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Asylrechtund dieGerichtsbarkeit der geisltichen Ober
behörden über den Clcrus, welcher nun bei allen nicht rein
religiösen Vergehungen der staatlichen Gerichtsbarkeit unterstellt
wurde; nachdem schon Kaiserin Maria Theresia im Jahre 177f>
das geistliche Asylrecht zahlloser geweihter Plätze ans die Seelsorge
platze beschränkt und für schwere Verbrecher ganz aufgehoben hatte,
weil das Verbot, dass der weltliche Richter die Uebertreter
bev
Gesetzes aus geistlichen Häusern und Orten nicht herausholen durfte..
zu grobem Unfug missbraucht worden war.
„Kaiser Joseph" — schreibt der ehrwürdige Theologie-Pro
fessor Franz Pritz, Chorherr von et. Florian — „ausgewachsen
in einer Zeit, wo viele alte morsche Formen brachen und entstürzten,
wo die wohlthätigen Wirkungen neuer Gesetze und Einrichtungen
deutlich vor Augen standen, seine Völker liebend, überall
das Gute wollend, int Drange Grosses zu leisten, vom Zcit-
geiste dah'ngerissen, oft glänzenden Theorien folgend, wollte die*
aber aus einmal umgestalten, schnell vollenden, was Maria Theresia
erst begonnen und schnell beginnen, wo sie noch gezaudert . allein
die Völker standen noch zu weit zurück, konnten vieles nicht fassen,,
sahen in den großartigen Reuetungcn überall mir Verletzungen ihrer
Rechte, Beeinträchtigung ihrer Interessen, ihrer altgewohnten Bedürf
nisse und zur Natur gewordenen Gewohnheiten, zäher hiengen
sie an Vorurtheilen, als am Wahren und Vernünf
tigen . . D u m m h e i t, U n d u l d s a m k e i t, S ch c i n h e i l i g k e i t,
Trägheit und Eigennutz setzten sich dem Kaiser ent
gegen . . . Nirgends ist sein guter Wille zu verkennen, er hatte
die edelsten Absichten, die Größe und Macht des Staates und das
Wohl seiner Unterthanen zu befördern ... Er erregte große
Hoffnungen im In- und Auslande, aber auch Furcht bei Mauchen,
welche schon den Sturm gegen sich, ihre Interessen und Vornrthcile
herankommcn fühlten ... Er hatte die große Idee, gleiche Ver
waltung und gleiche Rechte überall einzuführen, aber deutsche
Sprache als die höher gebildete sollte in den Gesetzen und in
den öffentlichen Verhandlungen herrschen".
Josef II. war der erste Monarch, welcher deutsch und öster
reichisch zugleich fühlte und handelte, welcher die Förderung des
Wohles feiner Volker mit gänzlicher Hintansetzung des eigenen Ich
als seine höchste Aufgabe betrachtete, tut Gegensätze zu seinen Vor
gängern, welchen solche Ideen fremd waren, welche sich in den Fragen
der äußeren und der inneren Politik häufig von den Rücksichten
aus das eigene Hans und auf die eigene Familie bestimmen ließen.
Genaue Wiedergabe der wirklichen Vorkommnisse, ohne Ver
schweigen und ohne Beschönigung, ist die oberste Forderung wahrer
Gefchichischreibung. „Kritik (bemerkt Max Huber, Mitglied der
Gesellschaft Jesu, in Der Linzer theologischen praktischen Qnartal-
schrift -19) ist freilich eine eine mühsame Arbeit und der Geschichte-