Ratsprotokoll vom 9. August 1878

und als Fond für Erbauung eines neuen Armenversorgungshauses in Steyr, resp. als Fond für Verpflegung der in demselben untergebrachten Armen getreu und gewissenhaft zu verwalten. Wir verpflichten uns weiters dafür Sorge zu tragen, daß die für die Erbauung eines Armenhauses, respective für die Verpflegung der Armen gezeichneten, jedoch noch nicht eingezalten Beitragsleistungen, wie selbe sub I 2 und II 2 oben verzeichnet sind, durch die Gemeinde-Vorstehung in den bedungenen Zeiträumen eingehoben, dem bereits fruchtbringend angelegten Fonde zugeschlagen und mit demselben verwaltet werden. Wir geloben und versprechen, daß alle diese, sowie etwaige zum gleichen Zweck noch einfließende Summen, niemals zu irgend einem anderen Zwecke, als zu dem gewiedmeten, und daher insbesonders nicht zur Restaurirung oder Erweiterung der bereits hierorts bestehenden Armen– und Versorgungshäuser verwendet werden. Wir verpflichten uns endlich zu sorgen, daß seitens der Gemeinde-Vorstehung über die Verwaltung dieses Fondes genaue, abgesonderte

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