Gemeinderatsprotokoll vom 13. November 1923

V. Sitzung. Protokoll über die 5. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 13. November 1923, 6 Uhr nachm. Tagesordnung. 1.) Mitteilungen des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. 2.) Schaffung eines Landesgesetzes zur Regelung der Abgabe betreffend das Halten von Hunden. 3.) Novellierung des Landesgesetzes über das Halten von Pferden. 4.) Nachträgliche Genehmigung eines Präsidialbeschlusses wegen Beschaffung eines Bankkredites für Adaptierung von Baracken. 5.) Nachträgliche Genehmigung eines Präsidialbeschlusses wegen Anschaffung von vier Schreibmaschinen. 6.) Ansuchen der Arbeiterwohnbaugenossenschaft um Überlassung eines Grundes zur Erbauung eines Mustersiedlungshauses. 7.) Ansuchen verschiedener Parteien um Überlassung von städt. Grund zur Erbauung von Heraklithäusern. 8.) Genehmigung eines Pachtvertrages über Objekt Industriestrasse 14 mit Firma Proske. 9.) Ansuchen des Armenhilfskomitees um Bewilligung eines Beitrages für Holzbeschaffung für die Armen. 10.) Ansuchen der Fürsorgeabteilung um Bewilligung eines Betrages von 20 Millionen Kronen zur Beschaffung von Schuhen für Schulkinder. 11.) Stellungnahme und Beschlussfassung zur Hilfsaktion für Deutschland. 12.) Antrag auf Erhöhung der Armenunterstützungen und Erziehungsbeiträge. Referent G.R. Saiber. 13.) Novellierung der Konzessionsabgabe. 14.) Novellierung der Kraft- und Kutschwagensteuer. 15.) Nachträgliche Genehmigung des Präsidialbeschlusses wegen Bewilligung eines Vorschusses an die Magistratsangestellten. 16.) Ansuchen um Überlassung und Einrichtung eines Lokales im Schlosse Lamberg zur Abhaltung von Polizeikursen. Referent: G.R. Karl Fischer.

17.) Festsetzung der Vieh- und Fleischbeschaugebühren. Referent: G.R. Hans Witzany 18.) entfällt. Referent G.R. Dr. Rud. Schneeweiss. 19.) Ansuchen der Arbeiterwohnbaugenossenschaft um Überlassung der bereits mit Genossenschaftshäusern bebauten Gründe. 20.) Angebot des Verkaufes eines Hauses an die Stadtgemeinde. Bau- und Verwaltungsausschuss: Referent G.R. Schlossgangl. 21.) Entgeltliche Abtretung des Ufergrundes beim Hause Lang, Bahnhofstrasse 2. Referent V.B. Dr. Messenböck. 22.) Wasserversorgung für die Stelzhammer- und Spitalskystrasse. Referent G.R. Lischka. 23.) Ausbau des Stallgebäudes im Schlosse Engelsegg zu einem Wohnhause. Referent G.R. Lind. 24.) Kanalanschlauchgebühren. Fürsorgeausschuss. G.R. Rendl als Referent. 25.) Wahl eines Verwaltungsausschusses für das Arbeitsloseamt. 26.) Armenrekurs. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral. Die Vicebürgermeister: Karl Dedic, Dr. Hubert Messenböck und Dir. Julius Russmann. Die Gemeinderäte: Aigner Franz Futterer Franz Baumgartner Johann Kranjak Marie Bausenwein Johann Lebeda Alois Lind Eduard Brand Wenzel Prof. Lischka Hans Fischer Karl Furrer Ulrich Dr. Markgraf Josef

Mayer Anton Saiber Alois Rendl Karl Scherak Franz Gangl Josef Schlossgangl Leop. Hafner Josef Schneeweiss Rud. Dr. Hiessmayr Franz Schöndorfer Anton Hummer Arnulph Dr. Steinbrecher Leopold Januschka Emanuel Tribrunner Franz Kisely Berta Witzany Hans Klaffenböck Johann Wolfartsberger Johann Klement Karl Kletzmayr Hermann Vom Magistrate: Mag. Dir. Dr. Ferd. Häuslmayr Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Bgm. Wokral eröffnet um 1/2 7 Uhr abends die Sitzung und konstatiert die Beschlussfähigkeit. Entschuldigt sind die G.R. Hiessmayr, Dr. Hummer u. Kisely. Zu Protokollprüfern werden die G.R. Gangl und Hafner nominiert. Vor Eingang in die Tagesordnung macht der Bürgermeister folgende Mitteilungen: 1.) Zl. 26468. Entsprechend der in der Gemeinderatssitzung vom 21. September 1923 vom G.R. Scherak gestellten Anfrage wegen Herstellung der Strassen und Wege auf der Ennsleite teilt die Mag. Abt. V. mit, dass die Arbeiten bereits in Angriff genommen wurden. Zur Kenntnis. 2.) Zl. 26468. Die Versorgung der Fürsorgehäuser mit Mistkübel ist im Zuge. Zur Kenntnis. 3.) Zl. 27905. Die Bau- und Wohnungsgenossensch spricht dem Gemeinderate für das Entgegenkommen den aufrichtigsten Dank aus, desgleichen der Mag. Abt. V. Zur Kenntnis. 4.) Zl. 28078. Vom Zweigverein „Rotes Kreuz" Steyr langt die Mitteilung ein, dass der bisherige Präsident Hans Millner seine Stelle zurückgelegt hat und an seine Stelle Herr Franz Nothaft gewählt wurde. Bgm. Wokral

