Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

nötigen Vorerhebungen, insbesonders über die Kosten der Herstellung der Wasserleitung gepflogen werden müßten, um dann die Beitragsleistung des Herrn Pfarrers bestimmen zu können; auch müße es erhoben werde, welches Wasserquantum nach der Instandsetzung der Wasserleitung sich ergebe. Wir bekannt, sei die Brunnenquelle sehr reichhaltig, wenn daher eine neue Verlegung gemacht würde, so könnten mehreren Parteien vielleicht eine Anzapfung gestattet worden, und die Herstellung der Wasserleitung würde billiger zu stehen kommen, wenn die Kosten in diesem Falle auf mehrere repartirt wurden. G.R. Ploberger wäre dafür, den Herrn Pfarrer überhaupt zu keiner Beitragsleistung herbeizuziehen, nachdem der Pfarrhof Eigenthum der Gemeinde sei; es handle sich ja ohnehin um nichts bedeutendes, man solle ihm daher die Anzapfung auf seine Kosten gestatten; ihn zu einer weiteren Beitragsleistung jedoch heranzuziehen, komme ihm kleinlich vor. G.R. Haller unterstützt dieses um so mehr, als diese Bewilligung ja nur eine provisorische sei.

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