Ratsprotokoll vom 10. Dezember 1875

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 10. Dezember 1875 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protocoll aufgenommen über die Sitzung des Ge- meinderates der Stadt Steyr am 10. Dezem- ber 1875. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Vicebürgermeister: Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Carl v. Koller Franz Bichler Anton Moser Carl Edelbauer Josef Peyrl Carl Fellerer Georg Pointner Josef Haller Franz Schachinger Dr. Johann Hochhauser Dr. Alois Stigler Franz Hoffmann Franz Tomitz Carl Holderer Wenzl Wenhart Leopold Huber Josef Huber Josef Werndl (Er- schien bei Punkt 6 der Ta- ges-Ordnung) Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Iglseder Beginn der Sitzung: 2 Uhr N.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon-

Protocoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 10. Dezember 1875. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Vicebürgermeister: Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Carl v. Koller Franz Bichler Anton Moser Carl Edelbauer Josef Peyrl Carl Fellerer Georg Pointner Josef Haller Franz Schachinger Dr. Johann Hochhauser Dr. Alois Stigler Franz Hoffmann Franz Tomitz Carl Holderer Wenzl Wenhart Leopold Huber Josef Huber Josef Werndl (Erschien bei Punkt 6 der Tages-Ordnung) Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Iglseder Beginn der Sitzung: 2 Uhr N.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon-

statirt die Anwesenheit der zur Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern und bestimmt als Verifikatoren des Sitzungs-Protokolles die Gemeinderäte Moser und Tomitz. Übergehend zur Tages-Ordnung referirt namens der II. Section G.R. Leopold Huber 1. über das Gesuch des Herren Ignatz Zach, Wundarzt hier, um Ertheilung einer Remuneration für geleiste Sanitäts Dienste, und stellt namens der Sektion den Antrag, demselben für die im Jahre 1875 aushilfsweise geleisteten Sanitätsdienste eine Remuneration von 100 fl wie im Vorjahre zu bewilligen. – Beschluß nach Antrag. – Z. 390 praes. 2. Über das Gesuch der Frau Franziska Weber, Gemeinde-Beamtenswittwe, mit welchem dieselbe mit Berufung auf die wegen Erreichung des Normalalters erfolgte Einstellung der Gnadengaben für ihre Kinder pr jährlich 40 fl die Bitte stellt, ihre Pension pr 116 fl 40 xr mit Rücksicht auf ihr hohes Alter um diesen Betrag aufbessern zu wollen.

statirt die Anwesenheit der zur Beschluß- fassung erforderlichen Anzahl von Gemein- derats-Mitgliedern und bestimmt als Verifikatoren des Sitzungs-Proto- kolles die Gemeinderäte Moser und Tomitz. Übergehend zur Tages-Ordnung refe- rirt namens der II. Section G.R. Leopold Huber 1. über das Gesuch des Herren Ignatz Zach, Wundarzt hier, um Ertheilung einer Remuneration für geleiste Sani- täts Dienste, und stellt namens der Sektion den Antrag, demselben für die im Jahre 1875 aushilfsweise geleisteten Sanitätsdienste eine Remuneration von 100 fl wie im Vorjahre zu bewilligen. – Be- schluß nach Antrag. – Z. 390 praes. 2. Über das Gesuch der Frau Franziska Weber, Gemeinde-Beamtenswittwe, mit welchem dieselbe mit Berufung auf die wegen Erreichung des Normalalters erfolgte Einstellung der Gnadengaben für ihre Kinder pr jährlich 40 fl die Bitte stellt, ihre Pension pr 116 fl 40 xr mit Rücksicht auf ihr hohes Alter um diesen Be- trag aufbessern zu wollen.

Referent beantragt namens der Sektion den Beschluß des Gemeinderates vom 19. November d.J. betreffend die Einstellung der Gnadengabe für ihre Kinder aufrecht zu erhalten, jedoch die Pension der Bittstellerin pr 116 fl 40 xr um 10 fl aufzubessern. G.R. Edelbauer spricht sich gegen eine Erhöhung der Pension mit Rücksicht auf die Consequenzen, welche ein sol- cher Beschluß nach sich ziehen würde, aus, und stellt den Abänderungs-Antrag, ihr den von der Sektion beantragten Betrag als Gnadengabe zu bewilligen. Dieser Antrag des G.R. Edelbauer wird zum Beschluß erhoben. – Z. 393 praes. 3. Über den Erlaß des hohen Landes-Aus- schußes, mit welchem derselbe unter Hinweis auf die erfolgte Gründung eines Landesfeuerwehr-Unterstützungs- fondes sämmtliche Gemeinden einladet, diesen Fond durch Beiträge, sei es ein für allemal, oder durch Jahresbei- träge während eines längeren oder kürzeren Zeitraumes zu stärken. Hiezu bemerkt Referent, daß nach den eingezogenen Erkundigungen zum gleichen Zwecke von der Gemeinde Linz ein jährlicher Beitrag von

Referent beantragt namens der Sektion den Beschluß des Gemeinderates vom 19. November d.J. betreffend die Einstellung der Gnadengabe für ihre Kinder aufrecht zu erhalten, jedoch die Pension der Bittstellerin pr 116 fl 40 xr um 10 fl aufzubessern. G.R. Edelbauer spricht sich gegen eine Erhöhung der Pension mit Rücksicht auf die Consequenzen, welche ein solcher Beschluß nach sich ziehen würde, aus, und stellt den Abänderungs-Antrag, ihr den von der Sektion beantragten Betrag als Gnadengabe zu bewilligen. Dieser Antrag des G.R. Edelbauer wird zum Beschluß erhoben. – Z. 393 praes. 3. Über den Erlaß des hohen Landes-Ausschußes, mit welchem derselbe unter Hinweis auf die erfolgte Gründung eines Landesfeuerwehr-Unterstützungsfondes sämmtliche Gemeinden einladet, diesen Fond durch Beiträge, sei es ein für allemal, oder durch Jahresbeiträge während eines längeren oder kürzeren Zeitraumes zu stärken. Hiezu bemerkt Referent, daß nach den eingezogenen Erkundigungen zum gleichen Zwecke von der Gemeinde Linz ein jährlicher Beitrag von

100 fl für 10 Jahre bewilligt, und von der Gemeinde Wels ein solcher von von je 20 fl für 5 Jahre zur Bewilligung in Aussicht genommen worden sei, und stellt namens der Sektion den Antrag, daß mit Rücksicht auf diese Vorgänge der Gemeinden Linz und Wels auch die Gemeinde Steyr nicht zurückbleiben könne und zu diesem Zwecke daher einen jährlichen Beitrag von je 30 fl für 5 Jahre bewilligen möge. G.R. Moser spricht sich gegen den Sektionsantrag aus, nachdem voraussichtlich dieser Fond großen theils nur für die Stadt Linz von Bedeutung sein werde und die Gemeinde Steyr, wenn sie für diesen Zweck etwas bewilligen wolle, lieber die Stadt Steyr selbst berücksichtigen solle. Der Vorsitzende macht aufmerksam, daß dieser Fond keineswegs für die Stadt Linz, sondern für das ganze Land Oberösterreich gegründet sei, und bemerkt insbesonders, daß die Gemeinde schon aus politischen Rücksichten genötigt sei, einen Beitrag zu diesem Fonde zu leisten, nachdem auch die Gemeinde wiederholt in die

