Ratsprotokoll vom 21. Februar 1879

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 21. Februar 1879 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rats Protocoll über die III. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. Februar 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende, die Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Karl Jäger v. Waldau Ferdinand Gründler Mattias Perz Josef Haller Josef Peyrl Dr. Johann Hochhauser Franz Ploberger Carl Holub Georg Pointner Leopold Huber Josef Reder Anton Jäger v. Waldau Johann Redl Franz Jäger v. Waldau Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftfürer Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung I. Section /: In vertraulichen Sitzung :/

Rats Protocoll über die III. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. Februar 1879. Gegenwärtig. der Vorsitzende, die Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Karl Jäger v. Waldau Ferdinand Gründler Mattias Perz Josef Haller Josef Peyrl Dr. Johann Hochhauser Franz Ploberger Carl Holub Georg Pointner Leopold Huber Josef Reder Anton Jäger v. Waldau Johann Redl Franz Jäger v. Waldau Franz Schachinger Wenzl. Wenhart Schriftfürer Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags Tages-Ordnung I. Section /: In vertraulichen Sitzung :/

1. Amtsbericht wegen der Stiftung anläßlich der Vermälung des Allerhöchsten Herrscher Paares. /: In öffentlicher Sitzung :/ 2. Zuschrift des Bürgercorps-Commando wegen Feier des 500-järigen Bestandes der Bürgergarde. 3. Amtsbericht wegen Miete eines Nebenlocales für den Bezirksposten der städt. Sicherheitswache. 4. Amtsbericht wegen Bewaffnung der Sicherheitswache. II. Section 5. Gesuch des Gefangenaufsehers wegen Anweisung eines Arrest-Reinigungspauschales. 6. Gesuch eines städt. Diurnisten um eine Remuneration. 7. Gesuch der städt. Gewölbe- und Feuerwache um Erhöhung irer Lönung in den Sommermonaten. 8. Zuschrift des Mautpächters um Zuweisung eines anderen Maut-Einhebungslocales für die Station II. 9. Amtsbericht wegen Auszalung der Perceptionskosten pto Biereinfur. 10. Bericht des städt. Bauamtes wegen Verpachtung eines städt. Grundes beim Hause N° 279 in Ennsdorf. 11. Bericht des städt. Bauamtes wegen Verpachtung eines städt. Grundes beim Hause N° 51 in Ort. 12. Licitations-Protocoll wegen Verpachtung des Verschleißgewölbes 5 an der Schloß- mauer.

1. Amtsbericht wegen der Stiftung anläßlich der Ver- mälung des Allerhöchsten Herrscher Paares. /: In öffentlicher Sitzung :/ 2. Zuschrift des Bürgercorps-Commando wegen Feier des 500-järigen Bestandes der Bürger- garde. 3. Amtsbericht wegen Miete eines Nebenlocales für den Bezirksposten der städt. Sicherheitswache. 4. Amtsbericht wegen Bewaffnung der Sicherheits- wache. II. Section 5. Gesuch des Gefangenaufsehers wegen Anwei- sung eines Arrest-Reinigungspauschales. 6. Gesuch eines städt. Diurnisten um eine Re- muneration. 7. Gesuch der städt. Gewölbe- und Feuerwache um Erhöhung irer Lönung in den Sommer- monaten. 8. Zuschrift des Mautpächters um Zuweisung eines anderen Maut-Einhebungslocales für die Station II. 9. Amtsbericht wegen Auszalung der Percepti- onskosten pto Biereinfur. 10. Bericht des städt. Bauamtes wegen Verpachtung eines städt. Grundes beim Hause N° 279 in Ennsdorf. 11. Bericht des städt. Bauamtes wegen Verpachtung eines städt. Grundes beim Hause N° 51 in Ort. 12. Licitations-Protocoll wegen Verpachtung des Verschleißgewölbes 5 an der Schloß- mauer.

13. Amtsbericht wegen Verpachtung des Stadt-Teaters. III. Section 14. 15. 16. Offerte, wegen Übername der Lieferung von Einrichtungstücken für die Bürgerschule. 17. Bauamtsbericht wegen Beschaffung des Beheit- zungs-Holzbedarfes. 18. Bauamtsbericht wegen Veräußerung vom Ma- terial-Vorräten. 19. Commissions-Protocoll pto Bestimmung der Baulinie beim Hause N° 275 in Ennsdorf. 20. Sectionsbericht wegen Verpachtung einer städt. Grundparzelle in Reichenschwall. 21. Amtsbericht wegen Erlassung einer bloße Ord- nung für den Ennfluß. 22. Gesuch des Herrn Gustav Gschaider um Ge- wärung der Einleitung der in das Exjesui- ten Gebäude fürenden Wasserleitung in sein Haus. IV. Section. 23. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Verleihung der Simon Zachhuber'schen Seidenstrumpfwirkers-Pfründe. 24. Zuschrift derselben wegen Verleihung einer Leopold Pacher'schen Pfründe. 25. Zuschrift derselben wegen Verleihung der Interessen aus der Zweiturn'schen Stif- tung. 26. Zuschrift derselben wegen Ernennung eines Armenvaters für das 4. Armen- viertel. 27. Zuschrift derselben wegen Ernennung

13. Amtsbericht wegen Verpachtung des Stadt-Teaters. III. Section 14. 15. 16. Offerte, wegen Übername der Lieferung von Einrichtungstücken für die Bürgerschule. 17. Bauamtsbericht wegen Beschaffung des Beheitzungs-Holzbedarfes. 18. Bauamtsbericht wegen Veräußerung vom Material-Vorräten. 19. Commissions-Protocoll pto Bestimmung der Baulinie beim Hause N° 275 in Ennsdorf. 20. Sectionsbericht wegen Verpachtung einer städt. Grundparzelle in Reichenschwall. 21. Amtsbericht wegen Erlassung einer bloße Ordnung für den Ennfluß. 22. Gesuch des Herrn Gustav Gschaider um Gewärung der Einleitung der in das Exjesuiten Gebäude fürenden Wasserleitung in sein Haus.IV. Section. 23. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Verleihung der Simon Zachhuber'schen Seidenstrumpfwirkers-Pfründe. 24. Zuschrift derselben wegen Verleihung einer Leopold Pacher'schen Pfründe. 25. Zuschrift derselben wegen Verleihung der Interessen aus der Zweiturn'schen Stiftung. 26. Zuschrift derselben wegen Ernennung eines Armenvaters für das 4. Armenviertel. 27. Zuschrift derselben wegen Ernennung

eines Armenvaters für das 5. Armenviertel. 28. Zuschrift derselben über das Erträgnis des Armenballes. 29. Gesuch der Kindergärtnerin um Beschaffung von Kleiderrechen. 30. Comité Bericht pto Realschulden-Angelegenheit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, constatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bringt hierauf nachstehende Zuschrift zur Verlesung: „An die löbl. GemeindeVorstehung Steyr, zu Handen Sr. Wolgeboren des Herrn Gustav Gschaider, ViceBürgermeister der Stadt Steyr. - Die Rücksicht auf meinen geschwächten Gesundheitszustand nötigt mich leider, mich für einige Zeit von allen Amtsgeschäften fernezuhalten, daher ich mich zu dem Ersuchen beere, mir beim löbl. Gemeinderate einen Urlaub für unbestimmte Zeit erwirken und für dessen Dauer meine Stellvertretung gütigst im Sinne des §. 41 Abs. 10 G.St. übernemen zu wollen. Wegen meiner Supplirung als Vorsitzender des kk. Stadt-Schulrates und der städt. ArmenCommission treffe ich unter einem die entsprechende Verfügung. Steyr am 11. Februar 1879. - Der Bürgermeister der Stadt Steyr, Crammer.“

