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Die Verdächtigten wurden von den Missionären und Hilfs­

priestern vorgcrufen, in der Religion examiniert und der Befund

eingesendet; entschloss sich der als Ketzer Verdächtigte nicht zur

öffentlichen Ablegung des katholischen Glaubensbekenntnisses in der

Kirche, so wurde er verhaftet und nach Linz abgegeben, wo er im

Wasserthnrm solange eingcsperrt blieb, bis eine genügende Anzahl

solcher Glaubensgenossen zu einem größeren Transporte n a ch

Siebenbürgen beisammen war. Starb ein solcher Irrgläubiger

ans dem Transporte, so wurde er nach der Verordnung der gemischten

1754 Commission vom 10. Juni 1754 ohne christliches Begräbnis wie ein

Viehkadaver an einem abgelegenen Orte e i n g'e s ch a r r t, was schon

1752 einer Puchheimischen Unterthanin widerfuhr, welche im Hans-

garten eingescharrt wurde, weil ihre ganze Familie lutherisch befunden

worden war. Die Häuser wurden zwangsweise verkauft, der Kauf­

schilling nach Abzug aller Gebären nachgeschickt, von deu Pfleggerichteu

förmliche Verniögens-Abhandlungen wie nach Verstorbenen gepflogen.

Speculativc rechtgläubige Tiroler wären sogleich am Platz gewesen,

mn vom Pflcggcrichte Ort Güter in Pacht zu übernehmen. Die

Jesuiten in Traunkirchen haben eine besonders große Anzahl

ihrer Unterlhanen nach Linz und von da tiach Siebenbürgen

geliefert.

■22.6cpt.l70i/ Die Kaiserin war eifrig am Werke. Sie verordnete, dass bei

den Verlasscnschafts-Jnventuren das besondere Augenmerk auf die

fleißige Durchsuchung der Schriften und Bücher auch in den ver-

I9.6cpt.l777 borgensten Orten gerichtet werde und erhöhte die Belohnung der

Denunciantcn (Anzeiger) auf 1

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Gulden von jedem Buche. Bon

28. Aug. 1771 jeder Anhaltung eines aus Ungarn stammenden Reisenden befahl

sie, um die Entschließung über jede Rückkehr eines Verbannten in

der Hand zu behalten, ihr selbst Bericht zu erstatten. Noch im

16.März 1779 Jahre 1779 schürfte die Öberösterreichische Negierung (f. k. Landeö-

hauptmanufchaft) den Grundobrigkciten ein, strenge auf irrgläubige

Bücher zu achten, widrigcns nachlässige Beamte zur Zahlung der

gesetzlichen Taglia angehalten, ja auch strenger bestraft werden

würden""'*).

Den wohlhabenderen Zwangsauswanderern gieng es, wie

einige Briefe, die sie in die alte Heimat schrieben, darthun, in

Siebenbürgen nicht schlecht, da sie dort von ihren Glaubensbrüdern,

den sicbcnbürgischen Sachsen, liebevoll ausgenommen wurden; es

ist jedoch eine einseitige gegen die Thatsachen streitende Dar­

stellung, wenn eben auf Grund dieser Briefe und einer Note des öster­

reichischen Directorial-Gesandtcn in Rcgensbnrg an das Corpus

Evangelicorum ein geistlicher Geschichtschreiber darthun wollte, die

deportierten Oberösterreicher hätten es in Siebenbürgen viel besser

bekommen als sie es in der Heimat hatten, und die Klagen der

Evangelischen über erlittene Misshandlungen, als häßliche übertriebene

Schilderungen erklärte. Die paar wirklich ergreifenden Vorfälle, welche