Ratsprotokoll vom 9. August 1878

er erklärt habe, sich damit zu begnügen Gesuchsteller sei alt, und derartige Fälle, wie der Vorliegende treten an die Gemeinde so selten heran, daß es ihr wohl nicht gut anstehe, einen Lehrer in seinen alten Tagen einfach abzufertigen. G.R. Peyrl erwähnt, daß Herr Wiesner in seinem Gesuche selbst nur von einer Remuneration spreche, worunter nach seiner Meinung lediglich eine Abfertigung zu verstehen sei, daher er den Antrag des G.R. Wickhoff zur Annahme empfehle. Der Vorsitzende erörtert den Unterschied zwischen den Begriff Abfertigung und Remuneration. G.R. Ploberger betont, daß sich der Gemeinderat bei Annahme der vorliegenden Anträge wieder neue Lasten hinaufschaffe, obwohl er für die Schule ohnehin schon furchtbare Lasten zu tragen habe. G.R. Josef Huber & Mayr unterstützen den Antrag des G.R. Holub, welcher denselben dahin modifizirt, man solle dem Gesuchsteller einen jährlichen

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