eines Armenvaters für das 5. Armenviertel. 28. Zuschrift derselben über das Erträgnis des Armenballes. 29. Gesuch der Kindergärtnerin um Beschaffung von Kleiderrechen. 30. Comité Bericht pto Realschulden-Angele- genheit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, constatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mit- gliedern und bringt hierauf nachstehende Zuschrift zur Verlesung: „An die löbl. Gemeinde- Vorstehung Steyr, zu Handen Sr. Wolgebo- ren des Herrn Gustav Gschaider, Vice- Bürgermeister der Stadt Steyr. - Die Rück- sicht auf meinen geschwächten Gesundheits- zustand nötigt mich leider, mich für einige Zeit von allen Amtsgeschäften fernezuhal- ten, daher ich mich zu dem Ersuchen beere, mir beim löbl. Gemeinderate einen Urlaub für un- bestimmte Zeit erwirken und für dessen Dau- er meine Stellvertretung gütigst im Sinne des §. 41 Abs. 10 G.St. übernemen zu wollen. Wegen meiner Supplirung als Vorsitzender des kk. Stadt-Schulrates und der städt. Armen- Commission treffe ich unter einem die ent- sprechende Verfügung. Steyr am 11. Fe- bruar 1879. - Der Bürgermeister der Stadt Steyr, Crammer.“

hiezu bemerkt der Vorsitzende, er glaube, daß der Gemeinderat einverstanden sein werde, dem Bürgermeister den nachgesuchten Urlaub auf so lange zu erteilen, bis er seine volle Gesund- heit wieder erlange, was alle senlichst wünschten. Wird der nachgesuchte Urlaub einstim- mig erteilt. - Z. 1681. Hierauf wird zur Tages-Ordnung übergegangen. I. Section /: In vertraulicher Sitzung :/ 1. G.R. Pointner verliest einen Amts-Bericht, mit welchem sich Weisungen hinsichtlich der Ab- faßung des Stiftbriefes für die in der letz- ten Gemeinderats-Sitzung zur Feier des Vermälungs-Gedächtnistages des Al- lerhöchsten Herrscherpaares beschlossenen Stiftung für krüppelhafte Krieger be- züglich des Präsentations-Rechtes erbeten werden und stellt namens der Section den Antrag, der Punkt des diesfalls gefaß- ten Gemeinderats-Beschlußes vom 31. Jänner habe zu lauten: „Zur bleibenden Erinnerung an dieses Fest unseres Allerhöchsten Herrscher- paares errichtet die Gemeinde Steyr eine nach demselben zu benennende Stiftung mit einer aus dem Festconzerte zu erzielenden und aus Gemeindemitteln auf den Betrag von 1000 fl zu ergänzenden Summe mit

hiezu bemerkt der Vorsitzende, er glaube, daß der Gemeinderat einverstanden sein werde, dem Bürgermeister den nachgesuchten Urlaub auf so lange zu erteilen, bis er seine volle Gesundheit wieder erlange, was alle senlichst wünschten. Wird der nachgesuchte Urlaub einstimmig erteilt. - Z. 1681. Hierauf wird zur Tages-Ordnung übergegangen. I. Section /: In vertraulicher Sitzung :/ 1. G.R. Pointner verliest einen Amts-Bericht, mit welchem sich Weisungen hinsichtlich der Abfaßung des Stiftbriefes für die in der letzten Gemeinderats-Sitzung zur Feier des Vermälungs-Gedächtnistages des Allerhöchsten Herrscherpaares beschlossenen Stiftung für krüppelhafte Krieger bezüglich des Präsentations-Rechtes erbeten werden und stellt namens der Section den Antrag, der Punkt des diesfalls gefaßten Gemeinderats-Beschlußes vom 31. Jänner habe zu lauten: „Zur bleibenden Erinnerung an dieses Fest unseres Allerhöchsten Herrscherpaares errichtet die Gemeinde Steyr eine nach demselben zu benennende Stiftung mit einer aus dem Festconzerte zu erzielenden und aus Gemeindemitteln auf den Betrag von 1000 fl zu ergänzenden Summe mit

der Bestimmung, daß die Zinsen hievon jeden Jares an zwei nach Steyr zuständige Krieger zu verteilen sind, welche bei Teilname an einem österreichischen Feldzuge krüppelhaft geworden sind. Die Präsentation der Stiftung stet der Armenkommission, die Verleihung dem Gemeinderate zu. Nach einer kurzen Debatte wird der SectionsAntrag mit der Modification des Gemeinderates Dr. Hochhauser, es habe der Satz „welche bei Teilname an einem österreichischen Feldzuge krüppelhaft geworden sind zu lauten: „welche bei Teilnane an einem österreichischen Feldzuge krüppelhaft und verdienstunfähig geworden sind“ einstimmig angenommen. - Z. 1545. Hiebei macht der Vorsitzende aufmerksam, daß das Fest auf einen Donnerstag, daher auf einen Wochenmarkt-Tage falle, daher es passender wäre, den Wochenmarkt auf den vorausgehenden Mittwoch zu verlegen, wie dies immer geschehe, wenn der Donnerstag ein Feiertag sei. Vorsitzender stellt den diesfälligen Antrag und bemerkt, daß im falle der Anname hievon rechtzeitig eine allgemeine Verlautbarung erfolgen würde. Dieser Antrag des Vorsitzenden wird angenommen. - Z. 2113.

der Bestimmung, daß die Zinsen hievon jeden Jares an zwei nach Steyr zuständige Krieger zu verteilen sind, welche bei Teilname an einem österreichischen Feldzuge krüppel- haft geworden sind. Die Präsentation der Stiftung stet der Armenkommission, die Verleihung dem Gemeinderate zu. Nach einer kurzen Debatte wird der Sections- Antrag mit der Modification des Gemein- derates Dr. Hochhauser, es habe der Satz „welche bei Teilname an einem öster- reichischen Feldzuge krüppelhaft gewor- den sind zu lauten: „welche bei Teilna- ne an einem österreichischen Feldzuge krüppelhaft und verdienstunfähig geworden sind“ einstimmig angenommen. - Z. 1545. Hiebei macht der Vorsitzende aufmerksam, daß das Fest auf einen Donnerstag, daher auf einen Wochenmarkt-Tage falle, daher es pas- sender wäre, den Wochenmarkt auf den vorausgehenden Mittwoch zu verlegen, wie dies immer geschehe, wenn der Donnerstag ein Feiertag sei. Vorsitzender stellt den diesfälligen Antrag und bemerkt, daß im falle der Anname hievon rechtzeitig eine allgemeine Verlautbarung erfolgen würde. Dieser Antrag des Vorsitzenden wird ange- nommen. - Z. 2113.

