Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 1949

für den Betrag von S 1.000.— aus H. St. 471-72, im übrigen aus Einsparungen bei H. St. 471-73 zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig angenommen. 21. 4367/49 Drucklegung des Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalenders 1950. Es ist auch heuer wieder die Herausgabe eines Geschäfts- und Unterhaltungskalenders für das kommende Jahr durch das Kulturamt der Stadt Steyr geplant. Die Druckkosten stellen sich zufolge vorliegenden Öffertes der Vereinsdruckerei Steyr auf S 39.700.--. Hiezu sind noch etwaige Honorare für Kalenderbeiträge zuzrechnen. Im Haushaltsvoranschlag 1949 ist für den Druck dieses Kalenders ein Betrag von S 40.000.-- bereits vorgesehen. Der Verkauf des Kalenders wird so wie im Vorjahre einen bescheidenen Reingewinn abwerfen. Antrag des Stadtrates vom 19. 7. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Drucklegung des "Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalenders" für das Jahr 1950 wird ein Betrag von S 40.000.—- (vierzigausend Schillinge) bewilligt. Die Deckung ist aus H. St. 001-71 zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Josef Fellinger: 21. 4306/49 Bewilligung von Mitteln für die Schulreparaturen 1949. Laut Amtsberichtes der Liegenschaftsverwaltung vom 14. 7. 1949 sind im Schuljahre 1949 dringende Schulreparaturen durchzuführen. Die in Auftrag zu gebenden Arbeitsleistungen umfassen allgemeine und unaufschiebbare Reparatursarbeiten, soweit diese bei der stattgefundenen Besichtigung für notwendig befunden wurden, und werden voraussichtlich insgesamt einen Betrag von S 125.300.-- erfordern. Des weiteren sind in der städt. Musikschule verschiedene Reparatursarbeiten notwendig geworden, die insgesamt einen Betrag von S 600.-- erfordern. Gemäß eines weiteren Amtsberichtes der Mag. Abt. VI vom 15. 7. 1949 ist der Ankauf von Einrichtungsgegenständen für die städt. Volksund Hauptschulen sowie für das Realgymnasium, Kaufm. Wirtschaftsund Frauenberufsschule, nach genauer detaillierter Aufstellung in diesem Amtsbericht (jedoch ohne Installation der Rundfunkanlage im Bundesrealgymnasium) erforderlich. Die Kosten für diese Ausgaben werden zusammen den Betrag von S 112.970.-- erfordern. Antrag des Stadtrates vom 19. 7. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Durchführung der Schul-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2