
frerlief) nicht befragt; er wusste ja aus der Regierungszeit seiner Mutter,
der Kaiserin Maria Theresia, zu gut, dass die geistlichen und welt
lichen Stände in ihrer Selbstsucht sich gegen jede Verbesserung der
Lage des unterthänigen Bauernstandes gestemmt Habens.
Dem hochsinnigen Kaiser, welcher mit seinen Ideen der Zeit
vorangeeilt war und von den privilegierten Classen nur Undank
und Hass geerntet hat, ist von Burgern und Bauern mit vollem
Rechte gerade in der Bauernstadt Wels ein Denkmal errichtet
worden. „Er lebte für das Volk, nicht lauge, aber
ganz!" Mit diesen Worten hat Kaiser Franz seinen Oheim auf
der Rciterstatue in Wien kurz und treffend gezeichnet.
Um die Nothwendigkeit und Vorzüglichkeit dieser Reformen
würdigen zu können, müssen wir die Zustände, in welchen der
Bauernstand bis dahin geschmachtet hatte, vor unserem Auge vor
überziehen lassen. Vor mehr als einem Jahrtausende war der
kleinere Grundbesitzer, der Bauer, ein freier Mann. Noch in späteren
Jahrhunderten sollen die bayerischen und oberösterreichischen Bauern
in Reichthum und Ueppigkeit gelebt und so manche nach dem
Ritterstande gestrebt haben. So lernten wenigstens die Schilderungen
von Dichtern, die wohl manches aus ihrer Einbildungskraft dazu
gegeben haben, bis die Vergangenheit in diesem goldigen Lichte
erschien; denn die einsilbigen Jahrbücher schweigen darüber und ebenso
wenig lassen die Güter- und Gabcnverzcichnisse (Urbarien) der Herren
eine so glückliche Lage ihrer Unterthanen erkennen. Man darf "bei
Beurtheilung der geringen Ziffern der Gelddienste nicht vergessen,
dass die Kaufkraft des Geldes erst seit einigen Jahrzehnten so tief
gesunken ist und dieselbe vor zweihundert Jahren ' noch die
zehnfache, weiter zurück eine viel größere war; kostete doch
noch im 17. Jahrhunderte das Pfund Fleisch (560 Gramm) nur
2 Kreuzer, den dreißigsten Theil eines Guldens.
Im Wider)pruche zu den Gemälden der Dichter hatte der
Wirtschaftsbetrieb des kleinen freien Grundbesitzers sich bald ver
schlechtert, der Bauer war tief verschuldet. Schon im vierzchrrten
Jahrhunderte lagen im Gebiete der Bischöfe von Passau und der
Grafen von Schaunberg zwischen Inn und Enns viele Güter öde
und unbewirtschaftet, im Landgerichte Peucrbach allein 81, ein deut
liches Zeichen der Verarmung des Bauernstandes^). Der freie Bauer
konnte nicht ferner seine Unabhängigkeit behaupten, freiwillig oder
gezwungen begab er sich in die Knechtschaft des geistlichen und
weltlichen Großgrundbesitzes. Anfangs leistete er eine geringe Giebig-
keit als Vogtrecht, aber bald wurden ihm weitere Lasten auferlegt;
mit geringen Ausnahmen war die Knechtung jener Grundbesitzer,
die bisher noch auf freier Scholle saßen, im fünfzehnten Jahr
hunderte vollendet.
So hatte es noch im Jahre 1370 in den heutigen Gerichtsbezirken
Peuerbach und Waizeükirchen 620, im Gerichtsbezirke Eferding 72,