Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 1949

gewährte Darlehen von S 7.000.—- in der Einlagezahl 647 KG. Jägerberg, Parzelle 968/4 einverleibt werden kann. In dem von dem Darlehensnehmer und der genannten Genossenschaft zu unterfertigenden Schuldscheine sind die bei Geldanstalten üblichen Darlehensbedingungen aufzunehmen. 5. Die Genossenschaft wird, wenn die Verpflichtungen zu Punkt 4) erfüllt wurden und die Liegenschaft Ez. 647 KG. Jagerberg auf den Darlehensnehmer Ferdinand Köstenberger oder seinen Rechtsnachfolger bücherlich übertragen sein wird, aus ihrer Haftung entlassen. 6. Die mit der Gewährung des Darlehens, Ausfertigung der Urkunden und Verbücherung verbundenen Barauslagen, Kosten und Gebühren trägt der Darlehensnehmer unter der gleichen Mithaftung der genannten Genossenschaft. Diese Kosten gelten als Nebengebühren des Darlehens, sind gleichfalls in monatlichen Raten von S 20.-- zu tilgen und zwar vor dem Darlehen. Zur Sicherstellung dieser Kosten und allfälliger weiterer Kosten ist gleichzeitig mit dem Darlehen eine Nebengebührenkaution von S 700.-- zu verbüchern. Die Anträge werden einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: 71.3 39/49 Tarif für die Benützung der Lieichenhalle und für Leichenaufbahrung der städt. Unternehmungen. In Anlehnung an den Landestarif wurden für die neu erbaute Leichenhalle die Gebühren erstellt und bedürfen diese noch der Genehmigung des Gemeinderates. Es wird daher seitens des Stadtrates der Antrag gestellt: „Der Gemeinderat wolle gemäß § 5, Pkt. 4) des Organisationsstatutes für die städt. Unternehmungen (Zahl 409/27-Präs.) beschließen: von den städtischen Unternehmungen der Stadt Die anliegenden, Steyr mit 7. 6. 1949 eingebrachten Tarifvorschläge für die Leichenhallebenützung und Aufbahrung, werden genehmigt: Tarifgruppe 1 13.— Platzmiete - Leichenhalle 39,94 Spalierung der Kabine 54,8 Aufbahrungstisch Leuchtkreuz (oder Baldachin) Rotlicht 59,91 32 Kerzen 79,88 Gala-Blumendekoration 1.50 Betschemel Vortragskreuz 1,50 1,50 Schragen 1,50 Bahrtuch 2 Mann a 6 Stunden für. Aufbahrung und 72,— Abräumung Mann 2 Stunden für Reinigung und Desinfektion der Aufbahrungskabine- und 125 Gegenstände sowie der Uniformen S 412,56

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