Ratsprotokoll vom 9. August 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 9. August 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll über die XVIII. Sitzung des Gemeinde-Rathes der Stadt Steyr am 9. August 1878. Gegenwärtig. Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Vice-Bürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäthe: Franz Breslmayr Ferdinand Gründler Josef Haller Franz Hofman Karl Holub Josef Huber Leopold Huber Franz Jäger v. Waldau Karl Jäger v. Waldau Anton Mayr Matthias Perz Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointner Johann Redl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Franz Wickhoff Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung 1. Mittheilungen

Protokoll über die XVIII. Sitzung des Gemeinde-Rathes der Stadt Steyr am 9. August 1878. Gegenwärtig. Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Vice-Bürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäthe: Franz Breslmayr Ferdinand Gründler Josef Haller Franz Hofman Karl Holub Josef Huber Leopold Huber Franz Jäger v. Waldau Karl Jäger v. Waldau Anton Mayr Matthias Perz Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointner Johann Redl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Franz Wickhoff Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung 1. Mittheilungen

I. Section: 2. Rekurs des Herrn M. Mayr u. J. Zeilberger wider eine Verfügung der Gemeinde-Vorstehung pto Aufstellung ihres Omnibus am Bahnhofe. II. Section: 3. Amtsbericht pto Aufstellung der Gesträuche bei den Caféhäusern der Herren Michael Landsiedl & Josef Reichl. 4. Gesuch des pens. Oberlehrers Herrn Franz Wiesner um eine Remuneration oder einen Quartiergeldbeitrag. III. Section: 5. Bericht des städt. Bauamtes pto Herstellung eines Zuleitungskanales in der Quergasse. 6. Bericht des städt. Bauamtes wegen Reparatur der Neubrücke. 7. Zuschrift der Gemeinde Vorstehung Garsten wegen Reparatur der Teufelsbach-Brücke. 8. Bericht des städt. Bauamtes wegen Renovirung des Anschlaghammers im Stadtpfarrthurme. IV. Section: 9. Stiftbrief-Entwurf über die Stiftung zur Erbauung eines neuen Armenhauses. 10. Zuschrift der städt. Armen Comission wegen Verleihung der Josef Brillinger'schen Stiftung.

I. Section: 2. Rekurs des Herrn M. Mayr u. J. Zeil- berger wider eine Verfügung der Gemeinde-Vorstehung pto Aufstel- lung ihres Omnibus am Bahnhofe. II. Section: 3. Amtsbericht pto Aufstellung der Ge- sträuche bei den Caféhäusern der Herren Michael Landsiedl & Josef Reichl. 4. Gesuch des pens. Oberlehrers Herrn Franz Wiesner um eine Remuneration oder einen Quartiergeldbeitrag. III. Section: 5. Bericht des städt. Bauamtes pto Herstel- lung eines Zuleitungskanales in der Quergasse. 6. Bericht des städt. Bauamtes wegen Reparatur der Neubrücke. 7. Zuschrift der Gemeinde Vorstehung Garsten wegen Reparatur der Teu- felsbach-Brücke. 8. Bericht des städt. Bauamtes wegen Renovirung des Anschlaghammers im Stadtpfarrthurme. IV. Section: 9. Stiftbrief-Entwurf über die Stif- tung zur Erbauung eines neuen Armenhauses. 10. Zuschrift der städt. Armen Comis- sion wegen Verleihung der Josef Brillinger'schen Stiftung.

11. Vorstellung mehrerer Bewohner von Ennsdorf wider die Widmung des städt. Hauses No 303 zu einem Noth- spitale. 12. Eingabe der Direktion der k. k. Staats- Ober-Realschule wegen Erhöhung der Jahresdotation für den Zeichen Un- terricht. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon- statirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzal von Gemein- derats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen: a. Eine Zuschrift der Leitung der Fachschule für Stahl, und Eisen-Industrie, mit wel- cher dieselbe den Jahres Bericht dieser An- stalt vorlegt. Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß er je- des Mitglied des Gemeinderates mit je einem Exemplare dieses Berichtes habe be- theilen lassen. – Z. b. Nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche Ge- meinde-Vorstehung. Mit Bezug auf die Kund- machung vom 9. Juli d.J. Z. 7471 beehre ich mich hiemit das Ergebnis der durch die Her- ren Armenväter zu Gunsten der Armen vorgenommenen Sammlung für das Jahr 1878 ergebenst zu berichten: Laut den vorliegenden Subscriptions-Bögen ist ein-

11. Vorstellung mehrerer Bewohner von Ennsdorf wider die Widmung des städt. Hauses No 303 zu einem Nothspitale. 12. Eingabe der Direktion der k. k. StaatsOber-Realschule wegen Erhöhung der Jahresdotation für den Zeichen Unterricht. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen: a. Eine Zuschrift der Leitung der Fachschule für Stahl, und Eisen-Industrie, mit welcher dieselbe den Jahres Bericht dieser Anstalt vorlegt. Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß er jedes Mitglied des Gemeinderates mit je einem Exemplare dieses Berichtes habe betheilen lassen. – Z. b. Nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. Mit Bezug auf die Kundmachung vom 9. Juli d.J. Z. 7471 beehre ich mich hiemit das Ergebnis der durch die He ren Armenväter zu Gunsten der Armen vorgenommenen Sammlung für das Jahr 1878 ergebenst zu berichten: Laut den vorliegenden Subscriptions-Bögen ist ein-

geflossen und wurde baar anher abgeführt 3447 fl 21 xr in Quartalsraten werden nach den gemachten Einzeichnungen noch einfliessen 344 fl 95 xr ergiebt die Summe von 3792 fl 22 xr wozu jedoch noch der Subscriptionsbetrag von Seite der österr. Waffenfabrik in Aussicht steht. Eine Parthei hat sich zur Abgabe von monatlich 4 Leib Brod, à 20 xr verpflichtet, welche jedesmal am 15. abgeholt werden können. Wolle die löbliche Gemeinde Vorstehung hievon geneigtest Kenntnis nehmen. Steyr am 8. August 1878 Amtmann.“– Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 8669. – c. Nachstehendes Schreiben der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg:– „Steyr am 9. August 1878. An die verehrliche Gemeinde-Vorstehung Hier. In ergebener Beantwortung geehrter Zuschrift vom 11. v.M. Zal 7725 geben wir Ihnen bekannt, daß nach der für das Kalenderjahr 1877 gemachten Zusammenstellung des Gasverbrauches bei Privaten hier 288,176 cubmet = 10,177, 251 cub. engl. sich ergeben haben. Mit dem Vollwerden der 10 Millionen Kubikfuß hätte nun allerdings vom 1. Jänner 1878 ab laut §. 10 des Gasbeleuchtungs-Vertrages für die öffentliche Beleuchtung die Berechnung

geflossen und wurde baar anher abge- führt 3447 fl 21 xr in Quartalsraten werden nach den gemachten Einzeichnungen noch einfliessen 344 fl 95 xr ergiebt die Summe von 3792 fl 22 xr wozu jedoch noch der Subscriptionsbetrag von Seite der österr. Waffenfabrik in Aussicht steht. Eine Parthei hat sich zur Abgabe von monatlich 4 Leib Brod, à 20 xr verpflichtet, welche jedesmal am 15. ab- geholt werden können. Wolle die löb- liche Gemeinde Vorstehung hievon geneig- test Kenntnis nehmen. Steyr am 8. August 1878 Amtmann.“– Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 8669. – c. Nachstehendes Schreiben der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg:– „Steyr am 9. August 1878. An die verehrliche Gemeinde-Vorstehung Hier. In erge- bener Beantwortung geehrter Zuschrift vom 11. v.M. Zal 7725 geben wir Ihnen bekannt, daß nach der für das Kalender- jahr 1877 gemachten Zusammenstellung des Gasverbrauches bei Privaten hier 288,176 cubmet = 10,177, 251 cub. engl. sich erge- ben haben. Mit dem Vollwerden der 10 Millionen Kubikfuß hätte nun aller- dings vom 1. Jänner 1878 ab laut §. 10 des Gasbeleuchtungs-Vertrages für die öffentliche Beleuchtung die Berechnung

