Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 1949

Außerordentliche Sitzung. Protokoll über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. September 1949, 16,00 Uhr in der Schloßkapelle, Steyr, Schloß Lamberg. Tagesordnung : Anträge der gemeinderätlichen Ausschüsse: Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Gottfried Koller: Zl. 4611/49 Einbau einer Berufsschule im städt. Magazin 4/6 Industriestraße. Zl. 5028/49 Zeichnung einer 5 %igen Aufbauanleihe 1949. Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Franz Paulmayr: Zl. 2904/49 Bewilligung von Mitteln für den Bau einer zehnklassigen Volksschule in Münichholz. Zl. 5027/49 Bau eines Kindergartens in Münichholz. Berichterstatter Stadtrat Karl Dedic: Zl. 5299/47 Novellierung der Lebensmittelpolizei- und Markt- ordnung der Stadt Steyr. Zl. 3302/49 Genehmigung von Mitteln für die Regulierung der Schuhbodengasse. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Zl. 4103/49 Ausbau des Posthof-Nebengebäudes zu Wohnungen. Berichterstatter Stadtrat Hans Kahlig: Zl. 4788/49 Dachanstrich Lagerhallen I und II, WirtschaftsamtsViehverteilungs- und Wohnbaracke Schlüsselhofgasse. Zl. 4729/49 Turnsaaleinrichtung Volksschule Münichholz. Berichterstatter Stadtrat Josef Fellinger: Zl. 3934/49 Einbau von zwei Schulräumen im Feuerwehrdepot nächst der Kematmüllerschule. Zl. 3690/49 Neue Leichenhalle Steyr; Anschaffung der Inneneinrichtung.

Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: Zl. 4786/49 Wasserleitung Steyr, Teilgebiet IX; Anschluß an die Aichetgasse. Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesch: Zl. 4401/49 Subventionserteilung zum Bau der Wasserleitung in der Siedlung Neulust-Reichenschwall. Berichtelstatter Gemeinderat Julius Rußmann: Zl. 4305/49 Teilwasserleitung Steyr, Abschnitt IX - Mehlgraben - Zachhubergasse; Bau- und Installationsarbeiten; Bewilligung von Mitteln. Zl. 3953/49 Teilwasserleitung Steyr - Abschnitt IX - Sierningerstraße - Neustraße; Bewilligung der Baukosten für die Baumeister- und Installationsarbeiten. Berichterstatter Gemeinderat Vinzenz Ribnizky: Zl. 4336/49 Straßenbeleuchtung Posthofberg - Blümlhuberstraße; Bewilligung von S 30.000.--. Zl. 3710/49 Blechdachinstandsetzung im Objekt Kaserngasse 1 - 2. Berichterstatter Gemeinderat Alois Huemer: Zl. 2779/48 Zubau bein städt. Wirtschaftshof; Bewilligung von Mitteln. Zl. 5075/49 Wasserleitung Steyr, Teilgebiet IX; Wasserversorgung der Oberen Wolfernerstraße (Schnallentorweg). Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: Zl. 4857/49 Aufstellung einer Leichtwand in der neuen Schule. Münichholz V 1. Anträge des Stadtrates: Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Zl. 365/Präs.49 Nachträgliche Genehmigung von Stadtratsbeschlüssen, welche in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: Zl. 4268/49 Richtigstellung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.7.1949, betr. die Regelung des Wasserzinses. Berichterstatter Stadtrat Ludwig Wabitsch: Zl. 4642/49 Instandsetzungs- und Verschönerungsarbeiten in den städt. Kindergärten und Mutterberatungsstellen während der Ferien 1949. Zl. 4367/49 Drucklegung des Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalenders 1950.

Berichterstatter Stadtrat Josef Fellinger: Zl. 4306/49 Bewilligung von Mitteln für die Schulreparaturen 1949. Berichterstatter Stadtrat Johann Ebmer: Zl. 3573/49 Siedlerhilfe für den Gemeindearbeiter Ferdinand Köstenberger, Fischhubweg Nr. 6; Gewährung eines Darlehens. Zl. 5209/45 Siedlerhilfe für den Mag. Dir. Stellv. Dr. Karl Enzelmüller, Steyr: Gewährung eines Darlehens. Berichterstatter Gemeinderet Karl Wipplinger: Zl. 3539/49 Tarif für die Benützung der Leichenhalle und für Leichenaufbahrung der städt. Unternehmungen. Berichterstatter Gemeinderat Franz Schnabl: Zl. 6630/40 Untermietvertrag zwischen der Stadtgemeinde Steyr und Fa. Kraus & Schober, Linz, betr. das Bestandsobjekt Hans-Wagner-Strase 8. Zl. 2200/49 Bewilligung von S 21.700.—- zum Ankauf eines 3. und 4. Kesselwagen Teer. Nachtrag: Zl. 374/Präs.49 Einführung einer Nebengebührenordnung. Offentliche Sitzung. Anwesende: Bürgermeister Leopold Steinbrecher als Vorsitzender, Bürgermeisterstellv. Franz Paulmayr, Bürgermeisterstellv. Gottfried Koller die Stadträte Dedic Karl Schanovsky Hans Enge Franz Fellinger Josef Ebmer Hand Wabitsch Ludwig die Gemeinderäte Ennsthaler wilhelm Pöschl Josef Enöckl Franz Ribnitzky Vinzenz Fischer Karl Rußmann Julius Hochgatterer Anton Schnabl Franz Huemer Maria Steininger Oskar Kokesch Karl Trauner Franz ÖVP Mayrhhofer Josef Trauner Franz SPÖ Moser August Ulrich Emanuel Pöschl Franz Vogelsam Josef Weindl Anton Wohlfahrt Josef Wipplinger Karl Hofer Franz Hallwirth Josef

Vom Magistrate: Mag. Dir. Stellv. Dr. Enzelmüller, Mag. Ob. Koär R. Götz, Dr. R. Krobath Entschuldigt sind: St. R. Hans Kahlig, G. K. Alois Huemer, G. R. Josefine Wokral, G. K. Miha Karl. zu Protokollprüfern wurden die Gemeinderäte Alois Huemer und August Moser ernannt. Schriftführer: M. Kanitz Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest. Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Gottfried Koller: -..- 21. 4611/49 Einbau einer Berufsschule im städt. Magazin 4/6 Industriestraße. Durch Ausbau der Räumlichkeiten des städtischen Magazines Industriestraße 4/6 besteht die Möglichkeit, in diesem Gebäude die Berufsschule unterzubringen. Aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung des Finanz- und Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949 wurde mit der Inangriffnahme der Arbeiten bereits begonnen und hiefür ein Betrag von S 120.000-- bewilligt. Nach Einholung der restlichen Anbote ergaben sich nachstehende Gesamtkosten: 1) Baumeisterarbeiten (Anbot und Nachtragsanbot Neudeck) S 53.523,79 2) Zimmermannsarbeiten Weidinger: Pauschalsumme 53.000.— 4.580.- Rürenauftrag Weidinger 8.872,— 3) Tischlerarbeiten ohne Türen (Ecker, Stein) 4) Schlosserarbeiten (Verein. Schlosserinnung 4.105,20 Steyr) 36371,90 5) Glaserarbeiten (Eckelt, Steyr) 6) Dachdeckerarbeiten (Langthaler, Steyr) 2.000.- 390,— 7) Spenglerarbeiten (Imlinger, Steyr) 8) Installationsarbeiten (Fa. Kriszan) 6.520,86 2.976,— 9) Elektroinstallation (Elektrobau-Ges. Steyr) 6.650,— 10) Anstreicherarbeiten (Seywaltner, Steyr) 11) Malerarbeiten, voraussichtl. durch Wirtsch.Hof 4.350,- 6.300.- 12) Ofenbeistellung: 9 Stück 13) Heraklithbeistellung vom Lager des städt. Wirt9.358,15 schaftshofes, als Durchlaufrechnung mit 3.000.— 14) Magazinsräumung durch den städt. Wirtsch. Hof zusammen 168.997,90 5% Zuschlag für Unvorhergesehenes 8.449,90 endgültiger Baukostenaufw. 177.447,80 Die durch Beschlus des Finanz- und Rechtsausschusses bereits bewilligten S 120.000.-- bedürfen der Genehmigung des Gemeinderates.

Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Einbau einer Berufsschule, bestehend aus 5 Klassen, einem Lehrmittelzimmer, einem Lehrerzimmer, einem Büro, sowie den notwendigen Klosettanlagen mit Ausbaufähigkeit für weitere Räume im städt. Magazin 4/6 wird vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung des Kostenpunktes ein Betrag von S 120.000.— bewilligt. Die Ausgabe ist bei der neuen H. St. a. O. H. 242-31 zu buchen und die Deckung aus Rücklagen zu nehmen. Die Arbeiten können sofort in Angriff genommen werden." Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 21. 5028/49 Zeichnung einer 5 øigen Aufbauanleihe 1949. Seitens der Bundesregierung erging an die Gemeinden die Einladung zur Zeichnung einer 5 %igen Aufbauanleihe. Der Finanz- und Rechtsausschuß stellt den Antrag: „Der Gemeinderat wolle beschließen: In Entsprechung der seitens der Bundesregierung ergangenen Einladung wird die Zeichnung einer 5 %igen Aufbauanleihe 1949 im Nennbetrage von S 16.600.-- bewilligt. Die Zeichnung hat unter Hingabe von RM 8.300.-- Reichsanleihe 4.150.- - 1938/II im Anrechnungswert von S 12.450.— und der Barzahlung von zu erfolgen. Die Reichsanleihe 1938/II wird mit RM 6.700.-- aus dem Vermögen entnommen und mit RM 1.600.- aus der Schiffmeister Reder'schen Stiftung angekauft. Die Ausgabe ist als außerplanmäßige Ausgabe bei H. St. 910-31 zu buchen. Die Anschaffung der Anleihe kann sofort in Angriff genommen werden." Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter Bürgermeister-Stellv. Franz Paulmayr: 21. 2904/49 Bewilligung von Mitteln für den Bau einer zehnklassigen Jolksschule In Münichholz. Nach dem Muster der Linzer Schulbarten beabsichtigt die Gemeinde zur Behebung der Schulraumnot im Stadtteil Münichholz ebenfalls den Bau eines Schulgebäudes, wobei auf die Unterbringung von 10 Schulräumen als Mindestbedarf Wert gelegt wurde. Für die örtliche Lage des Schulgebäudes war nicht nur das städtebauliche Moment, sondern auch der Schulsprengel maßgebend, der mit der Schaffung des Gebäudes maitgehendst befriedigt werden sollte. Aus diesem Grunde würde von der zentralen Lage des Gebäudes im Münichholz Abstand genommen und die Verlegung an den Verbauungsrand des Stadtteiles Münichholz vorgezogen, damit auch die schulpflichtige Jugend des Gebietes der

Fischhub, des unteren Teiles der Haratzmüllerstraße, des Ortsteiles Ramingsteg und Hinterberg einen kürzeren Anmarschweg hat. Als geeigneter Platz für den Schulbau wurde das fast ebene Plateau Ecke Gablerstraße - Punzerstraße gewählt. Darüber hinaus soll das verfügbare Grundstück so ausgenützt werden, daß in der Folgezeit auch die Errichtung eines städtischen Kindergartens möglich gemacht wird. Das Schulgebäude selbst wird als einstöckiger Massivbau gebaut und erhält in der Übereckstellung ein Kopfgebäude mit einem nach Südwesøten angebauten Längstrakt. Die verbaute Fläche beträgt 715 m2. In den einzelnen Geschossen werden folgende Räume untergebracht: I. Kellergeschoß: Kellerstiege, Vorraum, Geräteraum, Parteienkeller (Schulwart) und 2 Werkstättenräume. Für die zentrale Heizung ist der Heizkeller mit dem anschließenden Kohlenkeller vorgesehen. II. Im Erdgeschoß: Aufgangestiege, überdeckter Vorplatz, Aborte, Windfang, Eingangshalle, Verbindungsgang, Hofausgang, 5 Kl. Räume, Geräteraum, Seitentreppe und eine Schuldienerwohnung, bestehend aus Schulwartraum, Küche, 2 Zimmer, Vorraum, Speis und Abort. Der Eingang zur Schulwartwohnung erfolgt direkt vom überdeckten Vorplatz aus. III. Im 1. Stock: Halle, 5 Schulräume, Abortgruppe, Geräteraum, Lehrerzimmer, Konferenzzimmer, Lehrmittelzimmer und Verbindungsgang. IV. Dachgeschoß: Das Geschoß bleibt unausgebaut, wird jedoch so gestaltet, daß eine kleinere Vergrößerung in derø späteren Folge möglich ist. Jedes Klassenzimmer mit einem Ausmaß von 6 x 8.70.m reicht für die Unterbringung von 35 bis 40 Kinder aus. Bei Vollbelag jedes Klassenraumes können somit 350 bis 400 bezw. im Notfalle 450 Kinder die Schule besuchen. Die Anordnung ist so gedacht, daß je ein Geschoß des Schulhauses den Knaben oder Mädchen zufallen soll. Die vorgesehenen beiden Stiegenaufgänge ermöglichen darüber hinaus auch, einen getrennten Aufgang zwischen Knaben und Mädchen zu erreichen. Der Raumbedarf für die Schule ist auf das Engste beschnitten, jedoch so gehalten, daß es den normalen Anforderungen genügt.

Bis zur Errichtung eines Turnsaales wild nul ein Turn- und Spielplatz an der Südseite des Gebäudes angeordnet. Über die einzelnen Arbeitsleistungen wurden mehrere Baufirmen eingeladen und werden die Anbote für die Baumeisterarbeiten am Mittwoch, den 21. d. M. eröffnet. Die Gesamtkosten einschl. der Einrichtung, der Beleuchtung, der Vorplatz- und Spielplatzgestaltung, dürften nach überschlägiger Schätzung und unveränderter Lohn- und Baustoffpreise mit S 2,500.000.-- zu bezifffern sein. Der Berichterstatter bemerkt, daß das Gebäude unter Dach im Rohbau bis 25. Jänner 1950 fertiggestellt sein muß. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat zu dem geplanten Bauvorhaben in seiner Sitzung vom 12. 8, 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Zum Bau einer 10-klassigen Volksschule in Münichholz am Ende des Plenkelberges, Ecke Gablerstraße, einschl. der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und der Deckung der Kosten für die Nebenarbeiten, wird der Betrag von zweieinhalb Millionen Schilling bewilligt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe ist wie folgt zu nehmen: S 500.000.-- aus der Bedarfszuweisung, S 500.000.— aus einem Zuschuß aus dem Landesschulfond und die restlichen 1.5 Mill. S aus Darlehen. Die Buchung hat bei H. St. 210-31 a. o. H. zu erfolgen." St. R. Schanovsky: Sehr verehrter Gemeinderat; Wenn wir in dieser Stunde den Schulbau beschließen, so möchte ich fast sagen, daß wir uns in einer Festsitzung befinden; Festsitzung deshalb, weil es uns kaum vergönnt sein wird, jemals wieder zu einem solchen Beschlusse zu kommen und eine neue Schule in diesem Ausmaße in Steyr zu bauen, und es ist sonderbar, daß diese Gelegenheit sich in der Schlußsitzung des Gemeinderates dieser Funktionsperiode vollzieht. Es war nicht mit Bestimmtheit zu rechnen, daß dieser Schulbau tatsächlich zur Ausführung kommen kann, doch der ganze Finanzierungsplan, der nur in ganz kurzen Worten von Herrn Vizebürgermeister Paulmayr vorgetragen wurde, hat eine fast unglaubliche Geschichte hintersich. Es ist die Unterstützung des Landes mit zweimal S 500.000.-- gegeben und zugesichert worden, doch fehlt noch der restliche Betrag, der durch ein Darlehen gedeckt werden muß. Für die Gemeinde ist es nicht leicht, bei den heutigen Finanzierungsver-

