Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

die Section sei aber von dem Grundsatze aus gegangen, ihm seine Entlohnung zu erhöhen, weil sonst die Direktion das Recht habe, auf die Anstellung eines zweiten Schuldieners zu drin- gen; würde dieselbe erhöht, so falle das hin- weg und der Schuldiener sei in die Lage gesetzt, sich hierum eine billige weibliche Aushilfs- kraft beizustellen. Er schließe sich jedoch auch dem Antrage des G.R. Holub auf nähere Untersuchung seiner Arbeitsleistungen an. G.R. Ploberger glaubt, daß mit der Vorname solcher Erhebungen nicht viel gedient sei, in- dem die Gemeinde doch wieder die Realschul– Direktion fragen müße; er wiederhole, da- her den mit dem G.R. Gründler bereits in der Sections-Sitzung gestellten Antrag, man solle seine monatlichen Bezüge, die sich gegenwärtig im Gesammten auf 58 fl belaufen, auf 60 fl erhö- hen, damit die Sache ein Ende und die Gemein- de einmal eine Ruhe vor solchen Anforder- ungen habe. G.R. Holub erklärt sich hiemit nicht einver- standen, nachdem die Gemeinde durch ein solches Nachgeben sich ein Präjudiz schaffe; in anderen ähnlichen Fällen würde vorgebracht, daß die Betreffenden wegen zu geringer Be- züge nicht leben könnten; dieses sei hier nicht der Fall, hier liege deswegen ein Ansuchen vor, weil der betreffende angeblich zu viel Arbeit

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