von einem Neukreuzer pr Brennstunde und laut §. 13 für den Gasverbrauch bei Privaten eine solche von 4 fl 75 xr pr. 1000 Cub. Fuß engl. oder 16 fl. 783 pr. 100 Cub Meter einzutreten gehabt; dadurch je- doch, daß wir unsere Abschluße und Zusammenstellungen nach dem Etatsjahre vom 1. Juli bis 30. Juni vorzunehmen pflegen, hat sich das Er- reichtsein der 10 Millionen Gasconsum bei Privaten Ende Dezember 1877 un- serer Beachtung leider entzogen. Wir haben daher vom 1. Juli 1878 ab nicht nur einen Preis von einen Neukreuzer per Brennstunde für öffent- liche Beleuchtung und einen Preis von 4 fl 75 xr pr. 1000 Cub. engl.- 16 fl 78 xr a 100 Cub. Meter Gasverbrauch bei Pri- vaten in Rechnung zu bringen, son- dern wir haben auch auf die vom 1. Jänner bis Ende Juli 1878 für zu hoch- berechnete öffentliche und Privatbe- leuchtung die entfallenden Differenz- beträge zurückzuvergüten, und zwar an die löbliche Gemeinde Steyr für 322,146 Brennstunden à 2/10 Neukreuzer 644 fl 28 xr an die Privaten für 52,727 cubmeter = 1,862,106 cub à 25 N.xr pr 1000 Cub' 465 fl 52 xr in Sa 1109 fl 80 xr Wir werden diesen unseren Verpflichtun-

von einem Neukreuzer pr Brennstunde und laut §. 13 für den Gasverbrauch bei Privaten eine solche von 4 fl 75 xr pr. 1000 Cub. Fuß engl. oder 16 fl. 783 pr. 100 Cub Meter einzutreten gehabt; dadurch jedoch, daß wir unsere Abschluße und Zusammenstellungen nach dem Etatsjahre vom 1. Juli bis 30. Juni vorzunehmen pflegen, hat sich das Erreichtsein der 10 Millionen Gasconsum bei Privaten Ende Dezember 1877 unserer Beachtung leider entzogen. Wir haben daher vom 1. Juli 1878 ab nicht nur einen Preis von einen Neukreuzer per Brennstunde für öffentliche Beleuchtung und einen Preis von 4 fl 75 xr pr. 1000 Cub. engl.- 16 fl 78 xr a 100 Cub. Meter Gasverbrauch bei Privaten in Rechnung zu bringen, sondern wir haben auch auf die vom 1. Jänner bis Ende Juli 1878 für zu hochberechnete öffentliche und Privatbeleuchtung die entfallenden Differenzbeträge zurückzuvergüten, und zwar an die löbliche Gemeinde Steyr für 322,146 Brennstunden à 2/10 Neukreuzer 644 fl 28 xr an die Privaten für 52,727 cubmeter = 1,862,106 cub à 25 N.xr pr 1000 Cub' 465 fl 52 xr in Sa 1109 fl 80 xr Wir werden diesen unseren Verpflichtun-

gen bei der nächsten monatlichen Abrechnung über öffentliche Beleuchtung und über Gasverbrauch bei Privaten nachkommen. In Erledigung des Schreibens einer verehrlichen Gemeinde Vorstehung von 28. v.M. Zal 8380 diene, daß der Verwaltungsrath unserer Gesellschaft die Completirung des Gasröhrennetzes und die Erstellung der an diesen Leitungen erforderlichen öffentlichen Laternen in seinem obiger Schreiben auf unsere Kosten in seiner in dieser Tagen abgehaltenen Sitzung genehmigt, dem Beginn der diesbezüglichen Arbeiten jedoch von Zeichnung von 150 Flammen an diesen neu zu erstellenden Gasleitungen durch Zeichnung von Privaten abhängig gemacht hat.– Wir geben einer verehrlichen Gemeinde-Vorstehung hievon mit dem höflichen Ersuchen Kenntnis, uns soviel möglich in Erfüllung dieser Bedingung behilflich zu sein, damit wir den Wünschen des verehrlichen Gemeinderates in Erstellung der betreffenden öffentlichen Laternen je eher folge geben können. Mit vorzüglicher Hochachtung Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg Gaswerk Steyr in Vollmacht: O. Pettenkofer Director.“

gen bei der nächsten monatlichen Ab- rechnung über öffentliche Beleuchtung und über Gasverbrauch bei Privaten nachkommen. In Erledigung des Schreibens einer verehrlichen Gemein- de Vorstehung von 28. v.M. Zal 8380 diene, daß der Verwaltungsrath unse- rer Gesellschaft die Completirung des Gasröhrennetzes und die Erstel- lung der an diesen Leitungen erfor- derlichen öffentlichen Laternen in seinem obiger Schreiben auf unsere Kosten in seiner in dieser Tagen ab- gehaltenen Sitzung genehmigt, dem Beginn der diesbezüglichen Arbei- ten jedoch von Zeichnung von 150 Flam- men an diesen neu zu erstellenden Gasleitungen durch Zeichnung von Pri- vaten abhängig gemacht hat.– Wir geben einer verehrlichen Gemein- de-Vorstehung hievon mit dem höfli- chen Ersuchen Kenntnis, uns soviel möglich in Erfüllung dieser Bedin- gung behilflich zu sein, damit wir den Wünschen des verehrlichen Gemein- derates in Erstellung der betreffen- den öffentlichen Laternen je eher folge geben können. Mit vor- züglicher Hochachtung Gesellschaft für Gas- industrie in Augsburg Gaswerk Steyr in Vollmacht: O. Pettenkofer Director.“

Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß die Erfül- lung der gestellten Bedingung wegen Zeichnung von 150 Flammen keinem Anstand unterliegen werde, nachdem jedenfalls mehrere Privathpartheien sich die Gas zuleiten lassen würden, und daß daher die eheste Inangriffnah- me der gewünschten Ausdehnung des Rohrnetzes zu gewärtigen sein werde. Wird zur Kenntnis genom- men. – Z. 8886. – I. Section (Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer tritt für diesen Punct gemäß § 67 G.St. ab, und übergiebt den Vorsitz den Vice-Bürgermeister Gustav Gschaider) G.R. Pointner verliest das Gesuch der Hotelbe- sitzer H. Matthias Maýr, und H. Johann Zeilberger, mit welchem dieselben um Ertheilung der Conzession zum gemeinschäftlichen Betriebe eines Omnibuses zur Bahnhoffahrt einge- schritten und bemerkt, daß hierüber wegen Aufstellung dieses Omnibus unter Zuziehung der Interessenten und der Betriebs-Direktion eine Kom- mission an Ort und Stelle abgehalten wurde, und auf Grund derselben den Gesuchstellern für ihren Omnibus der Platz neben dem Omnibus des Herrn Cram- mer angewiesen worden sei; weiters

Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß die Erfüllung der gestellten Bedingung wegen Zeichnung von 150 Flammen keinem Anstand unterliegen werde, nachdem jedenfalls mehrere Privathpartheien sich die Gas zuleiten lassen würden, und daß daher die eheste Inangriffnahme der gewünschten Ausdehnung des Rohrnetzes zu gewärtigen sein werde. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 8886. – I. Section (Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer tritt für diesen Punct gemäß § 67 G.St. ab, und übergiebt den Vorsitz den Vice-Bürgermeister Gustav Gschaider) G.R. Pointner verliest das Gesuch der Hotelbesitzer H. Matthias Maýr, und H. Johann Zeilberger, mit welchem dieselben um Ertheilung der Conzession zum gemeinschäftlichen Betriebe eines Omnibuses zur Bahnhoffahrt eingeschritten und bemerkt, daß hierüber wegen Aufstellung dieses Omnibus unter Zuziehung der Interessenten und der Betriebs-Direktion eine Kommission an Ort und Stelle abgehalten wurde, und auf Grund derselben den Gesuchstellern für ihren Omnibus der Platz neben dem Omnibus des Herrn Crammer angewiesen worden sei; weiters

die Kundmachung der Gemeinde Vorstehung vom 1. Juli 1878 Z. 7202 betreffend die Regulirung der Aufstellung der Fiaker, Privatwägen, Omnibuse und Dienstmänner am Bahnhofe, dann eine hiegegen von H. Mayr & Zeilberger eingebrachte Vorstellung, mit welcher dieselben ersuchen, daß ihnen alternirend mit dem Omnibus des Herrn Crammer der dem letzteren zugewiesene Aufstellung Platz eingeräumt werde, sowie die hirüber von Seite der Gemeinde Vorstehung durch den Vice-Bürgermeister an die Gesuchsteller ergangene Erledigung, mit welcher dieser Vorstellung keine Folge gegeben wurde, nachdem dem, von Herrn Crammer im Jahre 1869 errichteten Omnibuse seit seiner Entstehung die noch gegenwärtig bestehende Aufstellung am Bahnhofe zugewiesen sei, und derselbe daher ohne ein öffentliches Interesse in seinem Rechte nicht gestört werden könne; endlich den gegen diesen abweislichen Bescheid von H. Mayr & Zeilberger hiegegen an den Gemeinderat eingebrachten Rekurs und stellt namens der Section den Antrag dem vorliegenden Rekurse sei keine Folge zu geben, indem die Section diese Abweisung mit Nachstehenden begründe: die im Rekurse zur Geltung gebrachte Devise: „Gleiches Recht für Alle“ könnte im

die Kundmachung der Gemeinde Vorste- hung vom 1. Juli 1878 Z. 7202 betref- fend die Regulirung der Aufstellung der Fiaker, Privatwägen, Omnibuse und Dienstmänner am Bahnhofe, dann eine hiegegen von H. Mayr & Zeilberger eingebrachte Vorstellung, mit welcher dieselben ersuchen, daß ihnen alterni- rend mit dem Omnibus des Herrn Cram- mer der dem letzteren zugewiesene Aufstellung Platz eingeräumt werde, sowie die hir- über von Seite der Gemeinde Vorstehung durch den Vice-Bürgermeister an die Gesuch- steller ergangene Erledigung, mit wel- cher dieser Vorstellung keine Folge gege- ben wurde, nachdem dem, von Herrn Crammer im Jahre 1869 errichteten Omnibuse seit seiner Entstehung die noch gegenwär- tig bestehende Aufstellung am Bahnhofe zugewiesen sei, und derselbe daher ohne ein öffentliches Interesse in seinem Rech- te nicht gestört werden könne; endlich den gegen diesen abweislichen Bescheid von H. Mayr & Zeilberger hiegegen an den Gemeinderat eingebrachten Rekurs und stellt namens der Section den Antrag dem vorliegenden Rekurse sei keine Folge zu geben, indem die Section diese Abweisung mit Nachstehen- den begründe: die im Rekurse zur Geltung gebrach- te Devise: „Gleiches Recht für Alle“ könnte im

vorliegenden Falle nur dann zur Berück- sichtigung gelangen, wenn beide Omni- businhaber zu gleicher Zeit die Conzessi- on zum Personentransporte von und zu dem Bahnhofe in Steyr mittelst Om- nibus erworben hätten. Nun hat aber der Hotelbesitzer Crammer mit der im Jahre 1869 erworbenen diesbezüglichen Con- zession den Standplatz für seinen Om- nibus vor dem Stationsgebäude der Ru- dolfsbahn in Steyr zugewiesen erhalten, denselben immer eingehalten, und dieses Recht in letzterer Zeit pachtweise vergeben, daher die gegenwärtig in Anspruch genommene Theilung des erwähnten Standplatzes mit einem zweiten Omnibus Inhaber ohne einge- holte Zustimmung der zuerst Berech- tigten eine Rechtsverletzung bilden würde. Die gegenwärtige Anweisung des Standplatzes für den zweiten Om- nibusführer hat unter Beiziehung der betheiligten Inhaber nach vorausge- gangenen Lokalisirung und im Ein- vernehmen mit der Betriebs-Direk- tion der k. Kronprinz Rudolfsbahn stattgefunden, daher eine Änderung in der Aufstellung der Fuhrwerke daselbst nur aus öffentlichen Rücksich- ten erfolgen könnte, während in den Eingaben der Herren Gasthofbesitzer

vorliegenden Falle nur dann zur Berücksichtigung gelangen, wenn beide Omnibusinhaber zu gleicher Zeit die Conzession zum Personentransporte von und zu dem Bahnhofe in Steyr mittelst Omnibus erworben hätten. Nun hat aber der Hotelbesitzer Crammer mit der im Jahre 1869 erworbenen diesbezüglichen Conzession den Standplatz für seinen Omnibus vor dem Stationsgebäude der Rudolfsbahn in Steyr zugewiesen erhalten, denselben immer eingehalten, und dieses Recht in letzterer Zeit pachtweise vergeben, daher die gegenwärtig in Anspruch genommene Theilung des erwähnten Standplatzes mit einem zweiten Omnibus Inhaber ohne eingeholte Zustimmung der zuerst Berechtigten eine Rechtsverletzung bilden würde. Die gegenwärtige Anweisung des Standplatzes für den zweiten Omnibusführer hat unter Beiziehung der betheiligten Inhaber nach vorausgegangenen Lokalisirung und im Einvernehmen mit der Betriebs-Direktion der k. Kronprinz Rudolfsbahn stattgefunden, daher eine Änderung in der Aufstellung der Fuhrwerke daselbst nur aus öffentlichen Rücksichten erfolgen könnte, während in den Eingaben der Herren Gasthofbesitzer

Matthias Mayr & Johann Zeilberger nur Privatrechte und Billigkeits-Rücksichten in Anspruch genommen werden. Die von ihnen nachgesuchte Abänderung der gemeindeamtlichen Verfügung vom 10. Juli 1873 Z 7633 kann somit von Seite der Rechtssection nicht bevorwortet werden. G.R. Peyrl erklärt, daß er sich dem gestellten Antrage nicht anschließen könne; er bitte seinen nachstehenden Antrag nicht als einen leidenschaftlichen aufzufaßen, sondern als eine Anschauung, die beiden Partheien Rechnung tragen solle. Aus dem Rekurse ersehe er nemlich, daß die Herren Mayr & Zeilberger keine Begünstigung oder Übervortheilung, sondern nur die Gleichberechtigung mit der Frau Juliana Eislmayr, der gegenwärtigen Inhaberin des Omnibus ansprechen. Mit der Errichtung des 2ten Omnibuses hätten die beiden Hotelbesitzer ohnehin ein Opfer gebracht und sei hierin ein Zeichen des in gegenwärtiger Zeit herrschenden Fortschrittes zusehen; und nachdem hiedurch für die Stadt kein Nachtheil geschaffen worden, und jederzeit von Seite der Gemeinde die Unterstützung geliehen worden sei, wenn es sich gehandelt habe, das Vorwärtsgehen der Zeit zu fördern, so solle man diese Unterstützung auch hier