100 fl für 10 Jahre bewilligt, und von der Gemeinde Wels ein solcher von von je 20 fl für 5 Jahre zur Bewilligung in Aussicht genommen worden sei, und stellt namens der Sektion den Antrag, daß mit Rücksicht auf die- se Vorgänge der Gemeinden Linz und Wels auch die Gemeinde Steyr nicht zurückbleiben könne und zu die- sem Zwecke daher einen jährlichen Beitrag von je 30 fl für 5 Jahre bewilli- gen möge. G.R. Moser spricht sich gegen den Sek- tionsantrag aus, nachdem voraus- sichtlich dieser Fond großen theils nur für die Stadt Linz von Bedeutung sein werde und die Gemeinde Steyr, wenn sie für diesen Zweck etwas bewilli- gen wolle, lieber die Stadt Steyr selbst berücksichtigen solle. Der Vorsitzende macht aufmerksam, daß dieser Fond keineswegs für die Stadt Linz, sondern für das ganze Land Oberösterreich gegründet sei, und bemerkt insbesonders, daß die Gemeinde schon aus politischen Rück- sichten genötigt sei, einen Beitrag zu diesem Fonde zu leisten, nachdem auch die Gemeinde wiederholt in die

Lage komme, von dem Landes-Aus- schuße sich etwas zu erbitten, daher man demselben ein gestelltes Ersuchen nicht brüske zurückweisen könne. G.R. Wenhart führt an, daß auch die Ge- meinde Gmunden, welche doch viel kleiner als Steyr sei, für den Landes- Feuerwehr-Unterstützungsfond laut Zeitungs-Nachrichten ein für alle mal einen Beitrag von 100 fl gespen- det habe. Er weist weiter darauf hin, daß die Gemeinde Steyr eine der größten Feuerwehr von Oberösterreich habe, und daher voraussichtlich auch am ehe- sten in die Lage kommen, bei einem Un- glücksfalle auf diesen Fond einen An- spruch erheben zu können. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß in Steyr ein selbstständiger Feuerwehr-Unter- stützungsfond bestehe, daher er gerade keine Notwendigkeit einsehe, an dem Landesfeuerwehr-Unterstützungsfond einen Beitrag abzufüren; überdieß sei dieser letztere Fond wie aus dem Erlaße des Landes-Ausschusses hervor- gehe, ein sehr kleiner, werde auch vom Lande verhältnismäßig nur wenig dotirt, daher auch die aus denselben zur Verteilung kommenden Unterstützungs- beträge

Lage komme, von dem Landes-Ausschuße sich etwas zu erbitten, daher man demselben ein gestelltes Ersuchen nicht brüske zurückweisen könne. G.R. Wenhart führt an, daß auch die Gemeinde Gmunden, welche doch viel kleiner als Steyr sei, für den LandesFeuerwehr-Unterstützungsfond laut Zeitungs-Nachrichten ein für alle mal einen Beitrag von 100 fl gespendet habe. Er weist weiter darauf hin, daß die Gemeinde Steyr eine der größten Feuerwehr von Oberösterreich habe, und daher voraussichtlich auch am ehesten in die Lage kommen, bei einem Unglücksfalle auf diesen Fond einen Anspruch erheben zu können. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß in Steyr ein selbstständiger Feuerwehr-Unterstützungsfond bestehe, daher er gerade keine Notwendigkeit einsehe, an dem Landesfeuerwehr-Unterstützungsfond einen Beitrag abzufüren; überdieß sei dieser letztere Fond wie aus dem Erlaße des Landes-Ausschusses hervorgehe, ein sehr kleiner, werde auch vom Lande verhältnismäßig nur wenig dotirt, daher auch die aus denselben zur Verteilung kommenden Unterstützungsbeträge

keinesfalls bedeutend sein würden. Er hält daher eine Unterstützung des hiesigen Feuerwehr Unterstützungsfondes für zweckmässiger. G.R. v. Koller erklärt, für die Bewilligung eines, wenn auch nur geringen Beitrages zu stimmen, nachdem er seinerzeit die an den oberösterreichischen Landtag ergangene Petition um Creirung eines solchen Fondes auch mit unterfertigt habe. Er gebe freilich zu, daß seither insbesonders durch das Erscheinen der oberösterreichischen Feurpolizei-Ordnung, welche die Gemeinden ausdrücklich verpflichte, im Dienste der Feuerwehr verunglückte Personen zu unterstützen, sich die Verhältnisse geändert hätten, müste aber konsequenter Weise gegenwärtig für eine Beitragsleistung zu diesem Landesfeuerwehr-Unterstützungsfonde stimmen. G.R. Peyrl erklärt keinen Grund einzusehen, warum Steyr einen größeren Beitrag zu diesem Unternehmen als Wels leisten solle, nachdem es ohnehin vermöge seiner Lage vielfach in Anspruch genommen werde und stellt daher den Antrag, nur einen Beitrag von 20 fl statt 30 fl zu bewilligen.

keinesfalls bedeutend sein würden. Er hält daher eine Unterstützung des hiesigen Feuerwehr Unterstützungs- fondes für zweckmässiger. G.R. v. Koller erklärt, für die Bewilli- gung eines, wenn auch nur geringen Beitrages zu stimmen, nachdem er seiner- zeit die an den oberösterreichischen Land- tag ergangene Petition um Creirung eines solchen Fondes auch mit unterfertigt habe. Er gebe freilich zu, daß seither insbe- sonders durch das Erscheinen der ober- österreichischen Feurpolizei-Ordnung, wel- che die Gemeinden ausdrücklich verpflich- te, im Dienste der Feuerwehr verun- glückte Personen zu unterstützen, sich die Verhältnisse geändert hätten, müste aber konsequenter Weise gegen- wärtig für eine Beitragsleistung zu diesem Landesfeuerwehr-Unterstützungs- fonde stimmen. G.R. Peyrl erklärt keinen Grund einzusehen, warum Steyr einen größeren Beitrag zu diesem Unter- nehmen als Wels leisten solle, nachdem es ohnehin vermöge seiner Lage vielfach in Anspruch genommen wer- de und stellt daher den Antrag, nur einen Beitrag von 20 fl statt 30 fl zu be- willigen.

G.R. Dr. Stigler schließt sich diesem An- trage an, und bemerkt, daß bei dem Umstande, als verunglückte Feuerwehr- männer von Steyr aus diesem Fonde voraussichtlich keine Unterstützung er- halten würden, die Bewilligung eines Beitrages nur, wie der Vorsit- zende schon hervorgehoben, mehr aus Rücksichten der Artigkeit gegen den Landesausschuß geschehen müsse. Nachdem über diesen Punkt die Debatte geschlossen wurde, bringt der Vorsitzende zuerst den Antrag des Gemein- derates Peyrl zur Abstimmung, welcher mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt wird. – Darauf wird der Sections-Antrag zur Abstimmung gebracht und ergeben sich für und gegen denselben je 9 Stim- men; in Folge dessen der Vorsitzende zu Gunsten des Sektions-Antrages dirimirt, der somit zum Beschluß erhoben erscheint. – Z. 9495. III. Section 4. G.R. Josef Huber referirt über das Ge- such des Herrn Josef Werndl um Ein- führung einer Straßenbeleuchtung auf den neuen Stadttheil am Eisenfelde und für die Strasse über den Kriegshaber- berg. Dasselbe lautet: Löbliche Stadtgemeinde-