hebt das langjährige Wirken des Herrn Millner und die grossen Verdienste hervor, worunter das grösste die Schaffung der Tuberkulosen Fürsorge in Steyr steht. Er glaubt im Sinne des gesamten Gemeinderates zu sprechen, wenn er dem abtretenden Präsidenten für seine rastlose Tätigkeit im Dienste der Allgemeinheit den schriftlichen Dank der Gemeinde übermittelt. Lebhafte Bravorufe! 5.) Die G.R. Fischer (Bau- und Verwaltungsausschuss ) und Lischka (Fürsorgeausschuss) ersuchen um einen Urlaub in der Dauer von 6 - 12 Monaten wegen Überlastung mit anderen Funktionen und wird seitens der soz. Fraktion vorgeschlagen an deren Stelle G.R. Scherak in den Bau- und Verwaltungsausschuss und G.R. Futterer in den Fürsorgeausschuss zu entsenden. Der Gemeinderat erteilt hiezu seine Zustimmung. 6.) Zl. 28079. Antrag des G.R.Witzany und Genossen auf Anlegung eines Trottoirs und Verbesserung der Beleuchtung am Annaberg. Der Antrag wird dem Bauund Verwaltungsausschuss zugewiesen. 7.) Zl. 24083. Beantwortung der Interpellation wegen des Kinobaues in der Industriehalle. Wird zur Kenntnis genommen. 8.) Zurückweisung der Angriffe auf die Sicherheitswache. Kurz vor dem Wahltag wurden bedauerlicher Weise in Steyr zwei Plakattafeln, die Eigentum einer wahlwerbenden Partei waren von unbekannten Tätern beseitigt. Diesen bedauerlichen Vorfall nahm die Steyrer-Zeitung vom Sonntag, den 21.Oktober 1923 zum Anlass zu ganz unqualifizierbaren, nicht genug zu verurteilenden Angriffen auf unsere städt. Sicherheitswache. Es ist jedem Menschen hier zu Lande bekannt, dass während der Wahlzeit Beschädigungen von Plakaten und Anschlagtafeln an der Tagesordnung sind; es ist daher verkehrsüblich, dass die einzelnen Parteien den

Schutz ihrer Wahlaufrufe selbst zu übernehmen pflegen und dabei wohl oft so weit gehen sich sogar gegenseitig diesen Schutz solcher Objekte zu garantieren. Aus diesem Grunde ist die Vorstellung absolut unverständlich, dass es zu den konkreten Aufgaben der Sicherheitswache gehören würde, einen besonderen Sicherheitsdienst zur Bewachung solcher dem Wahlzwecke dienenden Objekte einzurichten. Wenn also die Steyrer Sicherheitswache, wie aus den mir erstatteten Meldungen hervorgeht, die leider entwendeten Tafeln bis in die Morgenstunde ganz besonders im Auge behielt, hat sie ein übriges über ihre Pflicht hinaus getan. Ich sehe mich daher als Bürgermeister der Stadt Steyr verpflichtet - so sehr ich sonst abgeneigt bin mich in Presse-Polemiken einzulassen - unsere städt. Sicherheitswache, deren Dienstbereitschaft und Dienstwilligkeit und Pflichteifer in allen sich bisher ergebenden Verhältnissen über jeden Zweifel erhaben erwies - in aller Form in Schutz zu nehmen. Ich gebe mich der Erwartung hin, dass jedes Organ der Sicherheitswache sich auch durch so niedrige Presseangriffe in seinem Diensteifer und in seiner Dienstfreudigkeit nicht im geringsten beeinträchtigen lassen wird." 9.) Zl. 27730. Dringlichkeitsantrag des V.B. Russmann und Genossen über die Zugsverbindung nach und von Wien. Über Intervention des Magistrates ist bereits insoferne eine Verbesserung eingetreten, als der Schnellzug 206 in St. Valentin Aufenthalt nimmt. V.B. Russmann begründet die Dringlichkeit, sodann nach Annahme der Dringlichkeit den Antrag. G.R. Markgraf berichtet, dass auch er sich bemüht hat, eine Verbesserung der Zugsverbindung zu erlangen und glaubt nicht an einen weiteren Erfolg für die Wintermonate. G.R. Bausenwein unterstützt den Antrag und wünscht das Anstreben einer besseren Verbindung von Wien nach Steyr am Nachmittage. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Vor Zugang in die Tagesordnung teilt Bgm. Wokral

mit, dass der Punkt 18 über Wunsch von der Tagesordnung abgesetzt wurde an dessen Stelle wird die Übernahme des Zentralbrunnens auf der Ennsleiten in den Besitz der Gemeinde auf Grund einer Parteienvereinbarung auf die Tagesordnung gesetzt. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. Punkt 2.) Zl.22356. Schaffung eines Landesgesetzes zur Regelung der Abgabe betreffend das Halten von Hunden. Der Referent verliest den Amtsbericht und den Ausschussantrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen, der Schaffung eines Landesgesetzes in der im Entwurfe vorgesehenen Form seine Zustimmung zu erteilen. G.R. Hafner beantragt die en bloc Annahme. Der Antrag Hafner wird angenommen, desgleichen der Ausschussantrag. Punkt 3.) Novellierung des Landesgesetzes über das Halten von Pferden. (Z1.22357). Nach einem Referate über den Gegenstand stellt derselbe Referent folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen das noch in Kraft stehende Landesgesetz betreffend einer Abgabe über das Halten von Pferden in der im vorliegenden Entwurfe vorgesehenen Art zu novellieren, sodass ab 1.Jänner 1924 diese Abgabe in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Höhe eingehoben werden könne. G.R. Hafner beantragt die en bloc Annahme. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Zl. 22369. Nachträgliche Genehmigung eines Präsidialbeschlusses wegen Beschaffung eines Bankkredites für Adaptierung von Baracken. Der Referent glaubt die Notwendigkeit nicht erst begründen zu müssen und beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen dem Beschlusse des Gemeinderatspräsidiums seine Zustimmung zu erteilen und die Aufnahme

