
in Den Gcrichtsbezirkeu Haag, Oirieskirchcn, Lambach und Wels
300
,
im Gcrichtsbezirke Vöcklabruck
40
und in der kleinen Pfarre Dorf
an der Pram allein
52
Oiiitcv gegeben, die vormals ganz frei
waren und damals mir einen geringen Vogtdicnst an Hafer und
Hennen an den anfgedrnngcncn Schntzhcrrn leisteten^). Klara Venkin
zn Straßham, Pfarre Alkoven, war erst nach dem Tode ihres
Mannes gcnöthigct, ihr freieigcnes Gut von den Herren von
1392
Volkcnstvrf zn Lehen zu nehmen "), das Lederbanerngnt zn Pram-
bäckenhof, Pfarre Pötting und das Jodlgut in Oedcugrub (Esche!-
1437
,
1453
bach), Pfarre Prambachkirchen werden noch im fünfzehnten Jahr
hundert als freie Eigen der Besitzer bezeichnet"). Das letzte Freigut
mag das Aspaldcngnt in der Pfarre Waldnenkirchen gewesen sein,
dessen Besitzer erst vom Jahre
1678
an sich der Herrschaft Steyr 1678
zu unterthänigeu Leistungen verpflichtete').
Wohl lösten sich manche Güter ans der Untcrthänigkcit, tvic
die sieben Guter des Klosters Süden im Gebiete des Landgerichtes
Pcuerbach: das Schwertfärbcrgnt und das Mairgut zu Mitter- H
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Eibach, das Pruncrgut zu Eckartsroit, Pf. Pötting, das Blairgut 155^ 1553
und das Sticgergnt zu Stcfansdorf, Pf. Penerbach, das Humcrgnt 1570
zu Unterndruck und das Noppcngut zu Rntzing, Pf. Prambachkirchen, 1939
aber sie mussten bald wieder sich verpflichten, der Herrschaft Pener-
bach zu bienen8). In der richtigen Erkenntnis, dass die benachbarten
Herrschaften ihre Freiheit doch nicht achten würden, haben daher
im
16
. Jahrhunderte die salzburgischen Ilnterthancn am Trattberg, 1534
Pfarre Puchkirchcn, es abgelehnt, ihre unterthänigeu Giebigkeitcn
abzulösen").
Die ehemals freien Bauern wuchsen gar bald mit den Leib
eigenen, welche die Grnndhcrrschaften auf die ihnen gehörigen
Güter und Huben gesetzt hatten, zusammen; in den Leistungen war
kein Unterschied zu erkennen, wohl aber steigerten sich dieselben von
Jahrhundert zu Jahrhundert in immer kürzeren Zeiträumen. So
hatten beispielsweise die Unterthanen des Bischofes von Passau in
der Pfarre St. Egidi (der sogenannten Nieder Kößln) regelmäßig 1322
1. bis
4
Metzen Hafer und 1 bis
4
Hühner, hie und da Korn
und einige Käselaibe zn reichen, während nach nicht viel mehr als
hundert Jahren, dieselben Güter (Pichler, Lackingcr, Pühringcr, 1447
Grübler, die Güter zu Edern, Hcnndors, Nicdcrlciten, Pühret,
Prinst, Wallern, Tullern und Schaur) schon auf einen bis vier
Mut Hafer gesteigert waren'").
Die Güter verlieh die Grundherrschaft in früheren Zeiten nur
an bestimmte Personen auf bestimmte Zeit. Diese Güter hießen
Frei stifte und die Bcrleihungsart Freisassenrecht; aber
die „Freiheit" war nur auf Seite des Grundherrn, der jederzeit
mit der Abstistung des Bauers Vorgehen konnte. Zu Er b r cch t, d. i.
mit dem Rechte ans Nachfolge der Nachkommen wurden die Güter
erst im Bcrlaufe des vierzehnten Jahrhunderts hintangcgebcn.