G.R. Dr. Stigler schließt sich diesem Antrage an, und bemerkt, daß bei dem Umstande, als verunglückte Feuerwehrmänner von Steyr aus diesem Fonde voraussichtlich keine Unterstützung erhalten würden, die Bewilligung eines Beitrages nur, wie der Vorsitzende schon hervorgehoben, mehr aus Rücksichten der Artigkeit gegen den Landesausschuß geschehen müsse. Nachdem über diesen Punkt die Debatte geschlossen wurde, bringt der Vorsitzende zuerst den Antrag des Gemeinderates Peyrl zur Abstimmung, welcher mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt wird. – Darauf wird der Sections-Antrag zur Abstimmung gebracht und ergeben sich für und gegen denselben je 9 Stimmen; in Folge dessen der Vorsitzende zu Gunsten des Sektions-Antrages dirimirt, der somit zum Beschluß erhoben erscheint. – Z. 9495. III. Section 4. G.R. Josef Huber referirt über das Gesuch des Herrn Josef Werndl um Einführung einer Straßenbeleuchtung auf den neuen Stadttheil am Eisenfelde und für die Strasse über den Kriegshaberberg. Dasselbe lautet: Löbliche Stadtgemeinde-

Vorstehung! – In dem neu entstandenen Stadttheil auf dem ehemaligen Eysnfelde in Voglsang wohnen gegenwärtig ungefähr 800 bis 1000 Menschen, und herrscht daher daselbst ein sehr reger Verkehr, insbesondere auch, da die Bewohner größtentheils dem Arbeiterstande angehören, in den frühen Morgen- und späten Abendstunden, da nun wegen Mangels jeder Beleuchtung der Verkehr zur Nachtzeit zu und in diesem Stadttheil schon in den Sommermonaten ein sehr lästiger, so ist er jetzt bei den langen Nächten und unwegsamen Strassen nach gerade zur Unmöglichkeit geworden. – Es wird daher nur einem sehr dringendem Bedürfnisse Rechnung getragen, wenn die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung in dem neuen Stadttheil baldmöglichst für eine ausreichende Beleuchtung sorgt. – Bei dem Umstande, als die über das genannte Eysnfeld und sohin weiter über den Kriegshaberberg führende Strasse die Verbindung zwischen dem Josefsthal und dem äußeren Aichet mit der Stadt vermittelt, glaube ich darauf aufmerksam machen zu müssen, daß gleichzeitig mit der Beleuchtung des neuen Stadttheils auf dem Eysnfelde auch die Beleuchtung der Strasse über den Kriegshaberberg

Vorstehung! – In dem neu entstandenen Stadttheil auf dem ehemaligen Eysnfelde in Voglsang wohnen gegenwärtig ungefähr 800 bis 1000 Menschen, und herrscht daher daselbst ein sehr reger Verkehr, insbesonde- re auch, da die Bewohner größtentheils dem Arbeiterstande angehören, in den frühen Morgen- und späten Abendstunden, da nun wegen Mangels jeder Beleuchtung der Verkehr zur Nachtzeit zu und in diesem Stadttheil schon in den Sommermonaten ein sehr lästiger, so ist er jetzt bei den langen Nächten und unwegsamen Strassen nach gerade zur Unmöglichkeit geworden. – Es wird daher nur einem sehr dringendem Bedürfnisse Rechnung getragen, wenn die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung in dem neuen Stadttheil baldmöglichst für eine ausreichende Beleuchtung sorgt. – Bei dem Umstande, als die über das genannte Eysnfeld und sohin weiter über den Kriegshaberberg führende Strasse die Ver- bindung zwischen dem Josefsthal und dem äußeren Aichet mit der Stadt ver- mittelt, glaube ich darauf aufmerksam machen zu müssen, daß gleichzeitig mit der Beleuchtung des neuen Stadt- theils auf dem Eysnfelde auch die Beleuch- tung der Strasse über den Kriegshaber- berg

bis zur Stadt hergestellt werden sollte. Steyr, den 24 November 1875. – Josef Werndl. Hiezu bemerkt Referent, daß auch ein ähnliches Gesuch von zalreichen Bewoh- nern von Eysnfeld sammt dem dorti- gen Viertelmeister vorliege. Nach diesen 2 Gesuchen sei die Notwendig- keit einer Beleuchtung nicht zu ver- kennen, um so mehr da die Wege und Stege bei finsterer Nacht fast un- passirbar seien. – Die Sektion stelle daher den Antrag, die Beleuchtung des Eysnfeldes, sowie auch des Verbindungsweges über den Kriegshaberberg zur Stadt mit Gas entsprechend zu veranlassen. Die An- bringung der am richtigen Orte not- wendigen Laternen sei unter Zu- ziehung der Direktion der Gasfabrik von dem städt. Bauamte zu erheben. Der Vorsitzende macht aufmerksam, daß vorerst überhaupt Verhandlun- gen mit der Gasfabriks-Direktion eingeleitet werden müßten. G.R. Dr. Hochhauser wünscht die thun- lichste Beschleunigung dieser Verhandlungen, worauf der Antrag der Sektion ein- stimmig zum Beschluße erhoben wird. – Z. 11170. 5. Derselbe verliest einen Theil des Com-

bis zur Stadt hergestellt werden sollte. Steyr, den 24 November 1875. – Josef Werndl. Hiezu bemerkt Referent, daß auch ein ähnliches Gesuch von zalreichen Bewohnern von Eysnfeld sammt dem dortigen Viertelmeister vorliege. Nach diesen 2 Gesuchen sei die Notwendigkeit einer Beleuchtung nicht zu verkennen, um so mehr da die Wege und Stege bei finsterer Nacht fast unpassirbar seien. – Die Sektion stelle daher den Antrag, die Beleuchtung des Eysnfeldes, sowie auch des Verbindungsweges über den Kriegshaberberg zur Stadt mit Gas entsprechend zu veranlassen. Die Anbringung der am richtigen Orte notwendigen Laternen sei unter Zuziehung der Direktion der Gasfabrik von dem städt. Bauamte zu erheben. Der Vorsitzende macht aufmerksam, daß vorerst überhaupt Verhandlungen mit der Gasfabriks-Direktion eingeleitet werden müßten. G.R. Dr. Hochhauser wünscht die thunlichste Beschleunigung dieser Verhandlungen, worauf der Antrag der Sektion einstimmig zum Beschluße erhoben wird. – Z. 11170. 5. Derselbe verliest einen Theil des Com-

missions-Protokolles vom 24. November 1875, welches über die in Folge Gemeinderats-Sitzungsbeschlußes vom 29. Oktober wegen Beseitigung von Übelständen an der Feuerstiege in der Kollergasse abgehaltene kommissionelle Verhandlung an Ort und Stelle aufgenommen wurde. – Hienach seien von der Commission zur Abhilfe nachfolgende Vorschläge einstimmig gemacht worden. 1. Die Wiederkehr bei der Feuerstiege ist aufzulassen, und daher der untere Theil derselben an das bestehende obere Plateau in fortlaufender gerader Richtung mit dem oberen Theil der Feuerstiege anzusetzen. – 2. Dieser einzulegende Theil der Feuerstiege erhält, eine Steigung, welche noch geringer sein muß, als die des oberen Theils dieser Stiege; wodurch die Notwendigkeit sich ergibt, daß dieser Theil um etwa 3 Klafter zu verlängern ist. – 3. Am Ausgange ist das Plateau behufs Aufstellung dieser Maschine wieder anzubringen, jedoch muß dasselbe um 6 1/2 Fuß tiefer gesetzt werden, als das jetzt bestehende Plateau. – Die

missions-Protokolles vom 24. November 1875, welches über die in Folge Ge- meinderats-Sitzungsbeschlußes vom 29. Oktober wegen Beseitigung von Übelständen an der Feuerstiege in der Kollergasse abgehaltene kommis- sionelle Verhandlung an Ort und Stelle aufgenommen wurde. – Hie- nach seien von der Commission zur Abhilfe nachfolgende Vorschläge ein- stimmig gemacht worden. 1. Die Wiederkehr bei der Feuerstiege ist aufzulassen, und daher der untere Theil derselben an das bestehende obere Plateau in fortlaufender gerader Richtung mit dem oberen Theil der Feuerstiege anzusetzen. – 2. Dieser ein- zulegende Theil der Feuerstiege erhält, eine Steigung, welche noch gerin- ger sein muß, als die des oberen Theils dieser Stiege; wo- durch die Notwendigkeit sich ergibt, daß dieser Theil um etwa 3 Klafter zu verlängern ist. – 3. Am Ausgange ist das Plateau behufs Aufstellung dieser Maschine wieder anzubrin- gen, jedoch muß dasselbe um 6 1/2 Fuß tiefer gesetzt werden, als das jetzt bestehende Plateau. – Die