Matthias Mayr & Johann Zeilberger nur Privatrechte und Billigkeits-Rück- sichten in Anspruch genommen werden. Die von ihnen nachgesuchte Abände- rung der gemeindeamtlichen Ver- fügung vom 10. Juli 1873 Z 7633 kann somit von Seite der Rechtssection nicht bevorwortet werden. G.R. Peyrl erklärt, daß er sich dem gestell- ten Antrage nicht anschließen könne; er bitte seinen nachstehenden Antrag nicht als einen leidenschaftlichen aufzufaßen, son- dern als eine Anschauung, die beiden Par- theien Rechnung tragen solle. Aus dem Re- kurse ersehe er nemlich, daß die Herren Mayr & Zeilberger keine Begünstigung oder Übervortheilung, sondern nur die Gleichbe- rechtigung mit der Frau Juliana Eislmayr, der gegenwärtigen Inhaberin des Omnibus ansprechen. Mit der Errichtung des 2ten Omnibuses hätten die beiden Hotelbesit- zer ohnehin ein Opfer gebracht und sei hierin ein Zeichen des in gegenwärtiger Zeit herrschenden Fortschrittes zusehen; und nachdem hiedurch für die Stadt kein Nachtheil geschaf- fen worden, und jederzeit von Seite der Gemeinde die Unterstützung geliehen wor- den sei, wenn es sich gehandelt habe, das Vorwärtsgehen der Zeit zu fördern, so solle man diese Unterstützung auch hier

angedeihen lassen um so mehr, als die beiden Herren große Steuerträger und deren Gasthofe weit über Steyr hin- aus als alte und reelle Geschäfte bekannt sein; es sei daher eine gewisse Ver- pflichtung seitens der Gemeinde, diesel- be in dieser Richtung zu unterstützen und gleiches Recht für alle gelten zu las- sen. Er glaube selbst, daß es hier kein Privilegium geben könne. Allen aus dem Gemeinderate sei die Aufstel- lung der Omnibuse auf den übrigen Bahnhöfen genügend bekannt; so finde man beispielsweise in Linz eine ganz andere Aufstellung, als hier; es würde daher niemanden zu nahe getreten, für niemanden eine Begünstigung entste- hen und jedem Rechnung getragen, wenn die beiden Omnibus so aufgestellt wür- den, daß die hintere Seite des Wagens gegen den Ausgang aus dem Stationsge- bäude gerichtet wäre, während die Pfer- de mit den Köpfen gegen des Betriebs– Direktionsgebäude stünden. Auf diese Weise wäre zwischen beiden Omnibusen kein Unterschied hinsichtlich des Platzes, ihrer Entfernung vom Stationsgebäude, hinsichtlich des Zuganges, keiner verstelle den andern und jeder fremde, welcher aus der Station heraustrete, sehe die beiden Wa- gen mit ihrer Aufschrift vor sich und stünde

angedeihen lassen um so mehr, als die beiden Herren große Steuerträger und deren Gasthofe weit über Steyr hinaus als alte und reelle Geschäfte bekannt sein; es sei daher eine gewisse Verpflichtung seitens der Gemeinde, dieselbe in dieser Richtung zu unterstützen und gleiches Recht für alle gelten zu lassen. Er glaube selbst, daß es hier kein Privilegium geben könne. Allen aus dem Gemeinderate sei die Aufstellung der Omnibuse auf den übrigen Bahnhöfen genügend bekannt; so finde man beispielsweise in Linz eine ganz andere Aufstellung, als hier; es würde daher niemanden zu nahe getreten, für niemanden eine Begünstigung entstehen und jedem Rechnung getragen, wenn die beiden Omnibus so aufgestellt würden, daß die hintere Seite des Wagens gegen den Ausgang aus dem Stationsgebäude gerichtet wäre, während die Pferde mit den Köpfen gegen des Betriebs– Direktionsgebäude stünden. Auf diese Weise wäre zwischen beiden Omnibusen kein Unterschied hinsichtlich des Platzes, ihrer Entfernung vom Stationsgebäude, hinsichtlich des Zuganges, keiner verstelle den andern und jeder fremde, welcher aus der Station heraustrete, sehe die beiden Wagen mit ihrer Aufschrift vor sich und stünde

es jedem frei, nach seinem Belieben, zu wählen; während nach der jetzigen Aufstellung der zweite Wagen durch den ersten vollkommen gedeckt und daher versteckt sei, und man unumgänglich nothwendig bei dem ersten vorbeigehen müße, um zum zweiten gelangen zu können. Durch die von ihm beantragte Aufstellung, durch welche nur das Beispiel anderer Städte nachgeahmt würde, wäre beiden Partheien Rechnung getragen es bringe selbe auch eine Annehmlichkeit für Reisende und Freunde mit sich. G.R. Franz von Jaeger erklärt sich mit der vom Vorredner beantragten Aufstellung nicht einverstanden, weil durch dieselbe die Fiaker beim Abfahren sehr gehindert sein dürften, er wäre daher eher für die Abwechslung der beiden in ihren Aufstellungsplätzen. Vice Bürgermeister Gschaider erwähnt, daß seitens der in dieser Angelegenheit bereits seinerzeit abgehaltenen Commission die vom G.R. Peyrl beantragte Aufstellungsweise als nicht durchführbar bezeichnet worden sei; es dürfte daher eher angezeigt sein, daß einige Mitglieder des Gemeinderates bestimmt würden, welche an Ort und Stelle einen Augenschein

es jedem frei, nach seinem Belieben, zu wählen; während nach der jetzigen Auf- stellung der zweite Wagen durch den ersten vollkommen gedeckt und daher versteckt sei, und man unumgänglich nothwendig bei dem ersten vorbeigehen müße, um zum zweiten gelangen zu können. Durch die von ihm beantragte Aufstellung, durch welche nur das Beispiel anderer Städte nachgeahmt würde, wäre beiden Partheien Rechnung getragen es bringe selbe auch eine Annehmlichkeit für Reisende und Freunde mit sich. G.R. Franz von Jaeger erklärt sich mit der vom Vorredner beantragten Aufstellung nicht einverstanden, weil durch dieselbe die Fiaker beim Abfahren sehr gehindert sein dürften, er wäre daher eher für die Ab- wechslung der beiden in ihren Aufstel- lungsplätzen. Vice Bürgermeister Gschaider erwähnt, daß seitens der in dieser Angelegenheit bereits seinerzeit abgehaltenen Commis- sion die vom G.R. Peyrl beantragte Auf- stellungsweise als nicht durchführbar be- zeichnet worden sei; es dürfte daher eher angezeigt sein, daß einige Mitglieder des Gemeinderates bestimmt würden, wel- che an Ort und Stelle einen Augenschein