G. H. Dr. Hochhauser bemerkt hienach als Mitglied des Comités, daß die Aufgabe des zur Erstattung von Vorschlägen über die Feier seinerzeit gewälten Comitees dieses Festtages nunmer vollendet sei, daher das Comité sein Mandat in die Hände des Gemeinderates zurück lege. G.R. Pointner giebt dem Wunsche Ausdruck, das Comité möge dem Gemeinderate seine fernere Mitwirkung nicht versagen, und stellt den Antrag, es möge demnach das bereits bestehende Comité die weitere Durchfürung der beschlossenen Festlichkei- ten gefälligst übernemen. Letzterer Antrag wird einstimmig ange- nommen. G.R. Peyrl frägt, ob nicht eine Verstärkung des Comités gut wäre, worüber der Vorsit- zende erwidert, daß dieses dem Comité jederzeit freistünde. /: In öffentlicher Sitzung :/ 2. G.R. Pointner verließ nachstehendes Schreiben: „Vom Bürgercorps-Commando in Steyr, N° 13. - Löbl. Gemeinde-Vorstehung Steyr. - Im Jare tausend dreihundert achzig kam Herzog Albrecht nach Steyr, und zog mit sei- nen Leuten und der Steyrer Bürgerwer

G. H. Dr. Hochhauser bemerkt hienach als Mitglied des Comités, daß die Aufgabe des zur Erstattung von Vorschlägen über die Feier seinerzeit gewälten Comitees dieses Festtages nunmer vollendet sei, daher das Comité sein Mandat in die Hände des Gemeinderates zurück lege. G.R. Pointner giebt dem Wunsche Ausdruck, das Comité möge dem Gemeinderate seine fernere Mitwirkung nicht versagen, und stellt den Antrag, es möge demnach das bereits bestehende Comité die weitere Durchfürung der beschlossenen Festlichkeiten gefälligst übernemen. Letzterer Antrag wird einstimmig angenommen. G.R. Peyrl frägt, ob nicht eine Verstärkung des Comités gut wäre, worüber der Vorsitzende erwidert, daß dieses dem Comité jederzeit freistünde. /: In öffentlicher Sitzung :/ 2. G.R. Pointner verließ nachstehendes Schreiben: „Vom Bürgercorps-Commando in Steyr, N° 13. - Löbl. Gemeinde-Vorstehung Steyr. - Im Jare tausend dreihundert achzig kam Herzog Albrecht nach Steyr, und zog mit seinen Leuten und der Steyrer Bürgerwer

nach der Raubveste Leonstein, und gewann selbe nach langer Belagerung, worüber der Herzog über die Hilfeleistung der Steyrer Bürger hocherfreut, der Stadt die alten Privilegien bestätigte und neue hinzufügte. Im künftigen Jar sind es daher 500 Jare, daß sich der Bestand der Bürgergarde in Steyr geschichtlich nachweisen läßt. Der Ausschuß der Bürgergarde hat in seiner Sitzung vom 2. l.M. den Beschluß gefaßt, den 500 järigen Bestand der Garde mit einem Feste zu feiern, wovon der ergebenst gefertigte sich erlaubt, Einer löbl. Gemeinde Vorstehung freundlichst Anzeige zu erstatten. Steyr am 3. Februar 1879. - Franz Bichler. Hauptman.“ Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, diese Anzeige sei bis zur Einlangung eines Programes vorläufig zur Kenntnis zu nemen. G.R. Breslmayr bemerkt, es würde das Bürgercorps von Herzen freuen, wenn auch der Gemeinderat sich diesem Unternemen mit voller Kraft widmen und es kräftig unterstützen möchte. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 1610. 3. G.R. Pointner verliest nachstehenden

nach der Raubveste Leonstein, und gewann selbe nach langer Belagerung, worüber der Herzog über die Hilfeleistung der Steyrer Bürger hocherfreut, der Stadt die alten Privilegien bestätigte und neue hinzufügte. Im künftigen Jar sind es daher 500 Jare, daß sich der Bestand der Bürger- garde in Steyr geschichtlich nachweisen läßt. Der Ausschuß der Bürgergarde hat in seiner Sitzung vom 2. l.M. den Beschluß gefaßt, den 500 järigen Bestand der Garde mit einem Feste zu feiern, wovon der ergebenst gefertig- te sich erlaubt, Einer löbl. Gemeinde Vor- stehung freundlichst Anzeige zu erstatten. Steyr am 3. Februar 1879. - Franz Bichler. Hauptman.“ Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, diese Anzeige sei bis zur Einlangung eines Programes vorläufig zur Kenntnis zu nemen. G.R. Breslmayr bemerkt, es würde das Bürger- corps von Herzen freuen, wenn auch der Ge- meinderat sich diesem Unternemen mit vol- ler Kraft widmen und es kräftig unter- stützen möchte. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 1610. 3. G.R. Pointner verliest nachstehenden

Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat, das dem Bezirksposten der städt. Sicherheitswache zuge- wiesen Lokale bestet nur aus einem Zimmer, und bietet daher für die Einbrin- gung von Polizeihäftlingen bis zu deren Transportirung in die Stadt, die natürlich nicht immer gleich möglich ist, nicht genü- genden Raum, wärend andererseits auch die Amtirung des daselbst befindli- chen Bereitschaftspostens bei der Anwesen- heit von solchen Strolchen fast unmöglich gemacht wird. Es hat sich daher gleich nach der am 10. d.M. zum erstenmale erfolg- ten Beziehung dieses Postens das Bedürf- nis nach einem kleinen Nebenloca- le, wo derartige Individuen für eine kurze Zeit bis zur Ermöglichung irer Weitertransportirung interirt wer- den können, als dringend erwiesen, wobei noch weiters bemerkt wird, daß dem Posten auch ein Raum zur Unterbringung des kleinen Holzvorrates für die Beheitzung felt. Es befindet sich aber im selben Hause nur durch das Vorhaus getrennt, ein klei- nes, schon in dem ersten diesfälligen Amtsberichte erwäntes und zu obigen Zwecken geeignetes Zimmer, das Herr Mitter auch gegenwärtig um järlich 40 fl der Gemeinde sofort zur Verfügung zustellen bereit ist. Das Amt erlaubt sich daher zu ersuchen, der löbl. Gemeinderat

Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat, das dem Bezirksposten der städt. Sicherheitswache zugewiesen Lokale bestet nur aus einem Zimmer, und bietet daher für die Einbringung von Polizeihäftlingen bis zu deren Transportirung in die Stadt, die natürlich nicht immer gleich möglich ist, nicht genügenden Raum, wärend andererseits auch die Amtirung des daselbst befindlichen Bereitschaftspostens bei der Anwesenheit von solchen Strolchen fast unmöglich gemacht wird. Es hat sich daher gleich nach der am 10. d.M. zum erstenmale erfolgten Beziehung dieses Postens das Bedürfnis nach einem kleinen Nebenlocale, wo derartige Individuen für eine kurze Zeit bis zur Ermöglichung irer Weitertransportirung interirt werden können, als dringend erwiesen, wobei noch weiters bemerkt wird, daß dem Posten auch ein Raum zur Unterbringung des kleinen Holzvorrates für die Beheitzung felt. Es befindet sich aber im selben Hause nur durch das Vorhaus getrennt, ein kleines, schon in dem ersten diesfälligen Amtsberichte erwäntes und zu obigen Zwecken geeignetes Zimmer, das Herr Mitter auch gegenwärtig um järlich 40 fl der Gemeinde sofort zur Verfügung zustellen bereit ist. Das Amt erlaubt sich daher zu ersuchen, der löbl. Gemeinderat