Kosten dieser Herstellung beziffern sich laut eines vom Zimmermeister Herr Franz Stoll eingeholten Kosten-Vor- anschlages auf 232 fl. – Referent stellt namens der Sektion den An- trag es seien demselben die obigen Herstellungen um diesen Betrag von 232 fl unter der ausdrücklichen Bedingung, daß eine Überschreitung dieser Kosten nicht stattfinden dürfe und daß die Herstellung vollkom- men gut und solid erfolgen müsse, zu über- tragen. Die Überwachung dieser Ar- beit sei vom städt. Bauamt zu besor- gen. Der Antrag der Sektion wird an- genommen. – Z. 11067. (Es erscheint G.R. Josef Werndl.) 6. Derselbe verliest nachstehenden Be- richt des städt. Bauamtes: Löbliche Ge- meinde Vorstehung! – In der Neben- lage unterbreitet der ergebenst Ge- fertigte den detaillirten Kosten-Vor- anschlag sammt Plänen und b., über die Herstellung der Wehrgraben-Um- legung, welche sich im Gesammten auf 10.765 fl 15 xr beziffert. – Was die Kosten der Umlegung der Walleri- schen Waschhütte in das neue Bett

Kosten dieser Herstellung beziffern sich laut eines vom Zimmermeister Herr Franz Stoll eingeholten Kosten-Voranschlages auf 232 fl. – Referent stellt namens der Sektion den Antrag es seien demselben die obigen Herstellungen um diesen Betrag von 232 fl unter der ausdrücklichen Bedingung, daß eine Überschreitung dieser Kosten nicht stattfinden dürfe und daß die Herstellung vollkommen gut und solid erfolgen müsse, zu übertragen. Die Überwachung dieser Arbeit sei vom städt. Bauamt zu besorgen. Der Antrag der Sektion wird angenommen. – Z. 11067. (Es erscheint G.R. Josef Werndl.) 6. Derselbe verliest nachstehenden Bericht des städt. Bauamtes: Löbliche Gemeinde Vorstehung! – In der Nebenlage unterbreitet der ergebenst Gefertigte den detaillirten Kosten-Voranschlag sammt Plänen und b., über die Herstellung der Wehrgraben-Umlegung, welche sich im Gesammten auf 10.765 fl 15 xr beziffert. – Was die Kosten der Umlegung der Wallerischen Waschhütte in das neue Bett

anbelangt, so ist dies eine spezielle Abmachung der löblichen Gemeindevorstehung und es wurden von mir hiefür keine Kosten in Anschlag gebracht. – Der ursprüngliche Situationsplan liegt bei. – Steyr, am 5. Dezember 1875. – Joh. Helm. – Die Recapitulation des detaillirten KostenVoranschlages ergibt: 1. u. 2. an Grundablösung 540 fl – 3. an Humusabhub 179 fl 30 xr; 4. an Grundaushebung 4090 fl 01 xr; 5. u. 6. an Uferbeschlachtung 2789 fl 15 xr; 7. an Strassengeländer 271 fl 18 xr; 8. an Talupflasterung rechts 1226 fl 57 xr; 9. an Talupflasterung links 65 fl 29 xr; 10. an Uferversicherung links 80 fl 36 xr; 11. an Strassengrundirung 110 fl 80 xr; 12. an Rinnsalpflasterung 166 fl 80 xr; 13. an Anschüttung 79 fl 044 xr; 14. an Schotter 311 fl 65 xr; 15. an Pauschalien 855 fl – Total-Summe = 10.765 fl 15 xr. – Hiezu bemerkt Referent nachstehendes: Über vorliegenden, vom städt. Bauamte verfaßten Kostenvoranschlage erlaube ich mir zu bemerken, daß hierin mehrere Posten zu hoch beziffert sind, und würde sich unter Abweichung von der im Detailplane beantragten Ausführung, jedoch sonst ganz nach dem Situationsplane, eine

anbelangt, so ist dies eine spezielle Abma- chung der löblichen Gemeindevorste- hung und es wurden von mir hiefür keine Kosten in Anschlag gebracht. – Der ursprüngliche Situa- tionsplan liegt bei. – Steyr, am 5. Dezem- ber 1875. – Joh. Helm. – Die Reca- pitulation des detaillirten Kosten- Voranschlages ergibt: 1. u. 2. an Grund- ablösung 540 fl – 3. an Humusabhub 179 fl 30 xr; 4. an Grundaushebung 4090 fl 01 xr; 5. u. 6. an Uferbeschlachtung 2789 fl 15 xr; 7. an Strassengeländer 271 fl 18 xr; 8. an Talupflasterung rechts 1226 fl 57 xr; 9. an Talupflasterung links 65 fl 29 xr; 10. an Uferversicherung links 80 fl 36 xr; 11. an Strassengrundirung 110 fl 80 xr; 12. an Rinnsalpflasterung 166 fl 80 xr; 13. an Anschüttung 79 fl 044 xr; 14. an Schotter 311 fl 65 xr; 15. an Pauschalien 855 fl – Total-Summe = 10.765 fl 15 xr. – Hiezu bemerkt Referent nachstehendes: Über vorliegenden, vom städt. Bauamte ver- faßten Kostenvoranschlage erlaube ich mir zu bemerken, daß hierin mehrere Posten zu hoch beziffert sind, und würde sich unter Abweichung von der im Detailplane beantragten Ausführung, jedoch sonst ganz nach dem Situationsplane, eine

billigere eben so praktische und solide Straßenanlage sowie Ufer- Versicherung herstellen lassen, wie folgt: Post No. 1 u. 2. Grundablösung verbleibt mit 540 fl 〃 3 Erdbewegung Humusabhub für das neue Wehrgrabenbett entfällt, weil dieser Gegenstand zur Ma- terialbewegung gehört. 〃 4 Grundaushebung für das neue Bett sammt Verführen in das al- te Bett reichlich genommen 400 c° a 5 fl = 2000 fl 〃 5 an Uferbeschlachtung für das rechte Ufer aus Lärchenholz in der Höhe bis zum 0 Wasserspiegel mit ei- nem 6 und 6″ligen Aufzapfbaum Länge 110 Crt. Klafter, pr Crt. Klafter 14 fl = fl 1540 〃 6 für die linksseitige Uferversiche- rung enthält die Beschlachtung aus Lärchenholz und wird die ganze Böschung aus Flechtwerk von Weidenruthen, deren Zwischen- räume mit Kießsteine in Sand fest ausgeschlagen. Länge 105 Crt. Klafter, Breite 7″ pr Crt. Klafter fl 2 = fl 210 〃 7. Straßengeländer-Herstellung mit lärchenen Säulen und weichen Geländerbäumen in entsprechender Stärke, ist nur