eines Bankkredites von 115 Millionen zu bewilligen. Es wird vom Gemeinderate ferner verlangt, dass Landes- und Bundesregierung nachdrücklichst daran gemahnt werden, in dieser Hinsicht ihrer Verpflichtung nachzukommen. G.R. Scherak fragt an, wer der Eigentümer dieser Baracken ist. V.B. Russmann gibt hierauf Antwort, ferner dass die Baracken seinerzeit zum Abbruch verkauft wurden. G.R. Markgraf will feststellen, dass die Baracken niemals Eigentum der Waffenfabrik waren sondern der Sachdemobilisierung. G.R. Baumgartner hebt hervor, dass die Baracken seinerzeit für die Arbeiter der Waffenfabrik errichtet wurden. Er glaube daher, dass die Waffenfabrik schon einen gewissen Anteil an den Baracken nehmen müsste, sie sollte mindestens einen Bruchteil der Kosten beitragen. G.R. Markgraf erklärt, dass die Waffenfabrik keinerlei Instandsetzung machen könnte, auch kein Interesse daran habe, weil sie leicht alle ihre Arbeiter in den von ihr geschaffenen Wohnhäusern unterbringen könnte, wenn die Parteien, die nicht mehr in der Waffenfabrik arbeiten, anderswo untergebracht würden. Die Waffenfabrik hat in den letzten drei Jahren 628 Wohnungen geschaffen. G.R. Scherak sagt, es gehe nicht gut an, dass der G.R. Markgraf hier im Gemeinderate die Interessen der Waffenfabrik vertritt und kommt auf die Äusserung zurück, dass die Waffenfabrik ihre Arbeiter leicht unterbringen könnte, wenn sie die anderen Parteien entfernen könnte. Er glaube auch, dass die Waffenfabrik mindestens für diesen Zweck einen Zuschuss leisten sollte und beantragt die Rückverweisung an den Finanz-und Rechtsausschuss. G.R. Witzany meint, die Fürsorge des G.R. Markgraf klinge im Interesse der Waffenfabrik und G.R. Markgraf ist nicht als Vertreter der Waffenfabrik in den Gemeinderat gewählt, er habe vielmehr die Interessen der Gesamtbevölkerung zu vertreten. Er verweist auf die Firma Krupp in Berndorf und Essen, welche nicht nur genügende Wohnungen, sondern auch eigene Schulen und Anderes geschaffen

habe. G.R.Klement glaubt, es sei die Hauptsache, dass die Baracken eingedeckt werden, wendet sich gegen den Antrag Scherak und beantragt Schluss der Debatte. Zur tatsächlichen Berichtigung spricht G.R. Markgraf, er sei verpflichtet, vorgebrachte Sachen richtig zu stellen und erklärt, dass die Waffenfabrik vielleicht nicht abgeneigt wäre, etwas zuzuzahlen, eine Verpflichtung jedoch hat sie nicht. V.B. Russmann begründet in dem Schlussworte die Notwendigkeit der Arbeit und meint zum Schlusse: Vielleicht rührt sich das soziale Empfinden der Waffenfabrik zur Steuerung des Wohnungselends. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 5.) Nachträgliche Genehmigung eines Präsidialbeschlusses wegen Anschaffung von vier Schreibmaschinen Zl. 23554. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen, dem Beschlusse des Gemeinderatspräsidiums nachträglich seine Zustimmung zu erteilen. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Ansuchen der Arbeiterwohnbaugenossenschaft um Überlassung eines Grundes zur Erbauung eines Mustersiedlungshauses. (Zl. 24589). Derselbe Referent stellt nach einem kurzen Referate namens des Ausschusses den Antrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen, der allgemeinen Arbeiter-Wohnbau-Genossenschaft zum Zwecke der Aufstellung eines Mustersiedlungshauses einen Grundstreifen im beiläufigem Ausmasse von 500 m2 von der der Stadtgemeinde gehörigen Grundparzelle 699 beim Föhrenschacherl nächst dem allgemeinen Krankenhause unentgeltlich zu überlassen. Doch muss sich die Genossenschaft und deren Rechtsnachfolger verpflichten, die auf diesem Grunde entstandenen Baulichkeiten vor einer etwa geplanten Veräusserung an Private der Stadtgemeinde Steyr zum gerechten (also nicht Spekulations-) Preise anzubieten, welche diese Gebäude entweder selbst übernehmen oder an einen Siedlungswerber überlassen kann.

Sämtliche aus dieser Grundbewegung entstehenden Kosten sind von den Gesuchstellern selbst zu tragen. Angenommen. Punkt 7.) Zl. 22396. Ansuchen verschiedener Parteien um Überlassung von städt. Grund zur Erbauung von Heraklithhäusern. Der Referent ersucht um Annahme folgenden Antrages: Der Gemeinderat wolle beschliessen den Parteien Franz Lechner, Rudolf Kuffner und Josef Bernhauser die Überlassung von Grund beim Teufelsbache abwärts der Lacknervilla zuzusagen. Doch kann eine derartige Überlassung nicht im Wege eines Verkaufes sondern nur unter der Voraussetzung des Erbpachtes geschehen, den es ist Pflicht der Gemeindeverwaltung jede Veringerung des Gemeindevermögens an Grund und Boden soviel als tunlich zu vermeiden. Bei der Überlassung von Grund und Boden beim Teufelsbache hätten sich die ansuchenden Parteten überdies noch zu verpflichten für die von ihnen beabsichtigten Bauten den zweigeschossigen Typus der auf den Teufelsbachgründen bereits aufgebauten Lacknervilla einzuhalten. Ferner haben sich die Parteien zu verpflichten, alle aus der Grundüberlassung entstehenden, wie immer Namen habenden Kosten selbst zu tragen. Sollten die Ansuchenden nicht in der Lage sein, sich der Verpflichtung bezüglich der vollständigen Anpassung an die Bauart der Lacknervilla zu unterwerfen, sondern die offene Siedlungsbauform wählen wollen, so könnte ihnen ein Baugrund nur mehr auf dem für Siedlungszwecke bereits bestimmten Platze beim Föhrenschacherl überlassen werden. Die ansuchende Partei Robert Schmied muss darauf verwiesen werden, dass eine Überlassung von Grund bei der ehemaligen Jägerkaserne (Fachschule) nicht möglich ist. Doch steht es dieser Partei frei, sich unter den gleichen Voraussetzungen wie sie für die übrigen Gesuchsteller festgelegt erscheinen, um Überlassung von Baugrund nachträglich noch zu bewerben. Eine besondere Beschlussfassung des Gemeinderates ist für

