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kommensquelle der Herrschaft; die Geldstrafen fielen dieser, zum

Theil ihren Bediensteten zu. Bestimmte Bauern mussten gegen emen

Nachlass an ihren Leistungen die Schranne d. i. das Kriminalgericht

„besetzen" und alle auflaufenden Kosten der Execution (Hinrichtung)

aus ihrem Sacke bestreiten; einzelne von ihnen hatten wieder die

Verbrecher und das Gericht zur Nichtstätte zu fahren, den Galgen

zu zimmern, die Leiter und das Rad (zur Raderung der zmn Tode

Verurtheilten) beizustellen.

Auszügler und Inwohner wurden mit der „Winkelsteuer"

getroffen, letztere wurden auch zur Robot herangezogen.

Zuletzt wurde der Bauer auch landessürstlich er Steue r-

träger; sein Grund wurde mit Steuerleistungen belegt, welche

aber nicht von der landesfürstlichen Casse, sondern tiou dein Grund­

herrn eingehoben und erst von diesem an die landesfürstliche Casse

abgeführt wurden. Die Herrschaft theilte die Steuer so auf, dass

immer ein Theil derselben in der herrschaftlichen Casse zurückblieb.

verfall der Sittlichkeit des Llerus, Häufung der

Pfründen itr Liner Land zu weltlichen Zwecken, Ver­

nachlässigung der Seelsorge.

Die Stellung der Bischöfe und der geistlichen Würdenträger

war noch vor hundert Jahren eine ganz andere, als heute nach den

französischen Revolntionskricgcn und nach der Befreiung des Bauern­

standes. D e r B i s ch o s v o n P a s s a u war ein weltlicher

Landesherr, sein J-ürstenthum, über welches er schalten und

walten konnte, war jener Landstrich aus dem linken User der Donau

bis zum Böhmerwalde, der noch heute im Volksmunde „im Bisthnm"

heißt. Er befass in Bayern, Ober- und Niederösterreich weitläufige

Herrschaften mit vielen Unterthanen, deren Dienste in die bischöfliche

Casse zu Passau flößen; in Oberösterreich im Besonderen gehörten

ihm die Herrschaften Obernberg im Jnnviertel, B i e ch t e n st e i n

an der Donau. M a r s p a ch im Mühlviertel, E b e l s b e r g im

Trannviertel, S t a r h e m b e r g bei H a a g im Hausrnckviertel.

Die heutigen Diöcesen Wien, St. Pölten und Linz (letztere mit

alleiniger Ausnahme des Thales von Ober-Laussa, das noch heute

nach St. Gallen in Steiermark eingepfarrt ist) gehörten zur Diöcesc

Passau; der Bischof von Passau war also bis zum

Jahre 1783 LandeSbischos für O b e r ö st err e i ch. Nicht

blos der Bischof, sondern a u ch d i e K löste r, von welchen Mondsce

74$*

und Kremsmünster schon zehn und dreißig Jahre nach der Gründung

777

des Bischossitzes Passau (739) gestiftet worden waren, hatten großen

Grundbesitz und zahlreiche Unterthanencs gab auch fast keine

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