billigere eben so praktische und solide Straßenanlage sowie UferVersicherung herstellen lassen, wie folgt: Post No. 1 u. 2. Grundablösung verbleibt mit 540 fl 3 Erdbewegung Humusabhub für das neue Wehrgrabenbett entfällt, weil dieser Gegenstand zur Materialbewegung gehört. 4 Grundaushebung für das neue Bett sammt Verführen in das alte Bett reichlich genommen 400 c° a 5 fl = 2000 fl 5 an Uferbeschlachtung für das rechte Ufer aus Lärchenholz in der Höhe bis zum 0 Wasserspiegel mit einem 6 und 6″ligen Aufzapfbaum Länge 110 Crt. Klafter, pr Crt. Klafter 14 fl = fl 1540 6 für die linksseitige Uferversicherung enthält die Beschlachtung aus Lärchenholz und wird die ganze Böschung aus Flechtwerk von Weidenruthen, deren Zwischenräume mit Kießsteine in Sand fest ausgeschlagen. Länge 105 Crt. Klafter, Breite 7″ pr Crt. Klafter fl 2 = fl 210 7. Straßengeländer-Herstellung mit lärchenen Säulen und weichen Geländerbäumen in entsprechender Stärke, ist nur

im Ganzen notwendig 75 Crt. Klafter a 1 fl 50 xr = fl 112 50 xr Post No. 8. Talupflasterung rechts kann statt aus gut behauten Conglomeratplatten aus Kießsteinen unter einem Winkel von 45° trocken in Sand festgeschlagen hergestellt werden. 120 Qdt. Klafter a 3 fl 50 xr = fl 420 9 entfällt 10 entfällt 11 an Straßengrundirung entfällt aus dem Grunde, weil das auszuhebende Material für die Ausfüllung des alten Flußbettes nicht ausreicht, daher der mehr erforderliche Schotter zwischen den beiden Fallen entnommen wird; somit nur die Planirung und das Zerschlagen des gröbenen Schotters sammt Einstampfung für die Fahrstrasse in Rechnung kommt. Fahrstraßen-Länge 90 Klafter breit 2 1/2 Klftr. = 225 □° pr □ Klafter 1 fl = fl 225 12 Rinnsalpflasterung am rechten Ufer kann aus dem Grunde ganz entfallen, weil die Straße gegen dem Ufer

im Ganzen notwendig 75 Crt. Klafter a 1 fl 50 xr = fl 112 50 xr Post No. 8. Talupflasterung rechts kann statt aus gut behauten Conglo- meratplatten aus Kießsteinen unter einem Winkel von 45° trocken in Sand festge- schlagen hergestellt werden. 120 Qdt. Klafter a 3 fl 50 xr = fl 420 〃 9 entfällt 〃 10 entfällt 〃 11 an Straßengrundirung ent- fällt aus dem Grunde, weil das auszuhebende Material für die Ausfüllung des alten Fluß- bettes nicht ausreicht, daher der mehr erforderliche Schotter zwi- schen den beiden Fallen entnom- men wird; somit nur die Pla- nirung und das Zerschlagen des gröbenen Schotters sammt Ein- stampfung für die Fahrstrasse in Rechnung kommt. Fahrstraßen-Länge 90 Klafter breit 2 1/2 Klftr. = 225 □° pr □ Klafter 1 fl = fl 225 〃 12 Rinnsalpflasterung am rechten Ufer kann aus dem Grunde ganz entfallen, weil die Straße gegen dem Ufer

eine kleine Neigung bekommen kann wodurch das Straßenwasser in den Kanal abläuft. Post No. 13 Anschüttung am linken Ufer in der Wiese entfällt aus dem Grunde, weil das Material für das rechte Ufer kaum ausreicht. Post No. 14 Schotter für die neue Strasse ist schon in Post 11 enthalten, ent- fällt daher. Von Pauschalen ... fl 855 entfällt der Betrag für Demo- lirung der alten Uferschlacht pr 35 bleibt somit nur ... fl 820 Hauptsumme ... fl 5867 50 xr Hiezu kommt noch zu rech- nen für die Versetzung der Wallerischen Waschhütte im Betrage von ... 350 fl Totalsumme fl 6217 fl 50 xr Es ist die Notwendigkeit der Umlegung des Wehrgrabenkanals zur Anlage einer regelmäßigen Straße an dieser Stelle eine längst bekannte Thatsache, so daß ich eine weitere Auseinandersetzung nicht für erforderlich halte. Es würde dieser Gegenstand schon in der vorletz- ten Gemeinderats-Sitzung in gerechter Weise gewürdiget, sowie auch in Folge

eine kleine Neigung bekommen kann wodurch das Straßenwasser in den Kanal abläuft. Post No. 13 Anschüttung am linken Ufer in der Wiese entfällt aus dem Grunde, weil das Material für das rechte Ufer kaum ausreicht. Post No. 14 Schotter für die neue Strasse ist schon in Post 11 enthalten, entfällt daher. Von Pauschalen ... fl 855 entfällt der Betrag für Demolirung der alten Uferschlacht pr 35 bleibt somit nur ... fl 820 Hauptsumme ... fl 5867 50 xr Hiezu kommt noch zu rechnen für die Versetzung der Wallerischen Waschhütte im Betrage von ... 350 fl Totalsumme fl 6217 fl 50 xr Es ist die Notwendigkeit der Umlegung des Wehrgrabenkanals zur Anlage einer regelmäßigen Straße an dieser Stelle eine längst bekannte Thatsache, so daß ich eine weitere Auseinandersetzung nicht für erforderlich halte. Es würde dieser Gegenstand schon in der vorletzten Gemeinderats-Sitzung in gerechter Weise gewürdiget, sowie auch in Folge

gemeinderäthlichen Beschluß die Ausweichstellen hergestellt wurden. Diese Ausweichstellen sind jedoch nur zum Schutze der persönlichen Sicherheit der Passanten hergestellt und werden höchstens einige Jahre dauern; während für Fuhrwerke jeder Art noch immer dieselben Calamitäten wie früher bestehen. Auf den seinerzeit gemachten Antrag, daß man diese Straße, weil nur Aushilfsstrasse, von schweren Fuhrwerken nicht benützen lassen soll, muß ich erwiedern, daß, wenn diese an manchen Tagen vielleicht an Hunderte zählenden Kohlen- und sonstige Material-Fuhrwerke, die Sierninger und Kirchengasse, und von da ab den inneren Wasserberg oder gar die schmale Badgasse passiren sollen, um zu den, an der Steyr gelegenen Werken zu gelangen, sich die Verkehrsstörungen sowie Unfälle verhältnismässig bedeutend mehren, ja sogar unleidbar werden würden. Die Herstellungskosten würden sich außer dem Reduktions-Ergebnis, für die Gemeinde jedenfalls noch minder herausstellen, wenn man sich mit der löblichen Direktion der Waffenfabrik ins Einvernehmen setzen würde, welchen

gemeinderäthlichen Beschluß die Ausweich- stellen hergestellt wurden. Diese Aus- weichstellen sind jedoch nur zum Schut- ze der persönlichen Sicherheit der Pas- santen hergestellt und werden höchstens einige Jahre dauern; während für Fuhr- werke jeder Art noch immer dieselben Calamitäten wie früher bestehen. Auf den seinerzeit gemachten Antrag, daß man diese Straße, weil nur Aushilfsstrasse, von schweren Fuhrwerken nicht benützen lassen soll, muß ich er- wiedern, daß, wenn diese an manchen Tagen vielleicht an Hunderte zählenden Kohlen- und sonstige Material-Fuhrwer- ke, die Sierninger und Kirchengasse, und von da ab den inneren Wasserberg oder gar die schmale Badgasse passiren sollen, um zu den, an der Steyr gelegenen Werken zu gelangen, sich die Verkehrs- störungen sowie Unfälle verhältnis- mässig bedeutend mehren, ja sogar unleidbar werden würden. Die Herstellungskosten würden sich außer dem Reduktions-Ergebnis, für die Gemeinde jedenfalls noch minder her- ausstellen, wenn man sich mit der löblichen Direktion der Waffenfabrik ins Einvernehmen setzen würde, welchen

