Gemeinderatsprotokoll vom 13. November 1923

mit, dass der Punkt 18 über Wunsch von der Tagesordnung abgesetzt wurde an dessen Stelle wird die Übernahme des Zentralbrunnens auf der Ennsleiten in den Besitz der Gemeinde auf Grund einer Parteienvereinbarung auf die Tagesordnung gesetzt. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. Punkt 2.) Zl.22356. Schaffung eines Landesgesetzes zur Regelung der Abgabe betreffend das Halten von Hunden. Der Referent verliest den Amtsbericht und den Ausschussantrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen, der Schaffung eines Landesgesetzes in der im Entwurfe vorgesehenen Form seine Zustimmung zu erteilen. G.R. Hafner beantragt die en bloc Annahme. Der Antrag Hafner wird angenommen, desgleichen der Ausschussantrag. Punkt 3.) Novellierung des Landesgesetzes über das Halten von Pferden. (Z1.22357). Nach einem Referate über den Gegenstand stellt derselbe Referent folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen das noch in Kraft stehende Landesgesetz betreffend einer Abgabe über das Halten von Pferden in der im vorliegenden Entwurfe vorgesehenen Art zu novellieren, sodass ab 1.Jänner 1924 diese Abgabe in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Höhe eingehoben werden könne. G.R. Hafner beantragt die en bloc Annahme. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Zl. 22369. Nachträgliche Genehmigung eines Präsidialbeschlusses wegen Beschaffung eines Bankkredites für Adaptierung von Baracken. Der Referent glaubt die Notwendigkeit nicht erst begründen zu müssen und beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen dem Beschlusse des Gemeinderatspräsidiums seine Zustimmung zu erteilen und die Aufnahme

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