Gemeinderatsprotokoll vom 13. November 1923

habe. G.R.Klement glaubt, es sei die Hauptsache, dass die Baracken eingedeckt werden, wendet sich gegen den Antrag Scherak und beantragt Schluss der Debatte. Zur tatsächlichen Berichtigung spricht G.R. Markgraf, er sei verpflichtet, vorgebrachte Sachen richtig zu stellen und erklärt, dass die Waffenfabrik vielleicht nicht abgeneigt wäre, etwas zuzuzahlen, eine Verpflichtung jedoch hat sie nicht. V.B. Russmann begründet in dem Schlussworte die Notwendigkeit der Arbeit und meint zum Schlusse: Vielleicht rührt sich das soziale Empfinden der Waffenfabrik zur Steuerung des Wohnungselends. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 5.) Nachträgliche Genehmigung eines Präsidialbeschlusses wegen Anschaffung von vier Schreibmaschinen Zl. 23554. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen, dem Beschlusse des Gemeinderatspräsidiums nachträglich seine Zustimmung zu erteilen. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Ansuchen der Arbeiterwohnbaugenossenschaft um Überlassung eines Grundes zur Erbauung eines Mustersiedlungshauses. (Zl. 24589). Derselbe Referent stellt nach einem kurzen Referate namens des Ausschusses den Antrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen, der allgemeinen Arbeiter-Wohnbau-Genossenschaft zum Zwecke der Aufstellung eines Mustersiedlungshauses einen Grundstreifen im beiläufigem Ausmasse von 500 m2 von der der Stadtgemeinde gehörigen Grundparzelle 699 beim Föhrenschacherl nächst dem allgemeinen Krankenhause unentgeltlich zu überlassen. Doch muss sich die Genossenschaft und deren Rechtsnachfolger verpflichten, die auf diesem Grunde entstandenen Baulichkeiten vor einer etwa geplanten Veräusserung an Private der Stadtgemeinde Steyr zum gerechten (also nicht Spekulations-) Preise anzubieten, welche diese Gebäude entweder selbst übernehmen oder an einen Siedlungswerber überlassen kann.

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