wolle die Miete dieses Locales genemigen. Steyr am 11. Februar 1879 Iglseder. Referent bemerkt, daß hierüber die Section per majora beschlossen habe, bei dem Umstande, als das hier angestrebte zweite Locale in keiner Vereinbarung mit dem gemieteten Locale stehe, somit unpassend erscheine, die Genemigung der Miete zu dem Jareszinse pr 40 fl vorläufig nicht zuzugestehen. Herr Vice-Bürgermeister Gschaider habe für die angesprochene Miete desselben gestimmt. G.R. Anton von Jäger erwänt, daß er sich gestern das Locale angeschaut habe, und schon den Zins für das gegenwärtig benützte Locale pr 80 fl für zu teuer gefunden habe; dasselbe sei nemlich feucht, der Fußboden 2 Schuh unter dem Strassen-Niveau und habe nur einen Eingang, das Nebenlocale sei aber nur durch einen Umweg zu erreichen, was nicht passend sei, er glaube daher, man solle vorläufig den bestehenden Zustand belassen, und ein anderes Gewölbe im selben Hause in Aussicht nemen, welches gegen die Sirningergasse zu liege, geräumiger sei und vielleicht vom Hausbesitzer überlassen würde. G.R. Reder wäre dafür, man solle im Bruderhaus etwas bauen. Die Gemeinde müße alle Jar 120 fl Zins zalen; um

wolle die Miete dieses Locales genemigen. Steyr am 11. Februar 1879 Iglseder. Referent bemerkt, daß hierüber die Section per majora beschlossen habe, bei dem Um- stande, als das hier angestrebte zweite Locale in keiner Vereinbarung mit dem gemiete- ten Locale stehe, somit unpassend erscheine, die Genemigung der Miete zu dem Jares- zinse pr 40 fl vorläufig nicht zuzugestehen. Herr Vice-Bürgermeister Gschaider habe für die angesprochene Miete desselben gestimmt. G.R. Anton von Jäger erwänt, daß er sich gestern das Locale angeschaut habe, und schon den Zins für das gegenwärtig benützte Locale pr 80 fl für zu teuer gefunden habe; dasselbe sei nemlich feucht, der Fußboden 2 Schuh unter dem Strassen-Niveau und habe nur einen Eingang, das Nebenlocale sei aber nur durch einen Umweg zu erreichen, was nicht passend sei, er glaube daher, man solle vorläufig den bestehenden Zustand belassen, und ein anderes Gewölbe im selben Hause in Aussicht nemen, welches gegen die Sirningergasse zu liege, geräumiger sei und vielleicht vom Hausbesitzer überlassen würde. G.R. Reder wäre dafür, man solle im Bruderhaus etwas bauen. Die Gemeinde müße alle Jar 120 fl Zins zalen; um

das Capital, welches dieser Betrag repräsentire, könne die Gemeinde passende Localitäten adaptiren lassen, so daß für eine Wachstube und Arreste gesorgt wäre. Es sei draus- sen Material, hiezu vorrätig und brauche ja der Bau ganz einfach zu sein. G.R. Ploberger betont, man wisse nicht, ob überhaupt dieser Bezirksposten am Leben bleibe; er glaube, daß die Polizeimänner die Gemeinde noch ganz auffressen werden und sei die Gemeinde nicht im Stande, die Kosten für so viele zalen. Der Vorsitzende macht G.R. Reder aufmerk- sam, daß wegen Unterbringung des Be- zirkspostens schon ein Gemeinderats-Be- schluß vorliege; übrigens sei das Bruder- haus ein Armenhaus, hinsichtlich dessen, wenn die Armenhausbaufrage irer Lösung zugefürt werde, vielleicht Verfügungen getroffen werden müßten, daher es nicht angezeigt sei, sich mit einem Bau daselbst in Kosten zu stürzen. Es wäre daher jedenfalls an- gezeigt, vorläufig die bisherige Wachtstube beizubehalten, und wenn möglich ein geeigneteres Locale in Pacht zu nemen in welcher Beziehung mit dem Hausbesitzer Rücksprache genommen werden könnte. Der Antrag der Section wird zum Beschlusse

das Capital, welches dieser Betrag repräsentire, könne die Gemeinde passende Localitäten adaptiren lassen, so daß für eine Wachstube und Arreste gesorgt wäre. Es sei draussen Material, hiezu vorrätig und brauche ja der Bau ganz einfach zu sein. G.R. Ploberger betont, man wisse nicht, ob überhaupt dieser Bezirksposten am Leben bleibe; er glaube, daß die Polizeimänner die Gemeinde noch ganz auffressen werden und sei die Gemeinde nicht im Stande, die Kosten für so viele zalen. Der Vorsitzende macht G.R. Reder aufmerksam, daß wegen Unterbringung des Bezirkspostens schon ein Gemeinderats-Beschluß vorliege; übrigens sei das Bruderhaus ein Armenhaus, hinsichtlich dessen, wenn die Armenhausbaufrage irer Lösung zugefürt werde, vielleicht Verfügungen getroffen werden müßten, daher es nicht angezeigt sei, sich mit einem Bau daselbst in Kosten zu stürzen. Es wäre daher jedenfalls angezeigt, vorläufig die bisherige Wachtstube beizubehalten, und wenn möglich ein geeigneteres Locale in Pacht zu nemen in welcher Beziehung mit dem Hausbesitzer Rücksprache genommen werden könnte. Der Antrag der Section wird zum Beschlusse

erhoben. - Z. 1700. 4. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. - In der GemeinderatsSitzung vom 31. v.M. wurde der Beschluß gefaßt, die städt. Sicherheitswache mit Werndl-Carabinern und Säbelbayonetten zu bewaffnen, jedoch auf Bestellung neuer Säbeln nicht einzugehen, da die bei den Werndl-Carabinern befindlichen Säbelbayonette zur Verwendung im Dienste onehin vollkommen entsprechen. Der löbl. Gemeinderat wolle es nicht ungütig nemen, wenn sich das Amt hiemit freimütig die Erklärung abzugeben erlaubt, daß dieser Beschluß sowol das Amt, als insbesonders die hiedurch betroffene Sicherheitswache gerade zu consternirt hat, indem hiedurch der Wache der so notwendige Schutz in irer gewönlichen Dienstleistung geradezu gänzlich benommen ist. - Zur Begründung dessen erlaubt sich das Amt dem löbl. Gemeinderat nachstehende Erwägungen vorzutragen: - Nach der einmütigen Ansicht der gesammten Wachmannschaft, welcher diesfalls mit Rücksicht auf in eigene Erfarungen doch ein Gewicht beigelegt werden muß, eine Ansicht, die auch das Amt bestens unterstützen muß, ist nemlich das sogenannte Säbelbayonett in keiner Weise

erhoben. - Z. 1700. 4. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. - In der Gemeinderats- Sitzung vom 31. v.M. wurde der Beschluß gefaßt, die städt. Sicherheitswache mit Werndl-Carabinern und Säbelbayonetten zu bewaffnen, jedoch auf Bestellung neuer Säbeln nicht einzugehen, da die bei den Werndl-Carabinern befindlichen Säbelbayonette zur Verwendung im Dien- ste onehin vollkommen entsprechen. Der löbl. Gemeinderat wolle es nicht ungütig nemen, wenn sich das Amt hiemit freimü- tig die Erklärung abzugeben erlaubt, daß dieser Beschluß sowol das Amt, als insbesonders die hiedurch betroffene Sicher- heitswache gerade zu consternirt hat, indem hiedurch der Wache der so notwendi- ge Schutz in irer gewönlichen Dienstleistung geradezu gänzlich benommen ist. - Zur Begründung dessen erlaubt sich das Amt dem löbl. Gemeinderat nachstehende Er- wägungen vorzutragen: - Nach der einmütigen Ansicht der gesammten Wachmannschaft, welcher diesfalls mit Rücksicht auf in eigene Erfarungen doch ein Gewicht beigelegt werden muß, eine Ansicht, die auch das Amt bestens unterstützen muß, ist nemlich das soge- nannte Säbelbayonett in keiner Weise