hältnissen ein Darlehen aufzunehmen. Es war jedoch notwendig, um tatsächlich mit dem geplanten Bau beginnen zu können und den Bau ohne Unterbrechung zu Ende zu führen, den fehlenden Betrag sicherzustellen und kann ich Ihnen mitteilen, daß diese Mittel sichergestellt sind. Es handelt sich hier um ein Darlehen, das uns unverzinslich durch eine großzügige Tat des Generaldirektors der Steyr-Werke zur Verfügung gestellt wurde. Es hat sich dieser bereit erklärt, einen Vorschuß auf Gewerbesteuern zu geben, die irgendwann der Stadt einmal zufallen und dieses Kapital unverzinslich der Gemeinde zur Hand gegeben. Es ist für uns von außerordentlicher Bedeutung, daß wir diesen Schulbau, ohne die finanziellen Mittel des ordentlichen oder außerordentlichen Haushaltes in Anspruch nehmen zu müssen, ausführen können. Ich glaube daher, daß Sie alle einer Meinung sind, wenn wir diese Gelegenheit benützen und allen jenen, die dazu beigetragen haben, diese Mittel bereitzustellen, den Dank auszusprechen. Ich bitte daher auch den Herrn Bürgermeister, den Dank des Gemeinderates in dieser Beziehung den Wohltätern auszusprechen. Bgm. L. Steinbrecher: Aus den vorerwähnten Ausführungen ersehen Sie, daß dieses Projekt in guten Händen ist. Wir haben uns wiederholt bemüht, in Vorsprachen beim Bundeskanzler, Finanzminister usw. Beihilfen zur Ausführung des seinerzeit geplanten Schulbaues im Betrage von 10 Mill. S zu erreichen, ohne daß irgendwelche Zusagen gemacht werden konnten. Auch habe ich mich anläßlich der Städtebundtagung in Bregenz, an der alle Städte mit ähnlichen Verhältnissen wie Steyr vertreten waren, bemüht, die Schulraumfrage einer Lösung durch Schaffung eines Schulbaugesetzes zuzuführen; diese Forderungen haben wir auch allen politischen Parteien in Land und Bund übermittelt und die oberösterreichischen Städte ersucht, gleichlautende Anträge zu stellen. Es sollen alle Gemeinden zu einer diesbezüglichen Beitragsleistung herangezogen werden. Die Schulraumnot in Steyr wäre ja nicht so erschreckend, hätten wir nicht so viele auswärtige Schüler zu verzeichnen. Ich betone dies alles, damit Sie sehen, daß der ursprüngliche Plan nicht leichtsinnig aufgegeben wurde. Für Steyr ist die gegenwärtige Lösug die einzig mögliche. Es ist selbstverständlich, daß der Dank des Gemeinderates den Steyr-Werken übermittelt werden wird. Der Antrag wurde sodann einstimmig angenommen.

Z1. 5027/49 Bau eines Kindergartens in Münichholz. Im Zusammenhange mit dem Schulneubau an der Ecke Gablerstraße - Punzerstraße soll auch ein Tages-Kindergarten für 110 bis 120 Kinder mit einer verbauten Fläche von rund 429 m2 in ebenerdiger Ausführung erbaut werden. Gedacht ist die Situation so, daß das Eindergartengebäude in südlicher Richtung und in entsprechend weitem Abstande vor das Schulgebäude am Rande des Böschungshanges gebaut werden soll. Der massive Baukörper soll einen Keller, ein Erdgeschoß und ein teilweise ausgebautes Dachgeschoß erhalten. Die Platzwahl wurde aus der Erwägung heraus getroffen, daß die Familienangehörigen, welche in Arbeit stehen, am Wege zur Arbeitsstätte die Kinder dem Kindergarten übergeben können. Der Plenklberg mit der Zufahrt zum Stadtteil Münichholz ist die Hauptaufschließungsstraße und benützen diesen Verbindungsweg die meisten Bewohner des Stadtteiles Münichholz. Gleichzeitig führt auch zu diesem Verbauungsgelände der Münichholzweg als Abkürzung zum und vom Stadtteil Münichholz und könnte dieser Weg auch von Kleinkindern gefahrlos begangen werden. Eine endgültige Lösung in bezug auf den Umfang des Gebäudes und die Raumverhältnisse wurde mit Rücksicht auf die verfügbaren Mittel noch nicht gefaßt. Im Keller sind die Heizungs- und Vorratsräume vorgesehen, im Erdgeschoß 2 Tagesräume, 1 Spielraum, 1 Küche mit Vorraum, 1 Flur, Brause-, Abort- und Umkleideräume, 1Büro, 1 Geräteraum und der Windfang beim Eingang. Im ausgebauten Dachgeschoß sollen lediglich eine oder zwei Schwesternwohnungen untergebracht werden. Der endgültige Ausbau sieht darüberhinaus noch eine Liegeterrasse im gedeckten oder ungedeckten Zustande vor und ein Planschbecken mit einem entsprechenden Spielplatz. Es wurden über die Baumeister- und eine Anzahl Professionistenarbeiten - mit Ausnahme der Installationen - der Tischler-, GlaserMaler- und Zentralheizungsarbeiten, wie auch der Liegeterrasse und Platzgestaltung, Kostenanbote eingeholt, wobei ein Durchschnittswert von S 350.000.—- angenommen werden muß. Bei Hinzurechnung der fehlenden Arbeiten müßte mit einem Gesamtbaukostenbetrag von annähernd S. 650.000.- gerechnet werden. Die Höhe der Summe berechtigt zur Überlegung, den Ausbau im bescheidenen Rahmen zu halten, um mit einem Betrag von S 400.000.-- bis S 450.000.- das Auslangen zu finden. Der Bauumfang würde dann dem bereits im Bau befindlichen Kindergarten Taschelried ähnlich kommen und

