Ratsprotokoll vom 10. Dezember 1875

eine kleine Neigung bekommen kann wodurch das Straßenwasser in den Kanal abläuft. Post No. 13 Anschüttung am linken Ufer in der Wiese entfällt aus dem Grunde, weil das Material für das rechte Ufer kaum ausreicht. Post No. 14 Schotter für die neue Strasse ist schon in Post 11 enthalten, entfällt daher. Von Pauschalen ... fl 855 entfällt der Betrag für Demolirung der alten Uferschlacht pr 35 bleibt somit nur ... fl 820 Hauptsumme ... fl 5867 50 xr Hiezu kommt noch zu rechnen für die Versetzung der Wallerischen Waschhütte im Betrage von ... 350 fl Totalsumme fl 6217 fl 50 xr Es ist die Notwendigkeit der Umlegung des Wehrgrabenkanals zur Anlage einer regelmäßigen Straße an dieser Stelle eine längst bekannte Thatsache, so daß ich eine weitere Auseinandersetzung nicht für erforderlich halte. Es würde dieser Gegenstand schon in der vorletzten Gemeinderats-Sitzung in gerechter Weise gewürdiget, sowie auch in Folge

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