die Erledigung dieses eventuellen Ansuchens nicht mehr notwendig. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 8.) Zl. 24603. Genehmigung eines Pachtvertrages über Objekt Industriestrasse 14 mit Firma Proske. Derselbe Referent berichtet, dass bereits mehrmals die Verpachtung des Objektes des Gemeinderat beschäftigt hat, es ist aber nie etwas daraus geworden. Das neue Anbot der Firma Brüder Proske wurde ähnlich wie die früheren Pachtverträge ausgearbeitet, nur bezüglich der Pachtbeträge wurde eine kleine Änderung vorgenommen. Er beantragt: Der Gemeinderat genehmige den vorliegenden Entwurf des Pachtvertrages mit der genannten Firma. G.R. Brand wünscht die Festsetzung der Höhe der Assekuranzsummen. Der Referent schliesst sich dem Antrage an und soll das Magistrats-Präsidium beauftragt werden, die Höhe der Summen festzusetzen. Der Ausschussantrag mit dem Zusatzantrage Brand wird angenommen. Punkt 9.) Zl. 25937. Ansuchen des Armenhilfskomitees um Bewilligung eines Betrages für Holzbeschaffung für die Armen. Derselbe Referent beantragt über das Ansuchen des Hilfskomitees: Der Gemeinderat wolle beschliessen, dieser Aktion die Zustimmung zu erteilen und einen Aufwand bis zu 30 Millionen Kronen zu bewilligen. Jedoch soll die Abhebung dieses Betrages nur nach Massgabe der zur Verfügung stelenden Mittel erfolgen, doch ist von amtswegen möglichst dafür zu sorgen, dass diese Mittel bis längstens 15. Dezember 1923 zur Verfügung stehen. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 10.) Zl. 25935. Ansuchen der Fürsorgeabteilung um Bewilligung eines Betrages von 20 Millionen Kronen zur Beschaffung von Schuhen für Schulkinder. Vom Fürsorgeamte liegt der Antrag auf An-

schaffung von Schuhen für Schulkinder vor. Der Finanz- und Rechtsausschuss beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen; den angesuchten Betrag von 20 Millionen Kronen für den Zweck der Beschaffung von Schuhen für schulpflichtige Kinder zu bewilligen. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 11.) Zl. 26932. Stellungnahme und Beschlussfassung zur Hilfsaktion für Deutschland. Der Referent berichtet über die vom GemeinderatsPräsidium beschlossene und eingeleitete, allgemeine Hilfsaktion für Deutschland, sowie über die Feststellung der Leistung der Gemeinde für diese Aktion. Er bedauert, dass diese durch Sonderaktionen zersplittert wurde, er hätte lieber gesehen, wenn eine grosse gemeinsame Aktion gemacht worden wäre. Namens des Finanz-und Rechtsausschusses stellt er folgenden Antrag: Dte Einleitung dieser Aktion durch das Gemeinderats-Präsidium wird vom Gemeinderate begrüsst und bewilligt, derselben, hiezu aus Gemeindemitteln einen Betrag von 10 Millionen Kronen. G.R. Schöndorfer stellt den Antrag den Betrag auf 20 Millionen Kronen zu erhöhen, ansonsten begrüsst und unterstützt er den Antrag. G.R. Kletzmayr bemerkt, dass die Aktion auf Annahme von Kindern aus dem Reiche, bevor der Aufruf der Gemeinde erschienen war, bereits eingeleitet wurde. G.R. Brand stellt die Frage, welcher Hand die gesammelten Beträge zugewiesen werden. Antwort des Referenten: Dem deutschen Konsulat. G.R. Hafner stellt als Grundbedingung für diese Aktion, dass die Verteilung so vorgenommen werde, dass der letzte Empfänger den Betrag in österr. Kronen erhält. G.R. Scherak behält sich vor, wenn die Verhältnisse im deutschen Reiche nicht besser werden, in einer der nächsten Sitzungen, einen weiteren Betrag zu beantragen. G.R. Brand hält die Beschaffung von Lebensmittel für praktischer. G.R. Futterer schliesst sich der Anregung

des G.R. Brand an und empfiehlt auch einen höheren Betrag und polemisiert gegen G.R. Schöndorfer. G.R. Steinbrecher beantragt die Verfügung über die Art der Zuweisung dem Präsidium zu überlassen. G.R. Hafner ist mit diesem Antrage ganz einverstanden, wünscht aber seinen Antrag aufrecht zu halten, wenn die Barzuweisung erfolgen sollte. Er wünscht weiter, dass die Beteilung ohne Unterschied der Partei und der Konfession erfolgen müsse und dass eine Berichterstattung über die Verteilung verlangt werden solle. V.B. Russmann verspricht, dass alle Anregungen berücksichtigt werden sollen und erklärt sich gerne bereit, den Betrag auf 20 Millionen zu erhöhen. Dieser neu formulierte Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 12.) Zl. 26680. Antrag auf Erhöhung der Armenunterstützungen und Erziehungsbeiträge. Derselbe Referent verliest den Antrag des Fürsorgeausschusses und ersucht um Annahme folgenden Antrages des Finanz-und Rechtsausschusses: Dem Antrag des städt. Armen- und Fürsorgerates auf Erhöhung der Armenunterstützung und Erziehungsbeiträge bis zur beantragten Höhe ab 1. Jänner 1924 wird zugestimmt; der weitere Teil des Antrages, das aus diesen Erhöhungen sich ergebende Mehrerfordernis durch die Erhöhung der Fürsorgeabgabe um 1 % zu decken, kann aus diesem Titel allein nicht zur Annahme empfohlen werden. Es muss daher für die Bedeckung dieses Mehrerfordernisses im Präliminare 1924 vorläufig in anderer Form Sorge getragen werden. G.R. Brand beantragt, statt 1. Jänner 1924 vom 1. Dezember 1923 an die erhöhten Beträge zu bewilligen. V.B. Russmann erklärt, nichts dagegen einzuwenden, hiegegen V.B. Dedic zu bedenken gibt, dass für 1923 keine Bedeckung vorhanden ist und die Hinausschiebung des Termines lediglich über Ersuchen des Rechnungsamtes aus rein formellen Gründen erfolgte. Sonst hätte er persönlich nichts dagegen.

