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in Den Gcrichtsbezirkeu Haag, Oirieskirchcn, Lambach und Wels

300

,

im Gcrichtsbezirke Vöcklabruck

40

und in der kleinen Pfarre Dorf

an der Pram allein

52

Oiiitcv gegeben, die vormals ganz frei

waren und damals mir einen geringen Vogtdicnst an Hafer und

Hennen an den anfgedrnngcncn Schntzhcrrn leisteten^). Klara Venkin

zn Straßham, Pfarre Alkoven, war erst nach dem Tode ihres

Mannes gcnöthigct, ihr freieigcnes Gut von den Herren von

1392

Volkcnstvrf zn Lehen zu nehmen "), das Lederbanerngnt zn Pram-

bäckenhof, Pfarre Pötting und das Jodlgut in Oedcugrub (Esche!-

1437

,

1453

bach), Pfarre Prambachkirchen werden noch im fünfzehnten Jahr­

hundert als freie Eigen der Besitzer bezeichnet"). Das letzte Freigut

mag das Aspaldcngnt in der Pfarre Waldnenkirchen gewesen sein,

dessen Besitzer erst vom Jahre

1678

an sich der Herrschaft Steyr 1678

zu unterthänigeu Leistungen verpflichtete').

Wohl lösten sich manche Güter ans der Untcrthänigkcit, tvic

die sieben Guter des Klosters Süden im Gebiete des Landgerichtes

Pcuerbach: das Schwertfärbcrgnt und das Mairgut zu Mitter- H

62

Eibach, das Pruncrgut zu Eckartsroit, Pf. Pötting, das Blairgut 155^ 1553

und das Sticgergnt zu Stcfansdorf, Pf. Penerbach, das Humcrgnt 1570

zu Unterndruck und das Noppcngut zu Rntzing, Pf. Prambachkirchen, 1939

aber sie mussten bald wieder sich verpflichten, der Herrschaft Pener-

bach zu bienen8). In der richtigen Erkenntnis, dass die benachbarten

Herrschaften ihre Freiheit doch nicht achten würden, haben daher

im

16

. Jahrhunderte die salzburgischen Ilnterthancn am Trattberg, 1534

Pfarre Puchkirchcn, es abgelehnt, ihre unterthänigeu Giebigkeitcn

abzulösen").

Die ehemals freien Bauern wuchsen gar bald mit den Leib­

eigenen, welche die Grnndhcrrschaften auf die ihnen gehörigen

Güter und Huben gesetzt hatten, zusammen; in den Leistungen war

kein Unterschied zu erkennen, wohl aber steigerten sich dieselben von

Jahrhundert zu Jahrhundert in immer kürzeren Zeiträumen. So

hatten beispielsweise die Unterthanen des Bischofes von Passau in

der Pfarre St. Egidi (der sogenannten Nieder Kößln) regelmäßig 1322

1. bis

4

Metzen Hafer und 1 bis

4

Hühner, hie und da Korn

und einige Käselaibe zn reichen, während nach nicht viel mehr als

hundert Jahren, dieselben Güter (Pichler, Lackingcr, Pühringcr, 1447

Grübler, die Güter zu Edern, Hcnndors, Nicdcrlciten, Pühret,

Prinst, Wallern, Tullern und Schaur) schon auf einen bis vier

Mut Hafer gesteigert waren'").

Die Güter verlieh die Grundherrschaft in früheren Zeiten nur

an bestimmte Personen auf bestimmte Zeit. Diese Güter hießen

Frei stifte und die Bcrleihungsart Freisassenrecht; aber

die „Freiheit" war nur auf Seite des Grundherrn, der jederzeit

mit der Abstistung des Bauers Vorgehen konnte. Zu Er b r cch t, d. i.

mit dem Rechte ans Nachfolge der Nachkommen wurden die Güter

erst im Bcrlaufe des vierzehnten Jahrhunderts hintangcgebcn.