vorzunehmen hätten. G.R. Pointner hebt gleichfalls hervor, daß seinerzeit durch kommissionelle Ver- handlung an Ort und Stelle unter Zu- ziehung der Betriebsdirektion und der Inhaber der Fuhrwerke die Auf- stellung bestimmt worden sei; wenn die Aufstellung nach dem Antrage des Ge- meinderates Peyrl zulässig wäre, so wür- de sich diese allerdings durchführen lassen; aber es habe sich eben dabei herausgestellt, daß sie nicht praktisch sei. Was die nachgesuchte Abwechslung in der Aufstellung der Fuhrwerke betreffe, so wurde hiedurch offenbar eine Rechts- verletzung gegenüber dem ersten Inhaber herbeigeführt; denn, wenn jemand eine Konzession erworben, so habe er nach der Gewerbeordnung die Berechtigung, sein Recht entweder selbst auszuführen, oder es zur Ausübung zu verpachten; nun habe Herr Crammer das letztere gethan und habe daher nicht einmal mehr vollständiges Verfügungs- recht, während eine Veränderung in der Aufstellung doch nur mit Zustimmung der Interessanten erfolgen könne. Mit der Normirung einer solchen abwech- selnden Aufstellung verletze daher die Ge- meinde das Recht des Ersteren und müsse

vorzunehmen hätten. G.R. Pointner hebt gleichfalls hervor, daß seinerzeit durch kommissionelle Verhandlung an Ort und Stelle unter Zuziehung der Betriebsdirektion und der Inhaber der Fuhrwerke die Aufstellung bestimmt worden sei; wenn die Aufstellung nach dem Antrage des Gemeinderates Peyrl zulässig wäre, so würde sich diese allerdings durchführen lassen; aber es habe sich eben dabei herausgestellt, daß sie nicht praktisch sei. Was die nachgesuchte Abwechslung in der Aufstellung der Fuhrwerke betreffe, so wurde hiedurch offenbar eine Rechtsverletzung gegenüber dem ersten Inhaber herbeigeführt; denn, wenn jemand eine Konzession erworben, so habe er nach der Gewerbeordnung die Berechtigung, sein Recht entweder selbst auszuführen, oder es zur Ausübung zu verpachten; nun habe Herr Crammer das letztere gethan und habe daher nicht einmal mehr vollständiges Verfügungsrecht, während eine Veränderung in der Aufstellung doch nur mit Zustimmung der Interessanten erfolgen könne. Mit der Normirung einer solchen abwechselnden Aufstellung verletze daher die Gemeinde das Recht des Ersteren und müsse

erwarten, daß hiegegen sofort wieder erwarten ein Rekurs eingebracht werde. Weiters wisse jeder Reisender bereits; wo er sein Absteigquartier nemen werde; bei seinem Austritte aus der Vorhalle sehe er beide Omibuse, resp. deren Conducteure, welche ihre Hôtele ausrufen, daß man zum zweiten Omnibus nicht hinzugehen könne, sei nicht richtig, wie er sich hievon selbst überzeugt habe. Nachdem Rekurse erklärten die Rekurrenten, sie wollen niemanden in seinem Rechte verkürzen, und doch wollen sie dem Erstberechtigten die Hälfte seines Rechtes nehmen. G.R. Peyrl erwidert dem Vorredner, daß zu jener Zeit, als die erste Conzession verliehen worden sei, man an die Errichtung eines 2ten Omnibuses noch nicht gedacht habe; man habe daher wegen der Platzzuweisung keine Rücksicht zu nehmen gebraucht. Heute stünde die Sache anders, weil die neuen Conzessioninhaber sich auch ihre Rechte wahren wollten. Weiters gebe es viele Reisende, welche nicht immer schon einen Entschluß gefaßt hätten, wo sie einkehren wollten; nun sei ihnen aber durch die gegenwärtige Aufstellung der zweite Omnibus ganz versteckt, er müsse

erwarten, daß hiegegen sofort wieder erwarten ein Rekurs eingebracht werde. Weiters wisse jeder Reisender bereits; wo er sein Absteigquartier nemen werde; bei seinem Austritte aus der Vorhalle sehe er beide Omibuse, resp. deren Conducteure, welche ihre Hôtele ausrufen, daß man zum zweiten Om- nibus nicht hinzugehen könne, sei nicht richtig, wie er sich hievon selbst überzeugt habe. Nachdem Rekurse erklärten die Rekurrenten, sie wollen niemanden in seinem Rechte verkürzen, und doch wollen sie dem Erstberechtigten die Hälfte seines Rechtes nehmen. G.R. Peyrl erwidert dem Vorredner, daß zu jener Zeit, als die erste Conzession verliehen worden sei, man an die Errichtung eines 2ten Omnibuses noch nicht gedacht habe; man habe daher we- gen der Platzzuweisung keine Rück- sicht zu nehmen gebraucht. Heute stün- de die Sache anders, weil die neuen Con- zessioninhaber sich auch ihre Rechte wah- ren wollten. Weiters gebe es viele Reisende, welche nicht immer schon ei- nen Entschluß gefaßt hätten, wo sie einkehren wollten; nun sei ihnen aber durch die gegenwärtige Aufstellung der zweite Omnibus ganz versteckt, er müsse

daher seinen Antrag, durch welchen beiden Partheien Rechnung getragen werde, zur Annahme empfehlen. G.R. Poitner als Referent erwiedert, daß bei Errichtung des Omnibuses durch Herrn Crammer, welche damals eine Wohlthat gewesen und wodurch einem allgemeinem Bedürfnisse abgeholfen worden sei, allerdings öffentliche In- teressen geltend gewesen seien, seither habe die Frequenz aber nicht zugenommen, die Errichtung eines 2ten Omnibus sei nicht nothwendig gewesen, man daher jetzt nicht sagen könne, sie sei aus öf- fentlichen Rücksichten erfolgt, sondern dieses sei lediglich aus privatrechtlichen geschäftlichen Gründen geschehen, wo- durch ohnehin das Hotel Crammer einen Verlust erlitten habe. G.R. Karl von Jäger erklärt sich dem Antrage des G.R. Peyrl anzuschließen, weil auch in anderen Städten die Aufstellung in dieser Weise erfolge. G.R. Wenhart bemerkt, daß, wenn seinerzeit durch die stattgehabte Commission kon- statirt worden sei, daß sich die vom G.R. Peyrl beantragte Aufstellung nicht em- pfehle, so würde durch Annahme dieses

daher seinen Antrag, durch welchen beiden Partheien Rechnung getragen werde, zur Annahme empfehlen. G.R. Poitner als Referent erwiedert, daß bei Errichtung des Omnibuses durch Herrn Crammer, welche damals eine Wohlthat gewesen und wodurch einem allgemeinem Bedürfnisse abgeholfen worden sei, allerdings öffentliche Interessen geltend gewesen seien, seither habe die Frequenz aber nicht zugenommen, die Errichtung eines 2ten Omnibus sei nicht nothwendig gewesen, man daher jetzt nicht sagen könne, sie sei aus öffentlichen Rücksichten erfolgt, sondern dieses sei lediglich aus privatrechtlichen geschäftlichen Gründen geschehen, wodurch ohnehin das Hotel Crammer einen Verlust erlitten habe. G.R. Karl von Jäger erklärt sich dem Antrage des G.R. Peyrl anzuschließen, weil auch in anderen Städten die Aufstellung in dieser Weise erfolge. G.R. Wenhart bemerkt, daß, wenn seinerzeit durch die stattgehabte Commission konstatirt worden sei, daß sich die vom G.R. Peyrl beantragte Aufstellung nicht empfehle, so würde durch Annahme dieses