in der Lage, das so notwendige Seitenge- wer zu ersetzen. Das Säbelbayonett ent- bert nemlich, worauf das Hauptge- wicht gelegt werden muß, des sogenann- ten Griffbügels, und ist daher für sich selbstständig nicht in der Lage, der Hand den notwendigen Schutz gegen die An- griffe, welche sich bei dem Waffenge- brauch immer zunächst gegen sie rich- ten, zu gewären, wärend andererseits bei dem Mangel dieser Handhabe der ge- ringste Schlag auf die Hand, ein Wegzie- hen genügt, um den Wachmanne zur Loslassung desselben zu nötigen. Dieses ist beim Säbel, welcher der Hand durch seinen Griffbügel sowol einen Schutz, als einen Widerstand gewärt, nicht der Fall. Das Säbelbayonett ist eben nicht eine selbstständige Waffe für sich, wie der Säbel, sondern nur ein Ergänzungswaffe für das Gewer, auf das es zu pflanzen ist, wie denn factisch das Bayonett bei dem Militäre nur auf dem Gewere verwendet wird. Aus diesem Grunde fällt daher auch der gemach- te Vergleich mit der Infanterie, welche auch das Säbelbayonett als Seitengewer trage hinweg. Der Infanterist trägt nemlich das Seitengewer außer Dienst lediglich als Ehrenzeichen; der Wachmann aber zu sei- nem persönlichen Schutze, im Ernstfalle

in der Lage, das so notwendige Seitengewer zu ersetzen. Das Säbelbayonett entbert nemlich, worauf das Hauptgewicht gelegt werden muß, des sogenannten Griffbügels, und ist daher für sich selbstständig nicht in der Lage, der Hand den notwendigen Schutz gegen die Angriffe, welche sich bei dem Waffengebrauch immer zunächst gegen sie richten, zu gewären, wärend andererseits bei dem Mangel dieser Handhabe der geringste Schlag auf die Hand, ein Wegziehen genügt, um den Wachmanne zur Loslassung desselben zu nötigen. Dieses ist beim Säbel, welcher der Hand durch seinen Griffbügel sowol einen Schutz, als einen Widerstand gewärt, nicht der Fall. Das Säbelbayonett ist eben nicht eine selbstständige Waffe für sich, wie der Säbel, sondern nur ein Ergänzungswaffe für das Gewer, auf das es zu pflanzen ist, wie denn factisch das Bayonett bei dem Militäre nur auf dem Gewere verwendet wird. Aus diesem Grunde fällt daher auch der gemachte Vergleich mit der Infanterie, welche auch das Säbelbayonett als Seitengewer trage hinweg. Der Infanterist trägt nemlich das Seitengewer außer Dienst lediglich als Ehrenzeichen; der Wachmann aber zu seinem persönlichen Schutze, im Ernstfalle

hat der Soldat aber das Bayonett nur auf dem Gewere zu verwenden. Darum hat auch die Gendarmerie, welche gleichfalls mit Geweren versehen ist, neben dem Bayonette noch den Säbel zu irem weiteren Schutz. – Daß der Säbel, denn doch eine wichtige Waffe für die Sicherheitswache ist, get schon daraus hervor, daß die Sicherheitswachen oder Polizeiwachen fast aller Gemeinden, insbesonders derjenigen, welche ire Wachkörper organisirt haben, durchgehend mit Säbeln bewaffnet sind. Wenn vielleicht hingegen geltend gemacht werden sollte, daß ja die Wache nimmer ein Gewer als Waffe zugewiesen erhalten habe, so erlaubt sich das Amt hingegen zu bemerken, daß mit Rücksicht auf die mannigfaltigen Dienstes-Obliegenheiten der Sicherheitswache das Gewer denn eben doch nur als eine Reservewaffe für außerordentliche Fälle, wie sie die Dienstes-Instruction bereits im §. 10 angedeutet hat, gelten kann; denn die mannigfachen Rücksichten machen eben den steten Gebrauch dieser Waffe in der Stadt geradezu zu einem Ding der Unmöglichkeit, wie dieses durch eine Schilderung der verschiedenen Dienstverrichtungen der Wache leicht bewiesen werden könnte. Indem auf Grund dieser Ausfürung das Amt sich an die

hat der Soldat aber das Bayonett nur auf dem Gewere zu verwenden. Darum hat auch die Gendarmerie, welche gleich- falls mit Geweren versehen ist, neben dem Bayonette noch den Säbel zu irem weiteren Schutz. – Daß der Säbel, denn doch eine wichtige Waffe für die Sicher- heitswache ist, get schon daraus hervor, daß die Sicherheitswachen oder Polizeiwa- chen fast aller Gemeinden, insbesonders derjenigen, welche ire Wachkörper or- ganisirt haben, durchgehend mit Säbeln bewaffnet sind. Wenn vielleicht hin- gegen geltend gemacht werden sollte, daß ja die Wache nimmer ein Gewer als Waffe zugewiesen erhalten habe, so erlaubt sich das Amt hingegen zu bemer- ken, daß mit Rücksicht auf die mannigfal- tigen Dienstes-Obliegenheiten der Sicher- heitswache das Gewer denn eben doch nur als eine Reservewaffe für außerordent- liche Fälle, wie sie die Dienstes-Instruc- tion bereits im §. 10 angedeutet hat, gelten kann; denn die mannigfachen Rück- sichten machen eben den steten Gebrauch dieser Waffe in der Stadt geradezu zu ei- nem Ding der Unmöglichkeit, wie dieses durch eine Schilderung der verschiedenen Dienstverrichtungen der Wache leicht bewie- sen werden könnte. Indem auf Grund dieser Ausfürung das Amt sich an die

bessere Information des löbl. Gemeinderates zu wen- den erlaubt, muß es nur noch anfüren, daß sämmt- liche Wachmänner nach Bekanntgabe des Gemein- derats-Beschlußes in dem lebhaftesten Gefüle, daß das inen nunmer zugewiesene Seiten- gewer, nemlich das Säbelbayonet, unzuläng- lich sei, einstimmig die Bitte stellten, daß im Fall der löbl. Gemeinderat von seinem Be- schluße nicht abgehen sollte, es man wenig- stens gestattet werde, auf ire eigenen Kosten sich Säbeln anschaffen und tragen zu dürfen, woraus gewiß mit Evidenz hervor- get, für wie notwendig die Wachmannschaft ein ordentliches Seitengewer hält. Der Vollständigkeit wegen werden die bisheri- gen Offerte über die Lieferung von Säbeln und ein inzwischen neuerlich eingelangtes Of- fert von S. Wallerstein in Wien, welcher den vorliegenden Säbel um 6 fl 75 xr zu liefern in der Lage ist, nochmals in Vorlage gebracht. - Steyr am 5. Februar 1879. Iglisder.“ Referent bemerkt hiezu, daß laut dem im Berichte erwänten Schreiben des Herrn Wallerstein, der von demselben vorgelegte Säbel auf 6 fl 75 xr und mit Verpackung auf 7 fl zu stehen komme. Re- ferent bemerkt weiter, daß die Section über die- sen Amtsbericht zu keinem Antrag schlüßig ge- worden sei. Es sei die Anschauung geltend ge- macht worden, daß man die Säbelbayonette länger machen und mit einem Griffe verse- hen könne, wodurch sie für den Wachdienst

