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Gebäude, Zäune, Brücke» und Wege, die Küchendienste, das Waschen

und Schceren der Schafe, die Haararbeit, die Spinnrobot, die

Jagd- und Fischerei-Robot, die Schiffsdienste, die Gerichts- und

Botenrobot, die Fütterung der herrschaftlichen Hunde. Die Jagd­

robot war ziemlich streng: beispielsweise mussten die Bürger der

Märkte Schwcrtbcrg und Tragwcin sich bei den Herrschastsjagden

gegen ein Entgeld von 3 Kreuzern und einem Laib Brod im Gewichte

non 2 Pfund gebrauchen lassen, den Waizen- linb Kornschnitt bei

den herrschaftlichen Maierhöfen verrichten, bei Bauten oder Repara­

turen an den Schlössern Schwcrtbcrg und Windeck den Handwcrks-

lcntcn gegen einen Laib Brod im Gewichte von 1 Pfund zureichen,

gegen dieselbe Entlohnung Botengänge verrichten; die Bürger von

Schwcrtbcrg außerdem Haar sangen, riffeln, hecheln und plczenckH.

Zur Zngrobot gehörten Acker- und Fclddicnstc, Getreide- und Heu­

suhren, Zchcntfuhrcn, Salz-, Wein- und Holzfuhren. Die Natnral-

verpflegnng der Roboter leistete die Herrschaft, aber oft eine sehr

kümmerliche.

Die Zehentpslicht des UnterthanS an geistliche und weltliche

Herren wurde nicht selten zum Rachthcile des Verpflichteten aus­

genützt ; alte ehemalige Untcrthanen des Pfarrhofes Waldncukirchcn

wissen sich noch zu erinnern, dass der Pfarrer Panspertl schon auf

den Feldern erschien, wenn das Getreide zu Mandeln gerichtet wurde,

um hcrauszubringen, auf welche Weise die Auszählung deS zehnten

Mandels am besten für ihn ins Werk gesetzt werden könne

Außer der Fütterung von Schweinen und Hunden der Herr­

schaft ans Kosten des Untcrthans war sehr lästig der Waisendienst,

d. i. die Verpflichtung elternloser Jnlentkinder, der Herrschaft durch

drei Jahre gegen „billigen" Lohn zu dienen. Das Frei geld in

Veränderungställen wurde mit 10 Perzent, bei jenen Gütern,

welche als „Rcchtlehcn" galten mit dem doppelten Satze cingchobcn.

In Todesfällen fiel das zweitbeste Stück Vieh als Sterbhauvt der

Herrschaft zu. Protokollsgcsälle waren mannigfaltig: Der Untcrthan

zahlte Siegel- und Schreibgeld, auch Trinkgeld; dem Amtmann,

welcher in einem gewissen Herrschaftsbczirkc, den man „Amt" nannte,

von den Untcrthanen die Giebigkeiten cinhob, gebürten bei brief­

lichen Urkunden vom Gulden (60 kr.) ein Groschen (3 kr.), also

5 Perzent, bei Antritt und Abfahrt ein Kandl Wein als Gerechtigkeit.

Trat ein neuer Besitzer die Herrschaft an, so drängte man dem

Untcrthan neue „Bcstätignngsbricse" auf; heiratete er, so hatte er

der Herrschaft ein „Brautstück" zu reichen. Der Landrichter hob den

Landgerichtshafcr, der Amtmann und der Landgerichtsdiener seine

„Gerechtigkeit" ein, der Eingesorstctc reichte den Forsthafer und

Forsthcnnen. Die Herrschaft WolsSegg bezog blos deshalb, weil das

Schloss im 16. Jahrhunderte als Zufluchtsort in Kriegsfällen be­

stimmt worden war, von den Bauern im weiten Umkreise Hafer als

sogenanntes „Landfutter" ''). Die Gerichtsbarkeit diente als Ein-