Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 1949

pro Wohneinheit. Dies ergäbe bei dem Einbau von zwei Wohnungen mit einem Betragevon S 50.000.--, eine Beihilfengewährung von S 10.000.—-. Die Absetzung dieses Betrages kann jedoch erst dann erfolgen, wenn dem Ansuchen seitens der o. ö. Landesregierung stattgegeben wurde. Vom städtebaulichen wie auch betriebstechnischen Standpunkt ist das Bauamt der Ansicht, daß die Fortführung des Baues bis zur vollständigen Beendigung wünschenswert ist und damit nicht nur allein dem städt. Wirtschaftshof die dringlichen Arbeitsräume, sondern auch zwei Wohnungen geschaffen werden. Das Bauamt schlägt daher vor, dem Ansuchen des städtischen Wirtschaftshofes zum vollständigen Ausbau des Gebäudes stattzugeben. Für den Ausbau im Ausmaße von S 220.000.-- ist nach Abzug des bereits bewilligten Betrages noch ein Kostenaufwand von S 125.000.-- erforderlich. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Fertigstellung des Anbaues beim städt. Wirtschaftshof, einschl. des Wohnungseinbaues. wird der Betrag von S 125.000.-- in Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28. 9. 1948 bewilligt. Die Durchführung dieser Arbeiten ist dem stägt. Wirtschaftshof in Auftrag zu geben. Die Deckung ist bei H. St. 920-31 a. 0. H. zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 21. 5075/49 Wasserleitung Steyr, Teilgebiet Hi Wasserversorgung der Oberen Wolfernerstraße (Schnallentworweg). Mit der Verlegung der Wasserleitung am Wieserfeldplatz, der Sierningerstraße und Aichetgasse wird das Gebiet von Steyrdorf im großen und ganzen erfaßt und müßten lediglich die Bewohner und Hausbesitzer der Häuser Fenzl, Koch, Hausreiter in der Wolfernerstraße das Trinkwasser sowie das Nutzwasser aus dem Brunnen der Brunnengemeinde Wieserfeld holen. Durch die Gemeinde wurde mit Rücksicht auf die nicht mehr funktionierende Wasserleitung der Brunnengemeinde im Frühjahr 1. J. ein Behelfsauslauf angelegt, der zur Wasserentnahme für jene Häuser dienst, die einen Anschluß an die städt. Leitung nicht tätigen können. Diese Leitung muß aber im Winter entfernt werden, da sie nicht frostsicher untergebracht werden kann. Mit der Auflassung dieser Entnahmestelle verlieren die drei vorgenannten Gebäude die einzige Wasserversorgungsstelle. Aus dem vorgenannten Grunde hat das Stadtbauamt in seinem Amtsbericht vom 28. August 1949 vorgeschlagen, in der oberen Wolfernerstraße zur Versorgung dieser Gebäude eine 5/4" Leitung auf eine

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