Antrages ein Beschluß gefaßt, der von vorneherein hinfällig sei, daher der Gemeinderat in Kürze wieder vor der gleichen Frage stehen würde, er sei nicht prinzipiell gegen den Antrag des G.R. Peyrl, aber er wolle zuerst die Durchführbarkeit desselben genau erhoben wissen, daher er für die Vornahme eines Augenscheines sei. G.R. Breslmayr stellt den Antrag, es solle eine gemeinderätliche Kommission die Sache an Ort und Stelle prüfen, wozu G.R. Peyrl die Besitzer der Omnibuse beigezogen wünscht.– Der Antrag des G.R. Breslmayr wird angenommen und werden zu Commissions– Mitgliedern die G.R. Breßlmayr, Franz & Karl von Jäger & Ploberger bestimmt.– Z. 8329 (Bürgermeister Crammer übernimmt wieder den Vorsitz.) II. Section 3. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Z. 8368 / 37 II S. Löblicher Gemeinderat. Mit Gemeinderats-Beschluß vom 24. Juli d.J. wurde das Amt beauftragt zu erheben und Bericht zu erstatten, unter welchen Bedingungen den Besitzern der Caféhäuser Landsiedl und Reich die Aufstellung von Gesträuchen vor ihren Caféhäusern am Stadtplatze gestattet worden sei. In Entsprechung dieser Weisung sei nachstehendes berichtet: Über das Gesuch des

Antrages ein Beschluß gefaßt, der von vor- neherein hinfällig sei, daher der Ge- meinderat in Kürze wieder vor der gleichen Frage stehen würde, er sei nicht prinzipiell gegen den An- trag des G.R. Peyrl, aber er wolle zu- erst die Durchführbarkeit desselben ge- nau erhoben wissen, daher er für die Vornahme eines Augenscheines sei. G.R. Breslmayr stellt den Antrag, es solle eine gemeinderätliche Kommission die Sache an Ort und Stelle prüfen, wozu G.R. Peyrl die Besitzer der Omnibuse beigezogen wünscht.– Der Antrag des G.R. Breslmayr wird an- genommen und werden zu Commissions– Mitgliedern die G.R. Breßlmayr, Franz & Karl von Jäger & Ploberger bestimmt.– Z. 8329 (Bürgermeister Crammer übernimmt wieder den Vorsitz.) II. Section 3. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Z. 8368 / 37 II S. Löblicher Gemeinderat. Mit Gemeinderats-Beschluß vom 24. Juli d.J. wurde das Amt beauftragt zu erheben und Bericht zu erstatten, unter welchen Bedingungen den Besitzern der Caféhäu- ser Landsiedl und Reich die Aufstellung von Gesträuchen vor ihren Caféhäusern am Stadtplatze gestattet worden sei. In Entsprechung dieser Weisung sei nach- stehendes berichtet: Über das Gesuch des

Hr. Jakob Wuritsch, des damaligen Besitz- zers des jetzigen Cafèhauses Landsiedl, wurde demselben laut Bescheid der Gemeinde-Vorstehung vom 15. Juli 1856. Z. 3247 für seine Person und in so lange, als nicht öffentliche Rücksich- ten entgegen stehen, die Bewilligung ertheilt, das vor seinem Hause Nr. 99 Stadt- platz befindliche Trottoir von der Ecke des Hauses No 98 angefangen bis zu sei- nem Hausthore in einer Länge von 22' und in einer Breite von 4' 3" zur Aufstellung von Sesseln und Tischen für seine Cafèhausgäste gegen dem zu benützen, daß er hiefür ein alljähr- liches Entgeld von 10 fl C.M. zur Stadt Caße zu entrichten, und daß er zur Markt- zeit und zwar vom Beginne des Auf- richtens der Markthütten an bis zu deren vollständigen Wegschaffung auf die Benützung dieses Platzes keinen Anspruch zu machen habe. – Einer von demselben gegen die vorgeschriebene Ent- richtung des jährlichen Entgeldes pr 10 fl eingebrachten Vorstellung mit der Bitte um Auffassung dieses Entgeldes wurde mit Bescheid der Gemeinde Vor- stehung vom 29. Juli 1856 Z. 3616 keine folge gegeben und diese Zalung auf- recht erhalten; dessen ungeachtet wur- de laut Cassajournal weder vom Herrn

Hr. Jakob Wuritsch, des damaligen Besitzzers des jetzigen Cafèhauses Landsiedl, wurde demselben laut Bescheid der Gemeinde-Vorstehung vom 15. Juli 1856. Z. 3247 für seine Person und in so lange, als nicht öffentliche Rücksichten entgegen stehen, die Bewilligung ertheilt, das vor seinem Hause Nr. 99 Stadtplatz befindliche Trottoir von der Ecke des Hauses No 98 angefangen bis zu seinem Hausthore in einer Länge von 22' und in einer Breite von 4' 3" zur Aufstellung von Sesseln und Tischen für seine Cafèhausgäste gegen dem zu benützen, daß er hiefür ein alljährliches Entgeld von 10 fl C.M. zur Stadt Caße zu entrichten, und daß er zur Marktzeit und zwar vom Beginne des Aufrichtens der Markthütten an bis zu deren vollständigen Wegschaffung auf die Benützung dieses Platzes keinen Anspruch zu machen habe. – Einer von demselben gegen die vorgeschriebene Entrichtung des jährlichen Entgeldes pr 10 fl eingebrachten Vorstellung mit der Bitte um Auffassung dieses Entgeldes wurde mit Bescheid der Gemeinde Vorstehung vom 29. Juli 1856 Z. 3616 keine folge gegeben und diese Zalung aufrecht erhalten; dessen ungeachtet wurde laut Cassajournal weder vom Herrn

Jakob Wuritsch, noch von dessen Nachfolger Herrn Landsiedl, der laut obigem Bescheid zu dieser Aufstellung, die erstere nur für seine Person gestattet wurde, überhaupt keine Berechtigung hatte, dieses normirte Entgeld jemals entrichtet. Die Aufstellung von Gesträuchen beim Café Reichl ist überhaupt ohne eine hierämtliche Bewilligung erfolgt, wenigstens findet sich diesfalls hierüber kein Aktenstück vor, und wurde daher hiefür auch nie ein Entgeld entrichtet. Dieselbe soll seit dem Jahre 1870 oder 1871 bestehen. Steyr am 31. Juli 1878 L. A. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu: „Da nach vorliegenden Amtsbericht von 31. Juli d.J. das Aufstellen von Gesträuchen in hölzernen Geschiren vor dem jetzigen Kaféhause Landsiedl laut Bescheid der Gemeinde Vorstehung vom 15. Juli 1856 Z. 3247 dem damaligen Besitzer Jakob Buritsch für seine Person und in so lange, als nicht öffentliche Rücksichten entgegen stehen die Bewilligung ertheilt, das vor seinem Hause Nr. 99 am Stadtplatze befindliche Trottoir von der Ecke des Hauses No 98 bis zu seinem Hausthore in einer Länger von 22' und in einer Breite von 4' 3" zur Aufstellung von Sesseln & Tischen für

