Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 13. Dezember 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll über die XXVIII. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 13. Dezember 1878 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Vice Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Ferdinand Gründler Josef Haller Franz Hofman Karl Holub Leopold Huber Josef Huber Anton Jäger von Waldau Franz Jäger von Waldau Anton Mayr Matthias Perz Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointer Josef Reder Johann Redl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Secretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 8 1/2 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung I. Section 1. Amtsbericht über das städt. Grundeigenthum bei

Protokoll über die XXVIII. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 13. Dezember 1878 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Vice Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Ferdinand Gründler Josef Haller Franz Hofman Karl Holub Leopold Huber Josef Huber Anton Jäger von Waldau Franz Jäger von Waldau Anton Mayr Matthias Perz Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointer Josef Reder Johann Redl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Secretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 8 1/2 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung I. Section 1. Amtsbericht über das städt. Grundeigenthum bei

der Steyr. 2. Eingabe der hiesigen kathol. Cooperatoren um Zuerkennung des Walrechtes. (In vertraulicher Sitzung) 3. Zuschrift der k.k. Staatsanwaltschaft Steyr betreffend den am 3. November d.J. stattgehabten Mord. II. Section. 4. Cassamtsbericht über die Kassagebarung im November 1878. 5. Bericht desselben wegen Einhebung des Brunnengeldes pro 1878. 6. Ansuchen des Herrn Michael Gast wegen Ablösung eines städt. Nußbaumes. 7. Zuschrift der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Steyr, wegen Übername von Kosten für den Uferschutz einer Strecke am Wehrgrabenkanale. 8. 9. Amtsbericht & Protocollargesuch des Herrn Josef Reder wegen Pachtung des Nebenstöckl beim Exjesuiten-Gebäude. 10. Zuschrift der Direktion der Ober-Realschule über das Gesuch des Schuldieners wegen Aufbesserung seiner Entlohnung. 11. Anfrage des k.k. Handels-Ministeriums pto fernerer Überlassung der dem k.k. Telegraphenamte Steyr vermieteten Lokalitäten. 12. Gesuch des städt. Gefangenenaufsehers um Entlohnung für die Instandhaltung der Arrestlokale.

der Steyr. 2. Eingabe der hiesigen kathol. Cooperatoren um Zu- erkennung des Walrechtes. (In vertraulicher Sitzung) 3. Zuschrift der k.k. Staatsanwaltschaft Steyr be- treffend den am 3. November d.J. stattgehab- ten Mord. II. Section. 4. Cassamtsbericht über die Kassagebarung im November 1878. 5. Bericht desselben wegen Einhebung des Brun- nengeldes pro 1878. 6. Ansuchen des Herrn Michael Gast wegen Ablösung eines städt. Nußbaumes. 7. Zuschrift der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Steyr, wegen Übername von Kosten für den Uferschutz einer Strecke am Wehr- grabenkanale. 8. 9. Amtsbericht & Protocollargesuch des Herrn Josef Reder wegen Pachtung des Nebenstöckl beim Exjesuiten-Gebäude. 10. Zuschrift der Direktion der Ober-Realschule über das Gesuch des Schuldieners we- gen Aufbesserung seiner Entlohnung. 11. Anfrage des k.k. Handels-Ministeriums pto fernerer Überlassung der dem k.k. Telegraphenamte Steyr vermieteten Lokalitäten. 12. Gesuch des städt. Gefangenenaufsehers um Ent- lohnung für die Instandhaltung der Arrestlokale.

III. Section. 13,14,15. Amtsbericht und Äußerung der Interes- senten pto Herstellung der Wasserleitung zum Exjesuiten-Gebäude. 16. Sectionsbericht wegen Herstellung der Ufer- schlacht [Uferbefestigung] oberhalb der Neubrücke. 17. Zuschrift der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Steyr pto Erlassung einer Betriebs-Ordnung für die Floßfahrt am Einfluße. 18. 19. Offerte, wegen Übername der Errichtung eines Feuersignalisirungs-Apparates. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit dem Bemerken, daß der Bürgermeister in Folge Unwollsein noch nicht ausgehen könne, da- her er ihn ersucht habe, die heutige Sitzung zu leiten; er konstatirt sohin die Anwesen- heit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bringt als Mittheilung einen Bericht des städt. Cassaamtes zur Vorlesung, mit wel- chem dasselbe anzeigt, daß am 2. Dezember d.J. der Betrag von 15,000 fl zur teilweisen Til- gung des am 30. August 1875 von der Spar- cassa erhaltenen Pfand und Vorschußdarle- hens pr 20,000 fl, an die Sparkassa zurück bezalt worden sei, wodurch für das Jahr 1879 an In- teressenzalung der Betrag von 1016 fl erspart werde.

III. Section. 13,14,15. Amtsbericht und Äußerung der Interessenten pto Herstellung der Wasserleitung zum Exjesuiten-Gebäude. 16. Sectionsbericht wegen Herstellung der Uferschlacht [Uferbefestigung] oberhalb der Neubrücke. 17. Zuschrift der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Steyr pto Erlassung einer Betriebs-Ordnung für die Floßfahrt am Einfluße. 18. 19. Offerte, wegen Übername der Errichtung eines Feuersignalisirungs-Apparates. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit dem Bemerken, daß der Bürgermeister in Folge Unwollsein noch nicht ausgehen könne, daher er ihn ersucht habe, die heutige Sitzung zu leiten; er konstatirt sohin die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bringt als Mittheilung einen Bericht des städt. Cassaamtes zur Vorlesung, mit welchem dasselbe anzeigt, daß am 2. Dezember d.J. der Betrag von 15,000 fl zur teilweisen Tilgung des am 30. August 1875 von der Sparcassa erhaltenen Pfand und Vorschußdarlehens pr 20,000 fl, an die Sparkassa zurück bezalt worden sei, wodurch für das Jahr 1879 an Interessenzalung der Betrag von 1016 fl erspart werde.

Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 12685. Hienach bemerkt der Vorsitzende, daß der als 3ter Gegenstand auf der Tages-Ordnung stehende Punkt in vertraulicher Sitzung zu behandeln sei. Nachdem gegenwärtig noch kein Publikum anwesend sei, es jedoch möglich wäre, daß später ein solches erscheine; so möchte er diesen Gegenstand zuerst in Verhandlung nemen und ersuche daher den Obmann der I. Section hierüber zu referiren. I. Section 1. (In vertraulicher Sitzung) G.R. Pointner verliest eine, in der Untersuchungsangelegenheit über die am 3. November d.J. vorgefallene Ermordung der Frau Maria Toman an die Gemeinde Vorstehung ergangene Zuschrift der k.k. Staatsanwaltschaft Steyr in welcher dieselbe die motivirte Ansicht ausspricht, es möge von der Gemeinde Vorstehung Steyr eine Prämie demjenigen zugesichert werden, der solche Umstände und Anhaltspunkte anzugeben vermöge, die zur sicheren Entdeckung des, derzeit noch nicht entdeckten Mörders führen. Referent stellt namens der Section den Antrag, zur Ausforschung des Täters bezüglich des am 3. November d.J. an Maria Toman verübten Mordes wolle der löbl. Gemeinderat eine Prämie im Betrage mindestens

Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 12685. Hienach bemerkt der Vorsitzende, daß der als 3ter Gegenstand auf der Tages-Ordnung stehende Punkt in vertraulicher Sitzung zu behandeln sei. Nachdem gegenwärtig noch kein Pu- blikum anwesend sei, es jedoch möglich wä- re, daß später ein solches erscheine; so möchte er diesen Gegenstand zuerst in Verhandlung nemen und ersuche daher den Obmann der I. Section hierüber zu referiren. I. Section 1. (In vertraulicher Sitzung) G.R. Pointner verliest eine, in der Untersuchungs- angelegenheit über die am 3. November d.J. vorgefallene Ermordung der Frau Maria Toman an die Gemeinde Vorstehung ergan- gene Zuschrift der k.k. Staatsanwaltschaft Steyr in welcher dieselbe die motivirte Ansicht ausspricht, es möge von der Gemeinde Vor- stehung Steyr eine Prämie demjenigen zu- gesichert werden, der solche Umstände und Anhaltspunkte anzugeben vermöge, die zur sicheren Entdeckung des, derzeit noch nicht entdeckten Mörders führen. Referent stellt namens der Section den An- trag, zur Ausforschung des Täters bezüg- lich des am 3. November d.J. an Maria Toman verübten Mordes wolle der löbl. Gemeinde- rat eine Prämie im Betrage mindestens

Einhundert Gulden demjenigen zusichern, der sol- che Umstände und Anhaltspunkte anzugeben vermöge, die zur sicheren Entdeckung des Täters führen. Nach einer kurzen Debatte, an der sich die G.R. Ploberger, Perz und Reder beteiligen, wird der vom letzteren gestellte Abän- derungsantrag, diese Prämie mit 200 fl festzusetzen, zum einstimmigen Beschluß erhoben. — Z. 12409. (In öffentlicher Sitzung:) 2. G.R. Pointer führt an, daß bekanntlich sei- nerzeit mehrere Hausbesitzer in der Vorstadt bei der Steyr um Regulirung der dortigen Stras- sen angesucht hätten; aus diesem Anlaße sei damals der Frau Maria Reitinger aufgetra- gen worden, ihre dortige Hütte zu beseiti- gen, weil sie die Passage beenge; über ih- ren dagegen eingebrachten Rekurs sei dann entschieden worden, sie könne ihre Hütte einst- weilen daselbst stehen lassen, weil auch andere Hütten dort stünden, wobei zugleich über den Antrag des G.R. Haller die Vorname von Erhebungen hinsichtlich dieser Hütten, respective des Eigen- thumrechtes auf jenen Grunde, auf dem sie erbaut sein, beschlossen worden sei. Das Amt hatte nun diese Erhebungen gepflo- gen und sei hierüber ein Bericht vorgelegt worden, welchen Referent verliest und wornach er fol- gendes bemerkt: „Durch die vorgelegte Erhe- bung

Einhundert Gulden demjenigen zusichern, der solche Umstände und Anhaltspunkte anzugeben vermöge, die zur sicheren Entdeckung des Täters führen. Nach einer kurzen Debatte, an der sich die G.R. Ploberger, Perz und Reder beteiligen, wird der vom letzteren gestellte Abänderungsantrag, diese Prämie mit 200 fl festzusetzen, zum einstimmigen Beschluß erhoben. — Z. 12409. (In öffentlicher Sitzung:) 2. G.R. Pointer führt an, daß bekanntlich seinerzeit mehrere Hausbesitzer in der Vorstadt bei der Steyr um Regulirung der dortigen Strassen angesucht hätten; aus diesem Anlaße sei damals der Frau Maria Reitinger aufgetragen worden, ihre dortige Hütte zu beseitigen, weil sie die Passage beenge; über ihren dagegen eingebrachten Rekurs sei dann entschieden worden, sie könne ihre Hütte einstweilen daselbst stehen lassen, weil auch andere Hütten dort stünden, wobei zugleich über den Antrag des G.R. Haller die Vorname von Erhebungen hinsichtlich dieser Hütten, respective des Eigenthumrechtes auf jenen Grunde, auf dem sie erbaut sein, beschlossen worden sei. Das Amt hatte nun diese Erhebungen gepflogen und sei hierüber ein Bericht vorgelegt worden, welchen Referent verliest und wornach er folgendes bemerkt: „Durch die vorgelegte Erhebung

des Besitzstandes der Hauseigenthümer bei der Steyr No. 216 bis 223 ist dargethan, daß die hölzernen Hütten am linksseitigen Wehrgraben-Kanal bei der Steyr auf dem Grunde der Hauseigenthümer sich befinden, und nur jener Ortsraum beim Hause Nr. 222 bei der Steyr der Maria Reitinger als Eigenthum der Gemeinde im Kataster aufscheint. Da mittlerweile über die von mehreren Hausbesitzern, b.d. Steyr im Monate Juli d.J. nachgesuchte Regulirung der dortigen Strassenstrecke manche der diesfalls angeregten Übelstände beseitiget worden sind, die Erweiterung der Strasse auf triftige Hinderniße gestossen ist, so wäre dieser Akt dermalen dem Abschluße zuzuführen.–“ G. R. Holub ist der Ansicht, es wäre wünschenswert, doch in so weit einzuwirken, daß die betreffenden Hütten auf andere Weise beseitigt würden, und in dieser Richtung mit jener der Frau Reitinger der Anfang zu machen, weil diese auf städt. Grunde stehe. Wenn man in dieser Vorstadt Umschau halte, so würde man immer nur Übelstände finden, wir beispielsweise Herr Stiegler bei seinem Hause habe Schotter aufhäufen lassen, den er trotz des Auftrages des Bürgermeisters seither nicht habe wegführen lassen. Nachdem sich seinerzeit schon einige Parteien freiwillig bereit erklärt hätten, ihre Hütten dort wegzuräumen,

des Besitzstandes der Hauseigenthümer bei der Steyr No. 216 bis 223 ist dargethan, daß die höl- zernen Hütten am linksseitigen Wehrgra- ben-Kanal bei der Steyr auf dem Grunde der Hauseigenthümer sich befinden, und nur jener Ortsraum beim Hause Nr. 222 bei der Steyr der Maria Reitinger als Eigenthum der Gemeinde im Kataster aufscheint. Da mitt- lerweile über die von mehreren Hausbe- sitzern, b.d. Steyr im Monate Juli d.J. nach- gesuchte Regulirung der dortigen Strassen- strecke manche der diesfalls angeregten Ü- belstände beseitiget worden sind, die Er- weiterung der Strasse auf triftige Hin- derniße gestossen ist, so wäre dieser Akt dermalen dem Abschluße zuzuführen.–“ G. R. Holub ist der Ansicht, es wäre wünschens- wert, doch in so weit einzuwirken, daß die betreffenden Hütten auf andere Weise be- seitigt würden, und in dieser Richtung mit jener der Frau Reitinger der Anfang zu machen, weil diese auf städt. Grunde stehe. Wenn man in dieser Vorstadt Umschau halte, so würde man immer nur Übelstände finden, wir beispielsweise Herr Stiegler bei seinem Hause habe Schotter aufhäufen lassen, den er trotz des Auftrages des Bürgermeisters seither nicht habe wegführen lassen. Nachdem sich seiner- zeit schon einige Parteien freiwillig bereit erklärt hätten, ihre Hütten dort wegzuräu- men,

