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pieitg dem geistlichen Herrn gegenüber auf die Erlegung einer Geldstrafe von

40 fl.

ein, bedingte

sich

aber, dass beide Ehebrecher zum Verhör erscheinen

müssten. Der Pfarrer, welcher auf die Nachricht des Verwalters nun selbst

ins Schloss kam und daselbst beim Mittagessen verblieb, giena ungern auf

diese Bedingung ein und bat nur darum, man möchte die Vorladung beider

Personen auf eine solche Zeit anordnen, wann nicht viele Leute zugezogen

tämen, damit in der Gemeinde wenig Geschrei entstünde, im übrigen auch

das Mensch nicht etwa mit vielen verwirrenden Fragestücken belegen oder kon­

frontieren, damit sie ans Einfalt oder verzagter Weise nicht etwa kleinmüthig

oder betrübt werde.

Bei dem Verhöre bezeichnete das Mensch den Olzinger als Kindesvater,

derselbe habe sie zweimal beschlafen. Olzinger stellte jeden geschlechtlichen Ver­

kehr in Abrede urtb gab an, dass der Pfarrer ihn drei Tage bei Wasser und

Brod in die Keuche einsperrte imb ihm der Kaplan zuredete, er solle doch nicht

den Unwillen des Herrn Pfarrers auf sich laden, sintemalen derselbe für ihn

schon um alle

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träfe beim Landgerichte ausgehandelt habe. Trotz Anlegung

der Danmschrauben blieb er bei Bethenerung jeiner Unschuld; er habe nur

stillgeschwiegen. Ta wurden atlch der Dirne Daumschrauben angelegt. Sie

blieb zwar bei ihrer Angabe, dass Olzinger sie geschwängert habe, ließ sich

jedoch am anderen Tage wieder zum Verhöre melden und bekannte nun „bei

starker Erröthung unterm Angesicht, dass ihr eigener Herr der Herr Pfarrer

zu Hofkirchen sie zweimal beschlafen habe, zum erstenmal kurz vor Lichtmess

im Kühstallgana aus dem geschnittenen Futter, das änderte Mal aber in seinem

Bett, als sie ihm in Abwesenheit der Köchin aufbetten müssen, gebe also den

Olzinger nunmehr unschuldig, dass er ihrer niemals theilhaftig worden sei,

jedoch bitte sie um Gotteswillen, sie mit diesem Geständnisse nicht zu verrathen,

ihr Herr, der Herr Pfarrer brächte sie um alle ihre Sachen." Trotzdem ließ

der Pfarrer für das am 7. October 1658 außerehelich geborene Kind der

Sabina Weinberger, Ursula, durch den Schulmeister Johannes Polzinaer den

Thomas Olzinger als Vater im Taufbuche eintragen. Olzinger wurde auf freien

Fuß entlassen und ihm 29 fl. 13 kr. von dem Strafgelde als Schmerzengeld gegeben.

192) Archiv in Losensteinleithen „Wolfern und Sierning."

I9S) Beschwerdeschrift der Gräfin Josefa v. Auersperg aus dem ehe­

maligen Archive in Köppach.

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,

,

i

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») Liber rerum Traunkirchensium, Foliobaud von 751 Seiten im

Archive der Forst- und Domänen-Direction zu Gmunden, p. 50, 325—347,

415, 531. Tie Zusammenstellung wurde bald nach dem Jahre 1641, jedenfalls

aber mehrere Jahre vor dem Jahre 1649, von einem Jesuiten der Residenz

Traunkirchen zum Hausgebrauche verfasst.

Die Beschwerden der Bauern, welche im Jnli 1626 dem Kaiser über­

reicht wurden, enthalten die Namen der von den Jesuiten in Pulgarn

arrestierten und zttr Auswanderung genöthigten 11 Unterthanen von Pulgarn

(Stieve Band II Seite 248 unter Nnmmer 29).

m) Das Urbar der Herrschaft Gschwendt vom Jahre 1621 im Archive

in Losensteinleithen verzeichnet einen Bürger Georg Derflinger zu Neuhofen,

wohl Vater des brandeitbtirgischen Feldmarschalls.

,9S) Conrad Meindl m der Biographie seines Ururgroßoheims Georg

Meindl in den Verhandlungen des historischen Vereines für Niederbayern

Band 24. Heft 3. Seite 28.

,9S) Registraturen der Archive nt Puchheim und Wartenburg. Die

Acten sind nicht mehr vorhanden.

1S7) Acten aus dem ehemaligen Archive zu Kämmet.

"") Registratur von Puchheim. Die Acten, welche Cista C Lad 14

lagen, sind nicht mehr vorhanden.

,

'^) Schulte „Reisen durch Oberösterreich in den Jahren 1794, 1795,

1802, 1803, 1604 und 1808," Tübingen 1609 Cotta, Setten 57—93. Acten

von Ort im Museum Francisco-Carolinara in Littj.