Beitrag dieselbe hiezu leistet. In Anbetracht des vorhergesagten stellt die Sektion den Antrag, es wolle die ehe- möglichste Ausführung dieser neuen Straßenanlage nach dem Situationsplane zum Beschluß erhoben werden. Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. G.R. Haller spricht die Befürchtung aus, daß nach dem Antrage der Sektion der ihm und seinen Geschwistern gehörige, an den Kanal angrenzende Grund (sogenannte buckelige Wiese) nicht gehörig versichert sei; auch macht er aufmerksam, daß sie sich wegen Abtretung des zur Um- legung erforderlichen Grundes aus- drücklich protokollarisch bedungen hät- ten, daß die beiden über die bucke- lige Wiese führenden Wege einmal von der Gemeinde ordentlich herge- stellt werden müßten, während hievon im Kosten-Voranschlage nichts enthalten sei. G.R. Josef Huber erklärt, daß er garantire, daß die Uferversicherung nach dem von ihm vorgelegten Projekte hinreichend sei. G.R. Leopold Huber frägt, ob die Kosten der Umlegung von der Gemeinde allein

Beitrag dieselbe hiezu leistet. In Anbetracht des vorhergesagten stellt die Sektion den Antrag, es wolle die ehemöglichste Ausführung dieser neuen Straßenanlage nach dem Situationsplane zum Beschluß erhoben werden. Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. G.R. Haller spricht die Befürchtung aus, daß nach dem Antrage der Sektion der ihm und seinen Geschwistern gehörige, an den Kanal angrenzende Grund (sogenannte buckelige Wiese) nicht gehörig versichert sei; auch macht er aufmerksam, daß sie sich wegen Abtretung des zur Umlegung erforderlichen Grundes ausdrücklich protokollarisch bedungen hätten, daß die beiden über die buckelige Wiese führenden Wege einmal von der Gemeinde ordentlich hergestellt werden müßten, während hievon im Kosten-Voranschlage nichts enthalten sei. G.R. Josef Huber erklärt, daß er garantire, daß die Uferversicherung nach dem von ihm vorgelegten Projekte hinreichend sei. G.R. Leopold Huber frägt, ob die Kosten der Umlegung von der Gemeinde allein

getragen werden müßten? G.R. Josef Werndl erklärt sich namens der Waffenfabriks-Gesellschaft bereit, den 3ten Theil der durch die Umlegung erwachsenden Auslagen zu tragen; er betont die große Wichtigkeit dieser Umlegung unter Hinweis auf den regen Verkehr, welcher gegenwärtig außerordentlich gestört sei, da 2 Wägen gegenseitig nicht passiren könnten. Wenn die Waffenfabrik so viele Steuer zahlen müsse, so habe sie auch die Berechtigung, ordentliche Verkehrswege zu verlangen. G.R. Leopold Huber frägt weiter, ob nicht auch die Wehrgraben-Commune sich zu einer Beitragsleistung herbeilassen würde? In Erwiederung auf diese Frage verliest Referent eine heute von der Vorstehung der Wehrgraben-Commune eingebrachte Eingabe welche lautete: Löbliche Gemeinde-Vorstehung! – In höflicher Beantwortung der woldortigen Note vom 11. Oktober 1875 Z. 8561 und 9578 beehre ich mich als Vorstand der Wehrgraben-Commune einer löblichen Gemeinde durch meinen ausgewiesenen Vertreter die Mitteilung zu machen, daß die WehrgrabenComune

getragen werden müßten? G.R. Josef Werndl erklärt sich namens der Waffenfabriks-Gesellschaft bereit, den 3ten Theil der durch die Umlegung erwachsen- den Auslagen zu tragen; er betont die große Wichtigkeit dieser Umlegung un- ter Hinweis auf den regen Verkehr, welcher gegenwärtig außerordentlich gestört sei, da 2 Wägen gegenseitig nicht passiren könnten. Wenn die Waffen- fabrik so viele Steuer zahlen müsse, so habe sie auch die Berechtigung, ordent- liche Verkehrswege zu verlangen. G.R. Leopold Huber frägt weiter, ob nicht auch die Wehrgraben-Commune sich zu einer Beitragsleistung her- beilassen würde? In Erwiederung auf diese Frage ver- liest Referent eine heute von der Vorstehung der Wehrgraben-Commune eingebrachte Eingabe welche lautete: Löbliche Gemeinde-Vorstehung! – In höflicher Beantwortung der woldor- tigen Note vom 11. Oktober 1875 Z. 8561 und 9578 beehre ich mich als Vorstand der Wehrgraben-Commune einer löblichen Gemeinde durch meinen ausgewiesenen Vertreter die Mittei- lung zu machen, daß die Wehrgraben- Comune

in ihrer letzten Sitzung beschlossen hat, die Einladung der löblichen Gemeinde, zur Umlegung des Wehrgrabenkanals bei der Waller'schen Färberei eine materielle Unterstützung zu leisten, abzulehnen. – Der Wehrgraben als solcher hat kein Interesse an der Um- legung der Strasse, respektive des Kanals, rücksichtlich der Frage aber, welches Interesse die löbliche Waffenfabriks- Gesellschaft daran hat, kommt es der Wehrgraben-Commune nicht zu, eine Äußerung abzugeben. – Ich retour- nire unter einem den mit obiger Note an mich gelangten Plan des Josef Huber vom 12. Juni 1871. – Steyr, am 11. Dezember 1875 – der Vorstand der Wehrgraben-Commune. – Schartner G.R. Dr. Hochhauser hält den Betrag von 4000 fl, welcher die Gemeinde in Fol- ge der Beitragsleistung von 2000 fl seitens der Waffenfabrik treffen wür- de mit Rücksicht auf die eminente Wichtigkeit der Herstellung einer ordentlichen Verbindungstrasse für keine so große Auslage welche die Gemeinde zu scheuen hätte. G.R. Bichler kann sich nicht erklären, woher es komme, daß der Kosten-Vor-

in ihrer letzten Sitzung beschlossen hat, die Einladung der löblichen Gemeinde, zur Umlegung des Wehrgrabenkanals bei der Waller'schen Färberei eine materielle Unterstützung zu leisten, abzulehnen. – Der Wehrgraben als solcher hat kein Interesse an der Umlegung der Strasse, respektive des Kanals, rücksichtlich der Frage aber, welches Interesse die löbliche WaffenfabriksGesellschaft daran hat, kommt es der Wehrgraben-Commune nicht zu, eine Äußerung abzugeben. – Ich retournire unter einem den mit obiger Note an mich gelangten Plan des Josef Huber vom 12. Juni 1871. – Steyr, am 11. Dezember 1875 – der Vorstand der Wehrgraben-Commune. – Schartner G.R. Dr. Hochhauser hält den Betrag von 4000 fl, welcher die Gemeinde in Folge der Beitragsleistung von 2000 fl seitens der Waffenfabrik treffen würde mit Rücksicht auf die eminente Wichtigkeit der Herstellung einer ordentlichen Verbindungstrasse für keine so große Auslage welche die Gemeinde zu scheuen hätte. G.R. Bichler kann sich nicht erklären, woher es komme, daß der Kosten-Vor-

