Ratsprotokoll vom 9. August 1878

angedeihen lassen um so mehr, als die beiden Herren große Steuerträger und deren Gasthofe weit über Steyr hinaus als alte und reelle Geschäfte bekannt sein; es sei daher eine gewisse Verpflichtung seitens der Gemeinde, dieselbe in dieser Richtung zu unterstützen und gleiches Recht für alle gelten zu lassen. Er glaube selbst, daß es hier kein Privilegium geben könne. Allen aus dem Gemeinderate sei die Aufstellung der Omnibuse auf den übrigen Bahnhöfen genügend bekannt; so finde man beispielsweise in Linz eine ganz andere Aufstellung, als hier; es würde daher niemanden zu nahe getreten, für niemanden eine Begünstigung entstehen und jedem Rechnung getragen, wenn die beiden Omnibus so aufgestellt würden, daß die hintere Seite des Wagens gegen den Ausgang aus dem Stationsgebäude gerichtet wäre, während die Pferde mit den Köpfen gegen des Betriebs– Direktionsgebäude stünden. Auf diese Weise wäre zwischen beiden Omnibusen kein Unterschied hinsichtlich des Platzes, ihrer Entfernung vom Stationsgebäude, hinsichtlich des Zuganges, keiner verstelle den andern und jeder fremde, welcher aus der Station heraustrete, sehe die beiden Wagen mit ihrer Aufschrift vor sich und stünde

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