dürfte auch bei Vollbelag eine Unterbringungsmöglichkeit von 80 bis 90 Kinder zu erreichen sein. Bevor ich den Amtsantrag des Finanz- und Rechtsausschusses stelle, möchte ich erwähnen, daß es auch hier die Mitglieder des Gemeinderates, Vizebürgermeister Gottfried Koller und Gemeinderat Huemer waren, auf deren Betreiben die Steyr-Werke eine Spende von S 300.000.-- für diesen Zweck zur Verfügung stellten. Es wird daher diesen Herren der Dank ausgesprochen. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Bau eines Kindergartens in Münichholz, Ecke Gablerstraße - Punzerstraße, wird der Betrag von S 400.000.— (Schillinge vierhunderttausend) bewilligt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von S 200.000.- (S zweihunderttausend) ist aus Rücklagen zu nehmen und bei H. St. 471-31 a. o. H. zu buchen. Die Deckung des restlichen Abganges bleibt einer Beschlußfassung zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Karl Dedic: 21. 5299/47 Novellierung der Lebensmittelpolizei- u. Marktordnung der Stadt Steyr. Durch die Einführung der o. ö. Lebensmittelpolizeiordnung (Beilage zum o.ö. Amtsblatt, Folge 11/45) wurden die Bestimmungen der Lebensmittelpolizei- und Marktordnung der Stadt Steyr hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, Verkehr mit einzelnen Warengattungen, Bestimmungen über einzelne Betriebsgattungen im Lebensmittelverkehr sowie die Bestimmungen über den Milchverkehr als lebensmittelpolizeiliche Vorschriften außer Kraft gesetzt. Die Lebensmittelpolizei- und Marktordnung der Stadt Steyr hat somit nur mehr hinsichtlich der Bestimmungen über die täglichen und Wochenmeärkte, über die periodischen (Jahrmärkte), den Warenverkehr bei besonderen Gelegenheiten und an öffentlichen Orten außerhalb der Märkte sowie hinichtlich der Strafbestimmungen praktische Bedeutung. Laut einem Amtsbericht der Mag. Abt. I konnte dessen ungeachtet nicht die Wahrnehmung gemacht werden, daß die noch in Geltung stehenden Bestimmungen der Marktordnung den Bedürfnissen der Gegenwart nicht mehr Rechnung tragen oder als überholt anzusehen wären. Eine generelle Neufassung der M0. scheint daher zur Zeit nicht erforderlich; dagegen bedürfen die §§ 66 und 73

(Platzgebühren und Strafbestimmungen) mit nücksicht auf die geänderten Verhältnisse einer Novellierung. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Nachstehende Textänderung der 66 und 73 der Lebensmittelpolizei- und Marktordnung der Stadt eyr hinsichtlich der Bestimmungen für die täglichen und Wochen- te märkte in Steyr und der Strafen, wird genehmigt: § 66. Platzgebühr. 1. Für Warenstände außerhalb des Vergnügungsparkes sind an Platzgebühren pro m2 und Marktdauer S 2.-- nebst einer 10 Zigen Polizeigebühr zu entrichten. Für Warenstände innerhalb des Vergnügungsparkes ist eine Pauschalabfindung nach Maßgabe der Vorschreibung durch das Marktamt zu leisten. 2. Für Schaustellungen und Volksbelustigungen, die der Lustbarkeitsabgabe unterliegen, beträgt die Platzgebühr pro m2 und Marktdauer Schaustellungen, sog. „Zuggeschäfte" sowie für S 1.50; für größere Schaustellungen mit nachweislich geringeren Losungen kann die Platzgebühr ebenfalls nach Maßgabe der vom Marktamte vorgeschriebenen Pauschalgebühren eingenoben werden. 3. Für die Anmeldung jedes Warenstandes bezw. jeder Schaustellung ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Dieses Formular ist vom Marktamte zum Preise von S 1.— pro Stück zu beziehen und dann dieses wieder ausgefüllt einzureichen. Bezüglich des § 73 (Strafen) wird folgende Texünderung beantragt: § 73. Strafen. 1. Übertretungen der Marktordnung der Stadt Steyr werden je nach der Bedeutung des Falles und den persönlichen Verhältnissen des Schuldigen mit Geld bis zu S 400.-- oder Arrest bis zu 2 Wochen bestraft. 2. Mit der gleichen Strafe wird auch der Versuch einer Übertretung geahndet. 3. Auf das Strafverfahren finden die Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes, Gesetz vom 21. 7. 1925, BGBI. Nr. 275/25, An¬ wendung. 4. Die nach § 50 GtG. erforderliche Ermächtigung zur Erlassung von Organmandaten wegen Übertretung dieser Vorschriften werden durch das Magistratspräsidium erteilt. Der Stadtrat wird ermächtigt, allenfalls vom Ämte der o.ö. Landesregierung geforderte Änderungen der den meritorischen Inhalt nicht berührenden Bestimmungen dieser Neufassung im eigenen Wirkungsbereiche abzuändern. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 21. 3302/49 Genehmigung von Mitteln für die Regulierung der Schuhbodengasse. Im heurigen außerordentlichen Haushalt ist die Pflasterung der Mitteregasse und Schuhbodengasse einschl. Kanalisierung vorgesehen. Als ersten Teil hat das Stadtbauamt die Pläne für die Schuhbodengasse ausgeführt und die Arbeit an neuen Firmen ausgeschrieben. Die ersten

fünf Anbote wurden einer rechnerischen Überprüfung unterzogen, welche weder in den Summen noch in der Reihung eine wesentliche Änderung ergab. Laut Berichtes des Stadtbauamtes ist die Firma Zwettler mit dem Anbotspreis von S 130.995,60 die preiswerteste. Entsprechend den nicht genau vorherzusehenden, aber wahrscheinlich auftretenden Mehrleistungen hinsichtlich der komplizierten Leitungsumlegungen wird diesmal nicht mit dem üblichen Prozentsatz für Unvorhergesehenes zu rechnen sein, sondern muß dieser von 10 auf 15 % erhöht werden. Die Kosten werden sich demnach auf S 150.000.— belaufen. Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Durchführung der Regulierung der Schuhbodengasse und eines anschließenden Teiles der Mittere Gasse wird der Betrag. von S 150.000.— (Schillinge einhundertfünfzigtausend) einschl. der Sicherheitsquote für unvorhergesehene Ausgaben, bewilligt. Die Ausgabe ist bei H. St. 663-32 zu buchen und entgegen der im Haushaltsplan vorgesehenen Deckungsregelung aus Rücklagen zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 21. 4103/49 Ausbau des Posthof-Nebengebäudes zu Wohnungen. Im Zuge der Lösung der herrschenden Wohnungsnot hat sich die Möglichkeit ergeben, ein gemeindeeigenes Objekt auf den Posthofgründen zu Wohnungen umzugestalten. Der Finanzausschuß, der dieses Vorhaben an Ort und Stelle besichtigte, ist einhellig zu dem Beschluß gekommen, daß dieses Projekt unverzüglich ausgeführt werden soll. Es besteht die Möglichkeit, dort fünf dreiräumige und eine einräumige Wohnung auszubauen. Es wurde sofort an die Ausschreibung des Baues geschritten und fünf Baufirmen zur Offertstellung eingeladen. Das billigste Anbot hat die Baufirma Hirschberger, Steyr, gelegt. Die Kosten werden einschl. des Sicherheitsfaktors S 130.000.-- betragen. Dieser Betrag ist zwar noch nicht flüssig, doch da es sich um die Schaffung von Wohnungen handelt, ist es unbedingt notwendig, diese Mittel aufzubringen. Es ist diesbezüglich auch bereits versucht worden, eine Beihilfe vom Lande O.0. aus Mitteln der Wohnbauhilfe zu bekommen und wurde von dieser Stelle ein Betrag in Höhe von 20 % in Aussicht gestellt. Die nötigen Professionistenarbeiten werden wahrscheinlich an

