Ratsprotokoll vom 21. Februar 1879

des Bayonett überflüßig und deshalb aber ein Säbel notwendig. Man dürfe nicht vergessen, daß oft ein einzelner Mann 4 oder 5 gegen sich habe und mit welchen Leuten es die Wache oft zu tun ha- be sei auch bekannt und daß es derartige Leute sich zur Aufgabe stellen, den Wachmann untätig zu machen; dieses sei dardurch leicht möglich, wenn er im auf die Hand einen Streichgebe, der in zwinge, das Säbelbayonett fallen zu lassen und sich wer- los alles gefallen lassen zu müßen. Nachdem die Auslage so klein sei und der Gemeinderat auch in anderer Beziehung hinsichtlich der Ver- sorgung der Wachleute gesorgt habe, so glaube er, daß man auch hinsichtlich des zweitwichtigsten Punktes für die Wache, nemlich der Waffe, doch irem Wunsche, der gewiß kein ungerechter sei, nachkommen solle. G.R. Holub glaubt, daß der Einwand, die Hand sei bei dem Säbelbayonette nicht geschützt, nicht stich- hältig sei; er glaube, daß der Grund, warum die Sicherheitswache um den Säbel petitionire vielmer der sei, daß sie sich mit demselben schöner ausnemmen, wenn sie auf der Gasse auf- u. abge- hen. Nach seiner Meinung sei das Säbelbayo- nett in seiner practischen Verwendung viel zureichender, als wie der Säbel; wenn man aber schon von Beispielen ausgehe, so verweise er auf die englische und americanische Polizei, welche weder Säbel nach Bayonette habe, son- dern einen einfachen Holzprügel, den sie in

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2