Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

Fleisses und seiner allseitigen Verwendbarkeit nicht im Stande ist, alle Geschäfte zu besorgen, und daß demgemäß manche Arbeit, speciell in den Cabineten unterbleiben muß, was nur zum Nachtheile der betreffenden Sammlungen und schließlich der Schule selbst gereichen kann. Es obliegt dem Schuldiener nicht nur die Reinigung der Lehrzimmer, der Cabinette, des Direktionszimmers und des Turnsaales, sowie deren Beheitzung, welche, mit Kohle ausgeführt, besonderer Sorgfalt und beständigen Nachsehens bedarf, sondern er muß auch die beim Unterrichte in der Physik, Chemie & Naturgeschichte gebrauchten Apparate & Präparate reinigen, dieselben aufräumen, allenfallsige kleinere Reparaturen vornemen, verschiedene Gänge machen etz,– welchen Obliegenheiten nachzukommen er beim besten Willen, den derselbe stets an den Tag legt, nicht im Stande ist. Der Schuldiener muß auch oft zur Herstellung oder Beschaffung neuer Präparate, sowie zur Ausführung mancher Experimente, resp. der Vorarbeiten hiezu herangezogen werden, er muß auch stets zur Hand sein, und war es auch bisher, soweit er nur konnte, selbst das Sonntags. Der Lehrkörper der hiesigen

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