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8. Tic im Lande vorhandenen unkatholischen Bücher sind im

Monatsfrist abzuliefern. ^

9. Die Stände haben alle brieflichen Urkunden wegen der

geistlichen Lchenschaft und der Vogteien binnen sechs Wochen

abzuliefern.

Die Städte, Märkte und Obrigkeiten hatten jeden, der aus

dem Lande ziehen wollte, sein Vermögensbekenntnis beschwören zu

lassen, von ihm die Nachsteuer einznhcben und ihn wegen Erlangung

des Reisepasses an den Statthalter zn weisen; auf verheimlichtes

Vermögen war die Strafe der doppelten Nachsteuer gesetzt. Ein

solches Verzeichnis ist von dem Bürger Balthasar Taubinger, Besitzer

des Hauses Nr. 60 zu Waizenkirchen, erhalten; er zog die Ans­

wanderung dem Glanbcnswechsel tmr82).

Unter Zuziehung von Soldaten wurden die verbotenem

Bücher abverlangt; bei wem solche bei der darauf folgenden

Durchsuchung getroffen wurden, der hatte für jedes einzelne 10

Ducaten Strafe zn zahlen.

Eine Bitte der Stände um Abwendung der getroffenen Maß­

regeln wurde von dem Kaiser denselben strenge verwiesen, nur in

einem Punkte bewilligte er eine Milderung, indem er die Frist zum

Verkaufe der Güter für Auswandcrnde auf zwei Jahre verlängerte.

Dagegen wurden auf seine M a h n n u g e n an di c

E o m m issarien seit Neujahr 1626 d i e Maßregeln

verschärft.

Man begnügte sich nicht mit den im Neforinationspatente

bestimmten Abgaben, nämlich der 10% Nachsteuer und dem die

Bauern noch obendrein treffenden 10 % Freigelde, sondern m a n

forderte auch v o n a l l e n A u s w a n d e r e r n die gewöhnlichen

Steuern für das laufende Jahr und von Bürger n

einen ihrem Vermögen entsprechenden Beitrag zn der den drei

weltlichen Ständen auserlegten R e b e l l i o n s st r a f e und für die

S t a d t s ch n l d e n, sowie eine Abgabe für die Wiederherstellung

geistlicher Stiftungen. Hierzu kamen noch Schreibgebüren

und Zehrungskosten. Um Geld zu bekommen, mussten die Aus­

wandernden ihre Güter und Häuser zu Preisen losschlagen, die

bei dem großen Ansgebote und dem Münzwechsel sehr niedrig

ausfielen.

.

Schon einige Zeit vor Ostern zogen die Commissarien in den

verschiedenen Städten und Märkten lmit Ausnahme von Grieskirchen)

herum und verlangten von den Bürgern das Versprechen des Ucber-

trittes, nach Ostern aber wurde die Einquartierung von

Soldaten a l s Z w a n g s m i t t e l angcwcndet. In Steyr wurden

den reicheren Bürgern 100 Soldaten und darüber, den weniger

bemittelten Protestanten 10 bis 20 Soldaten, deren Verpflegung

sie zu bestreiten und deren Zuchtlosigkeit sie zn ertragen hatten,

eingelegt83).