Ratsprotokoll vom 9. August 1878

Jakob Wuritsch, noch von dessen Nachfolger Herrn Landsiedl, der laut obigem Bescheid zu dieser Aufstellung, die erstere nur für seine Person gestattet wurde, überhaupt keine Berechtigung hatte, dieses normirte Entgeld jemals entrichtet. Die Aufstellung von Gesträuchen beim Café Reichl ist überhaupt ohne eine hierämtliche Bewilligung erfolgt, wenigstens findet sich diesfalls hierüber kein Aktenstück vor, und wurde daher hiefür auch nie ein Entgeld entrichtet. Dieselbe soll seit dem Jahre 1870 oder 1871 bestehen. Steyr am 31. Juli 1878 L. A. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu: „Da nach vorliegenden Amtsbericht von 31. Juli d.J. das Aufstellen von Gesträuchen in hölzernen Geschiren vor dem jetzigen Kaféhause Landsiedl laut Bescheid der Gemeinde Vorstehung vom 15. Juli 1856 Z. 3247 dem damaligen Besitzer Jakob Buritsch für seine Person und in so lange, als nicht öffentliche Rücksichten entgegen stehen die Bewilligung ertheilt, das vor seinem Hause Nr. 99 am Stadtplatze befindliche Trottoir von der Ecke des Hauses No 98 bis zu seinem Hausthore in einer Länger von 22' und in einer Breite von 4' 3" zur Aufstellung von Sesseln & Tischen für

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