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Die Verdächtigten wurden von den Missionären und Hilfs
priestern vorgcrufen, in der Religion examiniert und der Befund
eingesendet; entschloss sich der als Ketzer Verdächtigte nicht zur
öffentlichen Ablegung des katholischen Glaubensbekenntnisses in der
Kirche, so wurde er verhaftet und nach Linz abgegeben, wo er im
Wasserthnrm solange eingcsperrt blieb, bis eine genügende Anzahl
solcher Glaubensgenossen zu einem größeren Transporte n a ch
Siebenbürgen beisammen war. Starb ein solcher Irrgläubiger
ans dem Transporte, so wurde er nach der Verordnung der gemischten
1754 Commission vom 10. Juni 1754 ohne christliches Begräbnis wie ein
Viehkadaver an einem abgelegenen Orte e i n g'e s ch a r r t, was schon
1752 einer Puchheimischen Unterthanin widerfuhr, welche im Hans-
garten eingescharrt wurde, weil ihre ganze Familie lutherisch befunden
worden war. Die Häuser wurden zwangsweise verkauft, der Kauf
schilling nach Abzug aller Gebären nachgeschickt, von deu Pfleggerichteu
förmliche Verniögens-Abhandlungen wie nach Verstorbenen gepflogen.
Speculativc rechtgläubige Tiroler wären sogleich am Platz gewesen,
mn vom Pflcggcrichte Ort Güter in Pacht zu übernehmen. Die
Jesuiten in Traunkirchen haben eine besonders große Anzahl
ihrer Unterlhanen nach Linz und von da tiach Siebenbürgen
geliefert.
■22.6cpt.l70i/ Die Kaiserin war eifrig am Werke. Sie verordnete, dass bei
den Verlasscnschafts-Jnventuren das besondere Augenmerk auf die
fleißige Durchsuchung der Schriften und Bücher auch in den ver-
I9.6cpt.l777 borgensten Orten gerichtet werde und erhöhte die Belohnung der
Denunciantcn (Anzeiger) auf 1
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Gulden von jedem Buche. Bon
28. Aug. 1771 jeder Anhaltung eines aus Ungarn stammenden Reisenden befahl
sie, um die Entschließung über jede Rückkehr eines Verbannten in
der Hand zu behalten, ihr selbst Bericht zu erstatten. Noch im
16.März 1779 Jahre 1779 schürfte die Öberösterreichische Negierung (f. k. Landeö-
hauptmanufchaft) den Grundobrigkciten ein, strenge auf irrgläubige
Bücher zu achten, widrigcns nachlässige Beamte zur Zahlung der
gesetzlichen Taglia angehalten, ja auch strenger bestraft werden
würden""'*).
Den wohlhabenderen Zwangsauswanderern gieng es, wie
einige Briefe, die sie in die alte Heimat schrieben, darthun, in
Siebenbürgen nicht schlecht, da sie dort von ihren Glaubensbrüdern,
den sicbcnbürgischen Sachsen, liebevoll ausgenommen wurden; es
ist jedoch eine einseitige gegen die Thatsachen streitende Dar
stellung, wenn eben auf Grund dieser Briefe und einer Note des öster
reichischen Directorial-Gesandtcn in Rcgensbnrg an das Corpus
Evangelicorum ein geistlicher Geschichtschreiber darthun wollte, die
deportierten Oberösterreicher hätten es in Siebenbürgen viel besser
bekommen als sie es in der Heimat hatten, und die Klagen der
Evangelischen über erlittene Misshandlungen, als häßliche übertriebene
Schilderungen erklärte. Die paar wirklich ergreifenden Vorfälle, welche