Gemeinderatsprotokoll vom 13. November 1923

angestellten Sicherheitswachebeamten bis auf Widerruf aufgehoben wird. Die neueintretenden Sicherheitswachebeamten werden bei ihrer Aufnahme verpflichtet, vier Jahre einschliesslich des Probejahres unverheiratet zu bleiben. Anzeigen wegen Verehelichung sind mindestens vier Wochen vorher dem Präsidium vorzulegen. Solange die Gemeinde nicht in die Lage versetzt wird für die Wache ein eigenes Wohnhaus zu bauen - was auf jeden Fall in Evidenz zu halten ist - hat die Kasernierung eines Teiles der Wache aufrecht zu bestehen. Alle diese Anträge werden ohne Debatte einstimmig angenommen. G.R. Brand beantragt das Rauchverbot bei der öffentlichen Sitzung. Wird mit Beifallan genommen. Schluss der Sitzung 1/4 10 Uhr. Der Bürgermeister: Wokral m.p. Die Protokollprüfer: Der Schriftführer: Hafner Josef m.p. Kapinus m.p. Gangl Josef m.p.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2