Ratsprotokoll vom 9. August 1878

haben, und auch kein weiteres Einkommen besitzen, als ihren Gehalt, so kann auch bei H. Oberlehrer Franz Wiesner nach Ansicht der Section keine Ausnahme gemacht werden.“ Vice-Bürgermeister Gschaider giebt zu bedenken, daß nicht in Aussicht stehe, daß die Gemeinde bald wieder vor einem ähnlichen Falle stehe, daher wohl zu erwägen wäre, ob man einen Lehrer, der 40 und mehr Jahre an einem Orte und zwar theilweise unter sehr mißlichen Verhältnissen gedient und der sich viele Verdienste erworben habe, nicht doch berücksichtigen und demselben eine Remuneration oder eine kleine Quartiergeld-Entschädigung gewähren solle. G.R. Holub unterstützt die Ausführungen des Vice-Bürgermeisters. G.R. Franz v. Jaeger führt an, daß Gesuchsteller sich geäussert habe, mit einem jährliche Beiträge von 40 fl sich zu begnügen. G.R. Karl von Jäger beantragt dem Gesuchsteller ein für allemal eine Remuneration von 60 fl zugeben.

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