G.R. Hafner schliesst sich dem Antrage Brand an und würde dessen Annahme empfehlen. Er fügt bei, dass auch jene Parteien die heute den Staat regieren, der Staatsangestellten, der Lehrer u.s.w. sich erinnern mögen, auch die Waffenfabrik möge darüber nachdenken, was sie zur Linderung der Not ihrer Angestellten beitragen wolle. G.R. Brand meint es gehe nicht an, die Gemeindevertretung verantwortlich zu machen, was die politischen Parteien machen, übrigens könne auch Hafner seinen grossen Einfluss geltend machen. G.R. Hafner macht gegenüber den Ausführungen des G.R. Brand einige Richtigstellungen und V.B. Dedic wünscht, dass die Not der Armen nicht als Agitationsmittel seitens der christlichsozialen Partei verwendet werden soll, es zieme sich nicht, dem Antrage im Armenrate und im Ausschuße zuzustimmen und hier im Gemeinderate Abänderungsanträge zu stellen. Er erinnert daran, dass christlich sozial verwaltete Gemeinden heute noch 80 Kronen monatlich an Armenunterstützungen zahlen. G.R. Brand berichtet noch, dass er bei der Verhandlung im Armenrate nicht anwesend war und im Finanzausschusse nicht vertreten ist. V.B. Russmann schliesst sich im Schlussworte dem Antrage Hafners an. Der abgeänderte Antrag wird sodann angenommen. Referent G.R. Saiber. Punkt 13.) Zl. 22356. Novellierung der Konzessionsabgabe. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschließe die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 20. April 1923, L.G. und Vdg. Bl. Nr. 49, betreffend die Konzessionsabgabe im Sinne des beiliegenden Gesetzentwurfes. G.R. Bausenwein weist darauf hin, dass die Einteilung in vier Klassen von weitgehender Bedeutung sei und stellt den Gegenantrag auf Abänderung der Steuerstufen in der I. Klasse 30 Goldkronen II. 60 III. 90

IV. Klasse 120 Goldkronen Weiters soll es im Artikel II heissen: Absichtliche Handlungen oder Unterlassungen. Er bemerkt noch dazu, dass dies keine parteipolitische Betrachtung sei, auch dem Gemeinderate Witzany seien in der Vorberatung die Beträge zu hoch erschienen. G. R. Futterer stellt ebenfalls einen Abänderungsantrag und zwar in der I. Klasse 15 Goldkronen steigend durch Verdoppelung bis zur V. Klasse mit 240 Goldkronen. G.R. Hafner bemerkt hiezu, dass die Minorität vor einigen Minuten noch so freigiebig war und jetzt, da es sich um die Beschaffung der Bedeckung handle, sich dagegen wehrt. Der Antrag der Kommunisten sei nicht von der Hand zu weisen, das könne aber nur der Finanzausschuß beurteilen und desshalb stelle er den Antrag auf Rückverweisung an den Finanzausschuss. Der Referent schliesst sich dem Vertagungsantrag an und dieser wird einstimmig angenommen. Punkt 14.) Zl. 23355. Novellierung der Kraft- und Kutschwagensteuer. Derselbe Referent bringt an der Hand des Amtsberichtes folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Jänner 1922, L.G. u. Vdg. Bl. Nr. 52 bzhw. vom 19. Dezember 1922, L.G. u. Vdg. Bl. Nr. 15 ex 1923 betreffend die Kraftund Kutschwagensteuer im Sinne des beiliegenden Gesetzentwurfes. Der Referent bemerkt dazu, dass die Abänderungsanträge der Minorität in dem Gesetzentwurfe bereits aufgenommen worden sind. G.R. Hafner beantragt die en bloc Annahme. Dieser Antrag, sowie der Ausschussantrag werden angenommen. Punkt 15.) 1095/V.P. Nachträgliche Genehmigung des Prä¬ sidialbeschlusses wegen Bewilligung eines Vorschusses an die Magistratsangestellten. Derselbe Referent berichtet über die erfolgte Auszahlung eines Vorschusses auf Grund der zu erwarten-

den Besoldungsregulierung und beantragt: Der. Gemeinderat wolle dem Beschlusse des Gemeinderatspräsidiums seine nachträgliche Bewilligung erteilen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 16.) Z1.1099/V.P. Ansuchen um Überlassung und Einrich¬ tung eines Lokales im Schlosse Lamberg zur Abhaltung von Polizeikursen. Derselbe Referent beantragt: Dem Ansuchen wolle im Sinne der Äusserung der Personalstelle, stattgegeben werden. Gleichzeitig wäre die Abteilung V zu beauftragen, nachzusehen, ob unter den Beständen der Gemeinde entsprechendes Material wie Tische, Bänke etc. vorhanden ist, um die Anschaffungskosten zu verringern. G.R. Schöndorfer fragt an, welcher Art die Kurse sind; die Antwort des Referenten lautet: Staatsbürgerkunde Strafrecht und Stenographie. Auf die Frage, wer die Lehrkräfte sind, wird erwidert: Lehrer Matzek, Fachlehrer Saager und Dr. Häuslmayr. G.R. Dr. Hofrat Furrer wünscht die Ausbildung in „Erste Hilfe"; Bgm.Wokral verspricht den Kurs um dieses Gebiet allenfalls zu erweitern. Der Ausschussantrag wird sodann angenommen. Referent G.R. Fischer Karl. Punkt 17.) Zl. 23590. Festsetzung der Vieh- und Fleischbeschaugebühren. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: Zum Gegenstande wird beantragt, die Beschau- und Überbeschaugebühren dem jeweiligen Fleischpreise angeglichen einzuheben und dermalen folgende Sätze zu bestimmen: 1.) Für Grossvieh K 25.000.- 2.) a) für Kälber unter einem halben Jahre. K 7.000.- b) Schweine unter 59 kg K 16.000.- c) Schweine über 50 kg K 32.000.- 3.) für Kleintiere K 4.000.- 4.) für Fleisch und Innereien pro kg K 200.-