wenn dieses auch die andern thäten, so solle man die Besitzer dieser Hütten noch einmal in dieser Richtung auffordern und dieselben zur Abgabe einer bestimmten diesfälligen Erklärung ver- halten. G.R. Ploberger bemerkt, daß, wenn Herr Stieg- ler dem Auftrage des Bürgermeisters wegen Beseitigung des Schotters daselbst nicht nach- komme, so solle man den Schotter durch die Gemeinde auf seine Kosten wegführen lassen. G.R. Haller betont, daß die Lagerung des Schotters daselbst auch gefährlich sei, nachdem derselbe leicht in den Kanal einbrechen und hiedurch verursachen könnte, daß der Waf- fenfabrik die Arbeit für einige Tage gespert würde. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Holub angenommen. — Z. 12676. 3. G.R. Pointner verliest nachstehende Eingabe: „Löbliche Gemeinde-Vertretung der k.k. lf. Stadt Steyr.– Sicheren Vernehmen nach wird die löbl. Gemeinde-Vertretung der Stadt Steyr über eine etwaige Abänderung einzelner Punkte des hiesigen Gemeinde-Statutes berathen. Es geschieht dieses ohne Zweifel in der billigen, wolmeinenden Absicht, allen Gemeinde– Angehörigen den vollen, unverkürzten

wenn dieses auch die andern thäten, so solle man die Besitzer dieser Hütten noch einmal in dieser Richtung auffordern und dieselben zur Abgabe einer bestimmten diesfälligen Erklärung verhalten. G.R. Ploberger bemerkt, daß, wenn Herr Stiegler dem Auftrage des Bürgermeisters wegen Beseitigung des Schotters daselbst nicht nachkomme, so solle man den Schotter durch die Gemeinde auf seine Kosten wegführen lassen. G.R. Haller betont, daß die Lagerung des Schotters daselbst auch gefährlich sei, nachdem derselbe leicht in den Kanal einbrechen und hiedurch verursachen könnte, daß der Waffenfabrik die Arbeit für einige Tage gespert würde. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Holub angenommen. — Z. 12676. 3. G.R. Pointner verliest nachstehende Eingabe: „Löbliche Gemeinde-Vertretung der k.k. lf. Stadt Steyr.– Sicheren Vernehmen nach wird die löbl. Gemeinde-Vertretung der Stadt Steyr über eine etwaige Abänderung einzelner Punkte des hiesigen Gemeinde-Statutes berathen. Es geschieht dieses ohne Zweifel in der billigen, wolmeinenden Absicht, allen Gemeinde– Angehörigen den vollen, unverkürzten

Genuß ihrer bürgerlichen Rechte zu sichern oder zu verschaffen, falls sie sich desselben nicht erfreuen sollten. Sich unter die letzteren zu rechnen, haben die in der Seelsorge angestellten Cooperatoren der beiden hiesigen Pfarreien leider alle Ursache, da ihnen das bestehende Gemeinde-Statut eines der vorzüglichsten Rechte eines Staatsbürgers und Gemeindeangehörigen, nämlich die Walberechtigung in die Gemeindevertretung, und in Folge dessen in den Landtag und Reichsrath vorenthält. Durch diese Vorenthaltung des politischen Walrechtes fühlen sich die Gefertigten, als die gegenwärtig hier angestellten Cooperatoren empfindlich beeinträchtigt und verletzt, in Anbetracht, 1. ihrer wissenschaftlichen Vorbildung, die sie in die Gelehrten Stände einreiht und auf gleiche Stufe mit Ärzten, Professoren u.s.w. stellt, 2. ihrer Anstellung von Seite eines öffentlichen Amtes zu gemeinnützlicher Wirksamkeit, indem sie vom bischöflichen Consistorium unter Verständigung der k. k. Statthalterei mittelst Decretes zur öffentlichen Seelsorge, also zum Unterrichte der Jugend in den öffentlichen Schulen u. s. w. hier angestellt und heimatberichtigt sind. ( Entschdg des k.k. M. des Jn. dto 30. Jänner 1875 Z 3868) Während die Wälerlisten, was ganz billig ist neben den k.k. Staatsbeamten auch die Beamten der Kp. Rudolfsbahn und der hiesigen Waffenfabrik aufweisen, schweigen sie von den

Genuß ihrer bürgerlichen Rechte zu sichern oder zu verschaffen, falls sie sich desselben nicht er- freuen sollten. Sich unter die letzteren zu rechnen, haben die in der Seelsorge angestell- ten Cooperatoren der beiden hiesigen Pfarrei- en leider alle Ursache, da ihnen das bestehen- de Gemeinde-Statut eines der vorzüglichsten Rechte eines Staatsbürgers und Gemeinde- angehörigen, nämlich die Walberechtigung in die Gemeindevertretung, und in Folge dessen in den Landtag und Reichsrath vorenthält. Durch diese Vorenthaltung des politischen Wal- rechtes fühlen sich die Gefertigten, als die gegenwärtig hier angestellten Cooperato- ren empfindlich beeinträchtigt und verletzt, in Anbetracht, 1. ihrer wissenschaftlichen Vor- bildung, die sie in die Gelehrten Stände einreiht und auf gleiche Stufe mit Ärzten, Professoren u.s.w. stellt, 2. ihrer Anstellung von Seite eines öffentlichen Amtes zu gemein- nützlicher Wirksamkeit, indem sie vom bi- schöflichen Consistorium unter Verständigung der k. k. Statthalterei mittelst Decretes zur öf- fentlichen Seelsorge, also zum Unterrichte der Jugend in den öffentlichen Schulen u. s. w. hier angestellt und heimatberichtigt sind. ( Entschdg des k.k. M. des Jn. dto 30. Jänner 1875 Z 3868) Während die Wälerlisten, was ganz billig ist neben den k.k. Staatsbeamten auch die Beam- ten der Kp. Rudolfsbahn und der hiesigen Waf- fenfabrik aufweisen, schweigen sie von den

in der Seelsorge angestellten Cooperatoren tragen dieselben immerhin keine directen Steuern in die Stadt- oder Staatskassa, so zalen sie die verhältnismäßig größere Armensteuer in die Hände der Dürftigen der Stadt, und sind sie auch nicht in eine der bestehenden Diätenklasse eingereicht, so ste- hen sie doch in einer sicherlich hochehrenden Gehaltstufe, nämlich in der, daß sie für die Erfüllung ihres beschwerlichen Berufes von Stadt und Staat keinen Gehalt beziehen. Dürfte dieser Umstand nicht ein Grund sein das politische Walrecht eher zu geben, als es zu nehmen?– 3. ihrer Eigenschaft als or- dentliche Lehrer an den hiesigen öffentlichen Volkschulen. Während auf Grund des Gemein- de-Statutes sämmtliche Lehrer und Unterleh- rer, auch Lehrerinnen der städt. Schulen bei ihrer kürzeren Vorbildungszeit, ihren Ge- halten und Zulagen das Walrecht genießen, hat der Lehrer des ersten und schwierigsten Gegenstandes, der Religion für seine Mü- hen und Geldopfer durch das Gemeinde-Sta- tut von Staat und Stadt als einzige Entbeh- nung die Ausschließung vom Walrechte. 4. ihrer Wirksamkeit als Seelsorger. Wenn irgend jemand, und zwar besser als es im Ge- tümmel des öffentlichen Lebens möglich ist, mit den Verhältnissen eines Ortes vertraut werden und die Wünsche der Bevölkerung kennen lernen kann, so ist es der in der

in der Seelsorge angestellten Cooperatoren tragen dieselben immerhin keine directen Steuern in die Stadt- oder Staatskassa, so zalen sie die verhältnismäßig größere Armensteuer in die Hände der Dürftigen der Stadt, und sind sie auch nicht in eine der bestehenden Diätenklasse eingereicht, so stehen sie doch in einer sicherlich hochehrenden Gehaltstufe, nämlich in der, daß sie für die Erfüllung ihres beschwerlichen Berufes von Stadt und Staat keinen Gehalt beziehen. Dürfte dieser Umstand nicht ein Grund sein das politische Walrecht eher zu geben, als es zu nehmen?– 3. ihrer Eigenschaft als ordentliche Lehrer an den hiesigen öffentlichen Volkschulen. Während auf Grund des Gemeinde-Statutes sämmtliche Lehrer und Unterlehrer, auch Lehrerinnen der städt. Schulen bei ihrer kürzeren Vorbildungszeit, ihren Gehalten und Zulagen das Walrecht genießen, hat der Lehrer des ersten und schwierigsten Gegenstandes, der Religion für seine Mühen und Geldopfer durch das Gemeinde-Statut von Staat und Stadt als einzige Entbehnung die Ausschließung vom Walrechte. 4. ihrer Wirksamkeit als Seelsorger. Wenn irgend jemand, und zwar besser als es im Getümmel des öffentlichen Lebens möglich ist, mit den Verhältnissen eines Ortes vertraut werden und die Wünsche der Bevölkerung kennen lernen kann, so ist es der in der