hiesige Gewerbetreibende vergeben. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Zum Ausbau des Posthof-Nebengebäudes für die Unterbringung von fünf dreiräumigen und einer einräumigen Wohnung im Obergeschoß wird einschließlich eines 10 %igen Sicherheitsfaktors der Betrag von S 130.000.-- (Schillinge einhundertdrei ßigtausend) bewilligt. Die gesamte Auftragserteilung hat an die Baufirma Hirschberger zu erfolgen, mit dem Vorbehalt, daß der Magistrat jederzeit aus dem Sammelauftrag die Professionistenarbeiten streichen und gesondert vergeben kann. Die Ausgabe ist bei der neu zu schaffenden außerplanmäßigen Haushaltsstelle 620-74 des o. H. zu buchen und die Deckung aus allgemeinen Einsparungen zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat August Moser übernimmt die Akten des abwesenden Stadtrates Hans Kahlig. Berichterstatter Gemeinderat August Moser: ir 21. 4708/49 Dachanstrich Lagerhallen I und II, Wirsche santsViehverteilungs- und Wohnbaracke Schlüsselhofgasse. Die Pappdächer der Lagerhallen I und II, Wirtschaftsamts-, Viehverteilungs- und Wohnbaracke Schlüsselhof sind dringend mit Dachlack zu streichen. Die hiefür anfallenden Kosten betragen laut den eingeholten Offerten S 7.000.—. Weiters sind die Holzverschalungen der LagerhallenI und II in Ramingdorf mit gutem Kabolineum zu streichen; diese Arbeiten erfordern einen Kostenaufwand von S 1.650.-. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Durchführung des Dachanstriches der Lagerhallen I und II Ramingdorf, der Wirtschaftsamts-, Viehverteilungs- und Wohnbaracke Schlüsselhofgasse mit Dachlack und für die diversen Reparaturen wird der Betrag von S 7.000.-- und für den Anstrich der Holzverschalungen der Lagerhallen mit Karbolineum der Betrag von S 1.650.--, zusammen also S 8.650.--, bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. SS. 12a und b - 920 zu nehmen. Die Arbeiten sind der Fa. Anton Eberl in Steyr in Auftrag zu geben." Der Antrag wird/angenommen. einstimmig

21. 4729/49 Turnsaaleinrichtung Volksschule Münichholz. Über Beschluß des Finanz- und Rechtsausschusses und auf Grund der Bürgermeisterentscheidung gemäß § 49, Abs. 8 des Gemeindestatutes wurde die sofortige Inangriffnahme der Arbeiten zur Einrichtung des Turnsaales der Volksschule Münichholz angeordnet. Die Anschaffung der Turnsaaleinrichtung erfolgte nach Maßgabe des Kostenvoranschlages der Firma J. Blaschkowitz, Wien, der dem Akte beigeschlossen ist. Die Kosten belaufen sich auf S 15.650.—. Dieser Beschluß bedarf jedoch der nachträglichen Genehmigung des Gemeinderates. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Anschaffung der Turnsaaleinrichtung der Volksschule Münichholz V 1 nach Maßgabe des Kostenvoranschlages der Firma J. Blaschkowitz, Wien, vom 8. 6. 1949, mit Ausnahme der Post 1 (Ringe) wird der Betrag von S 15.650.— bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. 511/71 zu nehmen. Die Arbeiten können sofort in Angriff genemmen werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Josef ellinger: 21. 3934/49 Einbau von zwei Schulräumen im Feuerwehrdepot nächst der Kematmüllerschule. Über den Einbau von zwei Schulräumen im bestehenden Garagengebäude der Feuerwehr nächst der Kematmüllerschule wurde eine Anbotsausschreibung vorgenommen. Die Gesamtkosten des geplanten Einbaues belaufen sich auf S 60.210,70. Von den eingeladenen Firmen hat die Baufirma Hirschberger das beste. Anhot gelegt. Das Stadtbauamt schlägt daher vor, die Baumeisterarbeiten an die Fa. Hirschberger in Auftrag zu geben. Die Auftragserteilung betr. die Professionister arbeiten soll an die Bestbieter erfolgen. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Einbau von 2 Schulräumen in der ehemaligen Garage des Feuerwehrdepots nächst der Kematmüllerschule wird der Betrag von S 60.210,70 bewilligt. Diese Ausgaben sind bei der neu zu schaffenden H. St. 210-75 o.H. zu buchen und die Deckung hiefür durch Einsparung bei anderen Haushaltsstellen zu suchen. Die genaue Angabe über die bei anderen Haushaltsstellen einzusparenden Posten bleibt einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. Die Auftragserteilung über die Baumeisterarbeiten ist an die Fa. Hirschberger und getrennte Auf-

tragserteilungen für die Professionistenarbeiten an die Bestbieter zu geben. Die Arbeiten können sofort in Angriff genommen werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 21. 3690/49 Neue Leichenhalle Steyr; Anschaffung der Inneneinrichtung. Über Beschluß des Finanz- und Rechtsausschusses und auf Grund der Bürgermeisterentscheidung gemäß § 49, Abs. 8) des Gemeindestatutes wurde die sofortige Inangriffnahme der Arbeiten betr. die Anschaffung einer Inneneinrichtung der neuen Leichenhalle verfügt. Laut einer von den städt. Unternehmungen übermittelten Kostenaufstellung ist zur Anschaffung der Inneneinrichtung incl. Arbeitslohn für Professionisten und div. Kleinmaterial ein Betrag von S 73.602,60 erforderlich. Obiger Beschluß bedarf der nachträglichen Genehmigung des Gemeinde¬ rates. Antrag des Finanz- u. Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Anschaffung der Inneneinrichtung der neuen Leichenhalle wird der Betrag von S 73.602,60 bewilligt. Die Ausgabe ist bei H. St. 717-33 a.o.H. zu buchen und die Deckung aus Rücklagen zu nehmen. Die Arbeiten können sofort in Angriff genommen werden. Der Antrag wird einstimmig angen ommen. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: 21. 4786/49 Wasserleitung Steyr, Teilgebiet IX; Anschluß an die Aichetgasse. Im Zuge der geplanten Wasserleitungsverlegung in der Sierningerstraße wurde seitens der Bewohner der Aichetgasse der Wunsch laut, die für einen späteren Zeitpunkt vorgesehene Verlegung der Wasserleitung in der Aichetgasse bereits jetzt vorzunehmen. Für den Anschluß an die städt. Wasserleitung kämen lt. Berichtes des Stadtbauamtes vorläufig ca. 28 Hausbesitzer in Frage. Diesem Wunsche entsprechend hat das Stadtbauamt die Ausschreibung der Arbeiten vorgenommen und zur Ausführung der Erd- und Baumeisterarbeiten die Fa. Neudeck, Steyr, für die Installationsarbeiten die Firma Kriszan vorgeschlagen. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf S 60.211,45. Antrag des Finanz- u. Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949:

"Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Durchführung des Wasserleitungsanschlusses der Wasserleitung Steyr, Teilgebiet IX an die Aichetgasse wird der Betrag von insgesamt S 60.211,45 bewilligt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Kosten für die Erd- und Baumeisterarbeiten der Fa. Neudeck in Steyr in Höhe von S 25.442,09 und die Kosten für die Installationsarbeiten der Firma Kriszan in Steyr in Höhe von S 34.769,36. Die Ausgabe ist bei H. St. 714-33 zu buchen und die Deckung hiefür aus Rücklagen zu nehmen. Die Arbeiten können sofort in Angriff genommen werden." Der Antrag wird einstimmig. angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesoh: 21. 4401/49 Subventionserteilung zum Bau der Wasserleitung in der Siedlung Neulust-Reichenschwall. Die Erste Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Steyr und die Wohnungsgenossenschaft „Styria", Steyr, haben dem Magistrate ein Ansuchen um Erteilung einer Subvention für die Errichtung der Wasserleitung der Siedlung „Neulust" vorgelegt. Als Unterlage zur Überprüfung des Subventionsantrages wurden von Seiten der Siedlungsgenossenschaften die Drucklinienpläne und die Kostenzusammenstellung dem Stadtbauamte zur Verfügung gestellt. Bei der Überprüfung dieser Unterlagen wurden keine Mängel technischer oder finanzieller Natur festgestellt; es mußte lediglich der Kostenbetrag für die Hausanschlüsse gestrichen werden, da dieser Arbeitsvorgang gemäß dem Wasserleitungsregulativ eine rein private Angelegenheit darstellt. Die Kostenzusammenstellung ist in Material und Arbeit gegliedert; unter dem Arbeitsumfang ist jedoch nicht die Grabarbeit enthalten, die für die Verlegung der Wasserleitung notwendig war. Bisher wurde das Wasserversorgungsgebiet östlich der Steyrtalbahn fertiggestellt; südlich der Bahn bestehen noch keine Aufschließungsarbeiten für die Wasserleitung. Der Subventionsantrag ist deshalb nur ein Teilantrag, der nicht das gesamte Gebiet umfaßt. Gemäß Amtsberichtes des Stadtbauamtes vom 5. Sept. 1949 kann die erbetene Subvention laut des Antrages vom 20. 7. 1949 in Höhe von S 70.000.—- als angemessen angesehen werden. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Über Ansuchen der Ersten Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft

Steyr, Tomitzstr. 14 und der Wohnungsgenossenschaft "Styria", Steyr, Stadtplatz, wird für die Aufschließung des SiedlungsgebietesNeulust zwecks Verlegung einer Wasserleitung an diese Genossenschaften eine Subvention im Betrage von S 70.000.-- (Schillinge siebzigtausend) bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. 620-72 o. H. III/bA. zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Julius Rußmann: Abschnitt IX; Mehlgraben - 21. 4305/49 Teilwasserleitung Steyr Zachhubergasse; Bau- und Installationsarbeiten; Bewilligung von Mitteln. Im Zuge der Verlegung der Hauptwasserleitung am Wieserfeldplatz nehmen ungefähr 90 % der Mitglieder der Brunnengemeinde Wieserfeld den Hauswasseranschluß an die städt. Wasserleitung vor. Für die Hauseigentümer in der Zachhubergasse und Mehlgraben besteht ohne Verlegung einer Stichleitung über die Zachhubergasse zum Mehlgraben keine Möglichkeit des Anschlusses. Diese Hauseigentümer wären gezwungen, nach wie vor das nötige Gebrauchswasser aus der Wasserleitung der Brunnengemeinde Wieserfeldplatz zu be¬ jedoch kaum erhalten werden wird, be- ziehen. Da diese Leitung steht die Gefahr, daß fur die Bewohner im Mehlgraben und in der Zachhubergasse der bestandene Wasserbezug aufhört. Aufgrund einer Eingabe der Bewohner des Mehlgrabens wird versucht, dieses Gebiet in die Wasserversorgung einzubeziehen. Um nun gleichzeitig auch die in der Zachhubergasse höher gelegenen Gebäude zu erfassen, ist die Leitung, abzweigend vom Wieserfeldplatz, über die Zachhubergasse zum Mehlgraben vorgsehen. Über die Durchführung dieser Arbeiten wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Stadtbauamt schlägt vor, die Baumeisterarbeiten dem Bestbieter, d. i. die Firma Neudeck, mit dem Anbotspreis von S 4.964, 95 zu vergeben, während die Installationsarbeiten woraussichtlich im eigenen Wirkungsbereich vorgenommen werden können. Antrag des Bau- und Verwaltungs- und des Finanz- und Rechtsaus¬ schusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Durchführung des Wasserleitungsbaues vom Wieserfeldplatz über die Zachhubergasse zum Mehlgraben wird der Betrag von S 4.964,95 und für die Installationsarbeiten dieses Wasserleitungsbaues im eigenen Wirkungskreis der Betrag von S 7.846,58 bewilligt. Die hiefür erforderlichen Ausgaben sind bei H. St. 714-32a0.H. zu buchen und die Deckung hiefür nicht wie im Voranschlag vorgesehen aus Darlehen, sondern aus Rücklagen zu nehmen. Die Arbeiten können sofort in Angriff genommen werden."

21. 3953/49 Teilwasserleitung Steyr, Abschnitt IX - Sierningerstraße - Neustraße; Bewilligung der Baukosten fur die Baumelster- und Installationsarbelten. Über die weiterführung der Hauptwasserleitung in der Sierningerstraße von der Einmündung der Mittere Gasse bis zur Neustraße wurde die beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Laut des Berichtes des Stadtbauamtes betragen die hiefür anfallenden Kosten S 89.670.--, diejenigen der Installationsarbeiten S 23.657,14. Die Arbeiten sind an die bestbietenden Firmen, Fa. Hofbauer und Fa. Schützner, zu vergeben. Antrag des Bau- und Verwaltungs- und des Finanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Durchführung der Bauarbeiten für die Errichtung einer Wasserleitung in der Sierningerstraße von der Einmündung der Mittere Gasse bis zur Neustraße wird der Betrag von S 89.670.- und für die Installationsarbeiten der Betrag von S 23.657,14 bewilligt. Die hiefür erforderlichen Ausgaben sind bei H. St. 714-32 a.o.H. zu buchen und die Deckung hiefür entgegen der im Voranschlag vorgesehenen Entnahme aus Darlehen aus Rücklagen zu schöpfen. Die Baumeisterarbeiten sind an die Fa. Hofbauer zu vergeben, während die Installationsarbeiten der Fa. Schützner in Steyr zu übertragen sind. Die Arbeiten können sofort in Angriff genommen werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Vinzenz Ribnitzky: 21. 4336/49 Straßenbeleuchtung Posthofberg - Blümlhuberstraße; Bewilligung von S 30.000.—. Das Stadtbauamt beabsichtigt, eine Straßenbeleuchtung am Posthofberg von der Schlüsselhofgasse bis zur Ennserstraße herzustellen. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt wegen Mitbenützung von verschiedenen elektrotechnischen Anlagen durch die Elektrobau-A.G. Ein von dieser Firma eingeholtes Anbot schließt auf Grund von angemessenen Preisen mit S 27.028.—- ab; mit einem 10 %igen Zuschlag für Unvorhergesehenes werden S 30.000.-- an Kosten auflaufen. Antrag des Bau- und Verwaltungs- und des Finanz- und Rechtsausschusses: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Herstellung der Straßenbeleuchtung am Posthofberg und in der Blümlhuberstraße wird der Betrag von S 30.000.— bewilligt und die einschlägigen Arbeiten der Elektrobau-A. G. in Steyr in Auftrag gegeben. Die Deckung ist bei H. St. 710-33 o. H. zu nehmen. Die Arbeiten

