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pieitg dem geistlichen Herrn gegenüber auf die Erlegung einer Geldstrafe von
40 fl.
ein, bedingte
sich
aber, dass beide Ehebrecher zum Verhör erscheinen
müssten. Der Pfarrer, welcher auf die Nachricht des Verwalters nun selbst
ins Schloss kam und daselbst beim Mittagessen verblieb, giena ungern auf
diese Bedingung ein und bat nur darum, man möchte die Vorladung beider
Personen auf eine solche Zeit anordnen, wann nicht viele Leute zugezogen
tämen, damit in der Gemeinde wenig Geschrei entstünde, im übrigen auch
das Mensch nicht etwa mit vielen verwirrenden Fragestücken belegen oder kon
frontieren, damit sie ans Einfalt oder verzagter Weise nicht etwa kleinmüthig
oder betrübt werde.
Bei dem Verhöre bezeichnete das Mensch den Olzinger als Kindesvater,
derselbe habe sie zweimal beschlafen. Olzinger stellte jeden geschlechtlichen Ver
kehr in Abrede urtb gab an, dass der Pfarrer ihn drei Tage bei Wasser und
Brod in die Keuche einsperrte imb ihm der Kaplan zuredete, er solle doch nicht
den Unwillen des Herrn Pfarrers auf sich laden, sintemalen derselbe für ihn
schon um alle
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träfe beim Landgerichte ausgehandelt habe. Trotz Anlegung
der Danmschrauben blieb er bei Bethenerung jeiner Unschuld; er habe nur
stillgeschwiegen. Ta wurden atlch der Dirne Daumschrauben angelegt. Sie
blieb zwar bei ihrer Angabe, dass Olzinger sie geschwängert habe, ließ sich
jedoch am anderen Tage wieder zum Verhöre melden und bekannte nun „bei
starker Erröthung unterm Angesicht, dass ihr eigener Herr der Herr Pfarrer
zu Hofkirchen sie zweimal beschlafen habe, zum erstenmal kurz vor Lichtmess
im Kühstallgana aus dem geschnittenen Futter, das änderte Mal aber in seinem
Bett, als sie ihm in Abwesenheit der Köchin aufbetten müssen, gebe also den
Olzinger nunmehr unschuldig, dass er ihrer niemals theilhaftig worden sei,
jedoch bitte sie um Gotteswillen, sie mit diesem Geständnisse nicht zu verrathen,
ihr Herr, der Herr Pfarrer brächte sie um alle ihre Sachen." Trotzdem ließ
der Pfarrer für das am 7. October 1658 außerehelich geborene Kind der
Sabina Weinberger, Ursula, durch den Schulmeister Johannes Polzinaer den
Thomas Olzinger als Vater im Taufbuche eintragen. Olzinger wurde auf freien
Fuß entlassen und ihm 29 fl. 13 kr. von dem Strafgelde als Schmerzengeld gegeben.
192) Archiv in Losensteinleithen „Wolfern und Sierning."
I9S) Beschwerdeschrift der Gräfin Josefa v. Auersperg aus dem ehe
maligen Archive in Köppach.
,
,
,
i
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») Liber rerum Traunkirchensium, Foliobaud von 751 Seiten im
Archive der Forst- und Domänen-Direction zu Gmunden, p. 50, 325—347,
415, 531. Tie Zusammenstellung wurde bald nach dem Jahre 1641, jedenfalls
aber mehrere Jahre vor dem Jahre 1649, von einem Jesuiten der Residenz
Traunkirchen zum Hausgebrauche verfasst.
Die Beschwerden der Bauern, welche im Jnli 1626 dem Kaiser über
reicht wurden, enthalten die Namen der von den Jesuiten in Pulgarn
arrestierten und zttr Auswanderung genöthigten 11 Unterthanen von Pulgarn
(Stieve Band II Seite 248 unter Nnmmer 29).
m) Das Urbar der Herrschaft Gschwendt vom Jahre 1621 im Archive
in Losensteinleithen verzeichnet einen Bürger Georg Derflinger zu Neuhofen,
wohl Vater des brandeitbtirgischen Feldmarschalls.
,9S) Conrad Meindl m der Biographie seines Ururgroßoheims Georg
Meindl in den Verhandlungen des historischen Vereines für Niederbayern
Band 24. Heft 3. Seite 28.
,9S) Registraturen der Archive nt Puchheim und Wartenburg. Die
Acten sind nicht mehr vorhanden.
1S7) Acten aus dem ehemaligen Archive zu Kämmet.
•
"") Registratur von Puchheim. Die Acten, welche Cista C Lad 14
lagen, sind nicht mehr vorhanden.
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'^) Schulte „Reisen durch Oberösterreich in den Jahren 1794, 1795,
1802, 1803, 1604 und 1808," Tübingen 1609 Cotta, Setten 57—93. Acten
von Ort im Museum Francisco-Carolinara in Littj.