Ratsprotokoll vom 9. August 1878

Matthias Mayr & Johann Zeilberger nur Privatrechte und Billigkeits-Rück- sichten in Anspruch genommen werden. Die von ihnen nachgesuchte Abände- rung der gemeindeamtlichen Ver- fügung vom 10. Juli 1873 Z 7633 kann somit von Seite der Rechtssection nicht bevorwortet werden. G.R. Peyrl erklärt, daß er sich dem gestell- ten Antrage nicht anschließen könne; er bitte seinen nachstehenden Antrag nicht als einen leidenschaftlichen aufzufaßen, son- dern als eine Anschauung, die beiden Par- theien Rechnung tragen solle. Aus dem Re- kurse ersehe er nemlich, daß die Herren Mayr & Zeilberger keine Begünstigung oder Übervortheilung, sondern nur die Gleichbe- rechtigung mit der Frau Juliana Eislmayr, der gegenwärtigen Inhaberin des Omnibus ansprechen. Mit der Errichtung des 2ten Omnibuses hätten die beiden Hotelbesit- zer ohnehin ein Opfer gebracht und sei hierin ein Zeichen des in gegenwärtiger Zeit herrschenden Fortschrittes zusehen; und nachdem hiedurch für die Stadt kein Nachtheil geschaf- fen worden, und jederzeit von Seite der Gemeinde die Unterstützung geliehen wor- den sei, wenn es sich gehandelt habe, das Vorwärtsgehen der Zeit zu fördern, so solle man diese Unterstützung auch hier

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