können sofort in Angriff genommen werden." Der Antrag wird einstimmig angenommen. 21. 3710/49 Blechdachinstandsetzung im Objekt Kaserngasse 1 - 2. Das Blechdach des städt. Objektes Kaserngasse 1 hat bei einem der im heurigen Jahre wütenden Stürme weiteren Schaden erlitten. Es wurden ca. 200 m2 Dachfläche aus den Halftern gerissen. Es besteht daher die Gefahr, daß dieses noch weiter aufreißt und die gesamte Bedachung aufrollt. Eine gründliche Instandsetzung des Daches einschließlich des Anstriches ist daher dringend notwendig. Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 8. 9. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Durchführung von Ausbesserungsarbeiten beim gemeindeeigenen Gebäude Kaserngasse 1 - 2 wird der Betrag von S 42.600.-- bewilligt. Die Deckung des Teilbetrages von S 28.000.-- ist bei H. St. SS 12b-920 bA/VI, der Rest durch Einsparungen bei der Gesamtpost „Gebäudeerhaltung SS 12 b bA/VI" zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat F. Mayrhofer in Vertretung des G. R. Alois Hüemer: 21. 2779/48 Zubau beim städt. Wirtschaftshof; Bewilligung von Mitteln. Kaclhrrt Für den Zubau des städt. Wirtschaftshofes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28. Sept. 1948 insgesamt S 95.000.-- bewilligt. Der genehmigte Betrag setzt sich aus Ersparnissen des städt. Wirtschaftshofes von S 65.000.-- und einer Beihilfe des Magistrates von S 30.000.-- zusammen. Dieser vorläufig bewilligte Betrag genügte für den Beginn der Bauarbeiten und ersucht nun der städt. Wirtschaftshof gemäß des vorgelegten Kostenvoranschlages um den weiteren Ausbau mit einer Baukostensumme von insg. rund S 220.000.- Mit der Aufwendung dieses Betrages wäre die vollständige Fertigstellung des Bauwerkes einschl. der im I. Stock befindlichen Wohnungen - ohne der Einrichtung der im Erdgeschoß liegenden Werkstättenräume - möglich. Über den Wohnungseinbau wird versucht, bei der o. ö. Landesregierung aus den Mitteln des Wohnbauförderungsfonds eine 20 %ige Beihilfe zu erhalten. Der anteilige Kostenaufwand wurde vom städt. Wirtschaftshof mit S 112.386.— angegeben. Die Beihilfengewährung erfolgt jedoch höchstens mit 20 % auf der Basis von S 25.000.--

pro Wohneinheit. Dies ergäbe bei dem Einbau von zwei Wohnungen mit einem Betragevon S 50.000.--, eine Beihilfengewährung von S 10.000.—-. Die Absetzung dieses Betrages kann jedoch erst dann erfolgen, wenn dem Ansuchen seitens der o. ö. Landesregierung stattgegeben wurde. Vom städtebaulichen wie auch betriebstechnischen Standpunkt ist das Bauamt der Ansicht, daß die Fortführung des Baues bis zur vollständigen Beendigung wünschenswert ist und damit nicht nur allein dem städt. Wirtschaftshof die dringlichen Arbeitsräume, sondern auch zwei Wohnungen geschaffen werden. Das Bauamt schlägt daher vor, dem Ansuchen des städtischen Wirtschaftshofes zum vollständigen Ausbau des Gebäudes stattzugeben. Für den Ausbau im Ausmaße von S 220.000.-- ist nach Abzug des bereits bewilligten Betrages noch ein Kostenaufwand von S 125.000.-- erforderlich. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Fertigstellung des Anbaues beim städt. Wirtschaftshof, einschl. des Wohnungseinbaues. wird der Betrag von S 125.000.-- in Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28. 9. 1948 bewilligt. Die Durchführung dieser Arbeiten ist dem stägt. Wirtschaftshof in Auftrag zu geben. Die Deckung ist bei H. St. 920-31 a. 0. H. zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 21. 5075/49 Wasserleitung Steyr, Teilgebiet Hi Wasserversorgung der Oberen Wolfernerstraße (Schnallentworweg). Mit der Verlegung der Wasserleitung am Wieserfeldplatz, der Sierningerstraße und Aichetgasse wird das Gebiet von Steyrdorf im großen und ganzen erfaßt und müßten lediglich die Bewohner und Hausbesitzer der Häuser Fenzl, Koch, Hausreiter in der Wolfernerstraße das Trinkwasser sowie das Nutzwasser aus dem Brunnen der Brunnengemeinde Wieserfeld holen. Durch die Gemeinde wurde mit Rücksicht auf die nicht mehr funktionierende Wasserleitung der Brunnengemeinde im Frühjahr 1. J. ein Behelfsauslauf angelegt, der zur Wasserentnahme für jene Häuser dienst, die einen Anschluß an die städt. Leitung nicht tätigen können. Diese Leitung muß aber im Winter entfernt werden, da sie nicht frostsicher untergebracht werden kann. Mit der Auflassung dieser Entnahmestelle verlieren die drei vorgenannten Gebäude die einzige Wasserversorgungsstelle. Aus dem vorgenannten Grunde hat das Stadtbauamt in seinem Amtsbericht vom 28. August 1949 vorgeschlagen, in der oberen Wolfernerstraße zur Versorgung dieser Gebäude eine 5/4" Leitung auf eine

Länge von 110 m zu verlegen. Die Kosten hiefür belaufen sich auf S 8.138,23. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Wasserversorgung des Gebietes Schnallentorweg durch Anlegen einer Wasserleitung in einer Länge von ca. 110 m wird der Betrag von S 8.138,23 bewilligt. Die Ausgabe ist bei H. St. 714-33 a. o. H. zu buchen und die Deckung aus Einsparungen bei den Mitteln für die Annabergleitung zu nehmen. Die Grabarbeiten sind an die Fa. Neudeck zu vergeben." Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: 21. 4857/49 Aufstellung einer Leichtwand in der neuen Schule Munichnolz V 1. Um die Mädchen- und Knabenhauptschule in der neuen Schule in Münichholz unterbringen zu können, ist es erforderlich, im Foyer eine Leichtwand für den zukünftigen Zeichensaal aufzustellen. Die Kosten betragen S 7.234.-. Antrag des Bau- und Verwalt ungsausschusses vom 8. 8. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Herstellung einer Absonderungswand in der Vorhalle der Schule V 1 Münichholz zwecks Schaffung eines Zeichensaales wird der Betrag von S 7.300.—- und die Auftragserteilung an den städt. Wirtschaftshof bewilligt. Die Deckung dieser Ausgabe ist durch Einsparungen bei H. St. 210-71 VI/bA.o.H. zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 21. 385/Präs. 49 Nachträgliche Genehmigung von Stadtratsbeschlüssen, welche in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen. In den Jahren 1946 und 1947 wurden vom Stadtrat Beschlüsse gefaßt, die nach dem Gemeindestatut in die Kompetenz des Gemeinderates fallen. Einem Wunsche des Rechnungshofes entsprechend, bedürfen diese noch nachträglich der Genehmigung des GemeinderatesDer Gemeinderat wolle daher beschließen: „Nachstehende Stadtratsbeschlüsse werden nachträglich genehmigt: 1.) Beschluß vom 10. 1. 1946, 21. 19/ räs.46 betr. die Geschäftsordnung für den Gemeinde- und Stadtrat; 2.) Die Beschlüsse vom 15. 10. 1946 und 3. 6. 1947, 21. 2534/45 bezw. 3744/47 betr. die Erhöhung der Subvention an die Freiw. Feuerwehr Steyr von S 600.-- auf S 800.-- bezw. S 1.000.-- monatlich; 3.) Beschluß vom 12. 11. 1946, 21. 3345/46 betr. die Genehmigung der Bilanz 1945 der städt. Unternehmungen;