anschlag des städt. Bauamtes von dem des Herrn Josef Huber soweit differire, daß dieselben beinahe um die Hälfte von einander abweichen; er frägt daher, ob die Herstellungskosten, wenn die Anlage nach dem Vorschlage des letzteren durchgeführt würde, sich nicht erhöhen und dann Nachtragsforderungen gestellt werden würden? Der Vorsitzende erwiedert hierauf, daß Herr Josef Huber sich bei der Sektionssitzung bereit erklärt habe, die ganze Wehrgrabenkanal-Umlegung um diesen Betrag herzustellen. Es könnte daher seine Zeit mit demselben darüber ein Vertrag abgeschlossen und sich hiebei ausdrücklich bedungen werden, daß Nachtragszalungen nicht geleistet würden. G.R. Bichler bemerkt, daß er hienach nicht begreife, wie der GemeindeIngeneur einen so theuren KostenVoranschlag der Gemeinde unterbreiten könne, da er die finanzielle Lage der Stadt doch kennen müsse. G.R. Dr. Stigler entgegnet, daß er hierin eher ein Verdienst des GemeindeIngeneurs sehe, welcher sich bemüht

anschlag des städt. Bauamtes von dem des Herrn Josef Huber soweit differire, daß dieselben beinahe um die Hälfte von einander abweichen; er frägt daher, ob die Herstellungskosten, wenn die Anlage nach dem Vorschlage des letzteren durchgeführt würde, sich nicht erhöhen und dann Nach- tragsforderungen gestellt wer- den würden? Der Vorsitzende erwiedert hierauf, daß Herr Josef Huber sich bei der Sektions- sitzung bereit erklärt habe, die ganze Wehrgrabenkanal-Umlegung um die- sen Betrag herzustellen. Es könnte da- her seine Zeit mit demselben darüber ein Vertrag abgeschlossen und sich hie- bei ausdrücklich bedungen werden, daß Nachtragszalungen nicht geleistet würden. G.R. Bichler bemerkt, daß er hienach nicht begreife, wie der Gemeinde- Ingeneur einen so theuren Kosten- Voranschlag der Gemeinde unterbreiten könne, da er die finanzielle Lage der Stadt doch kennen müsse. G.R. Dr. Stigler entgegnet, daß er hierin eher ein Verdienst des Gemeinde- Ingeneurs sehe, welcher sich bemüht

habe, einen richtigen Kosten-Voran- schlag vorzulegen, bei dem wenig- stens keine Überschreitungen sich ergeben würden, nachdem ja der- artige Überschreitungen so häufig vorkommen und der Gemeinde- rat sich stets hiegegen verwahrt habe. Weiter stellt er die Frage, ob die Waf- fenfabriks-Gesellschaft den 3ten Theil der Kosten überhaupt, oder blos den 3ten Theil der Herstellungskosten nach diesem Vorschlage mit circa 2000 fl auf sich nehmen würde? G.R. Josef Werndl erklärt, den 3ten Theil der Kosten überhaupt ohne Festsetzung einer bestimmten Ziffer beitragen zu wollen, jedoch müsse er sich für diesen Fall die Controlle der Baufüh- rung seitens der Waffenfabrik vor- behalten; im übrigen halte er sich mit seinem Anbot nur insoweit gebunden, wenn noch heuer die Herstellung beschlossen und im nächsten Jahr auch ausgeführt wür- de. G.R. Josef Huber erklärt ausdrück- lich um den von ihm vorgelegten Kosten-Voranschlag dieses Projekt auszuführen.

habe, einen richtigen Kosten-Voranschlag vorzulegen, bei dem wenigstens keine Überschreitungen sich ergeben würden, nachdem ja derartige Überschreitungen so häufig vorkommen und der Gemeinderat sich stets hiegegen verwahrt habe. Weiter stellt er die Frage, ob die Waffenfabriks-Gesellschaft den 3ten Theil der Kosten überhaupt, oder blos den 3ten Theil der Herstellungskosten nach diesem Vorschlage mit circa 2000 fl auf sich nehmen würde? G.R. Josef Werndl erklärt, den 3ten Theil der Kosten überhaupt ohne Festsetzung einer bestimmten Ziffer beitragen zu wollen, jedoch müsse er sich für diesen Fall die Controlle der Bauführung seitens der Waffenfabrik vorbehalten; im übrigen halte er sich mit seinem Anbot nur insoweit gebunden, wenn noch heuer die Herstellung beschlossen und im nächsten Jahr auch ausgeführt würde. G.R. Josef Huber erklärt ausdrücklich um den von ihm vorgelegten Kosten-Voranschlag dieses Projekt auszuführen.

G.R. Dr. Stigler frägt, ob wegen der Bauführung nicht eine eigene Abkehr notwendig sei, und ob hiegegen von den Anrainern nicht Einwendungen erhoben werden würden; worauf G.R. Josef Werndl erwiedert, daß die Vorarbeiten auch ohne Abkehr gemacht werden und die eigentliche Durchführung dann während der gewönlichen Abkehr erfolgen könnte. G.R. Josef Haller frägt, ob vor der Inangriffname der Arbeit noch eine Commission abgehalten würde, da er mit seinen Ansprüchen gesichert sein müsse. G.R. Dr. von Hochhauser erwiedert hierauf, daß die Abmachungen zwischen der Gemeinde und den Anrainern nicht Sache des Gemeinderates sondern der Gemeinde-Vorstehung seien, und daher nicht in die Sitzung gehörten. G.R. Bichler glaubt, daß das Anbot des Herrn General-Direktors der österr. Waffenfabrik für die Gemeinde jedenfalls annehmbar sei, daher er sich für die Herstellung ausspreche, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Gemeinde hiezu keinen höheren Beitrag als 4000 fl

G.R. Dr. Stigler frägt, ob wegen der Bauführung nicht eine eigene Ab- kehr notwendig sei, und ob hie- gegen von den Anrainern nicht Einwendungen erhoben werden würden; worauf G.R. Josef Werndl erwiedert, daß die Vorarbeiten auch ohne Abkehr gemacht werden und die eigentliche Durchführung dann während der gewönlichen Abkehr erfolgen könnte. G.R. Josef Haller frägt, ob vor der Inan- griffname der Arbeit noch eine Com- mission abgehalten würde, da er mit seinen Ansprüchen gesichert sein müsse. G.R. Dr. von Hochhauser erwiedert hie- rauf, daß die Abmachungen zwischen der Gemeinde und den Anrainern nicht Sache des Gemeinderates son- dern der Gemeinde-Vorstehung seien, und daher nicht in die Sitzung gehörten. G.R. Bichler glaubt, daß das Anbot des Herrn General-Direktors der österr. Waffenfabrik für die Gemeinde je- denfalls annehmbar sei, daher er sich für die Herstellung ausspreche, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Gemeinde hiezu keinen höheren Beitrag als 4000 fl

leiste, damit sie nicht in die Lage komme, später bedeutende Nachzah- lungen auf sich nehmen zu müssen. G.R. Josef Werndl bemerkt, daß man ja die Bedingungen derart fixiren könn- te, daß die Gemeinde einen Beitrag von 4000 fl und die Waffenfabrik einen solchen von 2000 fl zu leisten habe; während für die Deckung der Mehrkosten Herr Josef Huber sorgen müsse; etwaige Ersparungen jedoch der Gemeinde gehören würden. G.R. Dr. Hochhauser formulirt sohin den Sektions-Antrag dahin, der Ge- meinderat beschließe die Ausführung der Wehrgraben-Umlegung nach dem vorliegenden Plane und dem von Herrn Josef Huber rektifizirten Kosten- Voranschlag und leiste hiezu einen Bei- trag von 4000 fl. Dieser Antrag wird angenommen. — Z. 11466. Bevor hienach der Vorsitzende zum nächsten Punkt der Tages-Ordnung, nem- lich der Beratung des Präliminares über- geht, verliest er ein an ihn gerichtetes Schreiben des Gemeinde-Sekretärs, in welchem derselbe unter Hinweis auf die stets zunehmende Geschäfts-Vermehrung,

