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Co tob er 1781 endlich erlies; er das sogenannte Toleranzpatent

besetz über die Dnldnng nicht katholischer Christen>, womit den

'8 v o t e st ante n ihre Religions i"> b u n g f r e i g e g e b e n

tnnrde 2l4>. Auch der unglücklichen Verb a unten erinnerte er sich:

am 20. Juni 1783 befahl er, dass allen vorhin wegen der akatho-

iiichen Religioil außer Landes verschickten Ilnterthanen gestattet sein

'olle, in ihre Geburtsorte znrückziikehreii, und dass insbesonders das

V;btt)i(je eingeleitet werde, damit ihnen, werin es thnnlich, zu ihren

vorigen oder anderen Besitznngen von den Jesuiten-, VtamcraO ober

Llostergütern, welche ohnehin 31t veräußern seien, verhvlsen werde 'n5).

beider konnten kaum einige von dieser Bewilligung Gebrauch

machen. Denn das ungewohnte Stimm, die veränderte Lebensweise

und die trübe Stimmung hatte ans die Geiundheit der Verbannten

, man nannte sie Transmigrierte oder Translozierte) sehr üble Wir­

klingen geübt: die Sterblichkeit itnirbe immer großer, von 130

/Familien mit 500 Personen, ivelche in den Jahren 1752 bis 1754

gewaltsam nach Siebenbürgen verpflanzt worden sind und ivelche

in den ersten Jahren sich vermehrt hatten, waren mit Schluss des

Jahres 1757 schon 583 Personen tvdt und im Jahre 1763

63 F amilie n ganz a usgeitor b en "'ch.

Die Wenigstell hatten beit Anbruch einer duldsameren, christ­

lichen Zeit erlebt: in der Gosau haben zwei „ledige Weibsbilder",

welche noch heimgefnuden hatten, ihren Lebensabend im Reßenbach-

hanse (91r. 106) verbracht und sind in heimatlicher Erde bestattet

ivorden.

Allerdings war durch das Toleranzpatent nur das schreiendste

Unrecht beseitigt: es verstummten zwar die Posannenstbße, es erklangen

aber noch keine Flötentvne. Demi die Macht der Verhältnisse gestat­

tete dem „Schätzer der Menschheit" iivch ilicht, alle Beschränkungen

ausznhebell nnb die katholische Kirche blieb auch noch fürderhin die

herrschende; die völlige Gleichstellung aller christlichen Glaubens­

bekenntnisse ist erst durch die Staatsgrnndgesetze unserer Tage herbei-

gesührt worden.

Den durch Jahrhunderte hindurch, auch von geistlichen Häusern

gegenseitig erhobenen.^ lagen wegenEinhebnngwillkürlicherStolagebüren

hat .Kaiser Joses II. dadurch abgeholsen, dass er am 25. Jänner 1782

für Niederösterreich eine neue St 0 l 0 rdn n n g erließ nnb die­

selbe am 20. Jänner 1783 auch für Cberösterreich giltig erklärte; die

Geistlichkeit wurde angewiesen, sich strenge an diese Bestimmungen

zu halten"'',.

Ausgehend von dem Standpunkte, dass der Staat überall dort

einzngreisen habe, ivo es d a s ö ff ent I i ch c Wohl erfordert, hat

der Kaiser auch die Ordnungen der Kirche in einer den

Staatszwecken entsprechenden Weise abgeändert und zwei mit einer

ordentlichen Rechtspflege längst nicht mehr vereinbarliche Vor­

rechte der Geistlichkeit vollständig beseitigt, nämlich das geistliche