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Gebäude, Zäune, Brücke» und Wege, die Küchendienste, das Waschen
und Schceren der Schafe, die Haararbeit, die Spinnrobot, die
Jagd- und Fischerei-Robot, die Schiffsdienste, die Gerichts- und
Botenrobot, die Fütterung der herrschaftlichen Hunde. Die Jagd
robot war ziemlich streng: beispielsweise mussten die Bürger der
Märkte Schwcrtbcrg und Tragwcin sich bei den Herrschastsjagden
gegen ein Entgeld von 3 Kreuzern und einem Laib Brod im Gewichte
non 2 Pfund gebrauchen lassen, den Waizen- linb Kornschnitt bei
den herrschaftlichen Maierhöfen verrichten, bei Bauten oder Repara
turen an den Schlössern Schwcrtbcrg und Windeck den Handwcrks-
lcntcn gegen einen Laib Brod im Gewichte von 1 Pfund zureichen,
gegen dieselbe Entlohnung Botengänge verrichten; die Bürger von
Schwcrtbcrg außerdem Haar sangen, riffeln, hecheln und plczenckH.
Zur Zngrobot gehörten Acker- und Fclddicnstc, Getreide- und Heu
suhren, Zchcntfuhrcn, Salz-, Wein- und Holzfuhren. Die Natnral-
verpflegnng der Roboter leistete die Herrschaft, aber oft eine sehr
kümmerliche.
Die Zehentpslicht des UnterthanS an geistliche und weltliche
Herren wurde nicht selten zum Rachthcile des Verpflichteten aus
genützt ; alte ehemalige Untcrthanen des Pfarrhofes Waldncukirchcn
wissen sich noch zu erinnern, dass der Pfarrer Panspertl schon auf
den Feldern erschien, wenn das Getreide zu Mandeln gerichtet wurde,
um hcrauszubringen, auf welche Weise die Auszählung deS zehnten
Mandels am besten für ihn ins Werk gesetzt werden könne
Außer der Fütterung von Schweinen und Hunden der Herr
schaft ans Kosten des Untcrthans war sehr lästig der Waisendienst,
d. i. die Verpflichtung elternloser Jnlentkinder, der Herrschaft durch
drei Jahre gegen „billigen" Lohn zu dienen. Das Frei geld in
Veränderungställen wurde mit 10 Perzent, bei jenen Gütern,
welche als „Rcchtlehcn" galten mit dem doppelten Satze cingchobcn.
In Todesfällen fiel das zweitbeste Stück Vieh als Sterbhauvt der
Herrschaft zu. Protokollsgcsälle waren mannigfaltig: Der Untcrthan
zahlte Siegel- und Schreibgeld, auch Trinkgeld; dem Amtmann,
welcher in einem gewissen Herrschaftsbczirkc, den man „Amt" nannte,
von den Untcrthanen die Giebigkeiten cinhob, gebürten bei brief
lichen Urkunden vom Gulden (60 kr.) ein Groschen (3 kr.), also
5 Perzent, bei Antritt und Abfahrt ein Kandl Wein als Gerechtigkeit.
Trat ein neuer Besitzer die Herrschaft an, so drängte man dem
Untcrthan neue „Bcstätignngsbricse" auf; heiratete er, so hatte er
der Herrschaft ein „Brautstück" zu reichen. Der Landrichter hob den
Landgerichtshafcr, der Amtmann und der Landgerichtsdiener seine
„Gerechtigkeit" ein, der Eingesorstctc reichte den Forsthafer und
Forsthcnnen. Die Herrschaft WolsSegg bezog blos deshalb, weil das
Schloss im 16. Jahrhunderte als Zufluchtsort in Kriegsfällen be
stimmt worden war, von den Bauern im weiten Umkreise Hafer als
sogenanntes „Landfutter" ''). Die Gerichtsbarkeit diente als Ein-