Angenommen. Punkt 18.) Zl. 27295. Übernahme des Zentralbrunnens an der Ennsleite in den Betrieb der Stadtgemeinde. Referent V.B. Russmann. Der Referent verliest den Amtsbericht, wonach sich die Kosten auf über 85 Millionen Kronen stellen. Dieser Antrag wurde nicht im Finanzausschusse beraten und wurde über Parteienvereinbarung zur Debatte gestellt. Derselbe lautet: Der Zentralbrunnen an der hohen Ennsleite wird in den Betrieb der Stadtgemeinde übernommen. Das der Waffenfabrik gehörige Pumpenaggregat bestehend aus Turbo-Pumpe und Elektromotor wird samt den gleichfalls der Waffenfabrik gehörigen Grund an der Leite Grundparzelle 1615 um den Gesamtübernahmspreis von K 40,720.000.- von der Gemeinde Steyr übernommen. Der Anschluss an das Hochspannungsnetz mit der notwendigen Aufstellung eines eigenen Transformators und die Kabelverlegung im Gesamtkostenbetrage von K 44,930.000. - wird genehmigt. G.R. Dr. Furrer stellt die Anfrage, ob die Pumpe vom Bauamte besichtigt wurde. Der Referent verweist auf den Amtsbericht. G.R. Lind wünscht die Stärke der Pumpe zu wissen. Der Referent wird sich Informationen einholen und den Fragesteller verständigen. G.R. Markgraf erklärt, die Pumpe sei in gutem Zustande, das Wasser sei vorzüglich und die Gemeinde mache dabei ein sehr gutes Geschäft. Der Referent verzichtet auf das Schlusswort und der Antrag wird angenommen; Referent G.R. Dr. Rud. Schneeweiss. Punkt 19.) Zl. 24500. Ansuchen der Arbeiterwohnbaugenossenschaft um Überlassung der bereits mit Genossenschaftshäusern bebauten Gründe. Der Referent verweist auf den Zusammenhang mit einigen Ansuchen, die den Gemeinderat heute schon beschäftigt haben. Unter der gleichen Begründung stellt er namens des Finanz- und Rechtsausschusses den Antrag: Der Gemeinde-

rat wolle beschliessen, dem Ansuchen der Arbeiterbau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft um käufliche Überlassung der Bauparzelle 1656 keine Folge zu geben. Der Gemeinderat wird jedoch der genannten Genossenschaft nach Kräften die jeweils erforderliche finanzielle Unterstützung angedeihen lassen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 20.) Zl. 22844. Angebot des Verkaufes eines Hauses an die Stadtgemeinde. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Das Kaufanbot der Herren Franz und Josef Koller und der Frau Anna Beritsch bezüglich des Hauses 146 Sierningerstrasse wird abgelehnt. In der Begründung führt der Referent aus, dass die notwendigen Reparaturen höher kämen als der Kaufpreis. Ohne Debatte angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent G.R. Schlossgangl. Punkt 21.) Zl. 24080. Entgeltliche Abtretung des Ufergrundes beim Hause Lang, Bahnhofstrasse 2. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschließe in Würdigung des öffentlichen Interesses dem Ufersicherungsbau des Herrn Lang, Bahnhofstrasse 2 den Grund des Herrn Lang im Ausmasse des Kommissionsbeschlusses vom 4. Jänner 1923 und laut Projekt der Wasserbauverwaltung gegen Entgelt von 20 % der Baukosten d.s. 5 Millionen Kronen in das Gemeindeeigentum zu übernehmen; ohne Debatte angenommen. Referent V.B. Dr. Messenböck. Punkt 22.) Zl. 26900. Wasserversorgung für die Stelzhammer- u. Spitalskystrasse. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschließe: In voller Berücksichtigung der katastrophalen Wassernot der Bewohner der Stelzhammer- und Spitalskystrasse und Umgebung ehestens, jedenfalls vor Eintritt der Kälteperiode die Wasserleitung in die genannte Gegend zu führen und den Bewohnern den Anschluss an die Wasserleitung gegen

Erlag der gesetzlichen Gebühren zu bewilligen. Ohne Debatte einst. angenommen. Referent G.R.Lischka. Punkt 23.) Zl. 26902. Ausbau des Stallgebäudes im Schloße Engelsegg zu einem Wohnhause. Der Referent beantragt mit der Begründung der grossen Wohnungsnot: Der Gemeinderat beschliesse den Ausbau des Stallgebäudes im Schlosse Engelsegg zu einem Wohnhause nach den Plänen des Stadtbauamtes und nehme die Durchführung der Bauarbeiten, die noch in diesem Herbste zu beginnen haben, im Unternehmerwege in Aussicht. Die Kosten betragen ca. 280 Millionen Kronen. Hiefür sollen vier Wohnungen geschaffen werden. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Lind. Punkt 24.) Zl. 21569. Kanalanschlauchgebühren. Der Referent beantragt: Der Bericht des Stadtbauamtes vom 23.August 1923, Zl. 2676 B.A. wird mit nachstehenden Abänderungen genehmigt: ad a) für ein ebenerdiges Haus 5 Goldheller pro m2 bebauter Fläche ad b) für jedes weitere Geschoss, wobei Untergeschosse und bewohnbare Dachbodengeschosse nach Massgabe ihrer verbauten Fläche in Betracht und Rechnung zu stellen sind, einen Zuschlag von 3 Goldhellern pro m2 verbauter Fläche. ad c) Für die unverbaute Fläche ist ein Beitrag von 2 Goldhellern pro m2 zu entrichten. Die Gartenfläche jedoch kommt für die Gebührenbemessung nicht in Betracht. ad d) Der jährliche Zinsfuss für die Ratenzahlung ist für jedes Jahr besonders festzusetzen. Für 1923 gilt eine 20 %ige Verzinsung. ad e) Die Gebührenvorschreibung tritt bei einer allgemeinen Kanalisierung des Stadtgebietes ausser Kraft und ist dann durch eine andere, den Verhältnissen ange-

passte zu ersetzen. Wird ohne Debatte angenommen. Fürsorgeausschuss. Referent G.R. Rendl. Punkt 25.) Zl. 25585. Wahl eines Verwaltungsausschusses für das Arbeitslosenamt. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschließe die Herren 1.) Vorsitzender Josef Wokral 2.) Vorsitzender - Stellvertreter Karl Dedic 1.) Arbeitgeber: a) Handels- und Gewerbekammer: Mitglied: Leopold Schagerl Ersatzmitglied: Johann Sehwarz b) Bezirksverband der Gewerbegenossenschaften Mitglied: Schaden Alois Ersatzmitglied: Bachner Heinrich Fachabteilung für Metallarbeiter: Mitglied: Franz Küpferling Ersatzmitglied: Ignaz Kronspiess e) Ortsgruppe Steyr des 9.ö.Verbandes der Industriellen. Mitglied: Dr. Wagner (Fa. Reithoffer) Ersatzmitglied: Sommerhuber jun. Fachabteilung für Metallarbeiter: Ö. Waffenfabrik: Mitglied: Karl Urban, Ersatzmitglied: Heinrich Lacha. d) Landwirtschaftlicher Bezirksverein: Mitglied: Leopold Spaller Ersatzmitglied: Hiessmayr 2.) Arbeitnehmer: a) Arbeiter und Angestelltenkammer: Mitglied: Müller Ersatzmitglied: Sichlrader b) Gehilfenobmann einer Gewerbegenossenschaft. Mitglied: Adolf Sahmutter, Schuhm. Ersatzmitglied: Friedrich Kreuzer, Bäcker.

