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Pfarrer, sie zu verschicken*), bat aber den Pfleger, bannt der Priesterschafr
kein solcher Spott geschehe, ihm die Auslieferung der Köchin zu überlassen,
wogegen er sich verpflichtete, den Pfarrer zum Landgericht zu schicken, bannt
selber mit dem Landgerichte wegen der über die Köchin zu verhängenden
Strafe eine Vereinbarung treffe. Das geschah auch, aus dem seit zwei Jahren
ausständigen Liedlohn der Köchin sollten 40 Reichsthaler als Strafe erlegt
werden. Das bischöfliche Officialat (Domherr Graf Joh. v. Santhillier), an
welches der Dechant berichtet hatte, war aber mit diesem Vorgehen nicht ein
verstanden; denn, sagte dasselbe, „dergleichen Verschaffungen (Auslieferungen)
seien den kirchlichen Satzungen zuwider, kraft welcher die weltliche Obrigkeit
die Coneubinen (Beischläferinnen) der Geistlichen mit Jug nicht strafen könne:
Ihre erzfürstliche Durchlaucht (Erzherzog Leopold Wilhelm) würde an dem
Begehren des Herrn Pflegers nicht allein ein großes Missfallen haben, sondern auch
uns (dem Consistorium), wenn wir solches bewilligen träten, auf das ernstlichste
verweisen". Es nützte nichts, dass der verblümte Pfleger (am 7. Jänner 1655)
vorstellte/ er verstehe nicht, dass solche Coneubinen allein von dem Landgericht,
in welchem sie gesündigt, frei fern und nicht durch den Gerichtsdiener aus bem
Pfarrhof geliefert werden sollten, zudem er sich erinnere, dass das Landgericht
ittteb nicht eine, sondern zu Zeiten wohl zwei oder drei dergleichen geistliche
Dienerinnen sowohl in Pfarrhöfen als anderwärts auffangen, in Gefängnis
setzen und keine ungestraft entlassen habe. Er meinte nicht mit Unrecht, dass künftig
alle ehrlosen Weibsbilder Tag und Nacht trachten würden, wie sie sich nur
in die Pfarrhöfe begeben könnten, ja wohl umsonst dienen würden, damit sie
nur dabei ihr loses Leben durchbringen und keiner Obrigkeit unterworfen sein
dürfen^ dabei auch zu besorgen sei, dass die Priester solcher gar zu hohen
Jreihetten willen in noch mehreres Unglück kommen und verführt jroerbejt
möchten. — In Paffau blieb man dabei, in einer geistlichen Herrschaft dürfe
die Concubine eines Geistlichen nicht bestraft werden.
184) Bericht des Amtmanns Johann Georg Keller zu St. Wolsgang an
den Prälaten von Mondsee ddo.
ct.
Wolsgang 27. Juni 1694 tnt Privat
besitze. Hiernach kam der Psarrvicar von Weyregg sammt seiner Köchin am
Abend vor dem Treisaltigkeitssonmag in das Gasthaus des Stefan Kuchler
und verlangte Nachtquartier; der Wirt räumte ihnen („denen") ein eigenes
Zimmer ein. Ter Pfarrer und seine Köchin speisten miteinander, sein Meßner
mit zwei andern Männern und einem kleinen Buben besonders. Nachdem die
beiden Männer sich schlafen gelegt hatten, erhob sich plötzlich ein Geschrei; der
Wirt und herbeieilende Wallfahrer sahen, dass der Pfarrer, die Köchin und
der Meßner, „alle drei gut rauschtg", aneinander hiengen. Der Pfarrer schrie
man solle die volle Sau, sein Mensch, wegbrmgen. Köchin und Meßner waren
ganz blutig, letzterer hatte eine große Beule („Tübel"), das Blut war noch
erliche Tage am Stubenboden zu sehen. Die drei hatten lange mit einander
gezankt und waren dann handgemein geworden, der Biear wurde von den
Wallfahrern aus den Händen der Köchin ledig gemacht.
185) Repertorium des Archives von Riedegg in Regestenform.
18®) Repertorium des Stistsarchives zu St. Jlorian.
1K7) Erhebung des kaiserlichen Marktgerichtes Laufen ddo. 9. März 1667
„Wahrbegründeter Verlaus der zwischen hiesigen Herrn Pfarrer Thomas Frayß-
aysen, Herrn Vartlmen Schröff, Capellan zu Goisern und Herrn P. Paul
Benediktinerordens und Pfarrherrn zu Agstorff außer Walds einestheils, dann
zweien Kaufmannsdienern namens Moriz Ruffier von Münichen und Ha. Peter
Laschindl von Neckarsnlm aus dem Württemberger Land anderntheils rer«
gelaufene Raus- und Rumorhandel den
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. Marüi 1667." Heft von
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Blättern
aus dem Archive Wildenstein.
.
1HR) Beschwerden der Psarrkinder von Goisern gegen den Psarrvicar
Johami Melchior Aichhofer. Sie klagen besonders darüber, dass sie für
* Tiefer Auftrag war nothwendig; denn brisvielsweise ließ im Jahre 1C85 der Pfarrer
von Schwancnstadl feine schwangere Tieimmagd Siijaiina <3iitfin entlaufen und das Landgericht
Puchheim Halle das leere Nachsehen (Sicpertmium von Puchheim).