Ratsprotokoll vom 10. Dezember 1875

Communal-Umlage auf 50 % beschlossen worden wäre, allerdings für die Erhöhung des Bierzuschlages auf 40 % gestimmt hätte; nachdem jedoch durch die Majorität des Gemeinderates die Einhebung einer 60 % Gemeinde-Umlage bereits festgesetzt gewesen sei, so habe er natürlich sich dem Antrage auf Erhöhung des Bier- zuschlages auf 30 % angeschlossen. Der Vorsitzende macht aufmerksam, daß bei dem Umstande, als zur Erhöhung des Bierzuschlages auf 30 % die Genemi- gung durch ein Landesgesetz erforderlich sei, welches erst bis ungefähr Mai oder Juni 1876 erwirkt werden könnte, die Einhebung dieses Zuschlages bis dahin nur mit 25 % Platz greifen, und ein 30 % Zuschlag erst nach dem Inslebentreten dieses Gesetzes ein- gehoben werden könne. G.R. Dr. Hochhauser ist dafür, daß das Gesetz für das Jahr 1876 zu erwirken sei, daher allerdings bis zu dessen Sanktionirung vorläufig nur ein 25 % Zuschlag einzuheben wäre; je- doch nach dem Erscheinen des Gesetzes die betreffenden Steuerpflichtigen zur Nachzalung von 5 % verhalten werden müßten.

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