Ratsprotokoll vom 10. Dezember 1875

Communal-Umlage auf 50 % beschlossen worden wäre, allerdings für die Erhöhung des Bierzuschlages auf 40 % gestimmt hätte; nachdem jedoch durch die Majorität des Gemeinderates die Einhebung einer 60 % Gemeinde-Umlage bereits festgesetzt gewesen sei, so habe er natürlich sich dem Antrage auf Erhöhung des Bierzuschlages auf 30 % angeschlossen. Der Vorsitzende macht aufmerksam, daß bei dem Umstande, als zur Erhöhung des Bierzuschlages auf 30 % die Genemigung durch ein Landesgesetz erforderlich sei, welches erst bis ungefähr Mai oder Juni 1876 erwirkt werden könnte, die Einhebung dieses Zuschlages bis dahin nur mit 25 % Platz greifen, und ein 30 % Zuschlag erst nach dem Inslebentreten dieses Gesetzes eingehoben werden könne. G.R. Dr. Hochhauser ist dafür, daß das Gesetz für das Jahr 1876 zu erwirken sei, daher allerdings bis zu dessen Sanktionirung vorläufig nur ein 25 % Zuschlag einzuheben wäre; jedoch nach dem Erscheinen des Gesetzes die betreffenden Steuerpflichtigen zur Nachzalung von 5 % verhalten werden müßten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2