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Schanze auszuliefern und sich zu zerstreuen. Damit war nun auch
die Donau wieder geöffnet118).
Im Lager in der Weioeran riss volle Verzagtheit ein; der
Stückmeister Katzenberger wurde mit einem Bittschreiben an den
König von Dänemark um Beistand abgesandt. Der sonst schneidige
Hauptmann Hamel entsloh in der Richtung gegen Steiermark, wurde
jedoch im Salzkammergute, wie er mit zwei Dienern durch den
Weißenbach kam, ans Veranlassung des Salzamtmannes Prugglacher
am 5. September verhaftet und in Eisen und Banden den Bayern
nach Ried emgefiefert119). Wiellingers Oberstlentenant Tobias
Angerholzer lies zu den Kaiserlichen über. Wiellinger mahnte nun
zum Frieden und gieitg selbst mit mehreren Ausschüssen nach Emu?,
um wegen des Stillstandes Abrede zu treffen.
Die kaiserlichen Commissäre hatten in Molk, dann in Nieder
wallsee mit Madlseder, Holzmüller und anderen Ausschüssen wegen
eines Stillstandes unterhandelt; derselbe kam jedoch nicht zustande,
weil die Commissäre nicht in die Bewilligung der Religionsfreiheit
und die Bauern nicht in die Aushebung der Belagerung von Linz
willigten. Jetzt suchten Wiellinger, Madlseder und Holzmüller selbst
um Begnadigung nach.
7.6eptemb. Schon am 7. September konnten die Commissäre mit den
Bauern einen Wassenstillstand für die Zeit
vom 10. bis
einschließlich IS. September
vereinbaren, innerhalb
w e l ch e r Z e i t von k e i n e m T h e i l e (d e m K a i s e r u n d d e m
Kurfürsten) Kriegsvolk zu Roß oder zu Fuß in das
Land geführt werden dürfe.
Da kam die Nachricht, dass das Haupt der Protestanten, der
27. August König von Dänemark, bei Lutter am Barenberge von Tilly geschlagen
und dem Grasen von Mansfeld der Weg durch Wallenstein verlegt
worden sei. Jetzt war für die kaiserliche Regierung die große Sorge
geschwunden, es könne den Bauern von auswärts Hilfe gebracht
werden. Die Commissäre spannten nun die Saiten hoher und stellten
an die Bauern folgende Forderungen:
1. Der Banernansschnss hat namens der Bauern eine Schrift
an den Kaiser zu richten, worin an Eidesstatt versprochen wird,
dass sich die Bauern an diesem oder einem künftigen Aufstande nicht
mehr bethciligen und durch Abgeordnete von den Commissären dem
Kaiser Abbitte leisten werden.
2. Die Bauern haben spätestens bis zum Ablause des Still
standes nach Hause zu gehen und sich unter keinem Vorwände mehr
zusammen zu rotten.
3. Die Bauern haben ihre Waffen abzuliefern.
4. Die Rädelsführer, die Ausländer und der Briefwechsel
mit den Feinden des Kaisers sind anszuliefern.
5. Den im Aufruhr Geschädigten ist Ersatz zu leisten.