bessere Information des löbl. Gemeinderates zu wenden erlaubt, muß es nur noch anfüren, daß sämmtliche Wachmänner nach Bekanntgabe des Gemeinderats-Beschlußes in dem lebhaftesten Gefüle, daß das inen nunmer zugewiesene Seitengewer, nemlich das Säbelbayonet, unzulänglich sei, einstimmig die Bitte stellten, daß im Fall der löbl. Gemeinderat von seinem Beschluße nicht abgehen sollte, es man wenigstens gestattet werde, auf ire eigenen Kosten sich Säbeln anschaffen und tragen zu dürfen, woraus gewiß mit Evidenz hervorget, für wie notwendig die Wachmannschaft ein ordentliches Seitengewer hält. Der Vollständigkeit wegen werden die bisherigen Offerte über die Lieferung von Säbeln und ein inzwischen neuerlich eingelangtes Offert von S. Wallerstein in Wien, welcher den vorliegenden Säbel um 6 fl 75 xr zu liefern in der Lage ist, nochmals in Vorlage gebracht. - Steyr am 5. Februar 1879. Iglisder.“ Referent bemerkt hiezu, daß laut dem im Berichte erwänten Schreiben des Herrn Wallerstein, der von demselben vorgelegte Säbel auf 6 fl 75 xr und mit Verpackung auf 7 fl zu stehen komme. Referent bemerkt weiter, daß die Section über diesen Amtsbericht zu keinem Antrag schlüßig geworden sei. Es sei die Anschauung geltend gemacht worden, daß man die Säbelbayonette länger machen und mit einem Griffe versehen könne, wodurch sie für den Wachdienst

entsprechend gestaltet würden. Auch habe man geglaubt, daß die gegenwärtig im Gebrauch der Mannschaft befindlichen Säbeln kürzer gemacht und dann wieder zugeschliefen werden könnten, wozu aber erhoben worden sei, daß die Mannschaft dermalen nur im Besitze von 4 guten Säbel sei, wärend die übrigen teils PrivatEigentum der Wachmänner, teils in ser schadhaften Zustande seien, und die zwei neu aufgenommenen Wachleute überhaupt noch keine Säbeln hätten. G.R. Holub hebt hervor, der Gemeinderat sei in seiner letzten Sitzung von der Anschauung ausgegangen, daß das Säbelbayonett genüge und daß man dem Mann nicht unnötig belaste. Die Gendarmerie habe nemlich Säbel, Gewer und Stichbayonett mit eigener Scheide, was den Mann ser beschwere; auch seien die Säbel ziemlich lang, sodaß sie dem Mann im Laufen geniren; bei dem Militäre seien eben die Bayonette aus dem Grunde gekürzt worden, weil sie den Mann bei marschiren incommodirten. Die vorliegenden Mustersäbel seien fast nicht kürzer, als die alten und machen daher für das Gehen keinen Unterschied. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, die Gendarmerie sei ein Institut, welches schon einige 20 Jare bestehe; der Umstand, daß seither in Bewaffnung nicht geändert worden sei

entsprechend gestaltet würden. Auch habe man ge- glaubt, daß die gegenwärtig im Gebrauch der Mannschaft befindlichen Säbeln kürzer gemacht und dann wieder zugeschliefen werden könnten, wozu aber erhoben worden sei, daß die Mann- schaft dermalen nur im Besitze von 4 guten Säbel sei, wärend die übrigen teils Privat- Eigentum der Wachmänner, teils in ser schad- haften Zustande seien, und die zwei neu auf- genommenen Wachleute überhaupt noch kei- ne Säbeln hätten. G.R. Holub hebt hervor, der Gemeinderat sei in seiner letzten Sitzung von der Anschauung ausgegangen, daß das Säbelbayonett genüge und daß man dem Mann nicht unnötig belaste. Die Gendarmerie habe nemlich Säbel, Gewer und Stichbayonett mit eigener Scheide, was den Mann ser beschwere; auch seien die Säbel ziem- lich lang, sodaß sie dem Mann im Laufen ge- niren; bei dem Militäre seien eben die Bayonette aus dem Grunde gekürzt worden, weil sie den Mann bei marschiren incommo- dirten. Die vorliegenden Mustersäbel seien fast nicht kürzer, als die alten und machen da- her für das Gehen keinen Unterschied. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, die Gendar- merie sei ein Institut, welches schon eini- ge 20 Jare bestehe; der Umstand, daß seit- her in Bewaffnung nicht geändert worden sei

deute darauf hin, daß selbe practisch sein müs- se. Wenn der Gendarm, der soweit herum gehen müsse, durch seine Bewaffnung nicht ge- nirt werde, so könne man annemen, daß hiedurch auch die Sicherheitswache, welche auf die Stadt beschränkt sei, nicht beschwert werde. Wenn die Wache heute selbst um ei- nen Säbel bittlich werde und unter Beru- fung auf ire Dienstserfarung dem Gemein- derate anzeige, daß sie diese Waffe abso- lut notwendig habe, so glaube er, daß die Gemeinde dieses berücksichtigen müße; auch sei die Auslage eine kleine und könnten da- her die Geldrücksichten nicht maßgebend sein. Redner stellt daher den Antrag, man möge der Wache den vorliegenden Mustersäbel als Seitengewer zuweisen. G.R. Peyrl erklärt sich diesem Antrage voll- kommen anschließen zu müßen. Bereits im Präliminare sei durch Einsetzung eines Betra- ges von 100 fl für die Anschaffung von Säbel, gesorgt worden. Was die vom G.R. beschlos- sene Anschaffung von Feuergeweren betreffe, so würde dieses Gewer seiner Meinung nach ja von den Wachleuten nicht in der Regel ge- tragen, sondern nur in Reserve bleiben u. nur bei Exzessen in Verwendung kommen, wie jüngst in der Fronfeste sich einer ereignet habe. Daher sei auch für den gewönlichen Dienst, wo also das Gewer nicht getragen werde,

deute darauf hin, daß selbe practisch sein müsse. Wenn der Gendarm, der soweit herum gehen müsse, durch seine Bewaffnung nicht genirt werde, so könne man annemen, daß hiedurch auch die Sicherheitswache, welche auf die Stadt beschränkt sei, nicht beschwert werde. Wenn die Wache heute selbst um einen Säbel bittlich werde und unter Berufung auf ire Dienstserfarung dem Gemeinderate anzeige, daß sie diese Waffe absolut notwendig habe, so glaube er, daß die Gemeinde dieses berücksichtigen müße; auch sei die Auslage eine kleine und könnten daher die Geldrücksichten nicht maßgebend sein. Redner stellt daher den Antrag, man möge der Wache den vorliegenden Mustersäbel als Seitengewer zuweisen. G.R. Peyrl erklärt sich diesem Antrage vollkommen anschließen zu müßen. Bereits im Präliminare sei durch Einsetzung eines Betrages von 100 fl für die Anschaffung von Säbel, gesorgt worden. Was die vom G.R. beschlossene Anschaffung von Feuergeweren betreffe, so würde dieses Gewer seiner Meinung nach ja von den Wachleuten nicht in der Regel getragen, sondern nur in Reserve bleiben u. nur bei Exzessen in Verwendung kommen, wie jüngst in der Fronfeste sich einer ereignet habe. Daher sei auch für den gewönlichen Dienst, wo also das Gewer nicht getragen werde,

