Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

Seelsorge stehende Priester, der durch hundert Fäden mit den Leiden und Freuden des Vol- kes verwoben wird. Es ist daher sicherlich bedauernswert, daß er nicht das gesetzliche Recht hat, die Männer und Mittel seinerorts zu bezeichnen, die nach seiner Erfahrung das Wol sehr vieler am entsprechendsten för- dern könnten; 5. der Gleichheit vor dem Gesetze und der Praxis. Die in der Landseel- sorge wirkenden Pfarrer und Cooperatoren üben auf Grund der Gemeindewalordnung (§. 1.2 lit a) das aktive und passive Walrecht ausnamslos aus, während hingegen die weit dornenvollere Seelsorge in den Städ- ten Linz und Steyr die Mehrzal der Seel- sorgspriester zu politischen Parias herab- würdigt. – Die gefertigten Cooperatoren haben wiederholt das Walrecht reklamirt, jedoch wegen der entgegenstehenden Bestim- mung des Gemeinde Statutes II. Absch. §. 19 vergeblich. Sie ersuchen und hoffen aber die- ses Mal, daß die Billigkeit und Gerechtig- keit der gegenwärtigen löbl. Gemeinde– Vertretung in wirklich freisinniger Weise die beklagte Zurücksetzung ihrer Seelsorgs- priester behoben wolle, indem wolselbe eine Abänderung des Gemeinde Statutes da- hin beantrage, daß das Walrecht der in der kath. Seelsorge der beiden Pfarreien ange- stellten Cooperatoren, sei es auf Grund ihr- rer ämtlichen Anstellung in der öffentlichen

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