Ratsprotokoll vom 21. Februar 1879

hat der Soldat aber das Bayonett nur auf dem Gewere zu verwenden. Darum hat auch die Gendarmerie, welche gleichfalls mit Geweren versehen ist, neben dem Bayonette noch den Säbel zu irem weiteren Schutz. – Daß der Säbel, denn doch eine wichtige Waffe für die Sicherheitswache ist, get schon daraus hervor, daß die Sicherheitswachen oder Polizeiwachen fast aller Gemeinden, insbesonders derjenigen, welche ire Wachkörper organisirt haben, durchgehend mit Säbeln bewaffnet sind. Wenn vielleicht hingegen geltend gemacht werden sollte, daß ja die Wache nimmer ein Gewer als Waffe zugewiesen erhalten habe, so erlaubt sich das Amt hingegen zu bemerken, daß mit Rücksicht auf die mannigfaltigen Dienstes-Obliegenheiten der Sicherheitswache das Gewer denn eben doch nur als eine Reservewaffe für außerordentliche Fälle, wie sie die Dienstes-Instruction bereits im §. 10 angedeutet hat, gelten kann; denn die mannigfachen Rücksichten machen eben den steten Gebrauch dieser Waffe in der Stadt geradezu zu einem Ding der Unmöglichkeit, wie dieses durch eine Schilderung der verschiedenen Dienstverrichtungen der Wache leicht bewiesen werden könnte. Indem auf Grund dieser Ausfürung das Amt sich an die

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