Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

nichts berühre. Der Vorsitzende hebt nochmals hervor, daß, nach dem der Lehrkörper dessen Gesuch so kräftig unter- stütze und derselbe auch das Recht habe, die An- stellung eines 2ten Schuldieners zu verlan- gen, der Gemeinde hiedurch nur noch größe- re Auslagen erwachsen würden. G.R. Ploberger erwiedert, daß es sich der Schul- diener wol überlegen werde, auf die An- stellung eines zweiten Schuldieners zu drin- gen, weil er dann in seinen Bezügen bedeutend geschmälert würde. Übri- gens gehe es den Lehrkörper nichts an, und hätte derselbe kein Recht, dem Gemeinde- rate in dieser Geldfrage mit diesen Äus- serungen zu kommen. G.R. Breslmayr unterstützt den Antrag des G.R. Holub, das Amt solle die Arbeitsleistungen des Schuldieners, dessen Bezüge ohnehin sehr hoch seien, näher prüfen. G.R. Perz gibt auch der Meinung Ausdruck, daß wenn ein Schuldiener 700 fl Gehalt und nebst dem freies Quartier und Holz beziehe, wornach sich seine Entlohnung auf circa 950 fl belaufe, das ein schönes Einkommen sei; wenn das heute ein Geschäftsmann sagen könne, daß ihm so- viel für sich erübrige, so müße er sehr froh sein,

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