, deshalb ist er ab

gestraft worden nm 3 Gulden. Ten 29. Mai 1699 hat Haus

Schnözinger auf dem Bauerngut zu Ewalchen an einem S a ui s t a g

eine Speck-Krarnel-Suppe und Speckknödel für sich und seine Hans-

lenke gespeist, dessentwegen er drei Gulden Straf erlegen müssen."

Auch blos deshalb, weil Sebastian Khaltcnpruner an der Khcrbeledt,

Hans Simberer auf dem Mairhof Zu Schuözing die sogenannten

„Sternsingcr" in ihren Häusern tanzen liegen, „darwider die Geist

lichkeit gemurrt und solches für ein Unrecht gehalten gehabt",

musste jeder derselben 2 Gulden Strafe erlegen; gleiche Strafe traf

den Wolfgang Mayr auf dem Lchuergut zu Schnöhing, den Wolf

Mayr auf dem Maierhofe zu Reicheriug und den Matthias Huebmek

auf dem Lachmanngute zu Schlangenham, weil sie in den Ranh-

nüchten tanzen ließen 17*).

In Kirchdorf verklagte der Pfarrer einige Bürger, weil sie

am Bortage vor dem Feste St. Johann des Täufers Fleisch gespeist

hatten, und später den Bürger Peter Eisen, weil derselbe in der

Fasten ohne Bewilligung Fleisch gespeist hatte, als zur Kirche straf-

:17

fällig geworden. Unter der Herrschaft Losensteinleithcu wurde der

Knecht des Hubers in Oberndorf, Pfarre St. Marien, wegen Fleisch

esseus beim Kindelmahle m der Fasten und der Maurer beim Pruu