Gemeinderatsprotokoll vom 13. November 1923

Erlag der gesetzlichen Gebühren zu bewilligen. Ohne Debatte einst. angenommen. Referent G.R.Lischka. Punkt 23.) Zl. 26902. Ausbau des Stallgebäudes im Schloße Engelsegg zu einem Wohnhause. Der Referent beantragt mit der Begründung der grossen Wohnungsnot: Der Gemeinderat beschliesse den Ausbau des Stallgebäudes im Schlosse Engelsegg zu einem Wohnhause nach den Plänen des Stadtbauamtes und nehme die Durchführung der Bauarbeiten, die noch in diesem Herbste zu beginnen haben, im Unternehmerwege in Aussicht. Die Kosten betragen ca. 280 Millionen Kronen. Hiefür sollen vier Wohnungen geschaffen werden. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Lind. Punkt 24.) Zl. 21569. Kanalanschlauchgebühren. Der Referent beantragt: Der Bericht des Stadtbauamtes vom 23.August 1923, Zl. 2676 B.A. wird mit nachstehenden Abänderungen genehmigt: ad a) für ein ebenerdiges Haus 5 Goldheller pro m2 bebauter Fläche ad b) für jedes weitere Geschoss, wobei Untergeschosse und bewohnbare Dachbodengeschosse nach Massgabe ihrer verbauten Fläche in Betracht und Rechnung zu stellen sind, einen Zuschlag von 3 Goldhellern pro m2 verbauter Fläche. ad c) Für die unverbaute Fläche ist ein Beitrag von 2 Goldhellern pro m2 zu entrichten. Die Gartenfläche jedoch kommt für die Gebührenbemessung nicht in Betracht. ad d) Der jährliche Zinsfuss für die Ratenzahlung ist für jedes Jahr besonders festzusetzen. Für 1923 gilt eine 20 %ige Verzinsung. ad e) Die Gebührenvorschreibung tritt bei einer allgemeinen Kanalisierung des Stadtgebietes ausser Kraft und ist dann durch eine andere, den Verhältnissen ange-

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