des Bayonett überflüßig und deshalb aber ein Säbel notwendig. Man dürfe nicht vergessen, daß oft ein einzelner Mann 4 oder 5 gegen sich habe und mit welchen Leuten es die Wache oft zu tun habe sei auch bekannt und daß es derartige Leute sich zur Aufgabe stellen, den Wachmann untätig zu machen; dieses sei dardurch leicht möglich, wenn er im auf die Hand einen Streichgebe, der in zwinge, das Säbelbayonett fallen zu lassen und sich werlos alles gefallen lassen zu müßen. Nachdem die Auslage so klein sei und der Gemeinderat auch in anderer Beziehung hinsichtlich der Versorgung der Wachleute gesorgt habe, so glaube er, daß man auch hinsichtlich des zweitwichtigsten Punktes für die Wache, nemlich der Waffe, doch irem Wunsche, der gewiß kein ungerechter sei, nachkommen solle. G.R. Holub glaubt, daß der Einwand, die Hand sei bei dem Säbelbayonette nicht geschützt, nicht stichhältig sei; er glaube, daß der Grund, warum die Sicherheitswache um den Säbel petitionire vielmer der sei, daß sie sich mit demselben schöner ausnemmen, wenn sie auf der Gasse auf- u. abgehen. Nach seiner Meinung sei das Säbelbayonett in seiner practischen Verwendung viel zureichender, als wie der Säbel; wenn man aber schon von Beispielen ausgehe, so verweise er auf die englische und americanische Polizei, welche weder Säbel nach Bayonette habe, sondern einen einfachen Holzprügel, den sie in

des Bayonett überflüßig und deshalb aber ein Säbel notwendig. Man dürfe nicht vergessen, daß oft ein einzelner Mann 4 oder 5 gegen sich habe und mit welchen Leuten es die Wache oft zu tun ha- be sei auch bekannt und daß es derartige Leute sich zur Aufgabe stellen, den Wachmann untätig zu machen; dieses sei dardurch leicht möglich, wenn er im auf die Hand einen Streichgebe, der in zwinge, das Säbelbayonett fallen zu lassen und sich wer- los alles gefallen lassen zu müßen. Nachdem die Auslage so klein sei und der Gemeinderat auch in anderer Beziehung hinsichtlich der Ver- sorgung der Wachleute gesorgt habe, so glaube er, daß man auch hinsichtlich des zweitwichtigsten Punktes für die Wache, nemlich der Waffe, doch irem Wunsche, der gewiß kein ungerechter sei, nachkommen solle. G.R. Holub glaubt, daß der Einwand, die Hand sei bei dem Säbelbayonette nicht geschützt, nicht stich- hältig sei; er glaube, daß der Grund, warum die Sicherheitswache um den Säbel petitionire vielmer der sei, daß sie sich mit demselben schöner ausnemmen, wenn sie auf der Gasse auf- u. abge- hen. Nach seiner Meinung sei das Säbelbayo- nett in seiner practischen Verwendung viel zureichender, als wie der Säbel; wenn man aber schon von Beispielen ausgehe, so verweise er auf die englische und americanische Polizei, welche weder Säbel nach Bayonette habe, son- dern einen einfachen Holzprügel, den sie in

der Lasche trage. G.R. Peyrl erwiedert, daß in diesen Ländern der Holzprügel aber genügen werde und Achtung ein- flöße, die Gemeinde-Vertretung aber habe gewiß die Überzeugung, daß bei Exzessen die Achtung vor der Wachen hier außerordentlich geringe sei; er unterstützt daher nochmals den Antrag des Ge- meinderates Dr. Hochhauser und hebe schließlich noch hervor, daß im Falle der Einfürung der Säbel- Bayonette sämmtliche Mäntel der Sicherheitswa- che umgeändert werden müßten. G.R. Holub will nur noch aufmerksam machen, daß, wenn die Woche mit Säbeln versehen wer- de, das Säbelbayonett nicht eingefürt werden könnte, sondern statt dessen ein Stichbayonett anzuschaffen wäre. Der Vorsitzende erklärt sich den Ausfürungen des G.R. Dr. Hochhauser anzuschließen und ver- weist darauf, daß auch in anderen Städten, wie Wien, Linz u. dgl. die Wache gleichfalls Säbeln habe; er könne es daher nicht übel nemen, wenn auch die hiesige Wache das zu erreichen an- strebe, was selbe in anderen Orten habe, er em- pfielt daher diese kleine Auslage für die Sicher- heit der Mannschaft zu bewilligen. G. R. Haller betont, daß, wenn die Stichbayo- nette eingefürt würden, diese immer auf

der Lasche trage. G.R. Peyrl erwiedert, daß in diesen Ländern der Holzprügel aber genügen werde und Achtung einflöße, die Gemeinde-Vertretung aber habe gewiß die Überzeugung, daß bei Exzessen die Achtung vor der Wachen hier außerordentlich geringe sei; er unterstützt daher nochmals den Antrag des Gemeinderates Dr. Hochhauser und hebe schließlich noch hervor, daß im Falle der Einfürung der SäbelBayonette sämmtliche Mäntel der Sicherheitswache umgeändert werden müßten. G.R. Holub will nur noch aufmerksam machen, daß, wenn die Woche mit Säbeln versehen werde, das Säbelbayonett nicht eingefürt werden könnte, sondern statt dessen ein Stichbayonett anzuschaffen wäre. Der Vorsitzende erklärt sich den Ausfürungen des G.R. Dr. Hochhauser anzuschließen und verweist darauf, daß auch in anderen Städten, wie Wien, Linz u. dgl. die Wache gleichfalls Säbeln habe; er könne es daher nicht übel nemen, wenn auch die hiesige Wache das zu erreichen anstrebe, was selbe in anderen Orten habe, er empfielt daher diese kleine Auslage für die Sicherheit der Mannschaft zu bewilligen. G. R. Haller betont, daß, wenn die Stichbayonette eingefürt würden, diese immer auf

dem Gewere gepflanzt bleiben könnten und es daher nicht nötig sei, daß sie der Mann immer mit sich herumtrage. G.R. Ploberger meint, daß die Wache diese Waffe, wenn sie dieselbe einmal habe, onehin nicht anschauen werde. Bei der Abstimmung wird sohin der Antrag des G.R. Dr. Hochhauser mit grosser Majorität angenommen. - Z. 1534 II. Section 5. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des städt. Gefangenaufsehers Herrn Alois Eder, mit welchem derselbe um den Fortbezug des im im Jare 1878 mit 5 xr pr. Polizeihäftling bewilligten Arrestreinigungs-Pauschales, und um monatliche Auszalung dieses Pauschales bittet, und stellt namens der Section der Antrag auf Bewilligung des Gesuches. Beschluß nach Antrag. - Z. 44 praes. 6. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des städtischen Diurnisten Herrn Sebastian Johann Brandstötter, mit welchem derselbe um Zuerkennung einer Remuneration für die Besorgung der autografischen Presse unter Vorlage eines Ausweises der von im im Zeitraume vom 3. Juni 1877 bis Ende Dezember 1878 abgelieferten

dem Gewere gepflanzt bleiben könnten und es da- her nicht nötig sei, daß sie der Mann immer mit sich herumtrage. G.R. Ploberger meint, daß die Wache diese Waffe, wenn sie dieselbe einmal habe, onehin nicht anschauen werde. Bei der Abstimmung wird sohin der Antrag des G.R. Dr. Hochhauser mit grosser Majorität angenommen. - Z. 1534 II. Section 5. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des städt. Gefangenaufsehers Herrn Alois Eder, mit welchem derselbe um den Fortbezug des im im Jare 1878 mit 5 xr pr. Polizeihäftling bewilligten Arrestreinigungs-Pauschales, und um monat- liche Auszalung dieses Pauschales bittet, und stellt namens der Section der Antrag auf Bewilligung des Gesuches. Beschluß nach Antrag. - Z. 44 praes. 6. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des städtischen Diurnisten Herrn Sebastian Johann Brandstötter, mit welchem derselbe um Zuerken- nung einer Remuneration für die Besorgung der autografischen Presse unter Vorlage eines Ausweises der von im im Zeitraume vom 3. Juni 1877 bis Ende Dezember 1878 abgelieferten

