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Pfarrer, sie zu verschicken*), bat aber den Pfleger, bannt der Priesterschafr

kein solcher Spott geschehe, ihm die Auslieferung der Köchin zu überlassen,

wogegen er sich verpflichtete, den Pfarrer zum Landgericht zu schicken, bannt

selber mit dem Landgerichte wegen der über die Köchin zu verhängenden

Strafe eine Vereinbarung treffe. Das geschah auch, aus dem seit zwei Jahren

ausständigen Liedlohn der Köchin sollten 40 Reichsthaler als Strafe erlegt

werden. Das bischöfliche Officialat (Domherr Graf Joh. v. Santhillier), an

welches der Dechant berichtet hatte, war aber mit diesem Vorgehen nicht ein­

verstanden; denn, sagte dasselbe, „dergleichen Verschaffungen (Auslieferungen)

seien den kirchlichen Satzungen zuwider, kraft welcher die weltliche Obrigkeit

die Coneubinen (Beischläferinnen) der Geistlichen mit Jug nicht strafen könne:

Ihre erzfürstliche Durchlaucht (Erzherzog Leopold Wilhelm) würde an dem

Begehren des Herrn Pflegers nicht allein ein großes Missfallen haben, sondern auch

uns (dem Consistorium), wenn wir solches bewilligen träten, auf das ernstlichste

verweisen". Es nützte nichts, dass der verblümte Pfleger (am 7. Jänner 1655)

vorstellte/ er verstehe nicht, dass solche Coneubinen allein von dem Landgericht,

in welchem sie gesündigt, frei fern und nicht durch den Gerichtsdiener aus bem

Pfarrhof geliefert werden sollten, zudem er sich erinnere, dass das Landgericht

ittteb nicht eine, sondern zu Zeiten wohl zwei oder drei dergleichen geistliche

Dienerinnen sowohl in Pfarrhöfen als anderwärts auffangen, in Gefängnis

setzen und keine ungestraft entlassen habe. Er meinte nicht mit Unrecht, dass künftig

alle ehrlosen Weibsbilder Tag und Nacht trachten würden, wie sie sich nur

in die Pfarrhöfe begeben könnten, ja wohl umsonst dienen würden, damit sie

nur dabei ihr loses Leben durchbringen und keiner Obrigkeit unterworfen sein

dürfen^ dabei auch zu besorgen sei, dass die Priester solcher gar zu hohen

Jreihetten willen in noch mehreres Unglück kommen und verführt jroerbejt

möchten. — In Paffau blieb man dabei, in einer geistlichen Herrschaft dürfe

die Concubine eines Geistlichen nicht bestraft werden.

184) Bericht des Amtmanns Johann Georg Keller zu St. Wolsgang an

den Prälaten von Mondsee ddo.

ct.

Wolsgang 27. Juni 1694 tnt Privat­

besitze. Hiernach kam der Psarrvicar von Weyregg sammt seiner Köchin am

Abend vor dem Treisaltigkeitssonmag in das Gasthaus des Stefan Kuchler

und verlangte Nachtquartier; der Wirt räumte ihnen („denen") ein eigenes

Zimmer ein. Ter Pfarrer und seine Köchin speisten miteinander, sein Meßner

mit zwei andern Männern und einem kleinen Buben besonders. Nachdem die

beiden Männer sich schlafen gelegt hatten, erhob sich plötzlich ein Geschrei; der

Wirt und herbeieilende Wallfahrer sahen, dass der Pfarrer, die Köchin und

der Meßner, „alle drei gut rauschtg", aneinander hiengen. Der Pfarrer schrie

man solle die volle Sau, sein Mensch, wegbrmgen. Köchin und Meßner waren

ganz blutig, letzterer hatte eine große Beule („Tübel"), das Blut war noch

erliche Tage am Stubenboden zu sehen. Die drei hatten lange mit einander

gezankt und waren dann handgemein geworden, der Biear wurde von den

Wallfahrern aus den Händen der Köchin ledig gemacht.

185) Repertorium des Archives von Riedegg in Regestenform.

18®) Repertorium des Stistsarchives zu St. Jlorian.

1K7) Erhebung des kaiserlichen Marktgerichtes Laufen ddo. 9. März 1667

„Wahrbegründeter Verlaus der zwischen hiesigen Herrn Pfarrer Thomas Frayß-

aysen, Herrn Vartlmen Schröff, Capellan zu Goisern und Herrn P. Paul

Benediktinerordens und Pfarrherrn zu Agstorff außer Walds einestheils, dann

zweien Kaufmannsdienern namens Moriz Ruffier von Münichen und Ha. Peter

Laschindl von Neckarsnlm aus dem Württemberger Land anderntheils rer«

gelaufene Raus- und Rumorhandel den

8

. Marüi 1667." Heft von

6

Blättern

aus dem Archive Wildenstein.

.

1HR) Beschwerden der Psarrkinder von Goisern gegen den Psarrvicar

Johami Melchior Aichhofer. Sie klagen besonders darüber, dass sie für

* Tiefer Auftrag war nothwendig; denn brisvielsweise ließ im Jahre 1C85 der Pfarrer

von Schwancnstadl feine schwangere Tieimmagd Siijaiina <3iitfin entlaufen und das Landgericht

Puchheim Halle das leere Nachsehen (Sicpertmium von Puchheim).