Jakob Wuritsch, noch von dessen Nachfol- ger Herrn Landsiedl, der laut obigem Bescheid zu dieser Aufstellung, die er- stere nur für seine Person gestattet wurde, überhaupt keine Berechtigung hatte, dieses normirte Entgeld jemals entrichtet. Die Aufstellung von Gesträuchen beim Café Reichl ist überhaupt ohne eine hier- ämtliche Bewilligung erfolgt, wenig- stens findet sich diesfalls hierüber kein Aktenstück vor, und wurde daher hie- für auch nie ein Entgeld entrichtet. Dieselbe soll seit dem Jahre 1870 oder 1871 bestehen. Steyr am 31. Juli 1878 L. A. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu: „Da nach vorliegen- den Amtsbericht von 31. Juli d.J. das Auf- stellen von Gesträuchen in hölzernen Ge- schiren vor dem jetzigen Kaféhause Land- siedl laut Bescheid der Gemeinde Vor- stehung vom 15. Juli 1856 Z. 3247 dem da- maligen Besitzer Jakob Buritsch für seine Person und in so lange, als nicht öffentliche Rücksichten entgegen stehen die Bewilligung ertheilt, das vor sei- nem Hause Nr. 99 am Stadtplatze befind- liche Trottoir von der Ecke des Hauses No 98 bis zu seinem Hausthore in einer Län- ger von 22' und in einer Breite von 4' 3" zur Aufstellung von Sesseln & Tischen für

seine Caféhausgäste gegen dem zu benut- zen, daß er hiefür ein alljährliches Entgeld von 10 fl C.M. zur Stadt-Cassa zu entrichten habe, und daß er zur Marktzeit und zwar vom Beginne des Aufrichtens der Markthütten an bis zu deren vollständigen Wegschaf- fung auf die Benützung dieses Plat- zes keinen Anspruch zu machen habe. In Anbetracht dieser Umstände sieht sich die Section veranlaßt, I. dem H. Michael Landsiedl wolle die ferne- re Bewilligung zur Benützung die ses Platzes ertheilt werden; II. das ob- angeführte Benützungsausmaß ist nach gegenwärtigen Normen auf Metermaß um zurechnen und die Entrichtungstaxe dafür anzurechnen. Ferner wäre noch nach Gemeinderats– Beschluß vom 26. Juli aufrecht zu hal- ten, daß auch zu Frohnleichnam dieser Platz von Gesträuchen frei sei. Nach dem H. Josef Reichl zur Aufstel- lung von Gesträuchen weder um eine hierämtliche Bewilligung an- gesucht habe, so wolle H. Josef Reichl entweder diesen Platz von Gesträu- chen reinigen oder sich dafür die nö- tigen Rechte bei der Gemeinde Vorste- hung mittelst eines Gesuches erwerben.“

seine Caféhausgäste gegen dem zu benutzen, daß er hiefür ein alljährliches Entgeld von 10 fl C.M. zur Stadt-Cassa zu entrichten habe, und daß er zur Marktzeit und zwar vom Beginne des Aufrichtens der Markthütten an bis zu deren vollständigen Wegschaffung auf die Benützung dieses Platzes keinen Anspruch zu machen habe. In Anbetracht dieser Umstände sieht sich die Section veranlaßt, I. dem H. Michael Landsiedl wolle die fernere Bewilligung zur Benützung die ses Platzes ertheilt werden; II. das obangeführte Benützungsausmaß ist nach gegenwärtigen Normen auf Metermaß um zurechnen und die Entrichtungstaxe dafür anzurechnen. Ferner wäre noch nach Gemeinderats– Beschluß vom 26. Juli aufrecht zu halten, daß auch zu Frohnleichnam dieser Platz von Gesträuchen frei sei. Nach dem H. Josef Reichl zur Aufstellung von Gesträuchen weder um eine hierämtliche Bewilligung angesucht habe, so wolle H. Josef Reichl entweder diesen Platz von Gesträuchen reinigen oder sich dafür die nötigen Rechte bei der Gemeinde Vorstehung mittelst eines Gesuches erwerben.“

G.R. Pointner macht aufmerksam, daß hinsichtlich der Herrn Reichl & Landsiedl das gleiche Verhältnis obwaltet, daher er den Antrag stellt, es habe jeder, welcher den fraglichen Platz benützen wolle, bei der Gemeinde hierum einzuschreiten. Vice-Bürgermeister Gschaider entgegnet, daß hiedurch nur eine Verschleppung der Angelegenheit herbeigeführt werde; wenn daher der Gemeinderath überhaupt geneigt sei, die Bewilligung zu ertheilen, so könnte das auch heute geschehen und stelle er den Antrag, es sei der fragliche Platz beiden Partheien um je 10 fl und die weiters von der Section gestellten Bedingungen zur Benützung wie bisher zu überlassen. G.R. Franz v. Jaeger weist darauf hin, daß der vom H. Reichl benutzte Platz bedeutend kleiner sei. G.R. Pointner erklärt seinen Antrag zu Gunsten des Antrages des Vice-Bürgermeisters zurückzuziehen. G.R. Haller hebt hervor, daß zwischen dem beantragten und jenen Beträgen,

G.R. Pointner macht aufmerksam, daß hin- sichtlich der Herrn Reichl & Landsiedl das gleiche Verhältnis obwaltet, daher er den Antrag stellt, es habe jeder, wel- cher den fraglichen Platz benützen wolle, bei der Gemeinde hierum einzuschrei- ten. Vice-Bürgermeister Gschaider entgegnet, daß hiedurch nur eine Verschleppung der Angelegenheit herbeigeführt wer- de; wenn daher der Gemeinderath überhaupt geneigt sei, die Bewilligung zu ertheilen, so könnte das auch heute geschehen und stelle er den Antrag, es sei der fragliche Platz beiden Parthei- en um je 10 fl und die weiters von der Section gestellten Bedingungen zur Benützung wie bisher zu über- lassen. G.R. Franz v. Jaeger weist darauf hin, daß der vom H. Reichl benutzte Platz be- deutend kleiner sei. G.R. Pointner erklärt seinen Antrag zu Gunsten des Antrages des Vice-Bürger- meisters zurückzuziehen. G.R. Haller hebt hervor, daß zwischen dem be- antragten und jenen Beträgen,

welche den Geschäftsleuten für die Benut- zung ihres Standes auf den Jahr und Wo- chenmärkten vorgeschrieben werden, kein Verhältnis bestehe und stellt daher den Antrag, es habe die Überlassung des Platzes an die beiden Partheien um jenen Betrag stattzufinden, welcher für die Markthütten bestehe. Dieser Antrag des G.R. Haller wird ein- stimmig verworfen und der Antrag des Vice-Bürgermeisters zum Beschlus- se erhoben.– Z. 8368. 4. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des Herrn Franz Wiesner, Oberlehrer, um Bewilligung einer jährlichen Re- muneration oder eines Quartier- geldbeitrages und bemerkt hiezu na- mens der Section nachstehendes: „Über das Ansuchen des pensionirten Oberlehrers H. Franz Wiesner um eine Remuneration oder einen Quartiers- beitrag von der löbl. Gemeinde-Vor- stehung beantragte die Section, die- ses Gesuch abzuweisen, indem seit kurzen noch einige Herren in Steyr im Ruhestande versetzt wurden, und sich gewiß dieselben Verdienste in hiesigen Schulen durch ihr langes Wir- ken von Reihen der Jahre erworben

welche den Geschäftsleuten für die Benutzung ihres Standes auf den Jahr und Wochenmärkten vorgeschrieben werden, kein Verhältnis bestehe und stellt daher den Antrag, es habe die Überlassung des Platzes an die beiden Partheien um jenen Betrag stattzufinden, welcher für die Markthütten bestehe. Dieser Antrag des G.R. Haller wird einstimmig verworfen und der Antrag des Vice-Bürgermeisters zum Beschlusse erhoben.– Z. 8368. 4. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des Herrn Franz Wiesner, Oberlehrer, um Bewilligung einer jährlichen Remuneration oder eines Quartiergeldbeitrages und bemerkt hiezu namens der Section nachstehendes: „Über das Ansuchen des pensionirten Oberlehrers H. Franz Wiesner um eine Remuneration oder einen Quartiersbeitrag von der löbl. Gemeinde-Vorstehung beantragte die Section, dieses Gesuch abzuweisen, indem seit kurzen noch einige Herren in Steyr im Ruhestande versetzt wurden, und sich gewiß dieselben Verdienste in hiesigen Schulen durch ihr langes Wirken von Reihen der Jahre erworben