4.) Beschluß vom 10. 12. 1946, 21. 2726/46 betr. die Verpachtung eines Grundstückes als Sportplatz an die Sozialistische Partei Osterreichs, Bezirksleitung oteyr, Sektion 4, auf 10 Jahre. 5.) Beschluß vom 11. 3. 1947, Z1. 645/47 betr. die Pachtung der ehemaligen Flakgründe im Ausmaße von 14.36 ha um 1,01 S pro m2 von der Public Finance Branch USACA; 6.)Beschluß vom 8. 4. 1947, 21. 70/Präs. 47 betr. die Bezugsregelung für minderbelastete entlassene Angestellte des Magistrates Steyr: 7.) Beschluß vom 17. 6. 1947, 21. 3953/46 - 2252/46 betr. die Verpachtung des städt. Objektes Kaserngasse 1 an die städt. Unternehmungen auf unbestimmte Zeit um S 750.-- monatlich. 8.) Beschluß vom 12. 8. 1947, 21. 473/Fräs.46 betr. die Gewährung vonleuerungszuschlägen an die Gemeindebediensteten der Stadt Steyr. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: 21. 4268/49 Richtigstellung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.7.1949 betr. die Regelung des Wasserzinses. Verschiedene Unklarheiten und Unrichtigkeiten, fußend auf irrtümliche Annahmen, im Vorlagebericht der Mag. Abt. III, machen es notwendig, den Gemeinderatsbeschluß über die Erhöhung der Wasserleitungsgebühr in dieser Sitzung des Gemeinderates zu berichtigen. So wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 15. 7. 1949 beschlossen, die Wasserleitungsgebühr mit Wirkung vom 1. August 1949 zu erhöhen. Da jedoch die Ablesung und Verrechnung der Gebühr quartalsweise erfolgt, würde die Neufestsetzung der Gebühr mit 1. August 1949 eine Ablesung der Wassermesser und Gebührenberechnung für den Monat Juli eigens erfordern. Um diese Verwaltungsmehrarbeit zu ersparen und aus Gründen der Vereinfachung erfolgt daher die Festsetzung der Gebührenerhöhung mit Wirkung vom 1. 7. 1949 (ab 3. Quartal 1949). Weiters wurde beschlossen, die Pauschalgebühr für den Stadtteil Münichholz je Wohnung und Monat um 60 Groschen von S 2.50 auf S 3.10 zu erhöhen. Die Pauschalgebühr für diesen Stadtteil wurde jedoch bereits mit Gemeinderatsbeschluß vom 12. April 1948 mit Wirkung vom 1. April 1948 auf S 3.-- erhöht, sodaß die Gebühr zufolge der neuerlichen Erhöhung um 60 Groschen nicht S 3.10, sondern S 3.60 beträgt. Es hat daher der Stadtrat in seiner Sitzung vom 2. 8. 1949 den Antrag gestellt: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinderatsbeschluß vom 15. 7. 1949 wird dahin abgeändert, daß er nunmehr wie folgt lauten soll:

"Die Wasserleitungsgebühr wird mit Wirkung vom 1. Juli 1949 (ab 3. Quartal) mit 45 Groschen je Kubikmeter Wasser festgesetzt. Für Wasserabnehmer ohne Zähler wird die Pauschalgebühr für die Mindestabnahme für eine Gartenleitung mit S 22.50 und für eine Haus- und Gartenleitung mit S 45.— pro Jahr festgesetzt. Für den Stadtteil Münichholz beträgt die Wasserleitungspauschalgebühr, insolange der Wasserverbrauch durch Einbau von Wassermessern nicht ermittelt werden kann, je Wohnung und Monat ab 1. August 1949 S 3.60." G. R. August Moser: Im Namen der Fraktion der KPO habe ich bereits in der letzten Sitzung gegen diese Erhöhung gestimmt, mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß gerade die Auswirkungen des 3. Lohn- und Preispaktes den Arbeitern und Angestellten bedeutende Lasten auferlegt haben. Ich sehe mich daher veranlaßt, neuerlich gegen diesen Antrag zu stimmen. Bgm. Steinbrecher verweist im Zusammenhange mit den Ausführungen des G. R. Moser darauf, daß diese Erhöhung bereits in dermletzten Sitzung des Gemeinderates beschlossen wurde, daß jedoch in der Abfassung des Antrages ein Versehen des Amtes vorliegt, da irrtümlicherweise falsche Ziffern eingesetzt wurden. Nach Abstimmung wird der Antrag gegen die Stimmen der KPO (3) angenommen. Berichterstatter Stadtrat Ludwig Wabitsch: 21. 4642/49 Instandsetzungs- und Verschönerungsarbeiten in den städt. Kindergärten und Mutterberatungsstellen während der Ferien 1949. Gemäß e ines Amtsberichtes der Mag. Abt. VI vom 1. 8. 1949 sind während der Ferien der Kindergärten dringende Instandsetzungsarbeiten in diesen durchzuführen. Die Gesamtkosten stellen sich nach überschlagsweiser Schätzung auf S 8.500.--, welcher Betrag bereits unter H. St. 471-71 und 471-72 präliminiert ist. Die Gesamtkosten dürften jedoch bei Ausführung kleinerer Änderungen bezw, Ergänzungen den präliminierten Betrag um ca. S 1.000.-- bis 2.000.-- überschreiten. Die Einsparung hiefür kann bei H. St. 471-31 erfolgen, da ein Teil als Ausgaben für Mietobjekte gilt. Antrg des Stadtrates vom 2. 8. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für Instandsetzungs- und Verschönerungsarbeiten in den städt. Kindergärten und Mutterberatungsstellen während der Ferien 1949 wird nach Maßgabe des Amtsberichtes der Mag. Abt. VI vom 1. 8. 1949 der Betrag von S 8.500.— bewilligt. Die Deckung für den Betrag von S 7.500.- ist aus H. St. 471-71 und

für den Betrag von S 1.000.— aus H. St. 471-72, im übrigen aus Einsparungen bei H. St. 471-73 zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig angenommen. 21. 4367/49 Drucklegung des Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalenders 1950. Es ist auch heuer wieder die Herausgabe eines Geschäfts- und Unterhaltungskalenders für das kommende Jahr durch das Kulturamt der Stadt Steyr geplant. Die Druckkosten stellen sich zufolge vorliegenden Öffertes der Vereinsdruckerei Steyr auf S 39.700.--. Hiezu sind noch etwaige Honorare für Kalenderbeiträge zuzrechnen. Im Haushaltsvoranschlag 1949 ist für den Druck dieses Kalenders ein Betrag von S 40.000.-- bereits vorgesehen. Der Verkauf des Kalenders wird so wie im Vorjahre einen bescheidenen Reingewinn abwerfen. Antrag des Stadtrates vom 19. 7. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Drucklegung des "Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalenders" für das Jahr 1950 wird ein Betrag von S 40.000.—- (vierzigausend Schillinge) bewilligt. Die Deckung ist aus H. St. 001-71 zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Josef Fellinger: 21. 4306/49 Bewilligung von Mitteln für die Schulreparaturen 1949. Laut Amtsberichtes der Liegenschaftsverwaltung vom 14. 7. 1949 sind im Schuljahre 1949 dringende Schulreparaturen durchzuführen. Die in Auftrag zu gebenden Arbeitsleistungen umfassen allgemeine und unaufschiebbare Reparatursarbeiten, soweit diese bei der stattgefundenen Besichtigung für notwendig befunden wurden, und werden voraussichtlich insgesamt einen Betrag von S 125.300.-- erfordern. Des weiteren sind in der städt. Musikschule verschiedene Reparatursarbeiten notwendig geworden, die insgesamt einen Betrag von S 600.-- erfordern. Gemäß eines weiteren Amtsberichtes der Mag. Abt. VI vom 15. 7. 1949 ist der Ankauf von Einrichtungsgegenständen für die städt. Volksund Hauptschulen sowie für das Realgymnasium, Kaufm. Wirtschaftsund Frauenberufsschule, nach genauer detaillierter Aufstellung in diesem Amtsbericht (jedoch ohne Installation der Rundfunkanlage im Bundesrealgymnasium) erforderlich. Die Kosten für diese Ausgaben werden zusammen den Betrag von S 112.970.-- erfordern. Antrag des Stadtrates vom 19. 7. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Durchführung der Schul-

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