Seelsorge stehende Priester, der durch hundert Fäden mit den Leiden und Freuden des Volkes verwoben wird. Es ist daher sicherlich bedauernswert, daß er nicht das gesetzliche Recht hat, die Männer und Mittel seinerorts zu bezeichnen, die nach seiner Erfahrung das Wol sehr vieler am entsprechendsten fördern könnten; 5. der Gleichheit vor dem Gesetze und der Praxis. Die in der Landseelsorge wirkenden Pfarrer und Cooperatoren üben auf Grund der Gemeindewalordnung (§. 1.2 lit a) das aktive und passive Walrecht ausnamslos aus, während hingegen die weit dornenvollere Seelsorge in den Städten Linz und Steyr die Mehrzal der Seelsorgspriester zu politischen Parias herabwürdigt. – Die gefertigten Cooperatoren haben wiederholt das Walrecht reklamirt, jedoch wegen der entgegenstehenden Bestimmung des Gemeinde Statutes II. Absch. §. 19 vergeblich. Sie ersuchen und hoffen aber dieses Mal, daß die Billigkeit und Gerechtigkeit der gegenwärtigen löbl. Gemeinde– Vertretung in wirklich freisinniger Weise die beklagte Zurücksetzung ihrer Seelsorgspriester behoben wolle, indem wolselbe eine Abänderung des Gemeinde Statutes dahin beantrage, daß das Walrecht der in der kath. Seelsorge der beiden Pfarreien angestellten Cooperatoren, sei es auf Grund ihrrer ämtlichen Anstellung in der öffentlichen

Seelsorge stehende Priester, der durch hundert Fäden mit den Leiden und Freuden des Vol- kes verwoben wird. Es ist daher sicherlich bedauernswert, daß er nicht das gesetzliche Recht hat, die Männer und Mittel seinerorts zu bezeichnen, die nach seiner Erfahrung das Wol sehr vieler am entsprechendsten för- dern könnten; 5. der Gleichheit vor dem Gesetze und der Praxis. Die in der Landseel- sorge wirkenden Pfarrer und Cooperatoren üben auf Grund der Gemeindewalordnung (§. 1.2 lit a) das aktive und passive Walrecht ausnamslos aus, während hingegen die weit dornenvollere Seelsorge in den Städ- ten Linz und Steyr die Mehrzal der Seel- sorgspriester zu politischen Parias herab- würdigt. – Die gefertigten Cooperatoren haben wiederholt das Walrecht reklamirt, jedoch wegen der entgegenstehenden Bestim- mung des Gemeinde Statutes II. Absch. §. 19 vergeblich. Sie ersuchen und hoffen aber die- ses Mal, daß die Billigkeit und Gerechtig- keit der gegenwärtigen löbl. Gemeinde– Vertretung in wirklich freisinniger Weise die beklagte Zurücksetzung ihrer Seelsorgs- priester behoben wolle, indem wolselbe eine Abänderung des Gemeinde Statutes da- hin beantrage, daß das Walrecht der in der kath. Seelsorge der beiden Pfarreien ange- stellten Cooperatoren, sei es auf Grund ihr- rer ämtlichen Anstellung in der öffentlichen

Seelsorge, sei es ihrer Eigenschaft als ordent- liche Lehrer an den öffentlichen Schulen in Abschnitt II. §. 19 des hiesigen Gemeinde Sta- tutes klar und sichergestellt erscheine. Steyr am 28. November 1878.– Johann Achin- ger Stadtpfarr–Cooperator, Georg Mayr Bene- ficiat, Michael Singer Cooperator, Leopold Reisinger Cooperator.“– Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, dieses Einschreiten sei dem, in der Gemeinderats-Sitzung vom 22. November 1878 gewälten Comité für angeregte Än- derungen im Gemeinde-Statute der Stadt Steyr gegen seinerzeitige Berichterstattung zuzuweisen. Einstimmiger Beschluß nach Antrag. — Z. 12555. II. Section 4. G.R. Leopold Huber verliest den Bericht des städtischen Kassaamtes über die Gebarung bei der Stadtkasse im Monate November 1878, wonach sich die Einna- men in diesem Monat auf 26526 fl 39 xr, und die Ausgaben auf 7980 fl 17 1/2 xr beliefen, und für Dezember ein baarer Kassarest mit 33328 fl 84 1/2 xr darunter 20000 fl fruchtbringend in der Sparkassa angelegt, verblieben sei. – Referent bemerkt, daß das Einname und Ausgabs- Journal durch die G.R. Perz und Leopold Huber ge- prüft und richtig befunden worden sei, daher dieser Bericht zur Kenntnis zu nemen wäre.– Zur Kenntnis. — 12805.

Seelsorge, sei es ihrer Eigenschaft als ordentliche Lehrer an den öffentlichen Schulen in Abschnitt II. §. 19 des hiesigen Gemeinde Statutes klar und sichergestellt erscheine. Steyr am 28. November 1878.– Johann Achinger Stadtpfarr–Cooperator, Georg Mayr Beneficiat, Michael Singer Cooperator, Leopold Reisinger Cooperator.“– Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, dieses Einschreiten sei dem, in der Gemeinderats-Sitzung vom 22. November 1878 gewälten Comité für angeregte Änderungen im Gemeinde-Statute der Stadt Steyr gegen seinerzeitige Berichterstattung zuzuweisen. Einstimmiger Beschluß nach Antrag. — Z. 12555. II. Section 4. G.R. Leopold Huber verliest den Bericht des städtischen Kassaamtes über die Gebarung bei der Stadtkasse im Monate November 1878, wonach sich die Einnamen in diesem Monat auf 26526 fl 39 xr, und die Ausgaben auf 7980 fl 17 1/2 xr beliefen, und für Dezember ein baarer Kassarest mit 33328 fl 84 1/2 xr darunter 20000 fl fruchtbringend in der Sparkassa angelegt, verblieben sei. – Referent bemerkt, daß das Einname und AusgabsJournal durch die G.R. Perz und Leopold Huber geprüft und richtig befunden worden sei, daher dieser Bericht zur Kenntnis zu nemen wäre.– Zur Kenntnis. — 12805.