17521 Druckseiten bittet, und stellt hiezu na- mens der Section den Antrag, demselben wie seinem Vorgänger Herrn Franz Ebner für die Besorgung dieser Arbeiten einen Betrag von 30 fl zu bewilligen. Wird angenommen. - Z. 29 prs. 7. G.R. Leopold Huber verließ das Gesuch der städt. Gewölbe- und Feuerwache, womit dieselbe um Aufbeßerung der Lönung in den Sommer- Monaten bittet und stellt hiezu namens der Section den Antrag, derselben ire Lönung für die 8 Sommer-Monate von wöchentlich 2 fl auf 2 fl 25 xr zu erhöhen. Einstimmiger Beschluß nach Antrag. - Z. 1869. 8. G.R. Leopold Huber referirt über eine Zuschrift des städt. Mautpächters Herrn Franz Lavrenćič, mit welcher derselbe unter Hin- weis auf den Umstand, daß das gegenwärtig dem Mautner der Station I. zugewiesene Maut-Einhebungs-Locale im Hause des Herrn Johann Schatzl N° 102 Steyrdorf ganz unge- eignet sei, dringend um Zuweisung eines anderen Mauteinhebungs-Locales ersucht, und stellt hiezu unter Hinweis darauf, daß für das jetzige Einhebungslocale die Gemein- de järlich 50 fl Mietzins bezalt, namens der Sec- tion den Antrag, es sei dem Mautner ein Betrag

17521 Druckseiten bittet, und stellt hiezu namens der Section den Antrag, demselben wie seinem Vorgänger Herrn Franz Ebner für die Besorgung dieser Arbeiten einen Betrag von 30 fl zu bewilligen. Wird angenommen. - Z. 29 prs. 7. G.R. Leopold Huber verließ das Gesuch der städt. Gewölbe- und Feuerwache, womit dieselbe um Aufbeßerung der Lönung in den SommerMonaten bittet und stellt hiezu namens der Section den Antrag, derselben ire Lönung für die 8 Sommer-Monate von wöchentlich 2 fl auf 2 fl 25 xr zu erhöhen. Einstimmiger Beschluß nach Antrag. - Z. 1869. 8. G.R. Leopold Huber referirt über eine Zuschrift des städt. Mautpächters Herrn Franz Lavrenćič, mit welcher derselbe unter Hinweis auf den Umstand, daß das gegenwärtig dem Mautner der Station I. zugewiesene Maut-Einhebungs-Locale im Hause des Herrn Johann Schatzl N° 102 Steyrdorf ganz ungeeignet sei, dringend um Zuweisung eines anderen Mauteinhebungs-Locales ersucht, und stellt hiezu unter Hinweis darauf, daß für das jetzige Einhebungslocale die Gemeinde järlich 50 fl Mietzins bezalt, namens der Section den Antrag, es sei dem Mautner ein Betrag

von 100 fl zur Bestreitung einer Wonung gegen dem zu bewilligen, daß er sich um dieselbe selbst umzusehen habe. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß sich der von der Section beantragte Ziffer auf den für das früher gemietete Mautlokale gezalten Zins gründe. Beschluß nach Antrag. - Z. 1134. 9. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß in der letzten Sitzung gelegentlich des Vortrages des Kassaamtsberichtes über die Bier-Aus- Einund Durchfur über die Auszalung der PerceptionsKosten nicht abgestimmt worden sei, weshalb das Amt um Ermächtigung zur Auszalung dieser Kosten mit einem vorliegenden Berichte ersuche, wozu die Section den Antrag stelle, der Gemeinderat wolle die Auszalung der vorgeschriebenen Perceptionskosten bewilligen. Beschluß nach Antrag. - Z. 969. 10. G.R. Leopold Huber verliest den zufolge Gemeinderats-Beschluß vom 10. Jänner d.J. vom städt. Bauamte abverlangten Bericht wegen Wiederverpachtung eines städt. Grundes beim Hause No 279 Ennsdorf, welcher lautet: „Nach genommener Einsicht an Ort und Stelle hat der gefertigte erhoben, daß dieses Grundstück zum

von 100 fl zur Bestreitung einer Wonung gegen dem zu bewilligen, daß er sich um dieselbe selbst umzusehen habe. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß sich der von der Section beantragte Ziffer auf den für das früher gemietete Mautlokale gezalten Zins gründe. Beschluß nach Antrag. - Z. 1134. 9. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß in der letz- ten Sitzung gelegentlich des Vortrages des Kassaamtsberichtes über die Bier-Aus- Ein- und Durchfur über die Auszalung der Perceptions- Kosten nicht abgestimmt worden sei, weshalb das Amt um Ermächtigung zur Auszalung die- ser Kosten mit einem vorliegenden Berichte er- suche, wozu die Section den Antrag stelle, der Gemeinderat wolle die Auszalung der vorge- schriebenen Perceptionskosten bewilligen. Beschluß nach Antrag. - Z. 969. 10. G.R. Leopold Huber verliest den zufolge Gemein- derats-Beschluß vom 10. Jänner d.J. vom städt. Bau- amte abverlangten Bericht wegen Wiederver- pachtung eines städt. Grundes beim Hause No 279 Ennsdorf, welcher lautet: „Nach genommener Einsicht an Ort und Stelle hat der gefertig- te erhoben, daß dieses Grundstück zum

Ortsraume Parzelle No 1159 gehört und derzeit von Alois und Katarina Wagner teilweise als Gartl und für eine kleine Holzlage be- nützt wird. Wie aus der beigeschlossenen Skizze ersichtlich, ist dieser Grund derart eingegrenzt, daß noch ein Zugang zwischen dem Gartl und dem Hause 280 gelassen ist, welcher eine Breite von 0.91 Mtr. hat. Die Fläche des ganzen Grundstückes zwischen den Häusern N°279/280 beträgt circa 28.5 □M. = 7 9/10 □Klft, und nach Abzug des oberwänten Zuganges = 23. 6/10 □Mtr. = 6. 6/10 □Klft die Lage dieses Grundstückes ist eine derartige, daß eine Benützung zu öffentlichen Zwecken nicht denkbar ist, daher der Gefertigte der Ansicht ist, daß es angezeigt wäre, diesen Grund zu verkaufen. Der jetzige Benut- zer dieses Grundes hat sich auch geäußert, daß er geneigt wäre, unter annemba- ren Bedingungen diesen Grund zu kau- fen, was ich zugleich zur gefälligen Kennt- nis bringe. - Städt. Bauamt Steyr, am 5. Februar 1879. Bogacki.“ Referent bemerkt hiezu, daß die Section zwar ur- sprünglich den Beschluß gefaßt habe, diesen Platz wieder zu verpachten, allein nachträglich habe er mit mereren Herren der Section den Platz angesehen und gefunden, daß daselbst bei einer Feuersgefar eine Spritze ser gute Aufstellung nemen könnte, daher die Section beschlossen habe, diesen Grund weder zu verkaufen, noch

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