Fachabteilung für Metallarbeiter: Mitglied: Raimund Mannhalter Ersatzmitglied: Scheer Josef c) Zweigstelle Steyr der Gewerkschaftskommission für o.ö. Mitglied: Hans Lischka Ersatzmitglied: Hömayr Franz Fachabteilung für Metallarbeiter: Mitglied: Heymann Josef Ersatzmitglied: Langhammer Hermann d) Landwirtschaftliche Organisation: Mitglied: Mitter Hans Ersatzmitglied: Weiglhuber in den Verwaltungsausschuss des Arbeitslosenfürsorgeamtes zu entsenden. Wird ohne Debatte. angenommen. Punkt 26.) Armenrekurs. Zl. 22330. Derselbe Referent beantragt: Dem Ansuchen des Rekurswerbers Anton Schebesta um Gewährung der Armenunterstützung Folge zu geben. Wird ohne Debatte angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Bürgermeister: Wokral. Die Protokollprüfer: Der Schriftführer: Hafner. Kapinus. Gangl.

Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates am 13. November 1923. Tagesordnung: Referent V.B. Dedic und G.R. Dr. Schneeweiss. 1.) Aufnahme in den Gemeindeverband Referent V.B. Russmann: 2.) Bewilligung einer Gnadengabe. Referent G.R. Saiber: 3.) Personalien. Referent G.R. Dr. Rudolf Schneeweiss: 1.) Aufnahme in den Gemeindeverband. G.R. Dr. Schneeweiss beantragt die Abweisung des Gesuches Florian Hochholzer, weil die Ersitzungszeit noch nicht vollendet ist. Ferner die Abweisung des Gesuches der Theresia Scharmüller, weil deren Kind durch nahezu 11 Jahre von der Heimatsgemeinde einen Erziehungsbeitrag erhalten hat, somit Gesuchstellerin der öffentlichen Armenversorgung anheimfiel. Endlich die Abweisung des Gesuches der Marie Dworschak, weil dieselbe bis November 1918 der öffentlichen Armenversorgung anheimfiel. Aufnahmen auf Grund der Ersitzung: Karl Romek Konrad Stelzhammer Richard Muhr Johann Enzenebner Josef Humer Karl Füxlbauer Heinrich Leopold Friedrich Schickl

Michael Huber Johann Stieglecker Heinrich Klingesberger Josef Kopp Nitzschmann Oswald Ogris Ursula Johann Diensthuber Stefan Raidl Josefa Weinmayr Josef Daspelgruber Karl Zwaiger Ludwig Grubelnig Alois Leiter Peter Penzinger Rosina Prenner Josef Winter Franz Mayr Johann Sieghartner Anton Kaar Anton Gischka Franz Brandner Josef Orban Anna Settl Heinrich Fischbach Theresia Grossmuck Johann Feichtlbauer Georg Reiss Franz Kohlross Georg Schönaigner Michael Zoitl Johann Massak Josef Gebeshuber Karl Hutterer Franz Paulmayr Franz Lengauer Angenommen. G.R. Futterer ersucht der anhängigen Heimatsangelegenheit von Knormüller nachforschen zu lassen. Freiwillige Aufnahmen. Zusicherung. Referent V.B. Dedic beantragt die Ansuchen der Parteien Anton Röder und Franz Krump und Anton Suchanek, Adalbert Tod abzuweisen wegen Vorbestrafung. Das Gesuch der Marie Jankowetz zu vertagen, dagegen die Gesuche der Parteien Johann Vogl Raimund Matejka Franz Janku Michael Andrusch Josef Seiler Franz Höpfler die Zusicherung der Aufnahme gegenErlag der vorgeschriebenen Taxe zu bewilligen. Freiwillige Aufnahmen. Franz Kiovsky Josef Tod Franz Bacher Adolf Muhr Josef Schimpl Anton Pfandlbauer Alois Hiermann Johann Kawan Simon Linhart Wenzl Knoll Leopold Helmel Hans Lovasz Anton Sommer Vinzenz Ribnitzky Franz Prokesch Anton Vogl Katharina Pöll August Frommeyer Karl Luger Helene Fasching Franz Aigner Anton Kornhäusl Karl Trippacher Franz Nowak Anton Draxler Martin Bruckbauer Gratian Andraschko Julianna Böhmüller Leopold Gärtner Franz Hermann Franz Pirmann Thomas Perko Josef Ptatschek Otto Seiler Josef Böhmüller Johann Petelinsek Rochus Leidl Karl Kirschläger Benedikt Wein

Ernst Frisch Anton Gebhart Aloisia Karger Johann Hrovat Johann Hübl Franz Schwödiauer Karl Hofer Stefan Blum Herbert Suklitsch Marx Miesbauer Zusicherung. Emil Pfohl Franz Kminek ferner Franz Mellich Katharina Resinger Kurt Lundwall Ferdinand Bendik Alle diese Ansuchen um Zusicherung und freiwillige Aufnahmen werden angenommen. Die Ansuchen der Julie Schoiber und Agnes Keindl werden abgelehnt. 2.) Zl. 1040/V.P. Bewilligung einer Gnadengabe. V.B. Russmann berichtet über das Ansuchen der Frau Amalia Lang, Witwe nach dem ehemaligen Bürgermeister von Steyr, Franz Lang, um Bewilligung einer Gnadengabe und beantragt namens des Finanz- und Rechtsausschusses: Der Gemeinderat wolle beschliessen, der Witwe eine jederzeit widerrufliche Gnadengabe von monatlich K 200.000. - ab 1.Oktober 1923 zu gewähren. Der Gemeinderat erklärt weiter, dass er durch die Bewilligung dieser ausnahmsweisen Gnadengabe sich für die Zukunft keinesfalls präjudiziert erachtet. Angenommen. Referent Gemeinderat Saiber. 3.) Personalien. G.R. Futterer beantragt die en bloc Annahme aller jener Gegenstände, die in der Vorberatung angenommen wurden. Dieser Antrag wird angenommen. Der Personalreferent G.R. Saiber berichtet sonach: Zl. 824/V.P. a) Karl Frank, Ansuchen um Versetzung in den dauernden Ruhestand; Antrag: Der Versetzung in den dauernden Ruhestand des Oberoffizial Karl Frank mit 1.Dezember 1923 wird zugestimmt. Als Bemessungsgrundlage für die Pensions-