5. G.R. Leopold Huber referirt über einen Bericht des städt. Cassaamtes, laut welchem die dermalige Bemessung des Brunnengeldes für die Bewohner in der Stadt eine sehr ungleichmäßige sei, daher das Cassaamt zur Ausgleichung der Differenz eine Änderung in der Bemessung in der Weise vorschlage, daß dasselbe in Hinkunft mit 3 % der sämmtlichen direkten ärarischen Steuern eingehoben werden solle, wodurch sich eine Einname von 343 fl für die Stadt ergebe, gegenüber 342 nach der jetzigen Bemessung.–Hiezu bemerkt Referent, daß die Section den Vorschlägen des städt. Cassaamtes beipflichte und daher den Antrag stelle, es sei das Brunnengeld von den Hausbesitzern der Stadt im Ausmasse von 3% der gesammten direkten ärarischen Steuern einzuheben. – Wird angenommen. — Z. 11574. 6. G.R. Leopold Huber verliest ein Protokollar– Gesuch des Herrn Michael Gupf, mit welchem derselbe um Beseitigung des städtischen Nußbaumes bei dem Hause Nr. 23 Ort ansucht, und sich hiegegen zur Zalung eines Betrages von 20 fl bereit erklärt. Referent stellt namens der Section den Antrag, diesen Akt der Bausection zur Vorname einer Besichtigung und Antragstellung in der nächsten Sitzung abzutreten. Beschluß nach Antrag. — Z. 12754.

5. G.R. Leopold Huber referirt über einen Bericht des städt. Cassaamtes, laut welchem die dermalige Bemessung des Brunnengeldes für die Bewohner in der Stadt eine sehr ungleichmäßige sei, da- her das Cassaamt zur Ausgleichung der Diffe- renz eine Änderung in der Bemessung in der Weise vorschlage, daß dasselbe in Hinkunft mit 3 % der sämmtlichen direkten ärarischen Steuern eingehoben werden solle, wodurch sich eine Einname von 343 fl für die Stadt erge- be, gegenüber 342 nach der jetzigen Bemes- sung.–Hiezu bemerkt Referent, daß die Section den Vorschlägen des städt. Cassaamtes beipflichte und daher den Antrag stelle, es sei das Brunnengeld von den Hausbesit- zern der Stadt im Ausmasse von 3% der gesammten direkten ärarischen Steuern einzuheben. – Wird angenommen. — Z. 11574. 6. G.R. Leopold Huber verliest ein Protokollar– Gesuch des Herrn Michael Gupf, mit wel- chem derselbe um Beseitigung des städtischen Nußbaumes bei dem Hause Nr. 23 Ort ansucht, und sich hiegegen zur Zalung eines Betrages von 20 fl bereit erklärt. Referent stellt namens der Section den An- trag, diesen Akt der Bausection zur Vor- name einer Besichtigung und Antragstel- lung in der nächsten Sitzung abzutreten. Beschluß nach Antrag. — Z. 12754.

7. G.R. Leopold Huber führt an, daß seinerzeit wegen Verhaltung des Uferschutzes am Wehr- grabenkanale zwischen der Gemeinde, der Wehr- graben-Commune und den Anrainern ein Vergleich erzielt worden sei. Nur sei damals hinsichtlich der Uferstrecke bei der Waller'schen Fabrik noch kein Übereinkommen getroffen worden; in dieser Beziehung seien die Besitzer derselben bei der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft ver- nommen worden, welche Protokolle Referent verliest und wonach sich Frau Anna Waller im Namen ihrer Mutter und Geschwister bereit erklärt, die Herhaltung des Uferschutzes längs ihrer Waschhütte in einem Ausmaße von 10.4 Mtr zu tragen, während sie sich hinsichtlich der andern Strecke pr 141 Mtr zu dieser Herhal- tung mangels einer Verpflichtung nicht her- beilassen könne.– Referent verliest sohin die Zuschrift der k.k. Bezirks-Hauptmann- schaft, mit welcher dieselbe dieses Protocoll übermittelt und um Bekanntgabe ersucht, ob die erübrigenden Kosten für die frag- liche Strecke von der Gemeinde übernom- men würde, und stellt sohin namens der Section den Antrag, die Gemeinde Steyr erkläre sich bereit, den Uferschutz der fraglichen Strecke zu übernemmen, wenn Fr. Anna Waller und die Wehrgraben Commune je 1/5 der Kosten hiezu beitragen. Sollte ein Einverständnis hierü- ber nicht zu erzielen sein, so wäre die k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Steyr als die von der

7. G.R. Leopold Huber führt an, daß seinerzeit wegen Verhaltung des Uferschutzes am Wehrgrabenkanale zwischen der Gemeinde, der Wehrgraben-Commune und den Anrainern ein Vergleich erzielt worden sei. Nur sei damals hinsichtlich der Uferstrecke bei der Waller'schen Fabrik noch kein Übereinkommen getroffen worden; in dieser Beziehung seien die Besitzer derselben bei der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft vernommen worden, welche Protokolle Referent verliest und wonach sich Frau Anna Waller im Namen ihrer Mutter und Geschwister bereit erklärt, die Herhaltung des Uferschutzes längs ihrer Waschhütte in einem Ausmaße von 10.4 Mtr zu tragen, während sie sich hinsichtlich der andern Strecke pr 141 Mtr zu dieser Herhaltung mangels einer Verpflichtung nicht herbeilassen könne.– Referent verliest sohin die Zuschrift der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft, mit welcher dieselbe dieses Protocoll übermittelt und um Bekanntgabe ersucht, ob die erübrigenden Kosten für die fragliche Strecke von der Gemeinde übernommen würde, und stellt sohin namens der Section den Antrag, die Gemeinde Steyr erkläre sich bereit, den Uferschutz der fraglichen Strecke zu übernemmen, wenn Fr. Anna Waller und die Wehrgraben Commune je 1/5 der Kosten hiezu beitragen. Sollte ein Einverständnis hierüber nicht zu erzielen sein, so wäre die k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Steyr als die von der

hohen Statthalterei delegirte Behörde zu ersuchen, im Erkenntniswege hinsichtlich der Verpflichtung zur Uferschlachtherstellung längs dieser Strecke vorzugehen. Der Vorsitzende bemerkt noch, daß aus dem Protocolle ersichtlich sei, daß auch die anderen Anrainer, wie Herr Huber und Herr Werndl gleichfalls die Zalung eines Fünftels übernommen hätten, daher daselbe Ausmaß auch in diesen Falle platzgreifen dürfte. G.R. Mayr bemerkt, daß, wenn die anderen Hausbesitzer sich bereit erklärt hätten, 1/5 der Kosten beizutragen, so brauche sich Herr Waller, welcher ein größeres Interesse und einen größeren Nutzen von der ganzen Sache habe, auch nicht auszuschließen, denn es habe sein Haus nur gewonnen, und habe er dort sein Geschäft, wo er auch das Wasser benütze; er unterstütze den Sections-Antrag, welcher auch zum Beschluße erhoben wird. –Z. 12541. 8. 9. (G. R. Anton von Jaeger und Josef Reder treten für diesen Punkt im Sinne des §. 67. G.St. ab.) G.R. Leopold Huber verliest einen Bericht des städt. Cassaamtes, mit welchem dasselbe anzeigt, daß der Pachtvertrag des Herrn Josef Reder bezüglich des Nebenstöckl zum Exjesuiten Schul–Gebäude No 73