haben, und auch kein weiteres Einkommen besitzen, als ihren Gehalt, so kann auch bei H. Oberlehrer Franz Wiesner nach Ansicht der Section keine Ausnahme gemacht werden.“ Vice-Bürgermeister Gschaider giebt zu bedenken, daß nicht in Aussicht stehe, daß die Gemeinde bald wieder vor einem ähnlichen Falle stehe, daher wohl zu erwägen wäre, ob man einen Lehrer, der 40 und mehr Jahre an einem Orte und zwar theilweise unter sehr mißlichen Verhältnissen gedient und der sich viele Verdienste erworben habe, nicht doch berücksichtigen und demselben eine Remuneration oder eine kleine Quartiergeld-Entschädigung gewähren solle. G.R. Holub unterstützt die Ausführungen des Vice-Bürgermeisters. G.R. Franz v. Jaeger führt an, daß Gesuchsteller sich geäussert habe, mit einem jährliche Beiträge von 40 fl sich zu begnügen. G.R. Karl von Jäger beantragt dem Gesuchsteller ein für allemal eine Remuneration von 60 fl zugeben.

haben, und auch kein weiteres Ein- kommen besitzen, als ihren Gehalt, so kann auch bei H. Oberlehrer Franz Wiesner nach Ansicht der Section kei- ne Ausnahme gemacht werden.“ Vice-Bürgermeister Gschaider giebt zu bedenken, daß nicht in Aussicht stehe, daß die Gemeinde bald wieder vor einem ähnlichen Falle stehe, daher wohl zu erwä- gen wäre, ob man einen Lehrer, der 40 und mehr Jahre an einem Orte und zwar theilweise unter sehr mißlichen Verhältnissen gedient und der sich viele Verdienste erworben habe, nicht doch berücksichtigen und demselben eine Remuneration oder eine kleine Quar- tiergeld-Entschädigung gewähren solle. G.R. Holub unterstützt die Ausführungen des Vice-Bürgermeisters. G.R. Franz v. Jaeger führt an, daß Gesuch- steller sich geäussert habe, mit einem jährliche Beiträge von 40 fl sich zu begnügen. G.R. Karl von Jäger beantragt dem Ge- suchsteller ein für allemal eine Remu- neration von 60 fl zugeben.

G.R. Ploberger erwähnt, Gesuchsteller sei mit einem Betrage von 900 fl pensio- nirt, was keine Kleinigkeit mehr sei, wenn ein Bürger, der Steuern zahlen müße, dann, wenn er sich in Ruhe setze, jährlich 900 fl zu verzehren, habe, werde jeder sagen, daß er sein Schärflein im Trockenen habe und nicht darben dürfe. Er sei kein Feind der Schule, aber ein alter Mann, der 900 fl zu verzehren habe, brauche nicht um eine Gnadengabe einzukom- men; er habe allerdings viele Jahre gedient, aber es sei genügend, daß er jetzt 900 fl für Nichtstun habe, dessen Familie kümmere aber den Gemeinderat nichts. G.R. Wenhart, weist den Ausdruck des G.R. Ploberger, mit welchem er sage, daß Gesuchsteller für das „Nichtstun“ 900 fl bekomme, als ungerechtfer- tigt zurück. Wenn ein Mann durch 50 Jahre unter den mißlichsten Ver- hältnissen gedient habe, stets eifrig und pünktlich gewesen sei, wenn er tausende von Schülern zu nütz- lichen Mitgliedern der Gesellschaft herangezogen habe, dann sei es un- gerechtfertigt zu sagen, der Mann bekomme für Nichtstun 900 fl.

G.R. Ploberger erwähnt, Gesuchsteller sei mit einem Betrage von 900 fl pensionirt, was keine Kleinigkeit mehr sei, wenn ein Bürger, der Steuern zahlen müße, dann, wenn er sich in Ruhe setze, jährlich 900 fl zu verzehren, habe, werde jeder sagen, daß er sein Schärflein im Trockenen habe und nicht darben dürfe. Er sei kein Feind der Schule, aber ein alter Mann, der 900 fl zu verzehren habe, brauche nicht um eine Gnadengabe einzukommen; er habe allerdings viele Jahre gedient, aber es sei genügend, daß er jetzt 900 fl für Nichtstun habe, dessen Familie kümmere aber den Gemeinderat nichts. G.R. Wenhart, weist den Ausdruck des G.R. Ploberger, mit welchem er sage, daß Gesuchsteller für das „Nichtstun“ 900 fl bekomme, als ungerechtfertigt zurück. Wenn ein Mann durch 50 Jahre unter den mißlichsten Verhältnissen gedient habe, stets eifrig und pünktlich gewesen sei, wenn er tausende von Schülern zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft herangezogen habe, dann sei es ungerechtfertigt zu sagen, der Mann bekomme für Nichtstun 900 fl.

Redner erklärt in Folge Erregung nicht weiter sprechen zu können und sich den Ausführungen des Vice– Bürgermeisters anzuschließen, und selbe zur Berücksichtigung zu empfehlen. G.R. Breslmayr schließt sich dem Antrage des G.R. Karl v. Jäger an, daß man dem Gesuchsteller eine Abfertigung geben solle, damit er für seine lange Dienstzeit eine Entlohnung habe, welche er jedenfalls verdiene. G.R. Wickhoff erklärt gleichfalls im Allgemeinen mit dem Antrage des G.R. Karl v. Jäger einverstanden zu sein, den er dahin modifizirt, man möge dem Gesuchsteller in Anbetracht seiner langjährigen Dienstzeit und seiner Verdienste, die er als Lehrer sich erworben habe, ein Ehrengeschenk von 100 fl geben. G.R. Holub macht aufmerksam, daß Gesuchsteller nicht um eine einmalige Remuneration, sondern um eine jährliche, respect. um einen fortlaufenden Quartiergeldbeitrag ein geschritten sei, daher es nicht mehr als billig sei, ihm 40 fl zu geben, nachdem

Redner erklärt in Folge Erregung nicht weiter sprechen zu können und sich den Ausführungen des Vice– Bürgermeisters anzuschließen, und selbe zur Berücksichtigung zu em- pfehlen. G.R. Breslmayr schließt sich dem Antrage des G.R. Karl v. Jäger an, daß man dem Gesuchsteller eine Abfertigung geben solle, damit er für seine lange Dienst- zeit eine Entlohnung habe, welche er jedenfalls verdiene. G.R. Wickhoff erklärt gleichfalls im All- gemeinen mit dem Antrage des G.R. Karl v. Jäger einverstanden zu sein, den er dahin modifizirt, man möge dem Gesuchsteller in Anbetracht sei- ner langjährigen Dienstzeit und seiner Verdienste, die er als Lehrer sich erworben habe, ein Ehrenge- schenk von 100 fl geben. G.R. Holub macht aufmerksam, daß Gesuchsteller nicht um eine einmali- ge Remuneration, sondern um eine jährliche, respect. um einen fort- laufenden Quartiergeldbeitrag ein geschritten sei, daher es nicht mehr als billig sei, ihm 40 fl zu geben, nachdem

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