Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 1949

können sofort in Angriff genommen werden." Der Antrag wird einstimmig angenommen. 21. 3710/49 Blechdachinstandsetzung im Objekt Kaserngasse 1 - 2. Das Blechdach des städt. Objektes Kaserngasse 1 hat bei einem der im heurigen Jahre wütenden Stürme weiteren Schaden erlitten. Es wurden ca. 200 m2 Dachfläche aus den Halftern gerissen. Es besteht daher die Gefahr, daß dieses noch weiter aufreißt und die gesamte Bedachung aufrollt. Eine gründliche Instandsetzung des Daches einschließlich des Anstriches ist daher dringend notwendig. Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 8. 9. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Durchführung von Ausbesserungsarbeiten beim gemeindeeigenen Gebäude Kaserngasse 1 - 2 wird der Betrag von S 42.600.-- bewilligt. Die Deckung des Teilbetrages von S 28.000.-- ist bei H. St. SS 12b-920 bA/VI, der Rest durch Einsparungen bei der Gesamtpost „Gebäudeerhaltung SS 12 b bA/VI" zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat F. Mayrhofer in Vertretung des G. R. Alois Hüemer: 21. 2779/48 Zubau beim städt. Wirtschaftshof; Bewilligung von Mitteln. Kaclhrrt Für den Zubau des städt. Wirtschaftshofes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28. Sept. 1948 insgesamt S 95.000.-- bewilligt. Der genehmigte Betrag setzt sich aus Ersparnissen des städt. Wirtschaftshofes von S 65.000.-- und einer Beihilfe des Magistrates von S 30.000.-- zusammen. Dieser vorläufig bewilligte Betrag genügte für den Beginn der Bauarbeiten und ersucht nun der städt. Wirtschaftshof gemäß des vorgelegten Kostenvoranschlages um den weiteren Ausbau mit einer Baukostensumme von insg. rund S 220.000.- Mit der Aufwendung dieses Betrages wäre die vollständige Fertigstellung des Bauwerkes einschl. der im I. Stock befindlichen Wohnungen - ohne der Einrichtung der im Erdgeschoß liegenden Werkstättenräume - möglich. Über den Wohnungseinbau wird versucht, bei der o. ö. Landesregierung aus den Mitteln des Wohnbauförderungsfonds eine 20 %ige Beihilfe zu erhalten. Der anteilige Kostenaufwand wurde vom städt. Wirtschaftshof mit S 112.386.— angegeben. Die Beihilfengewährung erfolgt jedoch höchstens mit 20 % auf der Basis von S 25.000.--

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