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Hmbctcn drangen bis an die Ost- und Nordsee vor. Freilich wurden

diese Liege mit einen schweren Preis erkauft, um den Ruin der

Länder, deren Mark die zügellosen Soldtrnppcn aussogen. Im

Jahre 1629 stand Ferdinand II. ans der Höhe seiner Macht. Bei

einiger Mäßigung hätte cs ihm gelingen können, im Reiche die

monarchischen Machtbefugnisse wieder zusnmmcnztisassen und das

deutsche Reich auch nach Austen hin wieder angesehen und'mächtig

zu gestalten. Hierzu war er aber weder nach seinen persönlichen

Eigenschaften, noch nach seinen besonderen Anschauungen der geeignete

Herrscher. Gerade um diese Zeit regierte sein Beicht­

vater, der sr e m d l ä n d i s ch c I e s u i t L a m o rm a i n i, alles

tun kaiserlichen H o s cI5:). So entsprach Ferdinand dem

Drängen der geistlichen Fürsten, des päpstlichen Nuntius und der

Jesuiten und erließ das sogenannte Restitutions-Edict (d. i. die

Wiederherstellung früherer Zustände). Es sollten nun alle seit dem

Jahre 1552 cingczogenen landsäßigen geistlichen Stifter, Klöster

und sonstigen Kirchengütcr von den Katholiken wieder zurückgefordert,

alle unter dem Reiche stehenden Stifter und Bisthiimcr wieder

mit katholischen Geistlichen besetzt werden; den katholischen Reichs­

ständen wurde das Recht zuerkannt, ihre Untcrthaucn zu ihrer

eigenen Religion anzuhaltcn. Tie in ihrem langjährigen Besitze

bedrohten protestantischen Rcichssürstcn riesen ihren Glaubens­

genossen, den König Gustav Adolf von Schweden, zu Hilfe. Dieser

kam und brachte den kaiserlichen Soldtrnppcn entscheidende Nieder­

lagen bei. Als nun auch der „allerchristlichstc" König von Frank­

reich sich zu den Feinden des Kaisers gesellte, wurden die Gefilde

Deutschlands, auch jene der böhmischen Länder von feindlichen

Heeren von einem Ende zum anderen durchzogen; schon war die

Klcinseitc von Prag im Besitze der Schweden, als der Friedens­

schluss im Jahre 1648 dem Kriege ein Ende setzte. Die kaiserlichen

Befugnisse im Reiche sanken aus ein geringes Mast herab; die

österreichischen Besitzungen im Elsaß mussten an Frankreich weg- -

gegeben werden, im deutschen Reiche wurde die Gleichheit aller

christlichen Religionsbekenntnisse anerkannt. Nur für die öster­

reichischen Länder rettete Kaiser Ferdinand I[I. (regierte von

1637—1657) durch entschiedenen Widerspruch sein Refvrmationsrecht

d. h. das Recht, alle seine Untcrthanen zum katholischen Glanbeus-

bekenntnisse anzuhaltcn. Dieses Recht war ein trauriger Ersatz für

das namenlose Elend, welches der Religionskrieg über tausende von

Christen gebracht hatte, denen nichts übrig blieb als die Erhebung

des Gcmürhcs zu Gott.

„DaS drückt uns Niemand besser

In uns're Seel und Herz hinein,

Als Ihr, zerstörte Schlösser

Und Städte voller Schutt und Stein;