hohen Statthalterei delegirte Behörde zu ersu- chen, im Erkenntniswege hinsichtlich der Verpflichtung zur Uferschlachtherstellung längs dieser Strecke vorzugehen. Der Vorsitzende bemerkt noch, daß aus dem Protocolle ersichtlich sei, daß auch die anderen Anrainer, wie Herr Huber und Herr Werndl gleichfalls die Zalung eines Fünftels übernom- men hätten, daher daselbe Ausmaß auch in diesen Falle platzgreifen dürfte. G.R. Mayr bemerkt, daß, wenn die anderen Hausbesitzer sich bereit erklärt hätten, 1/5 der Kosten beizutragen, so brauche sich Herr Waller, welcher ein größeres Interesse und einen größeren Nutzen von der ganzen Sache habe, auch nicht auszuschließen, denn es habe sein Haus nur gewonnen, und habe er dort sein Geschäft, wo er auch das Wasser benütze; er unterstütze den Sections-An- trag, welcher auch zum Beschluße erhoben wird. –Z. 12541. 8. 9. (G. R. Anton von Jaeger und Josef Reder treten für diesen Punkt im Sinne des §. 67. G.St. ab.) G.R. Leopold Huber verliest einen Bericht des städt. Cassaamtes, mit welchem dasselbe anzeigt, daß der Pachtvertrag des Herrn Josef Reder bezüglich des Nebenstöckl zum Exjesuiten Schul–Gebäude No 73

dd. 10. Dezember 1873 am 10. Dezember 1876 erloschen, jedoch der Pachtzins pr jährlich 80 fl in seitheriger stillschweigenden Verlängerung des Pachtvertrages anticipando bereits bis 10. Juni 1879 bezalt wor- den sei; weiters ein Protocollaransuchen des Herrn Josef Reder, mit welchem derselbe das Ansuchen stellt, ihm dieses Nebenstöckl auf 6 weitere Jahre um den bisherigen Pachtschilling mietweise zu überlassen. Referent bemerkt hiezu, daß laut einer, beim Punkt 13 der Tages-Ordnung zur Verhandlung kommenden Erklärung des H. Josef Reder der- selbe auch bereit sei, im Falle der Anname seines Anbotes zur Instandsetzung der Was- serleitung im Exjesuiten–Gebäude einen einmaligen Betrag von 150 fl zu leisten. Sohin bemerkt Referent, nachdem H. Josef Reder den jährlich mit 80 fl bemessenen Pachtschilling für die Miete des Nebenstöckls zum Exjesuiten– Gebäude bereits im vorhinein bis zum 10. Ju- ni 1879 einbezalt habe, und hiedurch bisher der zwischen ihm und der Stadtgemeinde be- stehenden Vertrag vom 10. Dezember 1873 still- schweigend verlängert wurde, so beantrage die Section den vorliegenden Bericht des städt. Cassaamtes und die Protocollar–Erklä- rung des H. Josef Reder zur Kenntnis zu neh- men, und demselben dieses Nebenstöckl bis 10. Dezember 1879 unter den bisherigen Bedingungen pachtweise zu überlassen. In der Zwischenzeit wurde jedenfalls die

dd. 10. Dezember 1873 am 10. Dezember 1876 erloschen, jedoch der Pachtzins pr jährlich 80 fl in seitheriger stillschweigenden Verlängerung des Pachtvertrages anticipando bereits bis 10. Juni 1879 bezalt worden sei; weiters ein Protocollaransuchen des Herrn Josef Reder, mit welchem derselbe das Ansuchen stellt, ihm dieses Nebenstöckl auf 6 weitere Jahre um den bisherigen Pachtschilling mietweise zu überlassen. Referent bemerkt hiezu, daß laut einer, beim Punkt 13 der Tages-Ordnung zur Verhandlung kommenden Erklärung des H. Josef Reder derselbe auch bereit sei, im Falle der Anname seines Anbotes zur Instandsetzung der Wasserleitung im Exjesuiten–Gebäude einen einmaligen Betrag von 150 fl zu leisten. Sohin bemerkt Referent, nachdem H. Josef Reder den jährlich mit 80 fl bemessenen Pachtschilling für die Miete des Nebenstöckls zum Exjesuiten– Gebäude bereits im vorhinein bis zum 10. Juni 1879 einbezalt habe, und hiedurch bisher der zwischen ihm und der Stadtgemeinde bestehenden Vertrag vom 10. Dezember 1873 stillschweigend verlängert wurde, so beantrage die Section den vorliegenden Bericht des städt. Cassaamtes und die Protocollar–Erklärung des H. Josef Reder zur Kenntnis zu nehmen, und demselben dieses Nebenstöckl bis 10. Dezember 1879 unter den bisherigen Bedingungen pachtweise zu überlassen. In der Zwischenzeit wurde jedenfalls die

Instandsetzung der Wasserleitung zum Exjesuiten Gebäude durchgeführt sein, und beantrage daher die Section weiters, nach Vollendung derselben wegen Wiedervermietung dieses Nebenstöckl vom 10. Dezember 1879 ab eine Offertausschreibung oder Licitation rechtzeitig zu veranlassen. Der Vorsitzende erörtert den Sachverhalt noch näher und bemerkt, daß demgemäß dem Hr. Reder der Pacht im Juni 1879 gekündet werden müßte. G.R. Pointner kann es sich nicht erklären, wie man Hr. Reder zu einer Beitragsleistung von 150 fl zur Wasserleitung heranziehen könne, indem dann die Gemeinde kein freies Verfügungsrecht wegen Verpachtung dieser Lokalitäten habe, sondern moralisch genötigt sei, demselben sie ferner zu überlassen. Redner findet den Pachtschilling zu gering und möchte daher lieber beantragen, Hr. Reder zu den Kosten der Wasserleitung gar nicht heranzuziehen, dafür aber den Pachtschilling zu erhöhen. G.R. Ploberger erwähnt, daß sich ja auch die Section auf die Kleinigkeitskrämerei wegen Herbeiziehung des Hr. Reder zu diesen Kosten nicht eingelassen habe, sondern der Ansicht gewesen sei, die Gemeinde solle dieses auf ihre Kosten machen.

Instandsetzung der Wasserleitung zum Exjesui- ten Gebäude durchgeführt sein, und bean- trage daher die Section weiters, nach Vollen- dung derselben wegen Wiedervermietung dieses Nebenstöckl vom 10. Dezember 1879 ab eine Offertausschreibung oder Licitation rechtzeitig zu veranlassen. Der Vorsitzende erörtert den Sachverhalt noch nä- her und bemerkt, daß demgemäß dem Hr. Reder der Pacht im Juni 1879 gekündet werden müßte. G.R. Pointner kann es sich nicht erklären, wie man Hr. Reder zu einer Beitragsleistung von 150 fl zur Wasserleitung heranziehen könne, indem dann die Gemeinde kein freies Verfü- gungsrecht wegen Verpachtung dieser Lokali- täten habe, sondern moralisch genötigt sei, demselben sie ferner zu überlassen. Redner findet den Pachtschilling zu gering und möchte daher lieber beantragen, Hr. Reder zu den Kosten der Wasserleitung gar nicht her- anzuziehen, dafür aber den Pachtschilling zu erhöhen. G.R. Ploberger erwähnt, daß sich ja auch die Section auf die Kleinigkeitskrämerei we- gen Herbeiziehung des Hr. Reder zu diesen Ko- sten nicht eingelassen habe, sondern der An- sicht gewesen sei, die Gemeinde solle dieses auf ihre Kosten machen.

