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1,8j Still; „Geschichte des Klosters Wilhering" Seite 337.
1Te) Patenten-Sammlung.
,T*S Im Jahre 1733. Acten von Ort im Miiseum in Lin; (Religion,
Rebellion).
le0; De Luca „Landeskunde ob der Enns" Baiid I Seite 125—136.
Erzherzog Leopold Wilhelm, Bischof von Passan, Straßburg und Halberstadt,
hatte am
11
. August 1638 eine Stola-Ordnung für die Diöcese Passau erlassen;
er sagt im Eingänge seiner Kundmachung: „Demnach wir von Antretung
unseres bischöflichen Anits bis daher mit geringer Empfindung der pfarrlichen
Stola oder Seelgeräth halber aller Orten sowohl über die meisten
Pfarrer, Seelsorger und andere Kirchendiener, wie die Nanien haben, als
auch deren untergebene Pfarrkiuder imb Unterthaneu des Landes ob der Enns
vielfältige großeBe schwer nisse undKlageii aiihören müssen;
dass dannenhero uiid znmalen derglercheii pfarrlichen Stola-Satzung oder
Limitierung einem Pfarrer, Seelsorger und Kirchendiener, viel iveniger den
Pmrrkindern für sich selbst oder eigenen Gewalts nicht, sondern vielmehr und
allein den Ordiuariis und Diöcesanis (den Bischöfen^ zu ordnen, zu setzen unb
zu limitieren gebüret, besonders damit nicht etwa hieraus ii o ch mehrere
Uebel und Aergeruis bei den untergebenen Seelen erwachse," setzt er
die Gebüreii fest. Die damalige Geistlichkeit und anck jene des 18. Jahr-
inndcrts kümmerte sich aber wenig um die bischöfliche Anordnung : sie forderte,
soviel sie zu erlangen vermochte. Die Religions-Reformations-Commission in
Linz ivar im Jahre 1655 genöthiget, sich an das bischöfliche Ofsicialat zu
Passau zu wenden, es möge darauf gesehen werden, „dass die bei Ihrer
Kaiserlichen Majestät einkommenden Klagen über die Excesse (Ausschreitungen)
der Priesterschast mit Abforderung und Begehrung der Stola wirklich abgestellt
werden möchten." Vgl. die gedruckte Slolordnuug vom Jahre 1638, dre Kund
machung der Reformations-Commission vom 13. Jänner 1655 und der Stände
vom 14. April 1655 im Acte ——---- 62 im oberöslerreichischen Landes«
archive. Siehe auch Anmerkung 182.
iei) Mein „Peuerback" Seite 527—528, 546—547; dann Weißbacher
handschriftliche Geschichte von Peuerbach.
I81) Mein „Peuerbach" Seite 542 Anmerkung 5. Im oberöster
reichischen Landesarchive (Act -----1----- 65) findet sich noch das Original
Schreiben des Grafen Lobgott von Kusstein auf Weideuholz au den. landschaft
lichen Secretär S. A. Lanzinger vom 13. April 1666: der Gras thcilc mit,
dass er wegen der unverschämte» Stolforderung des Pfarrers Jeblin seinen
Bauern befohlen habe, dieselben bei sonstiger obrigkeitlicher Strafe iiicht zu
befriedigen, er werde, wenn der Pfarrer sich weigere, selbst die lobten ein
graben lassen und damit ein Werk der Barmherzigkeit üben („Todle begraben").
Dazu habe es Jehlin wohl nickt kommen, aber sich verlauten lassen, er werde
seinen Regreß bei der Copulanon des verwitweten Gattcntheiles suchen d. h.
bei dieser Gelegenheit sich hoch zahlen lassen. In beu beiliegenden Beschwerden
heißt es: Jehlin sage, er lafsesich keineStola vor schreiben und
wenn ihm nicht gegeben werde, was er begehre, lasse er halt den tobten Körper
nicht begraben, es' mögen ihn sodann die Schweine oder Hunde fressen. Der
Kaplan gehe bei Versehgängen nicht aus dem Hause, bis ihm nicht seine An
forderung mit 40 und 30 Kreuzern berichtiget sei. Der Pfarrer habe das
Läuten am Freitag „zur Scheidung Christi" und während der Waudliing
abgebracht, in Prambachkirchen lasse er die Verstorbenen iiicht durch den
Kaplan conducieren, das müsse der Meßner thun, der die katholischen Gebräuche
einhalte und sich zum Aergernis der Pfarckinder wie ein Geistlicher benehme;
einmal habe der Kaplan wegen des „liiizicmlichen Wetters" in Prambachkirchen,
das von Waizenkirchen mir eine Stunde entfernt sei, den Gottesdienst nicht
verrichtet, statt seiner habe der Meßner die Kanzel besteigen und das Eoan-