leiste, damit sie nicht in die Lage komme, später bedeutende Nachzahlungen auf sich nehmen zu müssen. G.R. Josef Werndl bemerkt, daß man ja die Bedingungen derart fixiren könnte, daß die Gemeinde einen Beitrag von 4000 fl und die Waffenfabrik einen solchen von 2000 fl zu leisten habe; während für die Deckung der Mehrkosten Herr Josef Huber sorgen müsse; etwaige Ersparungen jedoch der Gemeinde gehören würden. G.R. Dr. Hochhauser formulirt sohin den Sektions-Antrag dahin, der Gemeinderat beschließe die Ausführung der Wehrgraben-Umlegung nach dem vorliegenden Plane und dem von Herrn Josef Huber rektifizirten KostenVoranschlag und leiste hiezu einen Beitrag von 4000 fl. Dieser Antrag wird angenommen. — Z. 11466. Bevor hienach der Vorsitzende zum nächsten Punkt der Tages-Ordnung, nemlich der Beratung des Präliminares übergeht, verliest er ein an ihn gerichtetes Schreiben des Gemeinde-Sekretärs, in welchem derselbe unter Hinweis auf die stets zunehmende Geschäfts-Vermehrung,

welche laut der Zahl der Exhibiten eine Steigerung des Einlaufes seit wenigen Jahren um das doppelte erfahren habe, ohne daß die Beamten vermert worden wären; sowie auf den Stand der Concepts-Beamten in anderen Gemeinden die motivirte Bitte stellt, es möge bei der Präliminar-Beratung auf die Anstellung eines zweiten Concepts-Beamten bedacht genommen werden. Nach der hierüber vom Vorsitzenden gegebenen Aufklärungen und nach einer längeren Debatte wird dessen Antrag auf Anstellung eines 2. Conzeptsbeamten mit allen gegen 2 Stimmen genemigt und beschlossen, für denselben einen Jahres-Bezug von 1200 fl auszusetzen. Nunmehr übergehend zum Punkt 7 der Tages-Ordnung referirt G.R. Pointner namens des zur Vorberatung des Präliminars eingesetzten Comitees, er verliest nachstehenden Bericht des Comités: Nachdem über die vom Cassaamte mit Relation vom 21. November Z. 11082 et 11083 überreichten Präliminare für die Vermögens-Gebahrung bei der Stadt-Casse und den Versorgungs-Anstalten im künftigen Jahre 1876 während deren öffentlichen,

welche laut der Zahl der Exhibiten eine Stei- gerung des Einlaufes seit wenigen Jahren um das doppelte erfahren habe, ohne daß die Beamten vermert worden wären; sowie auf den Stand der Concepts-Beamten in anderen Gemeinden die motivir- te Bitte stellt, es möge bei der Prälimi- nar-Beratung auf die Anstellung ei- nes zweiten Concepts-Beamten bedacht genommen werden. Nach der hierüber vom Vorsitzenden gegebenen Aufklärungen und nach ei- ner längeren Debatte wird dessen An- trag auf Anstellung eines 2. Conzepts- beamten mit allen gegen 2 Stimmen genemigt und beschlossen, für denselben einen Jahres-Bezug von 1200 fl auszu- setzen. Nunmehr übergehend zum Punkt 7 der Tages-Ordnung referirt G.R. Point- ner namens des zur Vorberatung des Präliminars eingesetzten Comitees, er verliest nachstehenden Bericht des Comités: Nachdem über die vom Cassaamte mit Relation vom 21. November Z. 11082 et 11083 überreichten Präliminare für die Vermögens-Gebahrung bei der Stadt-Casse und den Versorgungs-Anstalten im künf- tigen Jahre 1876 während deren öffentlichen,

14 tägigen Auflage, laut Relation des Vollzugsamtes v. 7. Dezember Z. 11535 keine Anstände vorgebracht worden sind, wurden nun dieselben von dem ge- fertigten gemeinderätlichen Comité einer genauen Prüfung unterzogen. – Bei dem städtischen Präliminare wurden blos bei den gewöhnlichen Ausgaben Rubr. XIII (Vorschüße für Gemeinde-An- stalten) die präliminirten 50 fl und bei den außerordentlichen Ausgaben in der Rubrik XVI (größere Bauführungen) die sub Post 16 für die Strassen und Wege- Anlage zu den projektirten Häuserbau- ten am Pointner-Felde eingestellten 250 fl gestrichen, und dagegen dort als neue Post (für die hochortig anbe- fohlenen) Errichtung einer Sommer Turn- schule bei der Mädchen-Schule in der Vorstadt Aichet ein Kostenbetrag von 500 fl zu präliminiren beantragt. Nach diesen Berichtigungen wird sich dann die Hauptsumma aller Aus- gaben Pag. 12 auf 143.847 fl und die Summa der, zu deren Bedeckung notwendigen ausserordentlichen Einnahmen-Ergänzung auf 104.956 fl vermindern; wozu a. das Werndl'sche Geschenk für die Schulen pr 1000 fl

14 tägigen Auflage, laut Relation des Vollzugsamtes v. 7. Dezember Z. 11535 keine Anstände vorgebracht worden sind, wurden nun dieselben von dem gefertigten gemeinderätlichen Comité einer genauen Prüfung unterzogen. – Bei dem städtischen Präliminare wurden blos bei den gewöhnlichen Ausgaben Rubr. XIII (Vorschüße für Gemeinde-Anstalten) die präliminirten 50 fl und bei den außerordentlichen Ausgaben in der Rubrik XVI (größere Bauführungen) die sub Post 16 für die Strassen und WegeAnlage zu den projektirten Häuserbauten am Pointner-Felde eingestellten 250 fl gestrichen, und dagegen dort als neue Post (für die hochortig anbefohlenen) Errichtung einer Sommer Turnschule bei der Mädchen-Schule in der Vorstadt Aichet ein Kostenbetrag von 500 fl zu präliminiren beantragt. Nach diesen Berichtigungen wird sich dann die Hauptsumma aller Ausgaben Pag. 12 auf 143.847 fl und die Summa der, zu deren Bedeckung notwendigen ausserordentlichen Einnahmen-Ergänzung auf 104.956 fl vermindern; wozu a. das Werndl'sche Geschenk für die Schulen pr 1000 fl

b. und das schließliche Darlehen für den Schulhaus-Bau pr ... 16.000 fl verwendet werden sollen; der dann noch unbedeckt bleibende Rest pr 87.956 fl aber durch Umlagen gedeckt werden muß; deren Erhöhung also jedenfalls als unabweislich erscheint. – Es wurde also beantragt, die Umlagen von den direkten Steuern von 40 auf 50 Prozent, und jene von der Bier Consumtion von 20 auf 40 Prozent zu erhöhen, und die übrigen Umlagen, nämlich die Zins Kreuzer mit 2, 3 1/2 und 5 % und die Verzehrungssteuer-Zuschläge von der Consumtion von Wein, Obstmost und Fleisch mit 20 %, welch letztere Umlage ohnehin durch die künftige Zurechnung des Kriegszuschlages zur Steuer ein um 775 fl größeres Erträgnis verspricht, im bisherigen Ausmaße zu belassen, weil jedoch die beantragte Erhöhung der Umlage von der Bier Consumtion auf 40 % nach Vorschrift des städtischen GemeindeStatutes nur durch ein Landesgesetz, also kaum vor Mai oder Juni 1876 erlangt werden kann, so soll vom 1. Jänner 1876 bis Ende Juni nur ein 25 % Zuschlag eingehoben werden, und würden sonach die Bier-Zuschläge

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