G.R. Holub unterstützt den Sectionsantrag, der von den G.R. Peyrl, Ploberger, Perz und dem Vorsit- zenden näher aufgeklärt wird. G.R. Pointner glaubt, daß heute über die vor- liegende Angelegenheit überhaupt noch kein Beschluß zu fassen sei, indem noch Zeit bis Juni wäre, in welchem Zeitpunkte dem Hr. Reder vertragsmäßig viertel oder halb- jährig zu künden wäre. Er beantrage daher den Übergang zur Tagesordnung. Es wird sohin der Beschluß gefaßt, dieses Neben- stöckl dem Hr. Reder im Monat Juni 1879 recht- zeitig zu künden, wonach durch den Gemein- derat wegen dessen Wiederverpachtung die weitere Verfügung zu treffen sei. – Z. 11996 10. G.R. Leopold Huber verliest nachstehende Eingabe: „Löblicher Gemeinderat. Seit der Um- wandlung der ehemaligen Unterreal- schule in eine Oberrealschule, besonders aber in Folge der von Jahr zu Jahr fort- schreitenden Vermehrung der Lehrmit- telsammlungen und in Folge der im heurigen Jahre eingeführten analyti- schen Chemie häufen sich die Geschäfte des an der Anstalt bediensteten Schul- dieners Franz Furhofer der Art, daß derselbe trotz seines von sämmtlichen Mitgliedern des Lehrkörpers aner- kannten

G.R. Holub unterstützt den Sectionsantrag, der von den G.R. Peyrl, Ploberger, Perz und dem Vorsitzenden näher aufgeklärt wird. G.R. Pointner glaubt, daß heute über die vorliegende Angelegenheit überhaupt noch kein Beschluß zu fassen sei, indem noch Zeit bis Juni wäre, in welchem Zeitpunkte dem Hr. Reder vertragsmäßig viertel oder halbjährig zu künden wäre. Er beantrage daher den Übergang zur Tagesordnung. Es wird sohin der Beschluß gefaßt, dieses Nebenstöckl dem Hr. Reder im Monat Juni 1879 rechtzeitig zu künden, wonach durch den Gemeinderat wegen dessen Wiederverpachtung die weitere Verfügung zu treffen sei. – Z. 11996 10. G.R. Leopold Huber verliest nachstehende Eingabe: „Löblicher Gemeinderat. Seit der Umwandlung der ehemaligen Unterrealschule in eine Oberrealschule, besonders aber in Folge der von Jahr zu Jahr fortschreitenden Vermehrung der Lehrmittelsammlungen und in Folge der im heurigen Jahre eingeführten analytischen Chemie häufen sich die Geschäfte des an der Anstalt bediensteten Schuldieners Franz Furhofer der Art, daß derselbe trotz seines von sämmtlichen Mitgliedern des Lehrkörpers anerkannten

Fleisses und seiner allseitigen Verwendbarkeit nicht im Stande ist, alle Geschäfte zu besorgen, und daß demgemäß manche Arbeit, speciell in den Cabineten unterbleiben muß, was nur zum Nachtheile der betreffenden Sammlungen und schließlich der Schule selbst gereichen kann. Es obliegt dem Schuldiener nicht nur die Reinigung der Lehrzimmer, der Cabinette, des Direktionszimmers und des Turnsaales, sowie deren Beheitzung, welche, mit Kohle ausgeführt, besonderer Sorgfalt und beständigen Nachsehens bedarf, sondern er muß auch die beim Unterrichte in der Physik, Chemie & Naturgeschichte gebrauchten Apparate & Präparate reinigen, dieselben aufräumen, allenfallsige kleinere Reparaturen vornemen, verschiedene Gänge machen etz,– welchen Obliegenheiten nachzukommen er beim besten Willen, den derselbe stets an den Tag legt, nicht im Stande ist. Der Schuldiener muß auch oft zur Herstellung oder Beschaffung neuer Präparate, sowie zur Ausführung mancher Experimente, resp. der Vorarbeiten hiezu herangezogen werden, er muß auch stets zur Hand sein, und war es auch bisher, soweit er nur konnte, selbst das Sonntags. Der Lehrkörper der hiesigen

Fleisses und seiner allseitigen Verwendbar- keit nicht im Stande ist, alle Geschäfte zu besorgen, und daß demgemäß manche Arbeit, speciell in den Cabineten unter- bleiben muß, was nur zum Nachtheile der betreffenden Sammlungen und schließlich der Schule selbst gereichen kann. Es obliegt dem Schuldiener nicht nur die Reinigung der Lehrzimmer, der Cabi- nette, des Direktionszimmers und des Turnsaales, sowie deren Beheitzung, welche, mit Kohle ausgeführt, besonde- rer Sorgfalt und beständigen Nachse- hens bedarf, sondern er muß auch die beim Unterrichte in der Physik, Chemie & Naturgeschichte gebrauchten Apparate & Präparate reinigen, dieselben auf- räumen, allenfallsige kleinere Repa- raturen vornemen, verschiedene Gänge machen etz,– welchen Obliegen- heiten nachzukommen er beim besten Willen, den derselbe stets an den Tag legt, nicht im Stande ist. Der Schuldie- ner muß auch oft zur Herstellung oder Beschaffung neuer Präparate, sowie zur Ausführung mancher Experimente, resp. der Vorarbeiten hiezu herange- zogen werden, er muß auch stets zur Hand sein, und war es auch bisher, so- weit er nur konnte, selbst das Sonn- tags. Der Lehrkörper der hiesigen

k.k. Oberrealschule sieht sich daher veranlaßt, den löbl. Gemeinderat von diesem Übelstan- de in Kenntnis zu setzen, und bittet ihn, zur Abhilfe desselben das Geeignete zu verfügen. Derselbe erlaubt sich dies- bezüglich auch zu bemerken, daß es sicher das Beste wäre, dem jetzigen erprobten allseitig verwendbaren, treuen Schul- diener Franz Fuchshofer, gegen den seit seiner Anstellung von Seite des Lehr- körpers und der Direktion noch nie eine Klage erhoben wurde, eine entsprechende Erhöhung seines Pauschales zukommen zu lassen, wodurch derselbe in die Lage gesetzt wäre, für die gewöhnlichen Arbeiten der Reinigung und Beheitzung sich eine geeignete Person zu nemen, damit er seine übrige Zeit oben genannten notwendigen Verrichtungen zuwenden konnte. Eine allenfalsige Anstellung eines zweiten Schuldieners, dessen Besol- dung ja von der Gemeinde bestritten wer- den müße und zwei Schuldiener fin- det man an jeder vollständigen Mit- telschule dürfte nach Ansicht des Lehr- körpers noch weit größere Auslagen verursachen. — Steyr am 5. Dezem- ber 1879 — Josef Berger, Dr. Jos. Bittner, Alb. Zimeter, Th. Bauernfeind, Joh. Vavrowsky, Al. Würzner, Al. Derlik, Frank, Crammer, Jos. Wur- zinger, Dr. Widmann, Wilh. Gügel.“

k.k. Oberrealschule sieht sich daher veranlaßt, den löbl. Gemeinderat von diesem Übelstande in Kenntnis zu setzen, und bittet ihn, zur Abhilfe desselben das Geeignete zu verfügen. Derselbe erlaubt sich diesbezüglich auch zu bemerken, daß es sicher das Beste wäre, dem jetzigen erprobten allseitig verwendbaren, treuen Schuldiener Franz Fuchshofer, gegen den seit seiner Anstellung von Seite des Lehrkörpers und der Direktion noch nie eine Klage erhoben wurde, eine entsprechende Erhöhung seines Pauschales zukommen zu lassen, wodurch derselbe in die Lage gesetzt wäre, für die gewöhnlichen Arbeiten der Reinigung und Beheitzung sich eine geeignete Person zu nemen, damit er seine übrige Zeit oben genannten notwendigen Verrichtungen zuwenden konnte. Eine allenfalsige Anstellung eines zweiten Schuldieners, dessen Besoldung ja von der Gemeinde bestritten werden müße und zwei Schuldiener findet man an jeder vollständigen Mittelschule dürfte nach Ansicht des Lehrkörpers noch weit größere Auslagen verursachen. — Steyr am 5. Dezember 1879 — Josef Berger, Dr. Jos. Bittner, Alb. Zimeter, Th. Bauernfeind, Joh. Vavrowsky, Al. Würzner, Al. Derlik, Frank, Crammer, Jos. Wurzinger, Dr. Widmann, Wilh. Gügel.“