berechnung dient: Dienstzeit bei der Gemeinde vom 21. November 1905 bis 31. Oktober 1923 17 J. 11 M. 10 Tg. Kriegsjahre 5 J. Vordienstzeit 4 J. 8 M. Monat November 1 M. das sind abgerundet 28 Jahre. Auf 10 Jahre entfallen 50 % auf 18 Jahre a 2 % s. 36 % somit 86 % der derzeitigen Bezüge. angenommen, Zl. 319/V.P. b) Definitive Anstellung des Handelsschullehrers Karl Schier. Der Gemeinderat beschliesse die definitive Anstellung des Handelsschullehrers Karl Schier mit 1. Juli 1922 III. Lehrer-Bes.Gr. mit 6 Vorrückungen unter Anrechnung von 4 Jahren Privatdienst für den Anfall der Vorrückungsbeträge vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums. Nächste Vorrückung am 1. Juli 1924. Zl. 1081/V.P. c) Josef Seisberger, Ansuchen um Versetzung in den dauernden Ruhestand: Antrag: Dem Ansuchen wird unter Zuerkennung der vollen Bezüge inkl. Polizeidienstzulage und Quartiergeld und des am 1. Jänner 1924 fälligen Vorrückungsbetrages zugestimmt. Dem Oberkommissär Josef Seisberger wird für die langjährige und erspriessliche Dienstleistung der Dank des Gemeinderates ausgesprochen. Zl. 1169/V.P. d) Anrechnung der Militärdienstzeit. Im Sinne des § 5 Abs.2 der Verordnung vom 7. August 1923 B.G.Bl. Nr. 504 kann über Ansuchen für jedes Kalenderjahr 1914 - 1918 indem durch wenigstens 6 Monate aktiver Militärdienst geleistet wurde, je ein halbes Jahr dann

für die Vorrückung angerechnet werden, wenn der Gesuchsteller in der Zeit zwischen 2. November 1918 und 30. Juni 1921 in den Bundes- (Gemeinde) Dienst getreten ist. Solche Gesuche liegen vor von: Eduard Bettner, Julius Rahofer, Friedrich Brandner, Eduard Roubik, Franz Konheisner, Dr. Richard Seeger. Antrag: Der Anrechnung der Militärdienstzeit nach § 5 der Verordnung vom 7. August 1923 wird im Ausmasse des Amtsberichtes zugestimmt. Im Falle Dr. Seeger wird dem Antrag der Personalkommission auf definitive Anstellung ab 1.Jänner 1921 ebenfalls zugestimmt. e) Antrag: Den derzeit bei der Stadtgemeinde Steyr in nicht ständigem Hilfsdienste bezw. Vertragsverhältnisse stehenden Angestellten und zwar: Karl Stadler, Leopold Fridrich, Rudolf Schanovsky, Rudolf Sturm, Wilhelm Resch, Dr. Hans Essen, Dr. Fritz Herbrich, Dr. Stocker und Dr. Franz Pimiskern wird falls sie in das pragmatische Dienstverhältnis übernommen werden sollten, über ihr Ansuchen die Anrechnung der während des Krieges geleisteten Militärdienstzeit im Sinne der obgenannten Verordnung für den Anfall der Vorrückungsbeträge zugesichert. Aus diesem Beschlusse ist jedoch keinerlei Anspruch auf tatsächliche Uebernahme in das pragmatische Verhältnis abzuleiten. f) Zl.88 und 429/V.P. Dr. Heinrich Drasch, Ansuchen um Anrechnung von Dienstjahren. Antrag: Mit Rücksicht darauf, dass die Ueberführung des Dr. Drasch im Sinne des Bes.Gesetzes richtig erfolgt ist und die Anerkennung der Gerichtsdienstzeit mit Dekret vom 1. November 1920, Zl.242 V.P. ausdrücklich bestätigt erscheint, wird die endgiltige Abweisung des Ansuchens um Einreihung in die VIII. Rangsklasse ab 1. August 1919 und der hierauf folgenden Ueberführung beantragt. g) Zl. 1218/V.P. Ehebewilligung für die Sicherheitswache. Antrag: Die Abänderung des Präsidialbeschlusses vom 6. Juli 1923 wird in dem Sinne beantragt, dass die Beschränkung der Ehebewilligung für die derzeit im Dienste stehenden definitiv

angestellten Sicherheitswachebeamten bis auf Widerruf aufgehoben wird. Die neueintretenden Sicherheitswachebeamten werden bei ihrer Aufnahme verpflichtet, vier Jahre einschliesslich des Probejahres unverheiratet zu bleiben. Anzeigen wegen Verehelichung sind mindestens vier Wochen vorher dem Präsidium vorzulegen. Solange die Gemeinde nicht in die Lage versetzt wird für die Wache ein eigenes Wohnhaus zu bauen - was auf jeden Fall in Evidenz zu halten ist - hat die Kasernierung eines Teiles der Wache aufrecht zu bestehen. Alle diese Anträge werden ohne Debatte einstimmig angenommen. G.R. Brand beantragt das Rauchverbot bei der öffentlichen Sitzung. Wird mit Beifallan genommen. Schluss der Sitzung 1/4 10 Uhr. Der Bürgermeister: Wokral m.p. Die Protokollprüfer: Der Schriftführer: Hafner Josef m.p. Kapinus m.p. Gangl Josef m.p.

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