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Co tob er 1781 endlich erlies; er das sogenannte Toleranzpatent
besetz über die Dnldnng nicht katholischer Christen>, womit den
'8 v o t e st ante n ihre Religions i"> b u n g f r e i g e g e b e n
tnnrde 2l4>. Auch der unglücklichen Verb a unten erinnerte er sich:
am 20. Juni 1783 befahl er, dass allen vorhin wegen der akatho-
iiichen Religioil außer Landes verschickten Ilnterthanen gestattet sein
'olle, in ihre Geburtsorte znrückziikehreii, und dass insbesonders das
V;btt)i(je eingeleitet werde, damit ihnen, werin es thnnlich, zu ihren
vorigen oder anderen Besitznngen von den Jesuiten-, VtamcraO ober
Llostergütern, welche ohnehin 31t veräußern seien, verhvlsen werde 'n5).
beider konnten kaum einige von dieser Bewilligung Gebrauch
machen. Denn das ungewohnte Stimm, die veränderte Lebensweise
und die trübe Stimmung hatte ans die Geiundheit der Verbannten
, man nannte sie Transmigrierte oder Translozierte) sehr üble Wir
klingen geübt: die Sterblichkeit itnirbe immer großer, von 130
/Familien mit 500 Personen, ivelche in den Jahren 1752 bis 1754
gewaltsam nach Siebenbürgen verpflanzt worden sind und ivelche
in den ersten Jahren sich vermehrt hatten, waren mit Schluss des
Jahres 1757 schon 583 Personen tvdt und im Jahre 1763
63 F amilie n ganz a usgeitor b en "'ch.
Die Wenigstell hatten beit Anbruch einer duldsameren, christ
lichen Zeit erlebt: in der Gosau haben zwei „ledige Weibsbilder",
welche noch heimgefnuden hatten, ihren Lebensabend im Reßenbach-
hanse (91r. 106) verbracht und sind in heimatlicher Erde bestattet
ivorden.
Allerdings war durch das Toleranzpatent nur das schreiendste
Unrecht beseitigt: es verstummten zwar die Posannenstbße, es erklangen
aber noch keine Flötentvne. Demi die Macht der Verhältnisse gestat
tete dem „Schätzer der Menschheit" iivch ilicht, alle Beschränkungen
ausznhebell nnb die katholische Kirche blieb auch noch fürderhin die
herrschende; die völlige Gleichstellung aller christlichen Glaubens
bekenntnisse ist erst durch die Staatsgrnndgesetze unserer Tage herbei-
gesührt worden.
Den durch Jahrhunderte hindurch, auch von geistlichen Häusern
gegenseitig erhobenen.^ lagen wegenEinhebnngwillkürlicherStolagebüren
hat .Kaiser Joses II. dadurch abgeholsen, dass er am 25. Jänner 1782
für Niederösterreich eine neue St 0 l 0 rdn n n g erließ nnb die
selbe am 20. Jänner 1783 auch für Cberösterreich giltig erklärte; die
Geistlichkeit wurde angewiesen, sich strenge an diese Bestimmungen
zu halten"'',.
Ausgehend von dem Standpunkte, dass der Staat überall dort
einzngreisen habe, ivo es d a s ö ff ent I i ch c Wohl erfordert, hat
der Kaiser auch die Ordnungen der Kirche in einer den
Staatszwecken entsprechenden Weise abgeändert und zwei mit einer
ordentlichen Rechtspflege längst nicht mehr vereinbarliche Vor
rechte der Geistlichkeit vollständig beseitigt, nämlich das geistliche