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So mau bie Lage der Dinge im Lande beschaffen, als der
Kaiser beschloss, in Ausübung des damals herrschenden Fürsten
rechtes: „Wem das Land gehört, dem gehört auch die
Religion!" seine bedrängten Untcrthanen mit Gewalt zum
katholischen Glaubensbekenntnisse zurückzuführen.
Die Austreibung der evangelischen Prediger, lieble
Eigenschaften der katholischen Priester. Auftaus zu
Natternbach.
Lange hatten die oberösterrcichischen Stände an keine ernste
Gefahr geglaubt; sie baten den Kaiser nicht um Verzeihung und
wollten auch nicht die zur Rücklösung des Landes geforderten
Steuern bewilligen. Erst als der Kaiser mehrere Adelige verhaften
ließ und zur Untersuchung und Aburtheilung aller Betheiligtcu eine
Strafcommission eiusetzte, boten sie ihm eine jährliche Geldsumme
zur Verzinsung der Geldschuld an den Kurfürsten von Bayern an,
verlangten jedoch die Bestätigung ihrer Religionsfreiheit. Hieraus
gieng Ferdinand II. nicht ein. ließ vielmehr die Stünde ansfordern,
sich binnen sechs Wochen bei der Strafcommission in Linz eiu-
zufinden, woselbst ihnen verkündet wurde, dass sie als Majestäts
Verbrecher Leben und Gut verwirkt hätten. Nun unterwarfen sich
die Stände unbedingt, also auf Gnade und Ungnade, dem Kaiser,
welcher ihnen — mit Ausnahme der Flüchtigen und der bereits in
Haft befindlichen — unter der Bedingung, dass sie durch eine
Deputation kniefällig Abbitte leisten, Verzeihung gewährte, wogegen
sie binnen 3 Jahren ein Strafgeld, das nachträglich ans 600.000
Gulden ermäßigt wurde, zu zahlen, ihm ihre Privilegien zur, be-
licbiaen Bestätigung vorzulegen und ihm die alleinige Entscheidung
in Religionssachen zn überlassen, auch die ständische Casse mit den
dazu gehörigen Einkünften ansznlicfern haben; auch die Lehen und
die geistlichen Vogteicn behielt sich der Kaiser bevor.
Trotz wiederholter Abmahnungen von Seite des Kurfürsten,
welcher den richtigen Zeitpunkt noch nicht für gekommen erachtete,
ließ sich Ferdinand II. nicht abhalten, das fast ganz evan
gelische O b e r ö st e r r e i ch wieder katholisch zu machen. Der
Schlag fiel, er traf aber am härtesten nicht die Schuldigen,
den Adel, sondern die schuldlosen Bauern; wieder einmal
bewährte sich die Richtigkeit des Ausspruches des alten römischen
Dimters: „Was die Hohen verbrechen, muss das gemeine Volk
ausbaden" (entgeltend. ~