Gemeinderatsprotokoll vom 13. November 1923

den Besoldungsregulierung und beantragt: Der. Gemeinderat wolle dem Beschlusse des Gemeinderatspräsidiums seine nachträgliche Bewilligung erteilen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 16.) Z1.1099/V.P. Ansuchen um Überlassung und Einrich¬ tung eines Lokales im Schlosse Lamberg zur Abhaltung von Polizeikursen. Derselbe Referent beantragt: Dem Ansuchen wolle im Sinne der Äusserung der Personalstelle, stattgegeben werden. Gleichzeitig wäre die Abteilung V zu beauftragen, nachzusehen, ob unter den Beständen der Gemeinde entsprechendes Material wie Tische, Bänke etc. vorhanden ist, um die Anschaffungskosten zu verringern. G.R. Schöndorfer fragt an, welcher Art die Kurse sind; die Antwort des Referenten lautet: Staatsbürgerkunde Strafrecht und Stenographie. Auf die Frage, wer die Lehrkräfte sind, wird erwidert: Lehrer Matzek, Fachlehrer Saager und Dr. Häuslmayr. G.R. Dr. Hofrat Furrer wünscht die Ausbildung in „Erste Hilfe"; Bgm.Wokral verspricht den Kurs um dieses Gebiet allenfalls zu erweitern. Der Ausschussantrag wird sodann angenommen. Referent G.R. Fischer Karl. Punkt 17.) Zl. 23590. Festsetzung der Vieh- und Fleischbeschaugebühren. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: Zum Gegenstande wird beantragt, die Beschau- und Überbeschaugebühren dem jeweiligen Fleischpreise angeglichen einzuheben und dermalen folgende Sätze zu bestimmen: 1.) Für Grossvieh K 25.000.- 2.) a) für Kälber unter einem halben Jahre. K 7.000.- b) Schweine unter 59 kg K 16.000.- c) Schweine über 50 kg K 32.000.- 3.) für Kleintiere K 4.000.- 4.) für Fleisch und Innereien pro kg K 200.-

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