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I. Vorgeschichte.

Die wirtschaftliche Lage der Bauern vor dev Kirchen»

trennung.

Erst vor einem holden Jahrhunderte, im sogenannten Revv-

lntionsjahre, har das Gesetz vom 7. September 1848 die

u f f> c billig d er ll n te rt h ä n i g ke i t und aller aus diesem

Verhältnisse entspringenden Lasten, Dienstleistungen und Giebigkeiteu.

daun der aus der Zehent- und Schutzherrlichkeit herrührenden

Arbeits-, Natural- und Geldleistungen und Beschränkungen verfügt:

erst von diesem Zeitpunkte an ist der österreichische Bauer zum

vollberechtigten Staatsbürger und zum freien Eigenthümer seines

Besitzes gemacht worden. Wie wenige Grundbesitzer sind aber noch

am Leben, welche von den früheren Zeiten der jetzigen Generation

erzählen könnten, die sich ein Bild der alten Zustände gar nicht

mehr zu machen vermögen und von ihnen kaum vom Hörensagen eine

dunkle Ahnung haben!

Und doch war der Unterthansverband nur ein verhält­

nismäßig kleiner Rest all' jener Verpflichtungen und Be­

schränkungen. welche dem Bauernstand bis auf Kaiser Josef 11.

ausgebürdet waren. Denn dieser Herrscher, mit welchem das jetzt

regierende Haus Lothringen in Oesterreich den Dhron bestieg, ist

es gewesen, welcher in seiner idealen Auffassung der Regenten

pflichten mit glühendem Eifer an die Ausgleichung der Rechte und

Pflichten sämmtlicher Staatsbürger schritt und sich selbst nur als

den „ersten Beamten des Staates" bezeichnete. Hatte seine Mutter

Kaiserin Maria Theresia, die letzte Habsburgerin, unter stetem

Widerspruche der alten Laudstände, in welchen der Bauern

st and nicht die m indeste V ertret u n g hatte, zu einigem

Schutze der Unterthauen gegen Uebergriffe der Herrschaften die

Kreisämter (in Freistadt, Lambach, Steyr) bestellt, sowie den

Bischöfen und Prälaten die Einhebnng der Jnselsteuer untersagt,

so erließ Kaiser Josef, lim die Stellung der bäuerlichen Bevölkerung

zu sichern, schon in seinem ersten Regierungsjahre, am 1. Sep­

tember 1781, das Unterthauspatent. Mit diesem Gesetze wurde

der Schutz des Unterthans gegen seine geistlicho