Referent bemerkt hiezu, daß nämlich der Schuldiener im Wege der Direction um eine Aufbesserung seiner Entlohnung angesucht habe, und verliest sohin den Sectionsantrag, welcher lautet: „In Anbetracht, daß der Realschuldiener H. Fuchshofer laut der vorgelesenen Zuschrift des Lehrkörpers dieser Anstalt seine ihm obliegenden, zalreichen Verrichtungen tadellos vollführt, jedoch nach dem einstimmigen Gutachten desselben nicht länger in der Lage ist, dieselben allein zu besorgen, so beantrage die Section sein Pauschale um jährlich 50 fl zu erhöhen, um denselben hiedurch in den Stand zu setzen, sich eine Beihilfe zalen zu können.“ Referent bemerkt hiezu, daß dieses der Antrag von 3 Mitgliedern der Section sei, während die G.R. Gründler und Ploberger sich für eine Erhöhung der Entlohnung um monatlich 2 fl ausgesprochen hätten, nach welch letzterem Antrag derselbe künftig statt seine bis her auf monatlich 58 fl sich belaufenden Bezüge monatlich 60 fl. nebst seinem Freiquartir und freies Holz erhalten wurde. Referent macht weiter auf einen Gemeinderats Beschluß vom Juli 1872 aufmerksam, wodurch sich der Gemeinderat nebst den übrigen eingegangenen Verpflichtungen auch zur Bestellung eines zweiten Schuldieners,

Referent bemerkt hiezu, daß nämlich der Schul- diener im Wege der Direction um eine Aufbesserung seiner Entlohnung ange- sucht habe, und verliest sohin den Sections- antrag, welcher lautet: „In Anbetracht, daß der Realschuldiener H. Fuchshofer laut der vorgelesenen Zuschrift des Lehrkör- pers dieser Anstalt seine ihm obliegen- den, zalreichen Verrichtungen tadellos vollführt, jedoch nach dem einstimmigen Gutachten desselben nicht länger in der Lage ist, dieselben allein zu besor- gen, so beantrage die Section sein Pauschale um jährlich 50 fl zu erhöhen, um denselben hiedurch in den Stand zu setzen, sich eine Beihilfe zalen zu kön- nen.“ Referent bemerkt hiezu, daß dieses der Antrag von 3 Mitgliedern der Section sei, während die G.R. Gründler und Ploberger sich für eine Erhöhung der Entlohnung um monatlich 2 fl ausgesprochen hätten, nach welch letzterem Antrag derselbe künftig statt seine bis her auf monatlich 58 fl sich belaufenden Bezüge monatlich 60 fl. nebst seinem Freiquartir und freies Holz erhalten wurde. Referent macht weiter auf einen Gemeinderats Be- schluß vom Juli 1872 aufmerksam, wo- durch sich der Gemeinderat nebst den übri- gen eingegangenen Verpflichtungen auch zur Bestellung eines zweiten Schuldieners,

wenn selber nötig sei, bereit erklärt habe, würde daher ein zweiter Schuldiener benö- tigt, so würde dieses der Gemeinde größere Ausla- gen machen, als die beantragte Aufbesse- rung per jährlich 50 fl. G.R. Ploberger macht geltend, daß die Gemeinde um 700 fl, was sie jetzt dem einen Schuldiener schon zale, ohnehin zwei Schuldiener anstel- len könnte. Ein Kanzleidiener bei Gericht habe 300 fl jährlich, es sei dem Gesuchsteller schon voriges Jahr gelegentlich seiner Einga- be um Aufbesserung seiner Entlohnung bedeutet worden, er solle seine Stelle kün- den, wenn ihm die Entlohnung zugering sei, die Gemeinde bekomme statt seiner 100 andere. G.R. Holub stellt die Frage, wie viele Lehr- zimmer unter seiner Obsorge seien, was der Vorsitzende dahin beantwortet, daß nebst den 7 Schulklassen das Direktionszim- mer, der Turnsaal, ein Zeichensaal, ein Physikalisches Cabinet, daher etwa 10-12 Lo- kale vorhanden seien und man wol nicht annehmen könne, daß der Schuldiener sei- ne jetzigen Bezüge für sich allein verwen- den könne, sondern daß er hievon man- ches wegzalen müße, weil er es allein nicht besorgen könne. Die Aufbesserung werde daher nur beantragt, damit derselbe

wenn selber nötig sei, bereit erklärt habe, würde daher ein zweiter Schuldiener benötigt, so würde dieses der Gemeinde größere Auslagen machen, als die beantragte Aufbesserung per jährlich 50 fl. G.R. Ploberger macht geltend, daß die Gemeinde um 700 fl, was sie jetzt dem einen Schuldiener schon zale, ohnehin zwei Schuldiener anstellen könnte. Ein Kanzleidiener bei Gericht habe 300 fl jährlich, es sei dem Gesuchsteller schon voriges Jahr gelegentlich seiner Eingabe um Aufbesserung seiner Entlohnung bedeutet worden, er solle seine Stelle künden, wenn ihm die Entlohnung zugering sei, die Gemeinde bekomme statt seiner 100 andere. G.R. Holub stellt die Frage, wie viele Lehrzimmer unter seiner Obsorge seien, was der Vorsitzende dahin beantwortet, daß nebst den 7 Schulklassen das Direktionszimmer, der Turnsaal, ein Zeichensaal, ein Physikalisches Cabinet, daher etwa 10-12 Lokale vorhanden seien und man wol nicht annehmen könne, daß der Schuldiener seine jetzigen Bezüge für sich allein verwenden könne, sondern daß er hievon manches wegzalen müße, weil er es allein nicht besorgen könne. Die Aufbesserung werde daher nur beantragt, damit derselbe

in die Lage gesetzt sei, sich eine Aushilfe bezalen zu können; wenn von Seite der Realschule die Anstellung eines zweiten Schuldieners verlangt wurde, so würde dieses der Gemeinde jedenfalls theurer zustehen kommen. G.R. Holub erwiedert, daß es sich doch verlohnen würde, wenn von Seite der Gemeinde dessen Arbeitsleistungen einer näheren Prüfung unterzogen würden. Von Seite der Gemeindebediensteten würde allerseits um Erhöhung ihrer Bezuge eingeschritten, und doch sein die meisten Mitglieder des Gemeinderates nicht in der Lage zu beurteilen, was dieselben leisteten; es wäre daher gut, wenn sich das Amt Überzeugung verschaffen wurde, welche Leistungen dem Schuldiener zugewiesen sein; derselbe habe 700 fl und freies Quartir, und sehe er nicht ein, warum derselbe für die Arbeit nicht ausreichen solle, wobei noch zu bemerken sei, daß im Sommer die Beheitzung wegfalle und er 2 Monate Ferien habe. G.R. Haller betont, daß der Schuldiener auch den Verschleiß von Schulrequisiten betreibe, der ihm auch etwas eintrage. G.R. Mayr stellt die Frage ob der Schuldiener einen Dienstboten habe, worüber G.R. Ploberger bemerkt, daß dieses wol die Gemeinde

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