Ratsprotokoll vom 9. August 1878

Jakob Wuritsch, noch von dessen Nachfol- ger Herrn Landsiedl, der laut obigem Bescheid zu dieser Aufstellung, die er- stere nur für seine Person gestattet wurde, überhaupt keine Berechtigung hatte, dieses normirte Entgeld jemals entrichtet. Die Aufstellung von Gesträuchen beim Café Reichl ist überhaupt ohne eine hier- ämtliche Bewilligung erfolgt, wenig- stens findet sich diesfalls hierüber kein Aktenstück vor, und wurde daher hie- für auch nie ein Entgeld entrichtet. Dieselbe soll seit dem Jahre 1870 oder 1871 bestehen. Steyr am 31. Juli 1878 L. A. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu: „Da nach vorliegen- den Amtsbericht von 31. Juli d.J. das Auf- stellen von Gesträuchen in hölzernen Ge- schiren vor dem jetzigen Kaféhause Land- siedl laut Bescheid der Gemeinde Vor- stehung vom 15. Juli 1856 Z. 3247 dem da- maligen Besitzer Jakob Buritsch für seine Person und in so lange, als nicht öffentliche Rücksichten entgegen stehen die Bewilligung ertheilt, das vor sei- nem Hause Nr. 99 am Stadtplatze befind- liche Trottoir von der Ecke des Hauses No 98 bis zu seinem Hausthore in einer Län- ger von 22' und in einer Breite von 4' 3" zur Aufstellung von Sesseln & Tischen für

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