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Hmbctcn drangen bis an die Ost- und Nordsee vor. Freilich wurden
diese Liege mit einen schweren Preis erkauft, um den Ruin der
Länder, deren Mark die zügellosen Soldtrnppcn aussogen. Im
Jahre 1629 stand Ferdinand II. ans der Höhe seiner Macht. Bei
einiger Mäßigung hätte cs ihm gelingen können, im Reiche die
monarchischen Machtbefugnisse wieder zusnmmcnztisassen und das
deutsche Reich auch nach Austen hin wieder angesehen und'mächtig
zu gestalten. Hierzu war er aber weder nach seinen persönlichen
Eigenschaften, noch nach seinen besonderen Anschauungen der geeignete
Herrscher. Gerade um diese Zeit regierte sein Beicht
vater, der sr e m d l ä n d i s ch c I e s u i t L a m o rm a i n i, alles
tun kaiserlichen H o s cI5:). So entsprach Ferdinand dem
Drängen der geistlichen Fürsten, des päpstlichen Nuntius und der
Jesuiten und erließ das sogenannte Restitutions-Edict (d. i. die
Wiederherstellung früherer Zustände). Es sollten nun alle seit dem
Jahre 1552 cingczogenen landsäßigen geistlichen Stifter, Klöster
und sonstigen Kirchengütcr von den Katholiken wieder zurückgefordert,
alle unter dem Reiche stehenden Stifter und Bisthiimcr wieder
mit katholischen Geistlichen besetzt werden; den katholischen Reichs
ständen wurde das Recht zuerkannt, ihre Untcrthaucn zu ihrer
eigenen Religion anzuhaltcn. Tie in ihrem langjährigen Besitze
bedrohten protestantischen Rcichssürstcn riesen ihren Glaubens
genossen, den König Gustav Adolf von Schweden, zu Hilfe. Dieser
kam und brachte den kaiserlichen Soldtrnppcn entscheidende Nieder
lagen bei. Als nun auch der „allerchristlichstc" König von Frank
reich sich zu den Feinden des Kaisers gesellte, wurden die Gefilde
Deutschlands, auch jene der böhmischen Länder von feindlichen
Heeren von einem Ende zum anderen durchzogen; schon war die
Klcinseitc von Prag im Besitze der Schweden, als der Friedens
schluss im Jahre 1648 dem Kriege ein Ende setzte. Die kaiserlichen
Befugnisse im Reiche sanken aus ein geringes Mast herab; die
österreichischen Besitzungen im Elsaß mussten an Frankreich weg- -
gegeben werden, im deutschen Reiche wurde die Gleichheit aller
christlichen Religionsbekenntnisse anerkannt. Nur für die öster
reichischen Länder rettete Kaiser Ferdinand I[I. (regierte von
1637—1657) durch entschiedenen Widerspruch sein Refvrmationsrecht
d. h. das Recht, alle seine Untcrthanen zum katholischen Glanbeus-
bekenntnisse anzuhaltcn. Dieses Recht war ein trauriger Ersatz für
das namenlose Elend, welches der Religionskrieg über tausende von
Christen gebracht hatte, denen nichts übrig blieb als die Erhebung
des Gcmürhcs zu Gott.
„DaS drückt uns Niemand besser
In uns're Seel und Herz hinein,
Als Ihr, zerstörte Schlösser
Und Städte voller Schutt und Stein;